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Familienrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Familienrecht Der "Schwab" ist eine Institution für Studenten und wird immer noch vom Autor der Erstauflage bearbeitet - keine Selbstverständlichkeit in einer Zeit, in der juristische Lehrbücher die Autorennamen und Bearbeiter teilweise mit jeder neuen Auflage wechseln. Die Reihe „Grundrisse des Rechts“ bietet dem Leser einen Überblick über ein Rechtsgebiet, im Idealfall tatsächlich leicht verständlich wie es die Buchrückseite verspricht, verlangt ihm aber auch ab, für entsprechend hohe Punktzahlen gezielt in die Vertiefung der eigenen Kenntnisse zu investieren. Man muss sich zudem darüber im Klaren sein, dass eine Schwerpunktsetzung durch den Autor vorgenommen wird, hier auf die Institution Ehe und das Eltern-Kind-Verhältnis, dass darüber hinaus Bereiche, die ebenfalls dem Familienrecht zugewiesen sind, z.B. das Betreuungsrecht, nur in einem ganz kurzen Kapitel angerissen sind, das Prozessrecht sogar außen vorbleibt und damit auch Bereiche, die neuerdings dem Familienrichter zugewiesen sind, etwa die Gewaltschutzsachen, nur ganz am Rande aber immerhin in anderem Zusammenhang erwähnt werden (Rn. 369). Die Gestaltung des Werks ist zu textlastig, aber immerhin bemüht um ein wenig Abwechslung. Man findet vereinzelte kleine Schaubilder, Berechnungen, Prüfungsanleitungen, Beispielsfälle und kleiner gedruckte Passagen zur Verdeutlichung oder Vertiefung des Stoffes. Die Hinweise zu Rechtsprechung und Literatur sind mitten in den Text gedruckt und erschweren die Lektüre enorm. Auch der nahezu nahtlose Übergang von den Literaturhinweisen zu Beginn einzelner Kapitel in den Fließtext ist verbesserungswürdig. Insgesamt bedürfte das Buch insoweit einer Überarbeitung, um die Darstellung der Moderne anzupassen. Eine angenehm kompakte Einleitung, die gleich zu Beginn den Einfluss der EMRK betont Rn. 19), allerdings leider ohne nähere Details (etwa zum zähen Ringen zwischen z.B. dem OLG Naumburg und dem EGMR um die Interpretation des Rechts im Lichte der EMRK; auch die genannten Leitentscheidungen hätten hier gerne mit ein paar beschreibenden Sätzen versehen werden dürfen), bietet dem Leser einen guten Start. Hiernach wird mit dem Eherecht der erste Pfeiler des Buches eingeschlagen. Auf über 200 Seiten, also nahezu der Hälfte des Buches, werden vom Verlöbnis bis zur Scheidung die einzelnen Stationen samt rechtlicher Besonderheiten dargestellt. Grundlegende und klausurrelevante Kapitel werden von kleineren Themen dabei sinnvoll ergänzt. Im Kapitel zur Schlüsselgewalt werden die Geschäfte zur Bedarfsdeckung gut ausdifferenziert (Rn. 166 ff.); zur Frage der Mitarbeit des Ehepartners im Betrieb werden die entstehenden Ansprüche aus der Innengesellschaft vorgestellt (Rn. 130 ff.); Täuschung und pflichtwidriges Verschweigen werden als Gründe für eine aufhebbare Scheinehe erläutert (Rn. 78 f.); die richterliche Kontrolle von Ehevereinbarungen wird erfreulich genau besprochen (Rn. 224 ff.). Die rechtsgeschäftlichen Beschränkungen der Zugewinngemeinschaft kommen ausführlich zur Sprache, z.B. die Bestimmung des Vermögens (Rn. 237 ff.), ebenso der Zugewinnausgleichsanspruch mit einigen Berechnungsbeispielen. Im Abschnitt zur Ehescheidung nimmt der Unterhalt naturgemäß eine bedeutende Rolle ein, wobei selbst dem Versorgungsausgleich ausreichend Raum gewidmet wird. Sodann wird die Aufmerksamkeit auf das Kindschaftsrecht gelegt, beginnend mit der Abstammung, dem Kindsnamen, dem Umfang der elterlichen Sorge und deren Schutz. Dabei wird die Rolle des Familiengerichts allgemein (S. 333) und vermittelt durch den § 1666 BGB (S. 338 ff.) in angemessenem Umfang dargestellt. Das Umgangsrecht stellt am Ende des Abschnitts einen guten Abschluss der Thematik dar (S. 361). Im großen Unterkapitel zum Kindesunterhalt werden Klassiker wie die Ausbildungskosten (S. 400) angesprochen, aber auch ein Exkurs zu den Besonderheiten bei nichtehelichen Kindern angeboten, sowohl was den Unterhalt des Kindes, aber auch des betreuenden Elternteils angeht (S. 406 ff.), inklusive der in jüngerer Zeit ergangenen Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Angleichung der Ansprüche im Vergleich zur Ehe (Rn. 888 ff.). Ergänzende und kurz abgehandelte Themen sind sodann noch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft, die Rechtsprobleme des nichtehelichen Zusammenlebens mit Rezeption der geänderten Rechtsprechung des BGH bei Auseinandersetzung (Rn. 962). Den Schlusspunkt setzt das Kapitel zur Lebenspartnerschaft. Wer sich erstmals in das materielle Familienrecht einarbeiten will - wohlgemerkt als Student, der wird im "Schwab" einen zuverlässigen und kompetenten Begleiter finden. Für Referendare und Praktiker, etwa bei einem Dezernatswechsel, eignet sich die Lektüre wirklich nur zur ersten Orientierung, weil bei den beiden genannten Gruppen die prozessuale Verzahnung der Materie wichtiger ist und von diesem Lehrbuch nicht geliefert werden kann. Ergänzt werden sollte die Lektüre mit einem Fallbuch, um die Anwendung des Familienrechts in der Klausur bewerkstelligen zu können.

Der "Schwab" ist eine Institution für Studenten und wird immer noch vom Autor der Erstauflage bearbeitet - keine Selbstverständlichkeit in einer Zeit, in der juristische Lehrbücher die Autorennamen und Bearbeiter teilweise mit jeder neuen Auflage wechseln. Die Reihe „Grundrisse des Rechts“ bietet dem Leser einen Überblick über ein Rechtsgebiet, im Idealfall tatsächlich leicht verständlich wie es die Buchrückseite verspricht, verlangt ihm aber auch ab, für entsprechend hohe Punktzahlen gezielt in die Vertiefung der eigenen Kenntnisse zu investieren. Man muss sich zudem darüber im Klaren sein, dass eine Schwerpunktsetzung durch den Autor vorgenommen wird, hier auf die Institution Ehe und das Eltern-Kind-Verhältnis, dass darüber hinaus Bereiche, die ebenfalls dem Familienrecht zugewiesen sind, z.B. das Betreuungsrecht, nur in einem ganz kurzen Kapitel angerissen sind, das Prozessrecht sogar außen vorbleibt und damit auch Bereiche, die neuerdings dem Familienrichter zugewiesen sind, etwa die Gewaltschutzsachen, nur ganz am Rande aber immerhin in anderem Zusammenhang erwähnt werden (Rn. 369).

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Die Gestaltung des Werks ist zu textlastig, aber immerhin bemüht um ein wenig Abwechslung. Man findet vereinzelte kleine Schaubilder, Berechnungen, Prüfungsanleitungen, Beispielsfälle und kleiner gedruckte Passagen zur Verdeutlichung oder Vertiefung des Stoffes. Die Hinweise zu Rechtsprechung und Literatur sind mitten in den Text gedruckt und erschweren die Lektüre enorm. Auch der nahezu nahtlose Übergang von den Literaturhinweisen zu Beginn einzelner Kapitel in den Fließtext ist verbesserungswürdig. Insgesamt bedürfte das Buch insoweit einer Überarbeitung, um die Darstellung der Moderne anzupassen.

Eine angenehm kompakte Einleitung, die gleich zu Beginn den Einfluss der EMRK betont Rn. 19), allerdings leider ohne nähere Details (etwa zum zähen Ringen zwischen z.B. dem OLG Naumburg und dem EGMR um die Interpretation des Rechts im Lichte der EMRK; auch die genannten Leitentscheidungen hätten hier gerne mit ein paar beschreibenden Sätzen versehen werden dürfen), bietet dem Leser einen guten Start. Hiernach wird mit dem Eherecht der erste Pfeiler des Buches eingeschlagen. Auf über 200 Seiten, also nahezu der Hälfte des Buches, werden vom Verlöbnis bis zur Scheidung die einzelnen Stationen samt rechtlicher Besonderheiten dargestellt. Grundlegende und klausurrelevante Kapitel werden von kleineren Themen dabei sinnvoll ergänzt. Im Kapitel zur Schlüsselgewalt werden die Geschäfte zur Bedarfsdeckung gut ausdifferenziert (Rn. 166 ff.); zur Frage der Mitarbeit des Ehepartners im Betrieb werden die entstehenden Ansprüche aus der Innengesellschaft vorgestellt (Rn. 130 ff.); Täuschung und pflichtwidriges Verschweigen werden als Gründe für eine aufhebbare Scheinehe erläutert (Rn. 78 f.); die richterliche Kontrolle von Ehevereinbarungen wird erfreulich genau besprochen (Rn. 224 ff.). Die rechtsgeschäftlichen Beschränkungen der Zugewinngemeinschaft kommen ausführlich zur Sprache, z.B. die Bestimmung des Vermögens (Rn. 237 ff.), ebenso der Zugewinnausgleichsanspruch mit einigen Berechnungsbeispielen. Im Abschnitt zur Ehescheidung nimmt der Unterhalt naturgemäß eine bedeutende Rolle ein, wobei selbst dem Versorgungsausgleich ausreichend Raum gewidmet wird.

Sodann wird die Aufmerksamkeit auf das Kindschaftsrecht gelegt, beginnend mit der Abstammung, dem Kindsnamen, dem Umfang der elterlichen Sorge und deren Schutz. Dabei wird die Rolle des Familiengerichts allgemein (S. 333) und vermittelt durch den § 1666 BGB (S. 338 ff.) in angemessenem Umfang dargestellt. Das Umgangsrecht stellt am Ende des Abschnitts einen guten Abschluss der Thematik dar (S. 361). Im großen Unterkapitel zum Kindesunterhalt werden Klassiker wie die Ausbildungskosten (S. 400) angesprochen, aber auch ein Exkurs zu den Besonderheiten bei nichtehelichen Kindern angeboten, sowohl was den Unterhalt des Kindes, aber auch des betreuenden Elternteils angeht (S. 406 ff.), inklusive der in jüngerer Zeit ergangenen Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Angleichung der Ansprüche im Vergleich zur Ehe (Rn. 888 ff.). Ergänzende und kurz abgehandelte Themen sind sodann noch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft, die Rechtsprobleme des nichtehelichen Zusammenlebens mit Rezeption der geänderten Rechtsprechung des BGH bei Auseinandersetzung (Rn. 962). Den Schlusspunkt setzt das Kapitel zur Lebenspartnerschaft.

Wer sich erstmals in das materielle Familienrecht einarbeiten will - wohlgemerkt als Student, der wird im "Schwab" einen zuverlässigen und kompetenten Begleiter finden. Für Referendare und Praktiker, etwa bei einem Dezernatswechsel, eignet sich die Lektüre wirklich nur zur ersten Orientierung, weil bei den beiden genannten Gruppen die prozessuale Verzahnung der Materie wichtiger ist und von diesem Lehrbuch nicht geliefert werden kann. Ergänzt werden sollte die Lektüre mit einem Fallbuch, um die Anwendung des Familienrechts in der Klausur bewerkstelligen zu können.

geschrieben am 10.10.2012 | 677 Wörter | 4307 Zeichen

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