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Europarecht


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Rezension von

Dr. Sebastian Felz

Europarecht Wenn die Stichwörter „Brexit“, „italienische Staatsverschuldung“ oder die „Rechtsstaatsverfahren gegen Polen und Ungarn“ fallen, dann wird schnell deutlich, dass auch 2018 (wieder einmal) ein „europarechtlich“ spannendes Jahr war. In diesen bewegten Zeiten legen die Autoren Andreas Haratsch (Hagen), Christian Koenig (Bonn) und Matthias Pechstein (Frankfurt an der Oder) die elfte Auflage ihres Lehrbuchs zum Europarecht vor. Schwerpunkte der Aktualisierung liegen vor allem in der Darstellung des Brexits (vgl. Rn. 40, 228 und passim) sowie des europäischen Vergaberechts. Die drei Autoren sind allesamt Professoren für Europarecht. Sie gliedern ihr Kompendium in fünf übergreifende Kapitel (Der Begriff des Europarechts und die Entwicklung der europäischen Einigung in der Europäischer Union und Europarat, Die Europäische Union, Materielle Gewährleistungen des Europarechts, Interne sowie Auswärtige Politiken der Europäischen Union). Jedem Kapitel wird ein umfangreiches und aktuelles Literaturverzeichnis voranstellt. Merksätze und Prüfungsübersichten runden jedes Kapitel ab. Eine wichtige Ergänzung zum Lehrbuch bietet das Internetprojekt DeLuxe. Das Projekt DeLuxe richtet sich an alle, die an aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung der Unionsgerichtsbarkeit interessiert sind, Hauptzielgruppe sind Studenten und Referendare. In loser Folge werden aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes nach einem einheitlichen Muster didaktisch aufbereitet: Den Entscheidungen vorangestellte Vorbemerkungen liefern die dogmatischen Hintergründe und eine kritische Würdigung, um eine Einordnung der jeweiligen Entscheidung zu erleichtern; es folgt eine Zusammenfassung des Sachverhalts; schließlich werden die wichtigsten Entscheidungsgründe zusammengestellt. Ergänzend werden vertiefende Lesehinweise angeführt und die Entscheidung wird in redaktionellen Leitsätzen zusammengefasst. Ein Sachverzeichnis schließt insgesamt die 807 Seiten starke Darstellung der drei Verfasser ab. Ein kurzer geschichtlicher Abriss sowie eine kompakte Abgrenzung gegenüber anderen „europarechtlichen“ Akteuren wie dem Europarat finden sich im ersten Kapitel. Das zweite Kapitel widmet sich der „Architektur der Europäischen Union“ sowie der institutionellen Struktur (u.a. Unionsorgane, Rechtssetzung, Vollzug usw.), der „verstärkten Zusammenarbeit“, Beitritt, Vertragsänderung und Austritt. Der „Brexit“ wird vor allem in einer Randnummer (Rn. 40) behandelt und spiegelt den Sach- und Rechtsstand bis zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Austrittsabkommen von 19. Juni 2017 wider. Ausführlich wird auch zu Art. 50 EUV Stellung genommen (Rn 109 ff.) Sehr prägnant wird das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zur europäischen Integration der Bundesrepublik seit „Solange I“ bis zum „PSPP-Beschluss“ geschildert (Rn. 121-164). Auch mit Kritik wird nicht gespart, wenn das „Lissabon-Urteil“ als teilweise „verfehlt“, „rückwärtsgewandt“ und „staatszentriert“ moniert wird. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zur „Überwachung der Integrationsgrenzen“ (Identitätskontrolle, Ultra-vires-Kontrolle und Grundrechtskontrolle im Sinne der Solange-Rechtsprechung) wird von den Autoren begrüßt, da sie „einerseits das Druckpotenzial auf den Europäischen Gerichtshof aufrechterhält und diesen zur Wahrung der unionalen Kompetenzgrenzen und der nationalen Verfassungsidentität anhält, und sie andererseits die einheitliche Anwendbarkeit und Durchsetzung des Unionsrechts nur in schweren Ausnahmenfällen in Frage stellen könnte“. Im Kapitel über das Gesetzgebungsverfahren werden auch (halb-)informelle Verfahren, wie der Trilog thematisiert und erklärt (zuletzt ausführlich: Jelena von Achenbach, Transparenz statt Öffentlichkeit und demokratische Repräsentation. Aktuelle Entwicklungen des Verhandelns in Trilogen im EU-Gesetzgebungsverfahren, DÖV 24/2018, S. 1025). Das „primäre supranationale Unionsrecht“ wie auch das „abgeleitete supranationale Unionsrecht“ werden umfassend dargestellt, wenn im Abschnitt über die „Verordnungen“ nach Art. 288 Abs. 2 AEUV die „Variola-Entscheidung“ des EuGHs bezüglich des Doppelungsverbotes von Verordnungen durch ihre gesetzliche Transformation in das nationale Recht aufgenommen werden könnte. Die Rechtsschutzmöglichkeiten werden detailliert erläutert. Jedes Verfahren wird mit einem Prüfschema nach den Erläuterungen für die Studierenden aber auch für den Praktiker aufbereitet. Einen weiteren Schwerpunkt des Lehrbuches bildet auf über 200 Seiten die Darstellung der Grundfreiheiten inklusive des Diskriminierungsverbotes aus Art. 18 AEUV. Im Rahmen der Darstellung der Unionsbürgerschaft wird insbesondere das Petitions- und Beschwerderecht (Anrufung des Bürgerbeauftragten) sowie die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren zu initiieren, beschrieben. Die Grundfreiheiten werden insbesondere in Bezug auf die von der Rechtsprechung des EuGHs entwickelten „Formeln“ (Dassonville, Gebhard, Keck und Cassis) vorgestellt. Die internen (z. B. Wettbewerbskontrolle) und auswärtigen Politiken (bspw. Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik) werden ebenfalls ausführlich analysiert. Der Haratsch/Koenig/Pechstein ist im wahrsten wie im übertragenen Sinne ein Schwergewicht unter den Lehrbüchern des Europarechts.

Wenn die Stichwörter „Brexit“, „italienische Staatsverschuldung“ oder die „Rechtsstaatsverfahren gegen Polen und Ungarn“ fallen, dann wird schnell deutlich, dass auch 2018 (wieder einmal) ein „europarechtlich“ spannendes Jahr war. In diesen bewegten Zeiten legen die Autoren Andreas Haratsch (Hagen), Christian Koenig (Bonn) und Matthias Pechstein (Frankfurt an der Oder) die elfte Auflage ihres Lehrbuchs zum Europarecht vor. Schwerpunkte der Aktualisierung liegen vor allem in der Darstellung des Brexits (vgl. Rn. 40, 228 und passim) sowie des europäischen Vergaberechts. Die drei Autoren sind allesamt Professoren für Europarecht. Sie gliedern ihr Kompendium in fünf übergreifende Kapitel (Der Begriff des Europarechts und die Entwicklung der europäischen Einigung in der Europäischer Union und Europarat, Die Europäische Union, Materielle Gewährleistungen des Europarechts, Interne sowie Auswärtige Politiken der Europäischen Union). Jedem Kapitel wird ein umfangreiches und aktuelles Literaturverzeichnis voranstellt. Merksätze und Prüfungsübersichten runden jedes Kapitel ab.

Eine wichtige Ergänzung zum Lehrbuch bietet das Internetprojekt DeLuxe. Das Projekt DeLuxe richtet sich an alle, die an aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung der Unionsgerichtsbarkeit interessiert sind, Hauptzielgruppe sind Studenten und Referendare. In loser Folge werden aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes nach einem einheitlichen Muster didaktisch aufbereitet: Den Entscheidungen vorangestellte Vorbemerkungen liefern die dogmatischen Hintergründe und eine kritische Würdigung, um eine Einordnung der jeweiligen Entscheidung zu erleichtern; es folgt eine Zusammenfassung des Sachverhalts; schließlich werden die wichtigsten Entscheidungsgründe zusammengestellt. Ergänzend werden vertiefende Lesehinweise angeführt und die Entscheidung wird in redaktionellen Leitsätzen zusammengefasst. Ein Sachverzeichnis schließt insgesamt die 807 Seiten starke Darstellung der drei Verfasser ab.

Ein kurzer geschichtlicher Abriss sowie eine kompakte Abgrenzung gegenüber anderen „europarechtlichen“ Akteuren wie dem Europarat finden sich im ersten Kapitel. Das zweite Kapitel widmet sich der „Architektur der Europäischen Union“ sowie der institutionellen Struktur (u.a. Unionsorgane, Rechtssetzung, Vollzug usw.), der „verstärkten Zusammenarbeit“, Beitritt, Vertragsänderung und Austritt. Der „Brexit“ wird vor allem in einer Randnummer (Rn. 40) behandelt und spiegelt den Sach- und Rechtsstand bis zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Austrittsabkommen von 19. Juni 2017 wider. Ausführlich wird auch zu Art. 50 EUV Stellung genommen (Rn 109 ff.) Sehr prägnant wird das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zur europäischen Integration der Bundesrepublik seit „Solange I“ bis zum „PSPP-Beschluss“ geschildert (Rn. 121-164). Auch mit Kritik wird nicht gespart, wenn das „Lissabon-Urteil“ als teilweise „verfehlt“, „rückwärtsgewandt“ und „staatszentriert“ moniert wird. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zur „Überwachung der Integrationsgrenzen“ (Identitätskontrolle, Ultra-vires-Kontrolle und Grundrechtskontrolle im Sinne der Solange-Rechtsprechung) wird von den Autoren begrüßt, da sie „einerseits das Druckpotenzial auf den Europäischen Gerichtshof aufrechterhält und diesen zur Wahrung der unionalen Kompetenzgrenzen und der nationalen Verfassungsidentität anhält, und sie andererseits die einheitliche Anwendbarkeit und Durchsetzung des Unionsrechts nur in schweren Ausnahmenfällen in Frage stellen könnte“.

Im Kapitel über das Gesetzgebungsverfahren werden auch (halb-)informelle Verfahren, wie der Trilog thematisiert und erklärt (zuletzt ausführlich: Jelena von Achenbach, Transparenz statt Öffentlichkeit und demokratische Repräsentation. Aktuelle Entwicklungen des Verhandelns in Trilogen im EU-Gesetzgebungsverfahren, DÖV 24/2018, S. 1025). Das „primäre supranationale Unionsrecht“ wie auch das „abgeleitete supranationale Unionsrecht“ werden umfassend dargestellt, wenn im Abschnitt über die „Verordnungen“ nach Art. 288 Abs. 2 AEUV die „Variola-Entscheidung“ des EuGHs bezüglich des Doppelungsverbotes von Verordnungen durch ihre gesetzliche Transformation in das nationale Recht aufgenommen werden könnte. Die Rechtsschutzmöglichkeiten werden detailliert erläutert. Jedes Verfahren wird mit einem Prüfschema nach den Erläuterungen für die Studierenden aber auch für den Praktiker aufbereitet.

Einen weiteren Schwerpunkt des Lehrbuches bildet auf über 200 Seiten die Darstellung der Grundfreiheiten inklusive des Diskriminierungsverbotes aus Art. 18 AEUV. Im Rahmen der Darstellung der Unionsbürgerschaft wird insbesondere das Petitions- und Beschwerderecht (Anrufung des Bürgerbeauftragten) sowie die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren zu initiieren, beschrieben. Die Grundfreiheiten werden insbesondere in Bezug auf die von der Rechtsprechung des EuGHs entwickelten „Formeln“ (Dassonville, Gebhard, Keck und Cassis) vorgestellt.

Die internen (z. B. Wettbewerbskontrolle) und auswärtigen Politiken (bspw. Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik) werden ebenfalls ausführlich analysiert. Der Haratsch/Koenig/Pechstein ist im wahrsten wie im übertragenen Sinne ein Schwergewicht unter den Lehrbüchern des Europarechts.

geschrieben am 19.05.2019 | 634 Wörter | 4608 Zeichen

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