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Arztrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Arztrecht Das Arztrecht in einem knapp 550 Seiten starken Lehrbuch zusammenzufassen, ist eine große Herausforderung für die Autoren, nicht nur hinsichtlich der Komprimierung des Stoffes, sondern auch bezüglich der Aktualisierung. So erhält der Leser ein Werk unterhalb eines Handbuchs, das wie kaum in einem anderen Rechtsgebiet auch noch die ausgiebige Judikatur, etwa zum Beweisrecht im Haftungsfall, in dogmatische Strukturen fassen muss. Die Gestaltung des Buches ist trotz des dicht gedrängten Textes in Hauptteil und Fußnoten angenehm, wenngleich man sich mehr Hervorhebungen gewünscht hätte. Graphische Elemente oder Schaubilder finden sich nicht. Irritierend sind auch die seitenlangen Hinweise auf Literatur, teilweise bis zu 9 Seiten umfassend. Hier ist eine Auswahl angezeigt. Das Werk beruht zum Glück für den Leser nicht auf wenigen Schwerpunkten, sondern schafft eine ausgewogene Mischung zwischen vertrags- und verfahrensrechtlichen Kapiteln sowie themenspezifischen Abschnitten. Gleich zu Beginn überzeugen die allgemeinen Ausführungen zum Wesen und Inhalt des Arztrechts, wo neben rechtlichen auch ethische und moralische Aspekte des Berufs und seiner Ausübung einfließen sowie die Konkurrenz zwischen Kostendruck und Leistungsoptimierung. Danach kann sich der Leser mit dem ärztlichen Berufsrecht auseinander setzen, wo insbesondere Probleme der Werbung und die Existenz spezieller Berufsgerichte gut dargestellt werden. Nach kürzeren Kapiteln zum Arztvertrag, gelungen die Erläuterung der Patientenpflichten, und zur ärztlichen Hilfspflicht, insbesondere beim Suizid, folgt ein erstes großes Kapitel zu Aufklärungspflicht und Einwilligung, das ja zivil- und strafrechtliche Relevanz zeitigt. Kritisch betrachtet wird die Rechtsprechung zur Körperverletzung und zur Aufklärung, aber gleichwohl wird die Kasuistik zu Gegenstand, Umfang und Durchführung der Aufklärung umfangreich und genau erläutert. Im Folgenden wird der Leser mit einem ersten Themenkapitel konfrontiert und kann sich der Transplantation, Transfusion und Intensivmedizin widmen. Diese Bereiche werden neben der rechtlichen Einordnung auch allgemein expliziert, um dem Leser die Tragweite der zu treffenden Entscheidungen nahe zu bringen. Hervorzuheben ist dabei das Unterkapitel zur Patientenverfügung. Weitere Abschnitte befassen den Leser sodann mit Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch oder Genmedizin, bevor erneut große Kapitel der Bearbeitung warten: zum einen wird die ärztliche Schweigepflicht beleuchtet und die Notwendigkeit der ärztlichen Dokumentation samt Einsichtsrechten dargestellt, zum anderen sorgen zwei eigene Kapitel für Klarheit bei der Arzthaftung. Zuerst werden Arztfehler definiert und der Rahmen ärztlichen Handelns abgesteckt, Qualitätssicherungsinstrumente vorgestellt und die Therapiefreiheit betont. Danach werden mit starkem Bezug zu prozessualen Fragen das Deliktsrecht, die Passivlegitimation sowie das Beweisrecht samt Erleichterungen bei der Behauptung von Behandlungsfehlern präsentiert. Auch hier sparen die Autoren nicht mit der Abbildung des Einflusses rechtspolitischer Entscheidungen auf die Haftungssituation und eigenen kritischen Stellungnahmen, um den Leser auf diese Weise wach für eine abwägende Argumentation in einem rechtsprechungslastigen Rechtsgebiet zu halten. In den Schlusskapiteln erfährt man schließlich noch einiges zu der Rolle des Arztes als Sachverständigem, seinen Gutachtenspflichten und seiner Haftung hierfür, sowie der rechtlichen und ethischen Beurteilung medizinischer Forschung. Dieses Lehrbuch ist auch im 22. Jahr seit der Erstauflage ein beeindruckendes Kompendium zu einer höchst dynamischen Rechtsmaterie. Eine Beschäftigung mit der Thematik kann jedem Referendar im Lauf der Stationen widerfahren, sei es bei Gericht oder beim Anwalt, sodass sich bereits im Vorbereitungsdienst der Blick, gerade in die Kapitel zum Deliktsrecht, lohnt. Wer sich frühzeitig für die Spezialisierung im Medizinrecht entscheiden sollte, wird auf dieses Grundlagenwerk ohnehin nicht verzichten wollen.

Das Arztrecht in einem knapp 550 Seiten starken Lehrbuch zusammenzufassen, ist eine große Herausforderung für die Autoren, nicht nur hinsichtlich der Komprimierung des Stoffes, sondern auch bezüglich der Aktualisierung. So erhält der Leser ein Werk unterhalb eines Handbuchs, das wie kaum in einem anderen Rechtsgebiet auch noch die ausgiebige Judikatur, etwa zum Beweisrecht im Haftungsfall, in dogmatische Strukturen fassen muss.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Buches ist trotz des dicht gedrängten Textes in Hauptteil und Fußnoten angenehm, wenngleich man sich mehr Hervorhebungen gewünscht hätte. Graphische Elemente oder Schaubilder finden sich nicht. Irritierend sind auch die seitenlangen Hinweise auf Literatur, teilweise bis zu 9 Seiten umfassend. Hier ist eine Auswahl angezeigt.

Das Werk beruht zum Glück für den Leser nicht auf wenigen Schwerpunkten, sondern schafft eine ausgewogene Mischung zwischen vertrags- und verfahrensrechtlichen Kapiteln sowie themenspezifischen Abschnitten. Gleich zu Beginn überzeugen die allgemeinen Ausführungen zum Wesen und Inhalt des Arztrechts, wo neben rechtlichen auch ethische und moralische Aspekte des Berufs und seiner Ausübung einfließen sowie die Konkurrenz zwischen Kostendruck und Leistungsoptimierung. Danach kann sich der Leser mit dem ärztlichen Berufsrecht auseinander setzen, wo insbesondere Probleme der Werbung und die Existenz spezieller Berufsgerichte gut dargestellt werden. Nach kürzeren Kapiteln zum Arztvertrag, gelungen die Erläuterung der Patientenpflichten, und zur ärztlichen Hilfspflicht, insbesondere beim Suizid, folgt ein erstes großes Kapitel zu Aufklärungspflicht und Einwilligung, das ja zivil- und strafrechtliche Relevanz zeitigt. Kritisch betrachtet wird die Rechtsprechung zur Körperverletzung und zur Aufklärung, aber gleichwohl wird die Kasuistik zu Gegenstand, Umfang und Durchführung der Aufklärung umfangreich und genau erläutert. Im Folgenden wird der Leser mit einem ersten Themenkapitel konfrontiert und kann sich der Transplantation, Transfusion und Intensivmedizin widmen. Diese Bereiche werden neben der rechtlichen Einordnung auch allgemein expliziert, um dem Leser die Tragweite der zu treffenden Entscheidungen nahe zu bringen. Hervorzuheben ist dabei das Unterkapitel zur Patientenverfügung.

Weitere Abschnitte befassen den Leser sodann mit Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch oder Genmedizin, bevor erneut große Kapitel der Bearbeitung warten: zum einen wird die ärztliche Schweigepflicht beleuchtet und die Notwendigkeit der ärztlichen Dokumentation samt Einsichtsrechten dargestellt, zum anderen sorgen zwei eigene Kapitel für Klarheit bei der Arzthaftung. Zuerst werden Arztfehler definiert und der Rahmen ärztlichen Handelns abgesteckt, Qualitätssicherungsinstrumente vorgestellt und die Therapiefreiheit betont. Danach werden mit starkem Bezug zu prozessualen Fragen das Deliktsrecht, die Passivlegitimation sowie das Beweisrecht samt Erleichterungen bei der Behauptung von Behandlungsfehlern präsentiert. Auch hier sparen die Autoren nicht mit der Abbildung des Einflusses rechtspolitischer Entscheidungen auf die Haftungssituation und eigenen kritischen Stellungnahmen, um den Leser auf diese Weise wach für eine abwägende Argumentation in einem rechtsprechungslastigen Rechtsgebiet zu halten. In den Schlusskapiteln erfährt man schließlich noch einiges zu der Rolle des Arztes als Sachverständigem, seinen Gutachtenspflichten und seiner Haftung hierfür, sowie der rechtlichen und ethischen Beurteilung medizinischer Forschung.

Dieses Lehrbuch ist auch im 22. Jahr seit der Erstauflage ein beeindruckendes Kompendium zu einer höchst dynamischen Rechtsmaterie. Eine Beschäftigung mit der Thematik kann jedem Referendar im Lauf der Stationen widerfahren, sei es bei Gericht oder beim Anwalt, sodass sich bereits im Vorbereitungsdienst der Blick, gerade in die Kapitel zum Deliktsrecht, lohnt. Wer sich frühzeitig für die Spezialisierung im Medizinrecht entscheiden sollte, wird auf dieses Grundlagenwerk ohnehin nicht verzichten wollen.

geschrieben am 26.03.2010 | 518 Wörter | 3515 Zeichen

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