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Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht 5. Auflage


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht 5. Auflage Gute zwei Jahre nach der letzten Auflage erscheint das Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht in neuer Auflage inklusive Online-Zugang bei www.jurion.de. Der Umfang des Handbuchs wurde weiterhin unter 3000 Seiten gehalten. Das Zivilrecht dominiert die Darstellung klar, aber die übrigen Rechtsgebiete finden in ausreichender Form die ihnen gebührende Aufmerksamkeit. Bei Spezialfragen sind weiterführende Werke hinzuzuziehen, worauf der reichhaltige Fußnotenapparat auch pragmatisch hinweist. Das große Autorenteam hat nur wenige Wechsel erfahren, sodass der Leser auf die Kontinuität der Ausführungen vertrauen kann. Das Ziel des Werks ist keineswegs nur die Fokussierung auf den Fachanwalt, sondern es soll auch demjenigen zugute kommen, der sich nur gelegentlich dem Verkehrsrecht widmen muss. Dieses Vorhaben - soviel sei vorweggenommen - gelingt voll und ganz: die angesprochenen Nutzerkreise finden in diesem Handbuch das nötige Basiswissen und viele überraschende Details. Die Rechtsanwendung wird mit diesem Werks im Alltag auch erheblich erleichtert, Neuerungen und Anforderungen der Praxis werden wie selbstverständlich aufgenommen (u.a. das neue Fahreignungsregister, Mahlberg, S. 2099, Rn. 443 ff., worauf im Kapitel zu den Ordnungswidrigkeiten sinnvollerweise anstelle einer doppelten Darstellung verwiesen wird, Dronkovic, S. 1980, Fn. 374). Das Zivilrecht, im Besonderen das Haftungs-, Vertrags- und das Versicherungsrecht, nimmt über die Hälfte des Werks in Anspruch und dies ist verglichen mit der Rechtspraxis sowie den Schwerpunkten einschlägiger Fortbildungsveranstaltungen auch zu begrüßen. Im Vergleich dazu wirken die Kapitel zum Straf- und Bußgeldrecht bzw. zum Verwaltungsrecht mit jeweils knapp über 200 Seiten wie „Zwerge“, aber man muss den Autoren hier zugestehen, dass in diesen Gebieten die Komprimierung einfacher ist und dort das Spezialwissen eher „ausfranst“ als in den zivilrechtlichen Bereichen, sodass auch diese Gewichtung nicht ernsthaft zu beanstanden ist. Darüber hinaus kommen Themen zur Sprache, die Einfluss auf das Verkehrsrecht nehmen können, u.a. in eigenen Kapiteln die verkehrsrechtlichen Bezüge zum Arbeitsrecht, das Gefahrgutrecht und das Umweltstrafrecht, die Tätigkeit des Sachverständigen im Verkehrsrecht, das anwaltliche Berufsrecht und das Gebührenrecht. Dazu gesellen sich Sonderthemen, z.B. das Oldtimerrecht oder steuerrechtliche Fragen, sowie höchst pragmatisch-praktische Passagen wie die Unterabschnitte zum Fuhrparkmanagement und zur Schadensregulierung bei Massenunfällen. Trotz punktueller Verknappung einzelner Kapitel vermisst der Nutzer also zu keinem Zeitpunkt Wesentliches in der Darstellung. Schließlich hat man hier keinen Kommentar erworben, sondern ein fachanwaltsausbildungsbezogenes Handbuch, das dementsprechend Akzente setzen muss. Dabei ist meines Erachtens besonders erwähnenswert, dass die Autoren an geeigneter Stelle neben der Darstellung rechtlicher Streitfragen auch ihren eigenen Standpunkt deutlich machen und dem Leser so zusätzliche Argumentationshilfen und gedankliche Ansätze angedeihen lassen (statt vieler Jaeger/Luckey, S. 768, Rn. 281a ff. zur Schmerzensgeldhöhe, sowie Mahlberg, S. 2069, Rn. 277, zur bedingten Eignung im Fahrerlaubnisrecht). Im zivilrechtlichen Bereich gibt es zu viele herausragende Kapitel, als dass sie auf engem Raum einzeln aufzählbar wären. Besonders erwähnen möchte ich allerdings zum einen die Ausführungen von Müller zu den Gutachtenkosten bei Verkehrsunfällen (S. 466, Rn. 137 ff.), die ich in der gerichtlichen Praxis ständig heranziehe, sowohl für die Problematik des Bagatellschadens, aber vielmehr für die Kürzung der Nebenkosten. Die Nachweisdichte der Fundstellen ist dabei ebenso lobenswert wie die Ausgewogenheit der Darstellung an sich. Des Weiteren sind die Ausführungen von Bartholomy zur Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (S. 1345, Rn. 97 ff.) in ihrer gesunden Mischung aus Kompaktheit und Genauigkeit samt zahlreichen Fallbeispielen unbedingt lesenswert. Das vorangestellte Fazit darf am Ende wiederholt werden: das Handbuch ist ein überzeugendes, effektives und vorbildliches Hilfsmittel im rechtlichen Alltag. Die Erweiterung des rechtlichen Horizonts des Lesers auch auf wirtschaftliche, technische und medizinische Fragen ist ein großes Verdienst sowohl des Gesamtkonzepts des Handbuchs als auch der beteiligten Autoren. Taktische, verfahrens- und gebührenspezifische Fragen kommen auch nicht zu kurz. Ich halte dieses Handbuch dementsprechend nach wie vor für eine äußerst lohnende Investition für jeden Praktiker, sei es während oder erst nach der Fachanwaltsausbildung, aber auch bei Gericht.

Gute zwei Jahre nach der letzten Auflage erscheint das Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht in neuer Auflage inklusive Online-Zugang bei www.jurion.de. Der Umfang des Handbuchs wurde weiterhin unter 3000 Seiten gehalten. Das Zivilrecht dominiert die Darstellung klar, aber die übrigen Rechtsgebiete finden in ausreichender Form die ihnen gebührende Aufmerksamkeit. Bei Spezialfragen sind weiterführende Werke hinzuzuziehen, worauf der reichhaltige Fußnotenapparat auch pragmatisch hinweist. Das große Autorenteam hat nur wenige Wechsel erfahren, sodass der Leser auf die Kontinuität der Ausführungen vertrauen kann.

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Das Ziel des Werks ist keineswegs nur die Fokussierung auf den Fachanwalt, sondern es soll auch demjenigen zugute kommen, der sich nur gelegentlich dem Verkehrsrecht widmen muss. Dieses Vorhaben - soviel sei vorweggenommen - gelingt voll und ganz: die angesprochenen Nutzerkreise finden in diesem Handbuch das nötige Basiswissen und viele überraschende Details. Die Rechtsanwendung wird mit diesem Werks im Alltag auch erheblich erleichtert, Neuerungen und Anforderungen der Praxis werden wie selbstverständlich aufgenommen (u.a. das neue Fahreignungsregister, Mahlberg, S. 2099, Rn. 443 ff., worauf im Kapitel zu den Ordnungswidrigkeiten sinnvollerweise anstelle einer doppelten Darstellung verwiesen wird, Dronkovic, S. 1980, Fn. 374).

Das Zivilrecht, im Besonderen das Haftungs-, Vertrags- und das Versicherungsrecht, nimmt über die Hälfte des Werks in Anspruch und dies ist verglichen mit der Rechtspraxis sowie den Schwerpunkten einschlägiger Fortbildungsveranstaltungen auch zu begrüßen. Im Vergleich dazu wirken die Kapitel zum Straf- und Bußgeldrecht bzw. zum Verwaltungsrecht mit jeweils knapp über 200 Seiten wie „Zwerge“, aber man muss den Autoren hier zugestehen, dass in diesen Gebieten die Komprimierung einfacher ist und dort das Spezialwissen eher „ausfranst“ als in den zivilrechtlichen Bereichen, sodass auch diese Gewichtung nicht ernsthaft zu beanstanden ist. Darüber hinaus kommen Themen zur Sprache, die Einfluss auf das Verkehrsrecht nehmen können, u.a. in eigenen Kapiteln die verkehrsrechtlichen Bezüge zum Arbeitsrecht, das Gefahrgutrecht und das Umweltstrafrecht, die Tätigkeit des Sachverständigen im Verkehrsrecht, das anwaltliche Berufsrecht und das Gebührenrecht. Dazu gesellen sich Sonderthemen, z.B. das Oldtimerrecht oder steuerrechtliche Fragen, sowie höchst pragmatisch-praktische Passagen wie die Unterabschnitte zum Fuhrparkmanagement und zur Schadensregulierung bei Massenunfällen.

Trotz punktueller Verknappung einzelner Kapitel vermisst der Nutzer also zu keinem Zeitpunkt Wesentliches in der Darstellung. Schließlich hat man hier keinen Kommentar erworben, sondern ein fachanwaltsausbildungsbezogenes Handbuch, das dementsprechend Akzente setzen muss. Dabei ist meines Erachtens besonders erwähnenswert, dass die Autoren an geeigneter Stelle neben der Darstellung rechtlicher Streitfragen auch ihren eigenen Standpunkt deutlich machen und dem Leser so zusätzliche Argumentationshilfen und gedankliche Ansätze angedeihen lassen (statt vieler Jaeger/Luckey, S. 768, Rn. 281a ff. zur Schmerzensgeldhöhe, sowie Mahlberg, S. 2069, Rn. 277, zur bedingten Eignung im Fahrerlaubnisrecht).

Im zivilrechtlichen Bereich gibt es zu viele herausragende Kapitel, als dass sie auf engem Raum einzeln aufzählbar wären. Besonders erwähnen möchte ich allerdings zum einen die Ausführungen von Müller zu den Gutachtenkosten bei Verkehrsunfällen (S. 466, Rn. 137 ff.), die ich in der gerichtlichen Praxis ständig heranziehe, sowohl für die Problematik des Bagatellschadens, aber vielmehr für die Kürzung der Nebenkosten. Die Nachweisdichte der Fundstellen ist dabei ebenso lobenswert wie die Ausgewogenheit der Darstellung an sich. Des Weiteren sind die Ausführungen von Bartholomy zur Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (S. 1345, Rn. 97 ff.) in ihrer gesunden Mischung aus Kompaktheit und Genauigkeit samt zahlreichen Fallbeispielen unbedingt lesenswert.

Das vorangestellte Fazit darf am Ende wiederholt werden: das Handbuch ist ein überzeugendes, effektives und vorbildliches Hilfsmittel im rechtlichen Alltag. Die Erweiterung des rechtlichen Horizonts des Lesers auch auf wirtschaftliche, technische und medizinische Fragen ist ein großes Verdienst sowohl des Gesamtkonzepts des Handbuchs als auch der beteiligten Autoren. Taktische, verfahrens- und gebührenspezifische Fragen kommen auch nicht zu kurz. Ich halte dieses Handbuch dementsprechend nach wie vor für eine äußerst lohnende Investition für jeden Praktiker, sei es während oder erst nach der Fachanwaltsausbildung, aber auch bei Gericht.

geschrieben am 18.01.2014 | 607 Wörter | 4040 Zeichen

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