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Bilanzpolitik - Bilanzkosmetik - Bilanzfälschung


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Rezension von

Adrian Witt

Bilanzpolitik - Bilanzkosmetik - Bilanzfälschung Der Skandal um den früheren Finanzdienstleister Wirecard hat nicht nur das Vertrauen der Financial Community in den Finanzstandort Deutschland schwer erschüttert. Vielmehr wurde durch ihn ein Systemversagen aller Kontrollinstanzen offenbart, dessen Dimension bis zuletzt kaum vorstellbar war. Denn anstatt den zahlreichen Hinweisen und Warnungen von Leerverkäufern und Reportern der Financial Times nachzugehen und diese auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, wurden die Kritiker systematisch diskreditiert, zum Schweigen gebracht und nicht selten auch juristisch verfolgt. Was inzwischen als Lehrstück für die Abgründe der Wirtschaftswelt angesehen wird und nicht zuletzt dank der Gier zahlreicher Investoren und einer dilettantischen Schlamperei für längere Zeit künstlich am Leben gehalten wurde, wirft im Nachhinein vor allem zwei zentrale Fragen auf: Wie konnte es überhaupt soweit kommen und wie lässt sich künftig ein ähnlicher Fall verhindern? Über das Warum lässt sich streiten, zumal sich die involvierten Instanzen gegenseitig die Schuld zuschieben. Neben einer offensichtlich falsch verstandenen Loyalität der Aufsichtsräte als kontrollierende Instanz einer jeden AG (Loyalität als Falle), wird sich vor allem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. Schließlich rücken bei Bilanzskandalen wie zuletzt bei Wirecard immer auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der betroffenen Unternehmen ins Zentrum der Kritik, da sie es sind, die in einer Art hoheitlichem Akt die Korrektheit der vorgelegten Bilanzen nach intensiver Prüfung bezeugen. Wenn also ein Wirtschaftsprüfer etwas unterschreibt (Bestätigungsvermerk), gilt dies für viele als goldener Stempel für dessen Echtheit. Allerdings lassen sich Umsatz und Gewinn als Bilanzpositionen vergleichsweise leicht manipulieren, indem man etwa Sondereffekte verschweigt, höhere Umsatzerlöse vortäuscht und Firmenwerte nicht ordnungsgemäß abschreibt. Diverse Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit wie Enron (2001), AIG (2005) und Lehman Brothers (2008) aus den USA, der Fall des japanischen Optikspezialist Olympus (2011) oder die Unternehmen Infomatec (2000) und Steinhoff (2017) aus Deutschland zeigen jedoch, dass Bilanzmanipulationen im Ausmaß von Wirecard längst kein Einzelfall sind und es für Laien kaum eine Möglichkeit gibt, sich vor einer derart kriminellen Energie zu schützen. Was man aber tun kann ist, ein solides Verständnis für das mitunter umfangreiche Zahlenwerk eines Unternehmens zu erwerben und durch die Fähigkeit Bilanzen zu lesen und zwischen den Zeilen blicken zu können, das Risiko zu minimieren, selbst ein Opfer von Bilanzmanipulationen zu werden. Als nützliches Nachschlagewerk zu dieser Thematik erweist sich beispielsweise die im Vahlen-Verlag (C.H. Beck-Verlagsgruppe) erschienene Publikation „Bilanzpolitik, Bilanzkosmetik, Bilanzfälschung“ der renommierten Bilanzexpertin Carola Rinker, in welcher interessierte Leser eine Blaupause erhalten, worauf zu achten ist, wenn man Bilanzen von Unternehmen liest. Dabei erläutert die Autorin in ihrem 159 Seiten umfassenden Fachbuch zunächst einige Grundlagen und beschreibt in diesem Zusammenhang auch die legalen Gestaltungsspielräume durch Bilanzpolitik (Wahlrechte) sowie Bilanzkosmetik (Aufhübschen) nach HGB (Handelsgesetzbuch) und IFRS (International Financial Reporting Standards) und grenzt diese von illegalen Manipulationen (Bilanzfälschung) ab. So erfahren die Leser, dass man unter Bilanzpolitik all jene Maßnahmen bei der Bilanzierung versteht, die während des Geschäftsjahres und bei der Aufstellung des Jahresabschluss im Rahmen des Bilanzrechts zur bewussten Gestaltung des Jahresabschluss getroffen werden, wobei dem zu bilanzierenden Unternehmen sowohl die gesetzlich zugelassenen Wahlrechte als auch die Ermessungsspielräume zur Verfügung stehen. Die formelle Bilanzpolitik erstreckt sich dabei auf die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Zuordnung zu einzelnen Positionen des Jahresabschluss. Wesentlich gravierenden Einfluss hat die materielle Bilanzpolitik, die durch die Inanspruchnahme der verschiedenen Ansatz- und Bewertungswahlrechte abgebildet wird. Für den Ausweis eines möglichst hohen Gewinns können beispielsweise die Ansatzwahlrechte auf der Aktivseite genutzt werden, wie die Aktivierung der Aufwendungen für den laufenden Betrieb bzw. die Erweiterung des Geschäftsbetriebs, die Aktivierung des derivativen Firmen- und Geschäftswertes sowie die Aktivierung latenter Steuern. Als Bewertungswahlrechte stehen auf der Aktivseite dagegen die Abschreibungen auf einen künftig zu erwartenden niedrigeren Wert im Umlaufvermögen, die außerplanmäßigen Abschreibungen bei nur vorübergehender Wertminderung im Anlagevermögen sowie die Methodenwahlrechte für die planmäßigen Abschreiben zur Verfügung. Außerdem ergeben sich Bewertungsspielräume bei der Abschreibung durch die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Anlagen, Maschinen, usw. sowie der Abgrenzung von Einzel- und Gemeinkosten zur Ermittlung der Herstellungskosten. Demgegenüber versteht man unter Bilanzkosmetik all jene Maßnahmen im Rahmen der Bilanzpolitik, die der optischen und kurzfristigen Gestalt des Bilanzbildes vor dem Bilanzstichtag dienen und dem Bilanzleser einen möglichst günstigen Eindruck von der gesamtwirtschaftlichen Lage eines Unternehmens verschaffen sollen. Hierzu gehören beispielsweise der Aktivtausch durch die Veräußerung von Wertpapieren oder Sale-Lease-Back-Maßnahmen, die unter anderem bei Air Berlin eine Anwendung fanden, oder auch die die Auflösung von stillen Reserven auf der Passivseite, die durch steigende Gewinne das Eigenkapital verbessern. Bei einer Bilanzfälschung bzw. Bilanzmanipulation verstößt ein Unternehmen wiederum bewusst gegen bestehende Ansatz-, Bilanzierungs- sowie Bewertungsregeln der Rechnungslegung nach HGB bzw. IFRS, wobei in den allermeisten Fällen ein deutlich höherer Gewinn sowie Unternehmensvermögen ausgewiesen werden, als tatsächlich existieren. Ist dies geschafft, stellt die Autorin im zweiten und dritten Kapitel des Buches verschiedene Möglichkeiten der Bilanzpolitik bzw. Bilanzkosmetik vor. Dabei wird zunächst auf das notwendige Wissen über die Bilanzierungsvorschritten eingegangen, bevor diese anhand eines Zahlenbeispiels oder – in den meisten Fällen – anhand eines konkreten Praxisbeispiels veranschaulicht werden. Im vierten Kapitel erhalten die Leser Informationen über Bilanzskandale der jüngeren Vergangenheit, wobei nicht nur der Bilanzskandal von Wirecard, sondern auch die Fälle des Möbelhändlers Steinhoff und des Leuchtmittelherstellers Hess eingehend beleuchtet werden. Weiteres Hintergrundwissen zu Auslösern und Ursachen, dem Täterprofil sowie verschiedener Arten von Bilanzmanipulationen finden sich im fünften Kapitel. Obwohl Bilanzen häufig als trockenes und wenig durchzudringendes Zahlenwerk angesehen werden, können sie eine Menge spannender Informationen enthalten, die von der finanziellen Verfassung des jeweiligen Unternehmens erzählen. Die im Vahlen-Verlag erschienene Publikation „Bilanzpolitik, Bilanzkosmetik, Bilanzfälschung“ der Bilanzexpertin Carola Rinker hilft dabei, Licht ins Dunkeln des umfangreichen Zahlenwerks eines Unternehmens zu bringen und gibt zugleich erhellende Tipps zum Lesen zwischen den Bilanzzeilen. Ein praxistaugliches und didaktisch hervorragend geschriebenes Nachschlagewerk, das sich an Personen aus Unternehmen mit Leitungsfunktion, Aufsichtsräte, IR-Professionals, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Berater und nicht zuletzt das Gros der Privatanleger richtet.

Der Skandal um den früheren Finanzdienstleister Wirecard hat nicht nur das Vertrauen der Financial Community in den Finanzstandort Deutschland schwer erschüttert. Vielmehr wurde durch ihn ein Systemversagen aller Kontrollinstanzen offenbart, dessen Dimension bis zuletzt kaum vorstellbar war. Denn anstatt den zahlreichen Hinweisen und Warnungen von Leerverkäufern und Reportern der Financial Times nachzugehen und diese auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, wurden die Kritiker systematisch diskreditiert, zum Schweigen gebracht und nicht selten auch juristisch verfolgt.

Was inzwischen als Lehrstück für die Abgründe der Wirtschaftswelt angesehen wird und nicht zuletzt dank der Gier zahlreicher Investoren und einer dilettantischen Schlamperei für längere Zeit künstlich am Leben gehalten wurde, wirft im Nachhinein vor allem zwei zentrale Fragen auf: Wie konnte es überhaupt soweit kommen und wie lässt sich künftig ein ähnlicher Fall verhindern? Über das Warum lässt sich streiten, zumal sich die involvierten Instanzen gegenseitig die Schuld zuschieben. Neben einer offensichtlich falsch verstandenen Loyalität der Aufsichtsräte als kontrollierende Instanz einer jeden AG (Loyalität als Falle), wird sich vor allem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. Schließlich rücken bei Bilanzskandalen wie zuletzt bei Wirecard immer auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften der betroffenen Unternehmen ins Zentrum der Kritik, da sie es sind, die in einer Art hoheitlichem Akt die Korrektheit der vorgelegten Bilanzen nach intensiver Prüfung bezeugen. Wenn also ein Wirtschaftsprüfer etwas unterschreibt (Bestätigungsvermerk), gilt dies für viele als goldener Stempel für dessen Echtheit. Allerdings lassen sich Umsatz und Gewinn als Bilanzpositionen vergleichsweise leicht manipulieren, indem man etwa Sondereffekte verschweigt, höhere Umsatzerlöse vortäuscht und Firmenwerte nicht ordnungsgemäß abschreibt.

Diverse Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit wie Enron (2001), AIG (2005) und Lehman Brothers (2008) aus den USA, der Fall des japanischen Optikspezialist Olympus (2011) oder die Unternehmen Infomatec (2000) und Steinhoff (2017) aus Deutschland zeigen jedoch, dass Bilanzmanipulationen im Ausmaß von Wirecard längst kein Einzelfall sind und es für Laien kaum eine Möglichkeit gibt, sich vor einer derart kriminellen Energie zu schützen. Was man aber tun kann ist, ein solides Verständnis für das mitunter umfangreiche Zahlenwerk eines Unternehmens zu erwerben und durch die Fähigkeit Bilanzen zu lesen und zwischen den Zeilen blicken zu können, das Risiko zu minimieren, selbst ein Opfer von Bilanzmanipulationen zu werden. Als nützliches Nachschlagewerk zu dieser Thematik erweist sich beispielsweise die im Vahlen-Verlag (C.H. Beck-Verlagsgruppe) erschienene Publikation „Bilanzpolitik, Bilanzkosmetik, Bilanzfälschung“ der renommierten Bilanzexpertin Carola Rinker, in welcher interessierte Leser eine Blaupause erhalten, worauf zu achten ist, wenn man Bilanzen von Unternehmen liest. Dabei erläutert die Autorin in ihrem 159 Seiten umfassenden Fachbuch zunächst einige Grundlagen und beschreibt in diesem Zusammenhang auch die legalen Gestaltungsspielräume durch Bilanzpolitik (Wahlrechte) sowie Bilanzkosmetik (Aufhübschen) nach HGB (Handelsgesetzbuch) und IFRS (International Financial Reporting Standards) und grenzt diese von illegalen Manipulationen (Bilanzfälschung) ab. So erfahren die Leser, dass man unter Bilanzpolitik all jene Maßnahmen bei der Bilanzierung versteht, die während des Geschäftsjahres und bei der Aufstellung des Jahresabschluss im Rahmen des Bilanzrechts zur bewussten Gestaltung des Jahresabschluss getroffen werden, wobei dem zu bilanzierenden Unternehmen sowohl die gesetzlich zugelassenen Wahlrechte als auch die Ermessungsspielräume zur Verfügung stehen. Die formelle Bilanzpolitik erstreckt sich dabei auf die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Zuordnung zu einzelnen Positionen des Jahresabschluss. Wesentlich gravierenden Einfluss hat die materielle Bilanzpolitik, die durch die Inanspruchnahme der verschiedenen Ansatz- und Bewertungswahlrechte abgebildet wird. Für den Ausweis eines möglichst hohen Gewinns können beispielsweise die Ansatzwahlrechte auf der Aktivseite genutzt werden, wie die Aktivierung der Aufwendungen für den laufenden Betrieb bzw. die Erweiterung des Geschäftsbetriebs, die Aktivierung des derivativen Firmen- und Geschäftswertes sowie die Aktivierung latenter Steuern. Als Bewertungswahlrechte stehen auf der Aktivseite dagegen die Abschreibungen auf einen künftig zu erwartenden niedrigeren Wert im Umlaufvermögen, die außerplanmäßigen Abschreibungen bei nur vorübergehender Wertminderung im Anlagevermögen sowie die Methodenwahlrechte für die planmäßigen Abschreiben zur Verfügung. Außerdem ergeben sich Bewertungsspielräume bei der Abschreibung durch die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Anlagen, Maschinen, usw. sowie der Abgrenzung von Einzel- und Gemeinkosten zur Ermittlung der Herstellungskosten. Demgegenüber versteht man unter Bilanzkosmetik all jene Maßnahmen im Rahmen der Bilanzpolitik, die der optischen und kurzfristigen Gestalt des Bilanzbildes vor dem Bilanzstichtag dienen und dem Bilanzleser einen möglichst günstigen Eindruck von der gesamtwirtschaftlichen Lage eines Unternehmens verschaffen sollen. Hierzu gehören beispielsweise der Aktivtausch durch die Veräußerung von Wertpapieren oder Sale-Lease-Back-Maßnahmen, die unter anderem bei Air Berlin eine Anwendung fanden, oder auch die die Auflösung von stillen Reserven auf der Passivseite, die durch steigende Gewinne das Eigenkapital verbessern. Bei einer Bilanzfälschung bzw. Bilanzmanipulation verstößt ein Unternehmen wiederum bewusst gegen bestehende Ansatz-, Bilanzierungs- sowie Bewertungsregeln der Rechnungslegung nach HGB bzw. IFRS, wobei in den allermeisten Fällen ein deutlich höherer Gewinn sowie Unternehmensvermögen ausgewiesen werden, als tatsächlich existieren. Ist dies geschafft, stellt die Autorin im zweiten und dritten Kapitel des Buches verschiedene Möglichkeiten der Bilanzpolitik bzw. Bilanzkosmetik vor. Dabei wird zunächst auf das notwendige Wissen über die Bilanzierungsvorschritten eingegangen, bevor diese anhand eines Zahlenbeispiels oder – in den meisten Fällen – anhand eines konkreten Praxisbeispiels veranschaulicht werden. Im vierten Kapitel erhalten die Leser Informationen über Bilanzskandale der jüngeren Vergangenheit, wobei nicht nur der Bilanzskandal von Wirecard, sondern auch die Fälle des Möbelhändlers Steinhoff und des Leuchtmittelherstellers Hess eingehend beleuchtet werden. Weiteres Hintergrundwissen zu Auslösern und Ursachen, dem Täterprofil sowie verschiedener Arten von Bilanzmanipulationen finden sich im fünften Kapitel.

Obwohl Bilanzen häufig als trockenes und wenig durchzudringendes Zahlenwerk angesehen werden, können sie eine Menge spannender Informationen enthalten, die von der finanziellen Verfassung des jeweiligen Unternehmens erzählen. Die im Vahlen-Verlag erschienene Publikation „Bilanzpolitik, Bilanzkosmetik, Bilanzfälschung“ der Bilanzexpertin Carola Rinker hilft dabei, Licht ins Dunkeln des umfangreichen Zahlenwerks eines Unternehmens zu bringen und gibt zugleich erhellende Tipps zum Lesen zwischen den Bilanzzeilen. Ein praxistaugliches und didaktisch hervorragend geschriebenes Nachschlagewerk, das sich an Personen aus Unternehmen mit Leitungsfunktion, Aufsichtsräte, IR-Professionals, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Berater und nicht zuletzt das Gros der Privatanleger richtet.

geschrieben am 07.01.2023 | 952 Wörter | 6673 Zeichen

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