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Handbuch Scheidungsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch Scheidungsrecht Das Handbuch Scheidungsrecht ist ein echtes Schwergewicht, optisch und inhaltlich. Auf fast 2200 Seiten führen zahlreiche aus der Praxis bekannte Autoren durch das Scheidungsverfahren und mögliche Verbundangelegenheiten. Das Autorenteam hat dabei einen festen Kern behalten und wurde durch etliche neue Autoren ergänzt, die aber ihrerseits bereits auf beachtliche anderweitige Werke und Beiträge verweisen können. Der Leser erhält also schon aus diesem Grund ein formidables Handbuch. Der Aufbau der Kapitel ist einheitlich, was dem Verständnis für die Materie äußerst förderlich ist. Zuerst wird das materielle Recht angesprochen, danach das Verfahrensrecht erläutert und am Ende gibt es Einblicke in das internationale Recht, passend zum jeweiligen Thema. So wird der Leser nach einer Einleitung zu allgemeinen Fragen des familienrechtlichen Verfahrens sukzessive von der Ehescheidung über Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich bis zu den „Randthemen“ Ehewohnung, Hausrat und Gewaltschutz geführt. Die Lektüre des Handbuchs ist äußerst angenehm, was sowohl am Schriftbild, den genügenden Leerräumen und Abständen sowie den echten Fußnoten liegt. So können die Erläuterungen mit Muße studiert werden. Fett gedruckte Schlüsselwörter und interne Verweise ergänzen den Fließtext sinnvoll. Positiv hervorzuheben ist, dass die Autoren es schaffen, innerhalb ihrer jeweiligen Gesamtdarstellung immer wieder das Auge für Details zu haben, die für den Leser zum besseren Verständnis sinnvoll sind. So wird in der Einleitung etwa das eA-Verfahren mit den wesentlichen Elementen zusammengefasst (S. 82 ff., Streicher), im Kapitel zum Sorgerecht wird der Streit um den Lebensmittelpunkt des Kindes prägnant beschrieben (S. 391 ff., Schäder) und im Abschnitt zum Kindesunterhalt wird das Thema Kindergeld in zahlreichen Facetten dargestellt (S. 1379 ff., Obermann). Klassische Streitthemen wie etwa die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände im Zugewinnausgleichsverfahren sind entsprechend umfangreich aufbereitet (S. 1820 ff., Volker), gerade was die unterschiedlichen Formen der Wertermittlung für Grundstücke oder Betriebe angeht. In den verfahrensrechtlichen Kapiteln finden sich immer auch Ausführungen zur Kostenentscheidung, zum Verfahrenswert und zur Vollstreckung von Entscheidungen. Jeweils eine gelungene Abrundung liefern die Kapitel zum IPR. Das Handbuch Scheidungsrecht ersetzt keinen Kommentar, aber gibt eine sehr gute Lektürebasis für alle Fragen rund um das Scheidungsverfahren, die man dann um die spezifische Kommentarsuche nach Detailfragen ergänzen kann. Die kohärente Darstellung und der homogene Erläuterungsstil der Autoren machen das Werk zu einer echten Bereicherung im familienrechtlichen Dezernat.

Das Handbuch Scheidungsrecht ist ein echtes Schwergewicht, optisch und inhaltlich. Auf fast 2200 Seiten führen zahlreiche aus der Praxis bekannte Autoren durch das Scheidungsverfahren und mögliche Verbundangelegenheiten. Das Autorenteam hat dabei einen festen Kern behalten und wurde durch etliche neue Autoren ergänzt, die aber ihrerseits bereits auf beachtliche anderweitige Werke und Beiträge verweisen können. Der Leser erhält also schon aus diesem Grund ein formidables Handbuch.

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Der Aufbau der Kapitel ist einheitlich, was dem Verständnis für die Materie äußerst förderlich ist. Zuerst wird das materielle Recht angesprochen, danach das Verfahrensrecht erläutert und am Ende gibt es Einblicke in das internationale Recht, passend zum jeweiligen Thema. So wird der Leser nach einer Einleitung zu allgemeinen Fragen des familienrechtlichen Verfahrens sukzessive von der Ehescheidung über Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich bis zu den „Randthemen“ Ehewohnung, Hausrat und Gewaltschutz geführt.

Die Lektüre des Handbuchs ist äußerst angenehm, was sowohl am Schriftbild, den genügenden Leerräumen und Abständen sowie den echten Fußnoten liegt. So können die Erläuterungen mit Muße studiert werden. Fett gedruckte Schlüsselwörter und interne Verweise ergänzen den Fließtext sinnvoll.

Positiv hervorzuheben ist, dass die Autoren es schaffen, innerhalb ihrer jeweiligen Gesamtdarstellung immer wieder das Auge für Details zu haben, die für den Leser zum besseren Verständnis sinnvoll sind. So wird in der Einleitung etwa das eA-Verfahren mit den wesentlichen Elementen zusammengefasst (S. 82 ff., Streicher), im Kapitel zum Sorgerecht wird der Streit um den Lebensmittelpunkt des Kindes prägnant beschrieben (S. 391 ff., Schäder) und im Abschnitt zum Kindesunterhalt wird das Thema Kindergeld in zahlreichen Facetten dargestellt (S. 1379 ff., Obermann). Klassische Streitthemen wie etwa die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände im Zugewinnausgleichsverfahren sind entsprechend umfangreich aufbereitet (S. 1820 ff., Volker), gerade was die unterschiedlichen Formen der Wertermittlung für Grundstücke oder Betriebe angeht. In den verfahrensrechtlichen Kapiteln finden sich immer auch Ausführungen zur Kostenentscheidung, zum Verfahrenswert und zur Vollstreckung von Entscheidungen. Jeweils eine gelungene Abrundung liefern die Kapitel zum IPR.

Das Handbuch Scheidungsrecht ersetzt keinen Kommentar, aber gibt eine sehr gute Lektürebasis für alle Fragen rund um das Scheidungsverfahren, die man dann um die spezifische Kommentarsuche nach Detailfragen ergänzen kann. Die kohärente Darstellung und der homogene Erläuterungsstil der Autoren machen das Werk zu einer echten Bereicherung im familienrechtlichen Dezernat.

geschrieben am 03.10.2019 | 364 Wörter | 2388 Zeichen

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