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Arbeitsrecht (Grundrisse des Rechts)


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Rezension von

Philipp Matzke

Arbeitsrecht (Grundrisse des Rechts) „Arbeitsrecht“ von Wilhelm Dütz, emeritierter Ordinarius der Universität Augsburg, und Gregor Thüsing, Professor an der Universität Bonn, zählt zu den Standardwerken der arbeitsrechtlichen Ausbildungsliteratur. Das Lehrbuch richtet sich, wie sämtliche Werke der C. H. Beck Reihe „Grundrisse des Rechts“, an Studenten und alle, die sich in kurzer Zeit in ein Rechtsgebiet einarbeiten müssen. Die 1990 von Dütz begründete Reihe ist nunmehr mit Berücksichtigung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis zum 1.7.2015 in 20. Auflage erschienen. Neu hinzugekommen ist dabei insbesondere die Einarbeitung des Mindestlohngesetzes und des Tarifeinheitsgesetzes. Die Grundkonzeption folgt dabei dem Aufbau der „Grundrisse des Rechts“-Reihe: Neben der Erörterung finden sich immer wieder Fallbeispiele und Übersichten, die den Leser gezielt an die gutachterliche Lösung arbeitsrechtlicher Fälle heranführen. Daneben sorgen Vertiefungshinweise für die Möglichkeit zur weitergehenden Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen. Abgeschlossen wird die Darstellung mit einer sinnvollen Zusammenstellung wichtiger arbeitsrechtlicher Entscheidungen und Definitionen. In der Einleitung arbeiten die Autoren präzise die teilweise widerstreitenden Interessenlagen der am Arbeitsleben Beteiligten heraus und wecken beim Leser ein Gespür für den grundrechtlichen Rahmen, in dem sich das Arbeitsrecht bewegt. Hervorgehoben werden kann hier der Abschnitt über das über- und internationalen Arbeitsrecht, in dem übersichtlich diese komplexe Rechtsmaterie aufbereitet wird. Der Aufbau unterscheidet zwischen dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht und dem prozessualen Arbeitsrecht. Dabei orientieren sich die Abschnitte zum Indiviualarbeitsrecht (§§ 3 - 9) am chronologischen Verlauf eines Arbeitsverhältnisses, reichen von der Begründung über Leistungsstörungen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Beim Kollektivarbeitsrecht bilden das Arbeitskampfrecht (§ 13) und das Recht der Mitbestimmung (§ 14) den Schwerpunkt der Bearbeitung. Durchgängig werden Bezüge zwischen den einzelnen Bereichen des Arbeitsrechts hergestellt, sodass sich für den Leser eine in sich stimmige Bearbeitung ergibt. Dabei wird immer wieder auch die Verbindung zum Sozialrecht gesucht (§ 9 VII.) und dem Leser verdeutlicht, dass Arbeits- und Sozialrecht in einem engen Zusammenhang stehen und sich von der Praxis gefundene Lösungen (auch) an ihren Auswirkungen im jeweils anderen Rechtsgebiet messen lassen müssen. Für den Leser, der zum ersten Mal mit der Materie Arbeitsrecht in Kontakt kommt, sind besonders die an Urteilen des Bundesarbeitsgerichts orientierten Kurzfälle förderlich, die zuvor besprochene abstrakte Begrifflichkeiten anschaulich mit Leben füllen. Aber auch derjenige, der sich nach arbeitsrechtlicher Abstinenz (erneut) mit der Materie vertraut machen möchte, kommt bei der Lektüre auf seine Kosten. Dies gilt insbesondere für Examenskandidaten, die ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse aus dem Hauptstudium auffrischen möchten. Auch in dieser Auflage kann der Dütz/Thüsing nur uneingeschränkt empfohlen werden.

„Arbeitsrecht“ von Wilhelm Dütz, emeritierter Ordinarius der Universität Augsburg, und Gregor Thüsing, Professor an der Universität Bonn, zählt zu den Standardwerken der arbeitsrechtlichen Ausbildungsliteratur. Das Lehrbuch richtet sich, wie sämtliche Werke der C. H. Beck Reihe „Grundrisse des Rechts“, an Studenten und alle, die sich in kurzer Zeit in ein Rechtsgebiet einarbeiten müssen. Die 1990 von Dütz begründete Reihe ist nunmehr mit Berücksichtigung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis zum 1.7.2015 in 20. Auflage erschienen. Neu hinzugekommen ist dabei insbesondere die Einarbeitung des Mindestlohngesetzes und des Tarifeinheitsgesetzes.

Die Grundkonzeption folgt dabei dem Aufbau der „Grundrisse des Rechts“-Reihe: Neben der Erörterung finden sich immer wieder Fallbeispiele und Übersichten, die den Leser gezielt an die gutachterliche Lösung arbeitsrechtlicher Fälle heranführen. Daneben sorgen Vertiefungshinweise für die Möglichkeit zur weitergehenden Auseinandersetzung mit den angesprochenen Themen. Abgeschlossen wird die Darstellung mit einer sinnvollen Zusammenstellung wichtiger arbeitsrechtlicher Entscheidungen und Definitionen.

In der Einleitung arbeiten die Autoren präzise die teilweise widerstreitenden Interessenlagen der am Arbeitsleben Beteiligten heraus und wecken beim Leser ein Gespür für den grundrechtlichen Rahmen, in dem sich das Arbeitsrecht bewegt. Hervorgehoben werden kann hier der Abschnitt über das über- und internationalen Arbeitsrecht, in dem übersichtlich diese komplexe Rechtsmaterie aufbereitet wird.

Der Aufbau unterscheidet zwischen dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht und dem prozessualen Arbeitsrecht. Dabei orientieren sich die Abschnitte zum Indiviualarbeitsrecht (§§ 3 - 9) am chronologischen Verlauf eines Arbeitsverhältnisses, reichen von der Begründung über Leistungsstörungen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Beim Kollektivarbeitsrecht bilden das Arbeitskampfrecht (§ 13) und das Recht der Mitbestimmung (§ 14) den Schwerpunkt der Bearbeitung. Durchgängig werden Bezüge zwischen den einzelnen Bereichen des Arbeitsrechts hergestellt, sodass sich für den Leser eine in sich stimmige Bearbeitung ergibt. Dabei wird immer wieder auch die Verbindung zum Sozialrecht gesucht (§ 9 VII.) und dem Leser verdeutlicht, dass Arbeits- und Sozialrecht in einem engen Zusammenhang stehen und sich von der Praxis gefundene Lösungen (auch) an ihren Auswirkungen im jeweils anderen Rechtsgebiet messen lassen müssen.

Für den Leser, der zum ersten Mal mit der Materie Arbeitsrecht in Kontakt kommt, sind besonders die an Urteilen des Bundesarbeitsgerichts orientierten Kurzfälle förderlich, die zuvor besprochene abstrakte Begrifflichkeiten anschaulich mit Leben füllen. Aber auch derjenige, der sich nach arbeitsrechtlicher Abstinenz (erneut) mit der Materie vertraut machen möchte, kommt bei der Lektüre auf seine Kosten. Dies gilt insbesondere für Examenskandidaten, die ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse aus dem Hauptstudium auffrischen möchten. Auch in dieser Auflage kann der Dütz/Thüsing nur uneingeschränkt empfohlen werden.

geschrieben am 11.04.2016 | 397 Wörter | 2711 Zeichen

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