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Rechtsanwaltsvergütung (Recht in der Praxis)


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Rechtsanwaltsvergütung (Recht in der Praxis) Für viele Referendare und junge Anwälte war der Einstieg in das RVG recht einfach zu bewerkstelligen, nämlich mit dem kompakten Lehrbuch von Carmen Wolf. Doch kann man danach sofort auf einen Kommentar zurückgreifen oder möchte man nicht doch lieber noch ein wenig Dogmatik? Wer sich nicht auf ein Anwaltsbüro mit Abrechnungsstelle verlassen kann, sollte sich durchaus noch eine vertiefte systematische Heranführung an das RVG gönnen und wird diese mit der Neuauflage des bewährten Werks von Sabine Jungbauer auch erhalten, nunmehr in gebundener Form und einem Umfang von bald 850 Seiten. Die Gestaltung des Werks ist angenehm und entspricht den Anforderungen gerade des Gebührenrechts. Man findet im Fließtext Urteilseinschübe, Hervorhebungen, tabellarische Zusammenstellungen und zahlreiche grau unterlegte Berechnungen. Die echten Fußnoten sind umfassend und auch Hilfestellungen, etwa durch Formulierungen von Vereinbarungen o.Ä. werden angeboten. Das erste Kapitel dient noch der Einführung und befasst den Leser u.a. mit dem Geltungsbereich des RVG, dessen Aufbau oder Übergangsvorschriften, etwa zur BRAGO. Auf Neuerungen wie den § 15a RVG wird in einem gesonderten Unterkapitel eingegangen. Sodann kann man sich ausgiebig mit der Bemessung des Gebührenstreitwerts beschäftigen. Hierbei werden die verschiedenen relevanten Normen vorgestellt und im Anschluss die Wichtigkeit der richtigen Berechnung herausgearbeitet, insbesondere für außergerichtliche Verfahren. Erfreulich sind auch die präzisen Ausführungen zur Streitwertbeschwerde. Im Folgenden werden gemeinsame Vorschriften für Gebühren und Auslagen thematisiert, wobei vor allem die Details zur Bestimmung der Rahmengebühren gefallen, etwa die kleinen Unterkapitel zu Straf- und Bußgeldsachen. Weitere Abschnitte erläutern die Fälligkeitstatbestände, den Gebührenvorschuss, aber auch die Anforderungen an die Vergütungsrechnung in § 10 RVG samt Vorgaben des § 14 UStG, wobei hier leider nicht der gern gebrachte Einwand aufgegriffen wird, die Rechnung sei gar nicht „gestellt“ im Sinne des § 10 RVG, weil es an bestimmten Angaben des § 14 UStG fehle. Dazu muss man dann doch einen RVG-Kommentar konsultieren. Ebenfalls umfassend wird die immer wieder virulente Problematik aufbereitet, ob es sich um eine oder mehrere Angelegenheiten handelt, wobei Brennpunkte der Praxis, etwa bei Verkehrsunfällen samt Deckungsanfrage, in Sonderkapiteln am Ende des Werks besprochen werden. Bei den gelungenen Darstellungen zu Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses kann man gerade als Berufseinsteiger viel lernen; leider fehlt der lästige Streit um die Verrechnung von Aktenversendungspauschale und Auslagenpauschale: hier versuchen einzelne Gerichte, meiner Ansicht nach in unzulässiger Weise, eine Verrechnung dieser nicht komplementären Ausgabenposten durchzuführen. Bevor man dann in die Detailkapitel einsteigt, sollte man noch den Unterabschnitt zur Geschäftsgebühr bei außergerichtlicher Tätigkeit beachten: hier findet man sowohl die Neuregelung zur Anrechnung als auch die Debatte um die Regelgebühr und mögliche Erhöhungen. Im Anschluss werden zunächst Zivilsachen besprochen, wobei der Terminsgebühr zu Recht eine ausführliche Erörterung vorbehalten ist. Weitere Abschnitte widmen sich dann der Beratungs- und Prozesskostenhilfe, den Familiensachen, den Straf- und Bußgeldsachen, wichtig hier der Hinweis auf die Gebühren bei rechtzeitiger Rücknahme des Einspruchs, oder auch der Zwangsvollstreckung, wobei hier sehr schön vor verfrühten Maßnahmen gewarnt wird (keine erstattungsfähigen Kosten!). Sodann kann sich der Leser noch mit den Gebühren des Insolvenzverfahrens, des arbeitsgerichtlichen Verfahrens oder mit eigenen Sonderkapiteln zu bestimmten Rechtsgebieten beschäftigen. Hier findet man Unfallsachen, das private Baurecht und sogar den gewerblichen Rechtsschutz samt zahlreichen praxisrelevanten Streitfragen unter Hinweis auf die jeweils einschlägige Kommentierung zur Vertiefung. Abgerundet wird das Werk durch ein instruktives Kapitel zum anwaltlichen Berufsrecht mit entsprechenden Pflichten, sei es zur Verwahrung und Verwaltung der Mandantengelder, sei es zu Hinweispflichten des Anwalts – und das nicht nur bei Vergütungsvereinbarungen. Als Beigabe erhält der Leser noch einen ansehnlichen Streitwertkatalog. Dieses Buch ist insbesondere in der neuen Aufmachung ein gelungenes und empfehlenswertes Einstiegs- und Nachschlagewerk. Das gilt nicht nur für zukünftige Junganwälte, sondern bereits während des Vorbereitungsdienstes: nur mit vorhandenen Grundkenntnissen zur Vergütung kann man die Stationen beim Rechtsanwalt tatsächlich als Vorbereitung auf den Ernstfall nutzen. Lektüre und Anschaffung lohnen sich.

Für viele Referendare und junge Anwälte war der Einstieg in das RVG recht einfach zu bewerkstelligen, nämlich mit dem kompakten Lehrbuch von Carmen Wolf. Doch kann man danach sofort auf einen Kommentar zurückgreifen oder möchte man nicht doch lieber noch ein wenig Dogmatik? Wer sich nicht auf ein Anwaltsbüro mit Abrechnungsstelle verlassen kann, sollte sich durchaus noch eine vertiefte systematische Heranführung an das RVG gönnen und wird diese mit der Neuauflage des bewährten Werks von Sabine Jungbauer auch erhalten, nunmehr in gebundener Form und einem Umfang von bald 850 Seiten.

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Die Gestaltung des Werks ist angenehm und entspricht den Anforderungen gerade des Gebührenrechts. Man findet im Fließtext Urteilseinschübe, Hervorhebungen, tabellarische Zusammenstellungen und zahlreiche grau unterlegte Berechnungen. Die echten Fußnoten sind umfassend und auch Hilfestellungen, etwa durch Formulierungen von Vereinbarungen o.Ä. werden angeboten.

Das erste Kapitel dient noch der Einführung und befasst den Leser u.a. mit dem Geltungsbereich des RVG, dessen Aufbau oder Übergangsvorschriften, etwa zur BRAGO. Auf Neuerungen wie den § 15a RVG wird in einem gesonderten Unterkapitel eingegangen. Sodann kann man sich ausgiebig mit der Bemessung des Gebührenstreitwerts beschäftigen. Hierbei werden die verschiedenen relevanten Normen vorgestellt und im Anschluss die Wichtigkeit der richtigen Berechnung herausgearbeitet, insbesondere für außergerichtliche Verfahren. Erfreulich sind auch die präzisen Ausführungen zur Streitwertbeschwerde. Im Folgenden werden gemeinsame Vorschriften für Gebühren und Auslagen thematisiert, wobei vor allem die Details zur Bestimmung der Rahmengebühren gefallen, etwa die kleinen Unterkapitel zu Straf- und Bußgeldsachen. Weitere Abschnitte erläutern die Fälligkeitstatbestände, den Gebührenvorschuss, aber auch die Anforderungen an die Vergütungsrechnung in § 10 RVG samt Vorgaben des § 14 UStG, wobei hier leider nicht der gern gebrachte Einwand aufgegriffen wird, die Rechnung sei gar nicht „gestellt“ im Sinne des § 10 RVG, weil es an bestimmten Angaben des § 14 UStG fehle. Dazu muss man dann doch einen RVG-Kommentar konsultieren. Ebenfalls umfassend wird die immer wieder virulente Problematik aufbereitet, ob es sich um eine oder mehrere Angelegenheiten handelt, wobei Brennpunkte der Praxis, etwa bei Verkehrsunfällen samt Deckungsanfrage, in Sonderkapiteln am Ende des Werks besprochen werden. Bei den gelungenen Darstellungen zu Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses kann man gerade als Berufseinsteiger viel lernen; leider fehlt der lästige Streit um die Verrechnung von Aktenversendungspauschale und Auslagenpauschale: hier versuchen einzelne Gerichte, meiner Ansicht nach in unzulässiger Weise, eine Verrechnung dieser nicht komplementären Ausgabenposten durchzuführen. Bevor man dann in die Detailkapitel einsteigt, sollte man noch den Unterabschnitt zur Geschäftsgebühr bei außergerichtlicher Tätigkeit beachten: hier findet man sowohl die Neuregelung zur Anrechnung als auch die Debatte um die Regelgebühr und mögliche Erhöhungen.

Im Anschluss werden zunächst Zivilsachen besprochen, wobei der Terminsgebühr zu Recht eine ausführliche Erörterung vorbehalten ist. Weitere Abschnitte widmen sich dann der Beratungs- und Prozesskostenhilfe, den Familiensachen, den Straf- und Bußgeldsachen, wichtig hier der Hinweis auf die Gebühren bei rechtzeitiger Rücknahme des Einspruchs, oder auch der Zwangsvollstreckung, wobei hier sehr schön vor verfrühten Maßnahmen gewarnt wird (keine erstattungsfähigen Kosten!). Sodann kann sich der Leser noch mit den Gebühren des Insolvenzverfahrens, des arbeitsgerichtlichen Verfahrens oder mit eigenen Sonderkapiteln zu bestimmten Rechtsgebieten beschäftigen. Hier findet man Unfallsachen, das private Baurecht und sogar den gewerblichen Rechtsschutz samt zahlreichen praxisrelevanten Streitfragen unter Hinweis auf die jeweils einschlägige Kommentierung zur Vertiefung. Abgerundet wird das Werk durch ein instruktives Kapitel zum anwaltlichen Berufsrecht mit entsprechenden Pflichten, sei es zur Verwahrung und Verwaltung der Mandantengelder, sei es zu Hinweispflichten des Anwalts – und das nicht nur bei Vergütungsvereinbarungen. Als Beigabe erhält der Leser noch einen ansehnlichen Streitwertkatalog.

Dieses Buch ist insbesondere in der neuen Aufmachung ein gelungenes und empfehlenswertes Einstiegs- und Nachschlagewerk. Das gilt nicht nur für zukünftige Junganwälte, sondern bereits während des Vorbereitungsdienstes: nur mit vorhandenen Grundkenntnissen zur Vergütung kann man die Stationen beim Rechtsanwalt tatsächlich als Vorbereitung auf den Ernstfall nutzen. Lektüre und Anschaffung lohnen sich.

geschrieben am 08.02.2011 | 617 Wörter | 4151 Zeichen

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