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BGB: Mietrecht 1 – Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete


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Rezension von

Mandy Hrube

BGB: Mietrecht 1 – Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen „Mietrecht und WEG 2018“ ist ein Set, welches insgesamt aus vier Bänden besteht und zu einem Gesamtpreis von 999 Euro erhältlich ist. Der vorliegende erste Band „Mietrecht 1 – Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete“ kommentiert die §§ 535-556g BGB. Die Neubearbeitung 2018 ist zu einem Preis von 449 Euro erhältlich und befindet sich auf dem Stand von August 2017. Der Kommentar beginnt bei jeder Norm zunächst mit dem Abdruck des Gesetzestextes, gefolgt von Literaturangaben und einer systematischen sowie ggf. auch einer alphabetischen Übersicht. Bei einigen wenigen Normen folgt vor der eigentlichen ausführlichen Kommentierung noch eine Vorbemerkung. So werden beispielsweise in der umfassenden Vorbemerkung zu § 535 BGB (S. 3-66) u.a. die historische Entwicklung des Mietrechts, die Miete im System des BGB, die Abgrenzung zu anderen Vertragstypen (Pacht, Leihe, Verwahrung, Dienst- und Werkvertrag, Wohnungsrecht) oder besondere Vertragsgestaltungen näher erläutert. Optisch überzeugt das 1178 Seite starke Werk vor allem durch ein angenehmes Schriftbild und eine angenehme Schriftgröße. Schlagwörter wurden optisch im Text hervorgehoben. Der Kommentar verzichtet zudem auf Abkürzungen, so dass sich die Kommentierungen der einzelnen Normen gut lesen lassen. Nachweise aus Rechtsprechung und Schrifttum finden sich in diesem Werk nicht als Fußnoten wieder, sondern wurden direkt in runden Klammern in den Text integriert. Besonders positiv hervorzuheben ist zudem das auf den letzten fast 90 Seiten umfassende und übersichtlich gehaltene Sachregister, welches zusätzlich ein schnelles Auffinden der gewünschten Thematik ermöglicht. Die inhaltlichen Ausführungen zu den einzelnen Normen sind auch für Neulinge auf dem Gebiet des Mietrechts gut verständlich und weisen einen hohen Praxisbezug auf. So wurden beispielsweise dem im Mietrecht äußerst relevanten Thema der Schönheitsreparaturen ganze 23 Seiten gewidmet, was eine intensive und vollständige Auseinandersetzung mit der Thematik ermöglicht. Gelungen ist auch im Rahmen des § 539 Abs. 1 BGB die übersichtliche Einarbeitung möglicher Anspruchsgrundlagen für den Ersatz sonstiger Aufwendungen: von der Geschäftsführung ohne Auftrag bis hin zur condictio ob rem (S. 319 ff.). Auf die große praktische Bedeutung der Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB (siehe Kommentierung bei § 542 BGB auf S. 455 ff.) wird in diesem Werk ebenso eingegangen wie auf die Frage, wie es sich mit der Rückgewähr der Mietkaution nach Vertragsende verhält (siehe Kommentierung bei § 551 BGB auf S. 734 ff.). Die Darstellung der Kommentierung beschränkt sich in diesem Werk dabei niemals nur auf eine einzige Sichtweise, sondern erfolgt stets unter Hinzuziehung aktueller, teilweise auch abweichender bzw. gegensätzlicher, Nachweise aus Rechtsprechung und Literatur. Fazit: Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch „Mietrecht 1 – Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete“ überzeugt durch eine übersichtliche, systematische und höchst praxisrelevante Kommentierung der §§ 535-556g BGB. Für den Praktiker im Mietrecht ist dieser Kommentar unverzichtbar und kann nur empfohlen werden. Zusammen mit den weiteren Bänden aus dem Set dürfte man für alle aufkommenden Rechtsfragen im Mietrecht bestens gewappnet sein.

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen „Mietrecht und WEG 2018“ ist ein Set, welches insgesamt aus vier Bänden besteht und zu einem Gesamtpreis von 999 Euro erhältlich ist. Der vorliegende erste Band „Mietrecht 1 – Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete“ kommentiert die §§ 535-556g BGB. Die Neubearbeitung 2018 ist zu einem Preis von 449 Euro erhältlich und befindet sich auf dem Stand von August 2017.

weitere Rezensionen von Mandy Hrube

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rezensiert seit
Buchtitel
1
03.11.2019
5
06.04.2019

Der Kommentar beginnt bei jeder Norm zunächst mit dem Abdruck des Gesetzestextes, gefolgt von Literaturangaben und einer systematischen sowie ggf. auch einer alphabetischen Übersicht. Bei einigen wenigen Normen folgt vor der eigentlichen ausführlichen Kommentierung noch eine Vorbemerkung. So werden beispielsweise in der umfassenden Vorbemerkung zu § 535 BGB (S. 3-66) u.a. die historische Entwicklung des Mietrechts, die Miete im System des BGB, die Abgrenzung zu anderen Vertragstypen (Pacht, Leihe, Verwahrung, Dienst- und Werkvertrag, Wohnungsrecht) oder besondere Vertragsgestaltungen näher erläutert.

Optisch überzeugt das 1178 Seite starke Werk vor allem durch ein angenehmes Schriftbild und eine angenehme Schriftgröße. Schlagwörter wurden optisch im Text hervorgehoben. Der Kommentar verzichtet zudem auf Abkürzungen, so dass sich die Kommentierungen der einzelnen Normen gut lesen lassen. Nachweise aus Rechtsprechung und Schrifttum finden sich in diesem Werk nicht als Fußnoten wieder, sondern wurden direkt in runden Klammern in den Text integriert. Besonders positiv hervorzuheben ist zudem das auf den letzten fast 90 Seiten umfassende und übersichtlich gehaltene Sachregister, welches zusätzlich ein schnelles Auffinden der gewünschten Thematik ermöglicht.

Die inhaltlichen Ausführungen zu den einzelnen Normen sind auch für Neulinge auf dem Gebiet des Mietrechts gut verständlich und weisen einen hohen Praxisbezug auf. So wurden beispielsweise dem im Mietrecht äußerst relevanten Thema der Schönheitsreparaturen ganze 23 Seiten gewidmet, was eine intensive und vollständige Auseinandersetzung mit der Thematik ermöglicht. Gelungen ist auch im Rahmen des § 539 Abs. 1 BGB die übersichtliche Einarbeitung möglicher Anspruchsgrundlagen für den Ersatz sonstiger Aufwendungen: von der Geschäftsführung ohne Auftrag bis hin zur condictio ob rem (S. 319 ff.). Auf die große praktische Bedeutung der Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB (siehe Kommentierung bei § 542 BGB auf S. 455 ff.) wird in diesem Werk ebenso eingegangen wie auf die Frage, wie es sich mit der Rückgewähr der Mietkaution nach Vertragsende verhält (siehe Kommentierung bei § 551 BGB auf S. 734 ff.). Die Darstellung der Kommentierung beschränkt sich in diesem Werk dabei niemals nur auf eine einzige Sichtweise, sondern erfolgt stets unter Hinzuziehung aktueller, teilweise auch abweichender bzw. gegensätzlicher, Nachweise aus Rechtsprechung und Literatur.

Fazit: Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch „Mietrecht 1 – Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete“ überzeugt durch eine übersichtliche, systematische und höchst praxisrelevante Kommentierung der §§ 535-556g BGB. Für den Praktiker im Mietrecht ist dieser Kommentar unverzichtbar und kann nur empfohlen werden. Zusammen mit den weiteren Bänden aus dem Set dürfte man für alle aufkommenden Rechtsfragen im Mietrecht bestens gewappnet sein.

geschrieben am 02.08.2018 | 472 Wörter | 2928 Zeichen

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