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Handbuch Berufung im Zivilprozess


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch Berufung im Zivilprozess Den Prozessalltag praktisch zu bewältigen ist weder für Referendare noch für Berufseinsteiger leicht, sind doch neben der Rechtsanwendung so viele andere Dinge zu erlernen oder schlicht zu organisieren. Deshalb muss man sich zunächst auf wenige ausgewählte Werke verlassen können, anhand derer man sich in einzelne Rechtsgebiete einarbeiten kann. Zu diesen Werken gehört das vorliegende Handbuch zur zivilrechtlichen Berufung von Eichele, Hirtz und dem ohnehin wegen seines Ausbildungswerks zur ZPO bekannten Oberheim. Ergänzt wird das Herausgeberteam durch Autoren von Spezialkapiteln zum Arbeitsrecht (Luczack), Kostenrecht (Schneider) und zur Anschlussberufung (Ahrens). Die Gestaltung des mittlerweile deutlich über 700 Seiten fassenden Werkes ist gut gelungen. Es finden sich im Text selbst kaum Hervorhebungen, aber die Textabschnitte sind so bemessen und untergliedert, dass man konzentriert die immense Stoffmenge aufnehmen kann. Die Ausführungen der Autoren lesen sich flüssig und instruktiv, wobei die Vielzahl der vorhandenen Fußnoten von präziser Detailarbeit bei der Erstellung der Texte zeugt. Zu loben sind die vielen praktischen Hilfen dieses Buches, die in Formulierungen, Verfügungsvorschlägen, Beschlussmustern und Urteilsentwürfen bestehen. Gerade die ausführlichen Tenorierungen sind für Referendare und Junganwälte zu empfehlen, um schon den Einstieg in den zu fertigenden Schriftsatz korrekt zu bewerkstelligen. Zahlreiche Beispiele und Praxistipps machen auch schwierige Passagen des Berufungsrechts, etwa den in zweiter Instanz noch zu behandelnden Tatsachenstoff, schnell transparent. Hinzu kommen einzelne graphische Elemente und Berechnungsbeispiele im Kapitel zu den Kosten. Das Buch ist in 24 Kapitel unterteilt, dabei die schon genannten Sonderkapitel. Einige stellen Schwerpunktthemen in den Fokus, während andere der Abrundung der Thematik dienen. Die Zulässigkeit der Berufung (über 60 Seiten), der Streitgegenstand in der Berufungsinstanz (über 50 Seiten) und die mündliche Verhandlung (fast 60 Seiten) stellen deutliche Eckpfeiler für die Lektüre dar, die durch Abschnitte zum Versäumnisurteil in zweiter Instanz, zu Vorbereitungshandlungen für die Berufungsinstanz oder zum einstweiligen Rechtsschutz pragmatisch und dennoch detailliert ergänzt werden. Gelungen ist zudem die umfassende Beleuchtung der Berufungsinstanz, indem die Vorbereitung, die Durchführung und die nachfolgende Vorbereitung auf die Revisionsinstanz zeitliche Orientierungspunkte setzen. Lesenswert sind des Weiteren die Erläuterungen zu den Berufungsgründen, nämlich die zu beachtenden Einzelheiten der zu erhebenden Rügen. Dass ein eigenes Kapitel die Tätigkeit des Einzelrichters beleuchtet macht dem Berufseinsteiger zudem rasch klar, dass er nicht zwingend der Weisheit einer ganzen Kammer gegenüberstehen wird, wenn er sich ins Rechtsmittel wagt. Für das Verständnis des Lesers in Ausbildung wichtig und deshalb lobend herauszustellen sind die Unterabschnitte zur Beschwer, zum Lauf der verschiedenen Fristen sowie zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Zur prozessualen Allgemeinbildung taugt zudem die Lektüre des Unterkapitels zu den Hinweispflichten des Richters in erster Instanz. Das Fazit ist identisch wie bei der vor 5 Jahren erschienenen zweiten Auflage: das Handbuch ist eine Bereicherung für Ausbildung und Praxis, gerade die Fokussierung auf die zu beantwortenden Rechtsfragen macht die Lektüre effektiv und sorgt für nachhaltige Wissenserweiterung. Man lernt zudem durch die bloße Lektüre sehr viel über allgemeines Prozessverhalten und kann viele der angebotenen Informationen direkt umsetzen.

Den Prozessalltag praktisch zu bewältigen ist weder für Referendare noch für Berufseinsteiger leicht, sind doch neben der Rechtsanwendung so viele andere Dinge zu erlernen oder schlicht zu organisieren. Deshalb muss man sich zunächst auf wenige ausgewählte Werke verlassen können, anhand derer man sich in einzelne Rechtsgebiete einarbeiten kann. Zu diesen Werken gehört das vorliegende Handbuch zur zivilrechtlichen Berufung von Eichele, Hirtz und dem ohnehin wegen seines Ausbildungswerks zur ZPO bekannten Oberheim. Ergänzt wird das Herausgeberteam durch Autoren von Spezialkapiteln zum Arbeitsrecht (Luczack), Kostenrecht (Schneider) und zur Anschlussberufung (Ahrens).

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Die Gestaltung des mittlerweile deutlich über 700 Seiten fassenden Werkes ist gut gelungen. Es finden sich im Text selbst kaum Hervorhebungen, aber die Textabschnitte sind so bemessen und untergliedert, dass man konzentriert die immense Stoffmenge aufnehmen kann. Die Ausführungen der Autoren lesen sich flüssig und instruktiv, wobei die Vielzahl der vorhandenen Fußnoten von präziser Detailarbeit bei der Erstellung der Texte zeugt. Zu loben sind die vielen praktischen Hilfen dieses Buches, die in Formulierungen, Verfügungsvorschlägen, Beschlussmustern und Urteilsentwürfen bestehen. Gerade die ausführlichen Tenorierungen sind für Referendare und Junganwälte zu empfehlen, um schon den Einstieg in den zu fertigenden Schriftsatz korrekt zu bewerkstelligen. Zahlreiche Beispiele und Praxistipps machen auch schwierige Passagen des Berufungsrechts, etwa den in zweiter Instanz noch zu behandelnden Tatsachenstoff, schnell transparent. Hinzu kommen einzelne graphische Elemente und Berechnungsbeispiele im Kapitel zu den Kosten.

Das Buch ist in 24 Kapitel unterteilt, dabei die schon genannten Sonderkapitel. Einige stellen Schwerpunktthemen in den Fokus, während andere der Abrundung der Thematik dienen. Die Zulässigkeit der Berufung (über 60 Seiten), der Streitgegenstand in der Berufungsinstanz (über 50 Seiten) und die mündliche Verhandlung (fast 60 Seiten) stellen deutliche Eckpfeiler für die Lektüre dar, die durch Abschnitte zum Versäumnisurteil in zweiter Instanz, zu Vorbereitungshandlungen für die Berufungsinstanz oder zum einstweiligen Rechtsschutz pragmatisch und dennoch detailliert ergänzt werden. Gelungen ist zudem die umfassende Beleuchtung der Berufungsinstanz, indem die Vorbereitung, die Durchführung und die nachfolgende Vorbereitung auf die Revisionsinstanz zeitliche Orientierungspunkte setzen. Lesenswert sind des Weiteren die Erläuterungen zu den Berufungsgründen, nämlich die zu beachtenden Einzelheiten der zu erhebenden Rügen. Dass ein eigenes Kapitel die Tätigkeit des Einzelrichters beleuchtet macht dem Berufseinsteiger zudem rasch klar, dass er nicht zwingend der Weisheit einer ganzen Kammer gegenüberstehen wird, wenn er sich ins Rechtsmittel wagt. Für das Verständnis des Lesers in Ausbildung wichtig und deshalb lobend herauszustellen sind die Unterabschnitte zur Beschwer, zum Lauf der verschiedenen Fristen sowie zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Zur prozessualen Allgemeinbildung taugt zudem die Lektüre des Unterkapitels zu den Hinweispflichten des Richters in erster Instanz.

Das Fazit ist identisch wie bei der vor 5 Jahren erschienenen zweiten Auflage: das Handbuch ist eine Bereicherung für Ausbildung und Praxis, gerade die Fokussierung auf die zu beantwortenden Rechtsfragen macht die Lektüre effektiv und sorgt für nachhaltige Wissenserweiterung. Man lernt zudem durch die bloße Lektüre sehr viel über allgemeines Prozessverhalten und kann viele der angebotenen Informationen direkt umsetzen.

geschrieben am 05.07.2011 | 477 Wörter | 3195 Zeichen

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