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Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Das Handbuch zum OWi-Verfahren ist neu aufgelegt worden und umfasst inzwischen fast 1600 Seiten inklusive Verzeichnissen. Die im Werk enthaltenen Muster befinden sich auch auf einer beigefügten CD. In die vierte Auflage haben neue Themen Einzug gefunden: Die Akteneinsicht hat ein eigenes Stichwort zugewiesen bekommen, natürlich auch das neue Fahreignungsregister, dazu das Absehen von Gründen im Urteil oder auch das Verfallsverfahren. Im Handbuch erfolgt eine alphabetische Sortierung des Stoffes nach Schlagworten. So beginnt das Werk mit der Ablehnung eines Richters, hat erkennbare Schwerpunkte zu den Stichworten Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, Hauptverhandlung oder auch Rechtsbeschwerde, und endet mit dem Zwischenverfahren. Diese Herangehensweise ist bei der ersten Lektüre höchst ungewöhnlich, aber man gewöhnt sich rasch daran. Die Aktualität der zitierten Entscheidungen ist hoch, innerhalb der einzelnen Themen ist zudem die Detailliertheit der Sachinformationen enorm. Imposant sind etwa der Abschnitt zur unerlaubten Benutzung eines Mobiltelefons oder auch das neue Kapitel zur Akteneinsicht. Erfreulich ist, dass trotz der Fokussierung auf die Interessen des Verteidigers die Darstellungen zu vielen Problemen des Bußgeldverfahrens zurückhaltend sind: die jeweiligen Autoren verschweigen ihre eigene Bewertung der jeweiligen Situation nicht, stellen aber unmissverständlich die derzeit gegebene rechtliche Lage dar. Ganz besonders zu loben sind die Ausführungen zur Rechtsbeschwerde. Gerade hier ist die Verzahnung von Theorie, Hinweisen und Anwendungsvorschlägen die optimale Hilfestellung für den Verteidiger. Insgesamt erachte ich das Handbuch von Burhoff weiterhin als einen ganz wesentlichen Bestandteil jeder Handbibliothek des Straßenverkehrsrechtlers. Es bietet für alle Prozessbeteiligten kluge und strategische Ausführungen und fungiert als wichtige Erkenntnisquelle neben den Kommentaren. Meinerseits erfolgt eine klar Empfehlung auch für die Neuauflage.

Das Handbuch zum OWi-Verfahren ist neu aufgelegt worden und umfasst inzwischen fast 1600 Seiten inklusive Verzeichnissen. Die im Werk enthaltenen Muster befinden sich auch auf einer beigefügten CD. In die vierte Auflage haben neue Themen Einzug gefunden: Die Akteneinsicht hat ein eigenes Stichwort zugewiesen bekommen, natürlich auch das neue Fahreignungsregister, dazu das Absehen von Gründen im Urteil oder auch das Verfallsverfahren. Im Handbuch erfolgt eine alphabetische Sortierung des Stoffes nach Schlagworten. So beginnt das Werk mit der Ablehnung eines Richters, hat erkennbare Schwerpunkte zu den Stichworten Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, Hauptverhandlung oder auch Rechtsbeschwerde, und endet mit dem Zwischenverfahren. Diese Herangehensweise ist bei der ersten Lektüre höchst ungewöhnlich, aber man gewöhnt sich rasch daran. Die Aktualität der zitierten Entscheidungen ist hoch, innerhalb der einzelnen Themen ist zudem die Detailliertheit der Sachinformationen enorm. Imposant sind etwa der Abschnitt zur unerlaubten Benutzung eines Mobiltelefons oder auch das neue Kapitel zur Akteneinsicht. Erfreulich ist, dass trotz der Fokussierung auf die Interessen des Verteidigers die Darstellungen zu vielen Problemen des Bußgeldverfahrens zurückhaltend sind: die jeweiligen Autoren verschweigen ihre eigene Bewertung der jeweiligen Situation nicht, stellen aber unmissverständlich die derzeit gegebene rechtliche Lage dar. Ganz besonders zu loben sind die Ausführungen zur Rechtsbeschwerde. Gerade hier ist die Verzahnung von Theorie, Hinweisen und Anwendungsvorschlägen die optimale Hilfestellung für den Verteidiger. Insgesamt erachte ich das Handbuch von Burhoff weiterhin als einen ganz wesentlichen Bestandteil jeder Handbibliothek des Straßenverkehrsrechtlers. Es bietet für alle Prozessbeteiligten kluge und strategische Ausführungen und fungiert als wichtige Erkenntnisquelle neben den Kommentaren. Meinerseits erfolgt eine klar Empfehlung auch für die Neuauflage.

geschrieben am 20.04.2015 | 255 Wörter | 1740 Zeichen

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