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Zivilprozess: Gesetz-Praxis-Fälle


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Zivilprozess: Gesetz-Praxis-FĂ€lle Ganz ausgerichtet auf die Praxis und die Rechtsprechung des BGH haben sich die Werke von Schellhammer im Verfahrensrecht und im materiellen Recht ĂŒber Jahre hinaus bei Studenten, Referendaren und BerufstĂ€tigen bewĂ€hrt und dies, obwohl alle Zielgruppen mit höchst unterschiedlichen AnsprĂŒchen an die QualitĂ€t des Lehrbuches herangehen. Trotz der Detailgenauigkeit des Werks hat es der Autor weiterhin geschafft, die magischen 1000 Seiten zu unterschreiten, sodass man ein zwar umfangreiches, aber doch handliches Lehrbuch zur LektĂŒre erhĂ€lt. Die Gestaltung des Werkes ist gut gelungen und die Vielzahl von Graphiken und Veranschaulichungen ist vorbildlich: die Verwendung zahlreicher Schaubilder erleichtert die Rezeption vieler schwieriger Themen. Erfreulich fĂŒr Ausbildungszwecke sind auch die vielen, eigens graphisch gekennzeichneten Beispiele sowie die ausfĂŒhrlichen Hilfestellungen zur Tenorierung in den entsprechenden Kapiteln. Die Textblöcke sind ĂŒbersichtlich gehalten und eingĂ€ngig geschrieben, verdeutlichende Hinweise sind stets mit Belegen aus der Rechtsprechung untermauert, wenngleich diese bisweilen aufgrund der schieren Anzahl eher einschĂŒchternd denn vertiefend wirken. Die BeispielsfĂ€lle geben dem Leser Gelegenheit die Anwendung des Stoffes nachzuvollziehen oder selbst zu testen. Die Grundlagen des Erkenntnisverfahrens mit Rechtsmitteln werden umfassend behandelt, ebenso prozessuale Sonderkonstellationen, etwa das „neuerdings“ in der ZPO enthaltene WEG-Verfahren. Nicht erfasst wird das Zwangsvollstreckungsrecht, allerdings der dort formal verankerte einstweilige Rechtsschutz und das zum GlĂŒck in wunderbar ausfĂŒhrlicher Art und Weise. Der Autor lĂ€sst in den Kapiteln seine jahrzehntelange Erfahrung mit der Materie erkennen und so ist es kein Wunder, dass wichtige Themen des Zivilprozesses wie die Darlegungs- und Beweislast, die PrĂ€klusion von Angriffsmitteln oder die materielle Rechtskraft flĂŒssig und teilweise spannend zu lesen sind. Aber auch vermeintlich „kleine“ Themen werden vom Autor mit Detailreichtum ausgestattet und gewĂ€hren dem Leser einen kompakten und dennoch guten Einblick in die entsprechende Materie, zu sehen etwa in den vielen Unterkapiteln zur ZustĂ€ndigkeit von Gerichten oder zur Prozessaufrechnung. Auch die fĂŒr praxisunerfahrene Leser schwierigen Kapitel sind leicht verstĂ€ndlich konzipiert und machen Themen wie die notwendige Streitgenossenschaft oder den Urkundenprozess nach der LektĂŒre zu einer gar nicht mehr so großen gedanklichen HĂŒrde. Das ausfĂŒhrlich besprochene Berufungsrecht sorgt bei Referendaren und BerufsanfĂ€ngern zudem fĂŒr effektiven Wissenszuwachs, der nicht mehr allzu oft in Klausuren abgeprĂŒft wird, aber fĂŒr praktisches juristisches VerstĂ€ndnis unabdingbar ist. FĂŒr Juristen zu jeder Zeit der Ausbildung bzw. der BerufstĂ€tigkeit wichtig sind zudem die vielen sprachlichen und stilistischen Hinweise des Autors. Man muss diesen nicht zwingend folgen (können), aber man kann sie beizeiten zu verinnerlichen und nachzuahmen suchen, um die PrĂ€zision als schĂ€rfste Waffe des juristischen Diskurses zu vergegenwĂ€rtigen. Dies kann man beispielhaft in den Hinweisen zur Zeugenbefragung nachlesen, aber auch bei den ErlĂ€uterungen zu Vergleichsverhandlungen vor Gericht. Die große Variationsbreite des Buches und die gleichzeitige, umfassende Informationsgewinnung machen das Werk zu einem verlĂ€sslichen Partner im gesamten juristischen Leben. LektĂŒre und Anschaffung sind zu jeder Zeit lohnenswert.

Ganz ausgerichtet auf die Praxis und die Rechtsprechung des BGH haben sich die Werke von Schellhammer im Verfahrensrecht und im materiellen Recht ĂŒber Jahre hinaus bei Studenten, Referendaren und BerufstĂ€tigen bewĂ€hrt und dies, obwohl alle Zielgruppen mit höchst unterschiedlichen AnsprĂŒchen an die QualitĂ€t des Lehrbuches herangehen. Trotz der Detailgenauigkeit des Werks hat es der Autor weiterhin geschafft, die magischen 1000 Seiten zu unterschreiten, sodass man ein zwar umfangreiches, aber doch handliches Lehrbuch zur LektĂŒre erhĂ€lt.

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Die Gestaltung des Werkes ist gut gelungen und die Vielzahl von Graphiken und Veranschaulichungen ist vorbildlich: die Verwendung zahlreicher Schaubilder erleichtert die Rezeption vieler schwieriger Themen. Erfreulich fĂŒr Ausbildungszwecke sind auch die vielen, eigens graphisch gekennzeichneten Beispiele sowie die ausfĂŒhrlichen Hilfestellungen zur Tenorierung in den entsprechenden Kapiteln. Die Textblöcke sind ĂŒbersichtlich gehalten und eingĂ€ngig geschrieben, verdeutlichende Hinweise sind stets mit Belegen aus der Rechtsprechung untermauert, wenngleich diese bisweilen aufgrund der schieren Anzahl eher einschĂŒchternd denn vertiefend wirken. Die BeispielsfĂ€lle geben dem Leser Gelegenheit die Anwendung des Stoffes nachzuvollziehen oder selbst zu testen.

Die Grundlagen des Erkenntnisverfahrens mit Rechtsmitteln werden umfassend behandelt, ebenso prozessuale Sonderkonstellationen, etwa das „neuerdings“ in der ZPO enthaltene WEG-Verfahren. Nicht erfasst wird das Zwangsvollstreckungsrecht, allerdings der dort formal verankerte einstweilige Rechtsschutz und das zum GlĂŒck in wunderbar ausfĂŒhrlicher Art und Weise. Der Autor lĂ€sst in den Kapiteln seine jahrzehntelange Erfahrung mit der Materie erkennen und so ist es kein Wunder, dass wichtige Themen des Zivilprozesses wie die Darlegungs- und Beweislast, die PrĂ€klusion von Angriffsmitteln oder die materielle Rechtskraft flĂŒssig und teilweise spannend zu lesen sind. Aber auch vermeintlich „kleine“ Themen werden vom Autor mit Detailreichtum ausgestattet und gewĂ€hren dem Leser einen kompakten und dennoch guten Einblick in die entsprechende Materie, zu sehen etwa in den vielen Unterkapiteln zur ZustĂ€ndigkeit von Gerichten oder zur Prozessaufrechnung. Auch die fĂŒr praxisunerfahrene Leser schwierigen Kapitel sind leicht verstĂ€ndlich konzipiert und machen Themen wie die notwendige Streitgenossenschaft oder den Urkundenprozess nach der LektĂŒre zu einer gar nicht mehr so großen gedanklichen HĂŒrde. Das ausfĂŒhrlich besprochene Berufungsrecht sorgt bei Referendaren und BerufsanfĂ€ngern zudem fĂŒr effektiven Wissenszuwachs, der nicht mehr allzu oft in Klausuren abgeprĂŒft wird, aber fĂŒr praktisches juristisches VerstĂ€ndnis unabdingbar ist.

FĂŒr Juristen zu jeder Zeit der Ausbildung bzw. der BerufstĂ€tigkeit wichtig sind zudem die vielen sprachlichen und stilistischen Hinweise des Autors. Man muss diesen nicht zwingend folgen (können), aber man kann sie beizeiten zu verinnerlichen und nachzuahmen suchen, um die PrĂ€zision als schĂ€rfste Waffe des juristischen Diskurses zu vergegenwĂ€rtigen. Dies kann man beispielhaft in den Hinweisen zur Zeugenbefragung nachlesen, aber auch bei den ErlĂ€uterungen zu Vergleichsverhandlungen vor Gericht.

Die große Variationsbreite des Buches und die gleichzeitige, umfassende Informationsgewinnung machen das Werk zu einem verlĂ€sslichen Partner im gesamten juristischen Leben. LektĂŒre und Anschaffung sind zu jeder Zeit lohnenswert.

geschrieben am 09.09.2010 | 451 Wörter | 3070 Zeichen

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