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Europarecht


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Rezension von

Dr. Sebastian Felz

Europarecht Der Autor nähert sich in 17 Kapiteln dem Europarecht. Zunächst wird in der Einführung die historische Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union dargestellt. Im folgenden zweiten Paragrafen wird das Recht des Eurorates beleuchtet. Die Struktur, die Rechtsquellen, die Grundrechte, die Rechtsnatur sowie die Organe der Union werden in den Paragrafen vier bis sieben erläutert. Handlungsformen und Rechtssetzung sowie das Rechtsschutzsystem bilden den Gegenstand der Darstellung in den Paragrafen acht und neun; während die Paragrafen zehn und elf sich um das Verhältnis Unionsrecht und nationale Rechtsordnung und den Binnenmarkt drehen. Ab Paragraf zwölf geht es dann um die „Marktfreiheiten als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote“ im Allgemeinen sowie die Waren-, Arbeitnehmer-, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit im Speziellen. Hinweise zu den Informationsquellen, nach jedem Kapitel eine zusammenfassende Liste der wichtigsten Leitentscheidungen, Übersichten über das Gesetzgebungsverfahren sowie Prüfungsschemata zu den Grundfreiheiten komplementieren im Anhang dieses Lehrbuch. Schließlich findet der Leser ein ausführliches Stichwort- und Definitionsverzeichnis von A wie Act-clair-Doktrin bis Z wie Zollunion. Besonders hervorzuheben sind die ausführlichen Behandlungen der EMRK und der EU-Grundrechtscharta. Im Kapitel zur EU-Grundrechtscharta werden alle wichtigen Entscheidungen der letzten Zeit eingepflegt und kurz kommentiert: Z. B. die Entscheidung des EuGH, dass die USA kein „safe-harbor“ für übermittelte Daten sind (EuGH, C-362/14 – Schrems/Data Protection Commissioner) sowie wichtige Entscheidungen zur Dublin-III Verordnung (EuGH, Rs. C-578/16 PPU – C. K., H. F., A. S./Slowenien) oder zum „Kopftuch-Verbot“ durch Private (EuGH, Rs. C-157/15 – Samira Achbita/G4S Secure Solutions NV). Fast 150 Fälle zum Unionsrecht werden vorgestellt und gelöst. Diese Vielzahl von (Kurz-)Fällen beweist die Fallorientierung dieses Lehrbuchs. Der Brexit wird in der Randnummer 72 leider recht knapp behandelt. Bei der Darstellung von „gemischten Abkommen“ im Sinne der Artikel 191 Abs. 4, 211 und 212 Abs. 3 AEUV wäre die Aufnahme der Diskussion um CETA und TTIP möglich gewesen. Die Teilung Deutschlands, die in Randnummer 735 als seit „21 Jahren“ überwunden beschrieben steht, ist mittlerweile fast 30 Jahre Geschichte. Im Stichwortverzeichnis findet sich zwar der grammatikalisch falsche Juristenneologismus „fortfolgende“ (vgl. dazu: Schnapp, ff = vom feinsten, Jura 2012, S. 691), aber auch diese Kleinigkeit sowie die gerade beschriebenen Verbesserungsvorschläge können den überaus positiven Gesamtdruck nicht schmälern. Der „Jochum“ ist ein Kompendium, das für den Europarechtsinteressierten im Allgemeinen sowie für den Schwerpunktbereichsstudierenden im Speziellen keine Frage offen lassen dürfte.

Der Autor nähert sich in 17 Kapiteln dem Europarecht. Zunächst wird in der Einführung die historische Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union dargestellt. Im folgenden zweiten Paragrafen wird das Recht des Eurorates beleuchtet. Die Struktur, die Rechtsquellen, die Grundrechte, die Rechtsnatur sowie die Organe der Union werden in den Paragrafen vier bis sieben erläutert. Handlungsformen und Rechtssetzung sowie das Rechtsschutzsystem bilden den Gegenstand der Darstellung in den Paragrafen acht und neun; während die Paragrafen zehn und elf sich um das Verhältnis Unionsrecht und nationale Rechtsordnung und den Binnenmarkt drehen. Ab Paragraf zwölf geht es dann um die „Marktfreiheiten als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote“ im Allgemeinen sowie die Waren-, Arbeitnehmer-, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und die Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit im Speziellen. Hinweise zu den Informationsquellen, nach jedem Kapitel eine zusammenfassende Liste der wichtigsten Leitentscheidungen, Übersichten über das Gesetzgebungsverfahren sowie Prüfungsschemata zu den Grundfreiheiten komplementieren im Anhang dieses Lehrbuch. Schließlich findet der Leser ein ausführliches Stichwort- und Definitionsverzeichnis von A wie Act-clair-Doktrin bis Z wie Zollunion.

Besonders hervorzuheben sind die ausführlichen Behandlungen der EMRK und der EU-Grundrechtscharta. Im Kapitel zur EU-Grundrechtscharta werden alle wichtigen Entscheidungen der letzten Zeit eingepflegt und kurz kommentiert: Z. B. die Entscheidung des EuGH, dass die USA kein „safe-harbor“ für übermittelte Daten sind (EuGH, C-362/14 – Schrems/Data Protection Commissioner) sowie wichtige Entscheidungen zur Dublin-III Verordnung (EuGH, Rs. C-578/16 PPU – C. K., H. F., A. S./Slowenien) oder zum „Kopftuch-Verbot“ durch Private (EuGH, Rs. C-157/15 – Samira Achbita/G4S Secure Solutions NV).

Fast 150 Fälle zum Unionsrecht werden vorgestellt und gelöst. Diese Vielzahl von (Kurz-)Fällen beweist die Fallorientierung dieses Lehrbuchs.

Der Brexit wird in der Randnummer 72 leider recht knapp behandelt. Bei der Darstellung von „gemischten Abkommen“ im Sinne der Artikel 191 Abs. 4, 211 und 212 Abs. 3 AEUV wäre die Aufnahme der Diskussion um CETA und TTIP möglich gewesen. Die Teilung Deutschlands, die in Randnummer 735 als seit „21 Jahren“ überwunden beschrieben steht, ist mittlerweile fast 30 Jahre Geschichte.

Im Stichwortverzeichnis findet sich zwar der grammatikalisch falsche Juristenneologismus „fortfolgende“ (vgl. dazu: Schnapp, ff = vom feinsten, Jura 2012, S. 691), aber auch diese Kleinigkeit sowie die gerade beschriebenen Verbesserungsvorschläge können den überaus positiven Gesamtdruck nicht schmälern.

Der „Jochum“ ist ein Kompendium, das für den Europarechtsinteressierten im Allgemeinen sowie für den Schwerpunktbereichsstudierenden im Speziellen keine Frage offen lassen dürfte.

geschrieben am 01.09.2018 | 377 Wörter | 2507 Zeichen

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