Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Praxis der Strafzumessung


Statistiken
  • 3282 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autoren
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Praxis der Strafzumessung Neu aufgenommen (Rn. 1615 ff.) wurden beispielsweise die Änderungen in § 177 StGB, das umfassend veränderte Recht der Vermögensabschöpfung (Rn. 324a ff.), aber auch die Neuregelung des Fahrverbots (Rn. 379 ff., u.a.). Das Maßregelrecht wurde deutlich umfangreicher als früher dargestellt und auch der Revisibilität der Strafzumessungsentscheidung wurde mehr Raum gewährt, ein klarer Vorteil für den ohnehin meist aus der Praxis kommenden Leser des Buches. Die Gestaltung des Werks ist nahezu ausschließlich textlastig, dies aber gut untergliedert. Ein echter Fußnotenapparat zeigt die hohe Dichte der vertiefenden Hinweise. Zahlreiche Beispiele machen die Ausführungen der Autoren plastisch. Einzelne Tabellen ergänzen den Fließtext. Hervorhebungen und interne Verweise prägen die einzelnen Textbestandteile. Die Inhaltsübersicht / Das Inhaltsverzeichnis stimmt bei der Seitenzahl leider nicht immer mit der tatsächlichen Textfundstelle überein. Nach einem einleitenden Kapitel wird zunächst das Instrumentarium der Strafen und verfahrensrechtlichen Reaktionen näher erläutert. Dies umfasst die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens, Verwarnung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe sowie die weiteren Entscheidungen zur Einziehung (leider wurde die Überschrift S. 80 nicht der neuen Gesetzesbezeichnung angepasst, was trotz aller berechtigter Kritik an der Novation geboten gewesen wäre; natürlich ist den Autoren aber zuzugeben, dass derzeit die alten Normen noch auf zahlreiche Altfälle anzuwenden sein werden, sodass die Darstellung von altem und neuem Recht notwendig ist.) und zum Fahrverbot. Schön zur Geltung kommen dabei die Voraussetzungen der Bewährung (Rn. 187 ff.), wo in knappen Worten vor allem die Schwierigkeit aufgezeigt wird, bei einem Weisungsverstoß die Bewährung zu widerrufen (Rn. 287). Danach werden die Maßregeln der Besserung und Sicherung ausführlich dargestellt. Hierbei ist naturgemäß die Problematik der Unterbringung stärker gewichtet als der Fahrerlaubnisentzug. Wie auch schon in der Vorauflage erscheint mir persönlich die Auswahl von jüngerer Rechtsprechung zu §§ 69, 69a StGB zu knapp bemessen, sodass man hier Kommentare in jedem Fall benötigt. Lesenswert ist im Bereich der Unterbringungsentscheidungen der Abschnitt zur Erfolgsaussicht der Entwöhnungsbehandlung (Rn. 458 ff.), denn nicht selten muss man in Hauptverhandlungen mit einer Betäubungsmittelstraftat als Anklagegrundlage eine Abwägung zwischen (späterem) § 35 BtMG und (aktuellem) § 64 StGB treffen und dies auch im Urteil begründen. Sodann werden die strafzumessungserheblichen Umstände mitsamt dem notwendigen Ausgleich der verschiedenen Strafzwecke vorgestellt. Präzise und ausgewogen werden nicht nur die grundlegenden Aspekte der Strafzumessung abgehandelt, sondern auch in der Praxis durch Bewertung zu berücksichtigende Umstände werden gut erfasst. Dies kann etwa für das Vor- und Nachtatverhalten gelten (Rn. 640 ff.), das spätestens in den Plädoyers thematisiert wird, aber auch für die Frage der Bewährungstauglichkeit zu beachten ist. Dass dem Verhalten im Verfahren dabei so großes Augenmerk geschenkt wurde, zeigt, wie nah die Autoren an der Gerichtspraxis sind. Der eigentliche Vorgang der Strafzumessung ist in einem eigenen Kapitel enthalten (S. 317 ff.). Auch hier darf auf treffend zusammengefasste Details verwiesen werden, z.B. die Annahme eines minder schweren Falles (Rn. 1093 ff.), was sich auch im weiteren Verlauf des Buches fortsetzt (Rn. 1625 ff. als Beispiel für den neuen § 177 Abs. 9 StGB). Im nachfolgenden Abschnitt zur Gesamtstrafenbildung überzeugt der kompakte Abschnitt zur Strafzumessung in den Urteilsgründen, sowohl was die Begründung an sich angeht, aber auch was die einzelnen Stationen des Strafurteils betrifft, sodass nicht nur hier die gute Verwendbarkeit des Buches auch schon für den Vorbereitungsdienst konstatiert werden kann (Rn. 1473 ff.). Für die Praxis ist der zehnte Teil des Buches (S. 643 ff.) höchst relevant, nämlich die Zusammenfassung der deliktsspezifischen Strafzumessungstatbestände samt passenden Fallbeispielen und geeigneten Zusatzinformationen, z.B. die Mengenbegriffe des BtMG (Rn. 1750 ff.). Persönlich hätte ich mir noch einen eigenen Abschnitt betreffend die Ordnungswidrigkeiten gewünscht sowie einen Abschnitt zum Jugendstrafrecht, aber das würde den Rahmen des Buches vielleicht sprengen. Egal ob für die Sitzungsvorbereitung, für das Plädoyer oder das anschließende Urteil: dieses Werk sorgt beim Leser und Nutzer für die richtige Wissensgrundlage und bietet mannigfache Hinweise auf Möglichkeiten zur Vertiefung des angebotenen Grundwissens. Die Rezeption des Stoffes gelingt vorzüglich dank der klar strukturierten und an gebotener Stelle plastischen Sprache der Autoren, sodass die Verschränkung zwischen Theorie und Praxisanwendung nahtlos erfolgt. Ich arbeite nach wie vor gern mit diesem Buch und kann es guten Gewissens weiterempfehlen.

Neu aufgenommen (Rn. 1615 ff.) wurden beispielsweise die Änderungen in § 177 StGB, das umfassend veränderte Recht der Vermögensabschöpfung (Rn. 324a ff.), aber auch die Neuregelung des Fahrverbots (Rn. 379 ff., u.a.). Das Maßregelrecht wurde deutlich umfangreicher als früher dargestellt und auch der Revisibilität der Strafzumessungsentscheidung wurde mehr Raum gewährt, ein klarer Vorteil für den ohnehin meist aus der Praxis kommenden Leser des Buches.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Werks ist nahezu ausschließlich textlastig, dies aber gut untergliedert. Ein echter Fußnotenapparat zeigt die hohe Dichte der vertiefenden Hinweise. Zahlreiche Beispiele machen die Ausführungen der Autoren plastisch. Einzelne Tabellen ergänzen den Fließtext. Hervorhebungen und interne Verweise prägen die einzelnen Textbestandteile. Die Inhaltsübersicht / Das Inhaltsverzeichnis stimmt bei der Seitenzahl leider nicht immer mit der tatsächlichen Textfundstelle überein.

Nach einem einleitenden Kapitel wird zunächst das Instrumentarium der Strafen und verfahrensrechtlichen Reaktionen näher erläutert. Dies umfasst die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens, Verwarnung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe sowie die weiteren Entscheidungen zur Einziehung (leider wurde die Überschrift S. 80 nicht der neuen Gesetzesbezeichnung angepasst, was trotz aller berechtigter Kritik an der Novation geboten gewesen wäre; natürlich ist den Autoren aber zuzugeben, dass derzeit die alten Normen noch auf zahlreiche Altfälle anzuwenden sein werden, sodass die Darstellung von altem und neuem Recht notwendig ist.) und zum Fahrverbot. Schön zur Geltung kommen dabei die Voraussetzungen der Bewährung (Rn. 187 ff.), wo in knappen Worten vor allem die Schwierigkeit aufgezeigt wird, bei einem Weisungsverstoß die Bewährung zu widerrufen (Rn. 287).

Danach werden die Maßregeln der Besserung und Sicherung ausführlich dargestellt. Hierbei ist naturgemäß die Problematik der Unterbringung stärker gewichtet als der Fahrerlaubnisentzug. Wie auch schon in der Vorauflage erscheint mir persönlich die Auswahl von jüngerer Rechtsprechung zu §§ 69, 69a StGB zu knapp bemessen, sodass man hier Kommentare in jedem Fall benötigt. Lesenswert ist im Bereich der Unterbringungsentscheidungen der Abschnitt zur Erfolgsaussicht der Entwöhnungsbehandlung (Rn. 458 ff.), denn nicht selten muss man in Hauptverhandlungen mit einer Betäubungsmittelstraftat als Anklagegrundlage eine Abwägung zwischen (späterem) § 35 BtMG und (aktuellem) § 64 StGB treffen und dies auch im Urteil begründen.

Sodann werden die strafzumessungserheblichen Umstände mitsamt dem notwendigen Ausgleich der verschiedenen Strafzwecke vorgestellt. Präzise und ausgewogen werden nicht nur die grundlegenden Aspekte der Strafzumessung abgehandelt, sondern auch in der Praxis durch Bewertung zu berücksichtigende Umstände werden gut erfasst. Dies kann etwa für das Vor- und Nachtatverhalten gelten (Rn. 640 ff.), das spätestens in den Plädoyers thematisiert wird, aber auch für die Frage der Bewährungstauglichkeit zu beachten ist. Dass dem Verhalten im Verfahren dabei so großes Augenmerk geschenkt wurde, zeigt, wie nah die Autoren an der Gerichtspraxis sind.

Der eigentliche Vorgang der Strafzumessung ist in einem eigenen Kapitel enthalten (S. 317 ff.). Auch hier darf auf treffend zusammengefasste Details verwiesen werden, z.B. die Annahme eines minder schweren Falles (Rn. 1093 ff.), was sich auch im weiteren Verlauf des Buches fortsetzt (Rn. 1625 ff. als Beispiel für den neuen § 177 Abs. 9 StGB). Im nachfolgenden Abschnitt zur Gesamtstrafenbildung überzeugt der kompakte Abschnitt zur Strafzumessung in den Urteilsgründen, sowohl was die Begründung an sich angeht, aber auch was die einzelnen Stationen des Strafurteils betrifft, sodass nicht nur hier die gute Verwendbarkeit des Buches auch schon für den Vorbereitungsdienst konstatiert werden kann (Rn. 1473 ff.).

Für die Praxis ist der zehnte Teil des Buches (S. 643 ff.) höchst relevant, nämlich die Zusammenfassung der deliktsspezifischen Strafzumessungstatbestände samt passenden Fallbeispielen und geeigneten Zusatzinformationen, z.B. die Mengenbegriffe des BtMG (Rn. 1750 ff.).

Persönlich hätte ich mir noch einen eigenen Abschnitt betreffend die Ordnungswidrigkeiten gewünscht sowie einen Abschnitt zum Jugendstrafrecht, aber das würde den Rahmen des Buches vielleicht sprengen.

Egal ob für die Sitzungsvorbereitung, für das Plädoyer oder das anschließende Urteil: dieses Werk sorgt beim Leser und Nutzer für die richtige Wissensgrundlage und bietet mannigfache Hinweise auf Möglichkeiten zur Vertiefung des angebotenen Grundwissens. Die Rezeption des Stoffes gelingt vorzüglich dank der klar strukturierten und an gebotener Stelle plastischen Sprache der Autoren, sodass die Verschränkung zwischen Theorie und Praxisanwendung nahtlos erfolgt. Ich arbeite nach wie vor gern mit diesem Buch und kann es guten Gewissens weiterempfehlen.

geschrieben am 23.09.2017 | 665 Wörter | 4249 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen

 

Um Kommentare zu schreiben, müssen sie angemeldet sein.


Login / Email

Passwort


[neu registrieren] | [Passwort vergessen]