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Internationales Familienrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Internationales Familienrecht Das Handbuch von Marianne Andrae ist nicht nur inhaltlich ein Schwergewicht, sondern auch ein äußerst zuverlässiger Wegbegleiter im familienrechtlichen Dezernat, sei es für den Erstzugriff oder für weiterführende Anregungen. Knapp 850 Seiten inklusive Verzeichnissen erwarten die Leser und Rechtsanwender und dank der dicken Buchseiten sind sowohl die Lektüre angenehm als auch eigene Notizen und Unterstreichungen im Text möglich, ohne dass dadurch die Rückseiten unbrauchbar werden würden. Etwa fünf Jahre seit der Vorauflage sind vergangen und die Tätigkeit des Gesetzgebers darf man durchaus als rege bezeichnen. Dementsprechend musste die Neuauflage nicht nur die bisherige Rechtslage kritisch bewerten, sondern auch Neuerungen inkorporieren. Die Gestaltung des Werks ist – trotz der hohen Textlastigkeit – durchaus lese- und rezeptionsfreundlich. Dies liegt daran, dass zum einen die Nachweise in ein echtes Fußnotensystem platziert und zusätzlich die theoretischen Ausführungen durch eine Vielzahl praktischer Beispiele untermauert werden, die zur sofortigen Verarbeitung des Gelesenen verleiten. Anstelle eine andere Schriftart zu verwenden hätte eine graue Schattierung für die Beispiele aber besser ausgesehen. Bullet point Aufzählungen, fett gedruckte Schlagwörter und ein konsequentes internes Verweisungssystem unterstützen die Lektüre zusätzlich. Inhaltlich wurde das Buch in drei große Teile untergliedert: Ehe und andere Partnerschaften, Eltern-Kind-Beziehungen sowie Unterhalt. Eine so konsequente Pointierung ist natürlich erst einmal eine Herausforderung für den Leser, aber nach kurzem Zögern kann man sich auf die entsprechenden Schwerpunkte einlassen und erkennt die immer wiederkehrenden Prüfungsaspekte des Kollisionsrechts am konkreten Rechtsproblem. Man wird dabei aber auch immer wieder mit Besonderheiten konfrontiert wie etwa der „Handschuhehe“, dem Einfluss religiöser Rechtsordnungen auf die Scheidung oder das Verhältnis des deutschen Versorgungsausgleichsrechts zur Billigkeitsklausel des Art. 17 EGBGB. Erfreulich ist daneben, dass Andrae sich auch den Raum nimmt, um hoch streitige Fragen wie die der Leihmutterschaft ausführlich darzustellen und zu diskutieren. Im Unterkapitel zum Adoptionsrecht fällt sehr erfreulich auf, dass auch die tatsächlichen Vorgänge als Vorarbeiten vor der Adoptionsentscheidung erfasst werden, sodass auch ein guter Eindruck der Komplexität der Materie entsteht. Ergänzende Fragen wie der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit werden ebenfalls angesprochen. Im Bereich des Sorgerechts wird das KSÜ von der Brüssel IIa-VO abgegrenzt, um so in die Zuständigkeitsproblematik und weitere Folgefragen überzuleiten bis hin zu den Entführungsfällen unter genauer Erläuterung des Anwendungsbereichs des HKÜ. Im unterhaltsrechtlichen Teil werden schließlich klassische prozessuale Konstellationen wie das forum shopping innerhalb der EuUntVO bzw. des HUP erläutert oder auch die Abgrenzung der einschlägigen Rechtsquellen, je nach betroffenem Staats, gut nachvollziehbar vorgenommen. Ergänzende Informationen zu Rechtshilfe bei Staaten, die den üblichen Unterhaltsübereinkommen weder beigetreten sind noch ihrem Wirkungsbereich unterfallen runden die Darstellung ebenso ab wie ein Kapitel zum AUG. Wer abseits der Kommentarliteratur ein Werk (nur) zum internationalen Familienrecht sucht, wird mit dem Handbuch von Andrae sehr zufrieden sein. Gerade der strikte Einbezug von Fällen vermittelt den nötigen Nexus zwischen Theorie und Praxis.

Das Handbuch von Marianne Andrae ist nicht nur inhaltlich ein Schwergewicht, sondern auch ein äußerst zuverlässiger Wegbegleiter im familienrechtlichen Dezernat, sei es für den Erstzugriff oder für weiterführende Anregungen. Knapp 850 Seiten inklusive Verzeichnissen erwarten die Leser und Rechtsanwender und dank der dicken Buchseiten sind sowohl die Lektüre angenehm als auch eigene Notizen und Unterstreichungen im Text möglich, ohne dass dadurch die Rückseiten unbrauchbar werden würden. Etwa fünf Jahre seit der Vorauflage sind vergangen und die Tätigkeit des Gesetzgebers darf man durchaus als rege bezeichnen. Dementsprechend musste die Neuauflage nicht nur die bisherige Rechtslage kritisch bewerten, sondern auch Neuerungen inkorporieren.

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Die Gestaltung des Werks ist – trotz der hohen Textlastigkeit – durchaus lese- und rezeptionsfreundlich. Dies liegt daran, dass zum einen die Nachweise in ein echtes Fußnotensystem platziert und zusätzlich die theoretischen Ausführungen durch eine Vielzahl praktischer Beispiele untermauert werden, die zur sofortigen Verarbeitung des Gelesenen verleiten. Anstelle eine andere Schriftart zu verwenden hätte eine graue Schattierung für die Beispiele aber besser ausgesehen. Bullet point Aufzählungen, fett gedruckte Schlagwörter und ein konsequentes internes Verweisungssystem unterstützen die Lektüre zusätzlich.

Inhaltlich wurde das Buch in drei große Teile untergliedert: Ehe und andere Partnerschaften, Eltern-Kind-Beziehungen sowie Unterhalt. Eine so konsequente Pointierung ist natürlich erst einmal eine Herausforderung für den Leser, aber nach kurzem Zögern kann man sich auf die entsprechenden Schwerpunkte einlassen und erkennt die immer wiederkehrenden Prüfungsaspekte des Kollisionsrechts am konkreten Rechtsproblem. Man wird dabei aber auch immer wieder mit Besonderheiten konfrontiert wie etwa der „Handschuhehe“, dem Einfluss religiöser Rechtsordnungen auf die Scheidung oder das Verhältnis des deutschen Versorgungsausgleichsrechts zur Billigkeitsklausel des Art. 17 EGBGB. Erfreulich ist daneben, dass Andrae sich auch den Raum nimmt, um hoch streitige Fragen wie die der Leihmutterschaft ausführlich darzustellen und zu diskutieren.

Im Unterkapitel zum Adoptionsrecht fällt sehr erfreulich auf, dass auch die tatsächlichen Vorgänge als Vorarbeiten vor der Adoptionsentscheidung erfasst werden, sodass auch ein guter Eindruck der Komplexität der Materie entsteht. Ergänzende Fragen wie der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit werden ebenfalls angesprochen. Im Bereich des Sorgerechts wird das KSÜ von der Brüssel IIa-VO abgegrenzt, um so in die Zuständigkeitsproblematik und weitere Folgefragen überzuleiten bis hin zu den Entführungsfällen unter genauer Erläuterung des Anwendungsbereichs des HKÜ.

Im unterhaltsrechtlichen Teil werden schließlich klassische prozessuale Konstellationen wie das forum shopping innerhalb der EuUntVO bzw. des HUP erläutert oder auch die Abgrenzung der einschlägigen Rechtsquellen, je nach betroffenem Staats, gut nachvollziehbar vorgenommen. Ergänzende Informationen zu Rechtshilfe bei Staaten, die den üblichen Unterhaltsübereinkommen weder beigetreten sind noch ihrem Wirkungsbereich unterfallen runden die Darstellung ebenso ab wie ein Kapitel zum AUG.

Wer abseits der Kommentarliteratur ein Werk (nur) zum internationalen Familienrecht sucht, wird mit dem Handbuch von Andrae sehr zufrieden sein. Gerade der strikte Einbezug von Fällen vermittelt den nötigen Nexus zwischen Theorie und Praxis.

geschrieben am 10.09.2019 | 454 Wörter | 3045 Zeichen

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