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BGB Kommentar


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

BGB Kommentar Einmal pro Jahr erscheint der BGB-Kommentar von PrĂŒtting, Wegen und Weinreich in neuer Auflage und kann als etabliertes Werk und dank der steten Aktualisierung die StammwĂ€hler halten und neue Leser hinzugewinnen. Neuerungen in Legislative und Judikative werden auf nationaler und europĂ€ischer Ebene, soweit möglich, berĂŒcksichtigt. Man kann sich somit jedes Jahr auf ein rundum ĂŒberprĂŒftes und aktuelles Werk verlassen, das mit ĂŒber 3500 Seiten immerhin nicht umfangreicher als die Vorauflage geworden ist. Der dabei sogar studententaugliche Kaufpreis macht das Werk zum starken Konkurrent fĂŒr den Palandt oder den Hk-BGB. Das Autorenteam aus namhaften zivilrechtlichen Autoren aus Wissenschaft und Praxis geben den AusfĂŒhrungen den fĂŒr Ausbildung und Praxis jeweils nötigen Tiefgang. Die Normen des BGB werden durchweg ausfĂŒhrlich behandelt. Selbst wenn manche Themen knapper als andere abgefasst sind (das Vereinsrecht z.B.), werden dafĂŒr viele Standardprobleme in gebotenem Umfang aufbereitet, sodass auch die effektive Benutzung des Werks in Studium und Referendariat gesichert ist. Ein solide ausgebautes Netz an kommentierten Nebengesetzen flankiert das BGB, beispielhaft zu sehen an ProdHaftG, LPartG oder AGG. Auch die in der Gesamtschau angemessen umfangreiche Kommentierung des WEG vervollstĂ€ndigt das zivilrechtliche Profil des Werks, sei es bezĂŒglich der Verfahrensvorschriften oder der WEG-typischen Probleme wie Bestellung und Kompetenzen des Verwalters. Im Hauptteil kann sich der Leser auf die korrekte und instruktive Darstellung der Schwerpunkte verlassen. Beginnend im BGB AT gefallen die ausdifferenzierte ErlĂ€uterung der Stellvertretung und der Probleme rund um die Vollmacht, ebenso die prĂ€zise Darstellung des Anfechtungsrechts und des Wesens der VerjĂ€hrung. Aus dem allgemeinen Schuldrecht stechen das allgemeine Schadensrecht (in dieser Auflage letztmals kommentiert von Medicus) und die Aufrechnung besonders positiv heraus, da z.B. im Rahmen der §§ 249 ff. BGB gerade kein „kleiner Unfallregulierungskommentar“angeboten wird, sondern die ganze Bandbreite auftauchender Rechtsfragen abgearbeitet wird. Das AGB-Recht wird detailliert besprochen, sowohl was die normativen Grundlagen der Klauselgrenzen als auch deren Verwendung im Vertrag betrifft. Gelungen kommentiert werden auch vertragsrechtliche Details wie Verwirkung, das Verbot treuwidrigen Verhaltens oder die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs, alles lesenswerte Passagen in den mittleren Semestern des Studiums. Im Besonderen Teil des Schuldrechts sind die GewĂ€hrleistungsansprĂŒche im Kauf- und Werkvertragsrecht exakt erlĂ€utert, zu loben sind etwa die gut aufbereiteten ZusammenhĂ€nge zwischen Mangel und Sechsmonatsfrist des § 476 BGB. Auch das Darlehensrecht wird mit allen Facetten der Verbraucherbeteiligung erfasst, bietet als Anhang sogar einen Exkurs ins Leasingrecht. Das Werkvertragsrecht ist gut auf HauptfĂ€lle wie das private Baurecht abgestimmt samt typischen Fragen zu Darlegungslast, Abnahmefiktion oder Bauhandwerkersicherung. Praxis- und ausbildungsgerecht prĂ€sentieren sich die Kommentierungen zu den Erscheinungsformen der GeschĂ€ftsbesorgung, wo zum einen die zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen herausgearbeitet werden, dann aber auch auf die Details bankrechtlicher Spielarten wie Überweisung und Girovertrag eingegangen wird. Die gesetzlichen SchuldverhĂ€ltnisse werden detailreich aufbereitet, sodass kniffligen Fragen, z.B. des Kondiktionenrechts in DreiecksverhĂ€ltnissen oder der Zurechnung schĂ€digenden Handelns, ebenso prĂ€zise Antworten gegenĂŒberstehen. SouverĂ€n werden zudem die stĂ€ndig in der Praxis bemĂŒhten VerstĂ¶ĂŸe gegen – angebliche – Verkehrssicherungspflichtverletzungen erfasst, sodass der Leser sich ein gutes Bild von den tatsĂ€chlichen Gegebenheiten im Straßenverkehr, bei Kirmesveranstaltungen oder bei Sportereignissen machen kann. Im Sachenrecht ĂŒberzeugen die wie nebenbei gegebenen Informationen zu prozessualen Besonderheiten und auch der Umfang der Darstellung altbekannter Themen wie EigentĂŒmer-Besitzer-VerhĂ€ltnis und Vormerkung. Auch die Pfandrechte an Rechten sind, so selten sie auch in Klausuren abverlangt werden, sehr eingĂ€ngig abgehandelt. Im Familienrecht liegen die Schwerpunkte definitiv auf dem gesetzlichen GĂŒterstand und den UnterhaltsansprĂŒchen. Sehr positiv fĂŒr Benutzer aus der Praxis ist die fĂŒr einen einbĂ€ndigen Kommentar umfangreiche Ausgestaltung des Betreuungsrechts. Im fĂŒnften Buch des BGB stechen die Kommentierungen zu den ErbschaftsansprĂŒchen, zur Konkurrenz zwischen ĂŒberlebendem Ehepartner und gesetzlichen Erben bei der Berechnung der Erbanteile sowie die umfangreichen AusfĂŒhrungen zum VermĂ€chtnis heraus. Im Anschluss an das BGB wird auch das EGBGB mit internationalem Privatrecht ausfĂŒhrlich beleuchtet, wobei besonders die vergleichende Übersicht zum internationalen Gesellschaftsrecht hervorragend gelungen ist, ebenso wie die Kommentierung zur Rechtsanwendung bei unerlaubten Handlungen im Ausland, eine in der gerichtlichen Praxis nicht mehr ganz seltene Problematik nach der Entscheidung des EuGH zur Direktklage gegen europĂ€ische Versicherungen. Die Gestaltung des Kommentars ist klassisch. Die Autoren vermeiden lĂ€stige AbkĂŒrzungen und mittels einer effektiven Hervorhebungstechnik wird der Leser sicher durch die Materie geleitet. Die Verweisungen auf Literatur und Rechtsprechung sind leider immer noch in den Text integriert. Vereinzelt finden sich sogar Aufbau- und PrĂŒfungsvorschlĂ€ge, z.B. bei den Voraussetzungen der Vormerkung. Erfreulich sind die Zitate aus Rechtsprechung und Vertragsklauseln, um die Fundstellen mit Leben zu fĂŒllen. Positiv fĂŒr die Recherche von StreitfĂ€llen sind die deutlich hervorgehobenen abweichenden Ansichten. Detailgenauigkeit und der Blick fĂŒr die ZusammenhĂ€nge des BGB und seiner Nebengebiete sind das Markenzeichen dieses Kommentars. Dadurch kann man bereits ab dem Studium das Werk sinnvoll einsetzen, um das eigene Wissen zu vertiefen und zu hinterfragen. Im Vorbereitungsdienst leistet das Werk mit prĂ€ziser Analyse und assoziativem Anspruch weitere wertvolle Dienste, sodass man anschließend den Kommentar beim Berufseinstieg nicht mehr missen möchte.

Einmal pro Jahr erscheint der BGB-Kommentar von PrĂŒtting, Wegen und Weinreich in neuer Auflage und kann als etabliertes Werk und dank der steten Aktualisierung die StammwĂ€hler halten und neue Leser hinzugewinnen. Neuerungen in Legislative und Judikative werden auf nationaler und europĂ€ischer Ebene, soweit möglich, berĂŒcksichtigt. Man kann sich somit jedes Jahr auf ein rundum ĂŒberprĂŒftes und aktuelles Werk verlassen, das mit ĂŒber 3500 Seiten immerhin nicht umfangreicher als die Vorauflage geworden ist. Der dabei sogar studententaugliche Kaufpreis macht das Werk zum starken Konkurrent fĂŒr den Palandt oder den Hk-BGB. Das Autorenteam aus namhaften zivilrechtlichen Autoren aus Wissenschaft und Praxis geben den AusfĂŒhrungen den fĂŒr Ausbildung und Praxis jeweils nötigen Tiefgang.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Normen des BGB werden durchweg ausfĂŒhrlich behandelt. Selbst wenn manche Themen knapper als andere abgefasst sind (das Vereinsrecht z.B.), werden dafĂŒr viele Standardprobleme in gebotenem Umfang aufbereitet, sodass auch die effektive Benutzung des Werks in Studium und Referendariat gesichert ist. Ein solide ausgebautes Netz an kommentierten Nebengesetzen flankiert das BGB, beispielhaft zu sehen an ProdHaftG, LPartG oder AGG. Auch die in der Gesamtschau angemessen umfangreiche Kommentierung des WEG vervollstĂ€ndigt das zivilrechtliche Profil des Werks, sei es bezĂŒglich der Verfahrensvorschriften oder der WEG-typischen Probleme wie Bestellung und Kompetenzen des Verwalters. Im Hauptteil kann sich der Leser auf die korrekte und instruktive Darstellung der Schwerpunkte verlassen. Beginnend im BGB AT gefallen die ausdifferenzierte ErlĂ€uterung der Stellvertretung und der Probleme rund um die Vollmacht, ebenso die prĂ€zise Darstellung des Anfechtungsrechts und des Wesens der VerjĂ€hrung. Aus dem allgemeinen Schuldrecht stechen das allgemeine Schadensrecht (in dieser Auflage letztmals kommentiert von Medicus) und die Aufrechnung besonders positiv heraus, da z.B. im Rahmen der §§ 249 ff. BGB gerade kein „kleiner Unfallregulierungskommentar“angeboten wird, sondern die ganze Bandbreite auftauchender Rechtsfragen abgearbeitet wird. Das AGB-Recht wird detailliert besprochen, sowohl was die normativen Grundlagen der Klauselgrenzen als auch deren Verwendung im Vertrag betrifft. Gelungen kommentiert werden auch vertragsrechtliche Details wie Verwirkung, das Verbot treuwidrigen Verhaltens oder die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs, alles lesenswerte Passagen in den mittleren Semestern des Studiums.

Im Besonderen Teil des Schuldrechts sind die GewĂ€hrleistungsansprĂŒche im Kauf- und Werkvertragsrecht exakt erlĂ€utert, zu loben sind etwa die gut aufbereiteten ZusammenhĂ€nge zwischen Mangel und Sechsmonatsfrist des § 476 BGB. Auch das Darlehensrecht wird mit allen Facetten der Verbraucherbeteiligung erfasst, bietet als Anhang sogar einen Exkurs ins Leasingrecht. Das Werkvertragsrecht ist gut auf HauptfĂ€lle wie das private Baurecht abgestimmt samt typischen Fragen zu Darlegungslast, Abnahmefiktion oder Bauhandwerkersicherung. Praxis- und ausbildungsgerecht prĂ€sentieren sich die Kommentierungen zu den Erscheinungsformen der GeschĂ€ftsbesorgung, wo zum einen die zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen herausgearbeitet werden, dann aber auch auf die Details bankrechtlicher Spielarten wie Überweisung und Girovertrag eingegangen wird. Die gesetzlichen SchuldverhĂ€ltnisse werden detailreich aufbereitet, sodass kniffligen Fragen, z.B. des Kondiktionenrechts in DreiecksverhĂ€ltnissen oder der Zurechnung schĂ€digenden Handelns, ebenso prĂ€zise Antworten gegenĂŒberstehen. SouverĂ€n werden zudem die stĂ€ndig in der Praxis bemĂŒhten VerstĂ¶ĂŸe gegen – angebliche – Verkehrssicherungspflichtverletzungen erfasst, sodass der Leser sich ein gutes Bild von den tatsĂ€chlichen Gegebenheiten im Straßenverkehr, bei Kirmesveranstaltungen oder bei Sportereignissen machen kann.

Im Sachenrecht ĂŒberzeugen die wie nebenbei gegebenen Informationen zu prozessualen Besonderheiten und auch der Umfang der Darstellung altbekannter Themen wie EigentĂŒmer-Besitzer-VerhĂ€ltnis und Vormerkung. Auch die Pfandrechte an Rechten sind, so selten sie auch in Klausuren abverlangt werden, sehr eingĂ€ngig abgehandelt. Im Familienrecht liegen die Schwerpunkte definitiv auf dem gesetzlichen GĂŒterstand und den UnterhaltsansprĂŒchen. Sehr positiv fĂŒr Benutzer aus der Praxis ist die fĂŒr einen einbĂ€ndigen Kommentar umfangreiche Ausgestaltung des Betreuungsrechts. Im fĂŒnften Buch des BGB stechen die Kommentierungen zu den ErbschaftsansprĂŒchen, zur Konkurrenz zwischen ĂŒberlebendem Ehepartner und gesetzlichen Erben bei der Berechnung der Erbanteile sowie die umfangreichen AusfĂŒhrungen zum VermĂ€chtnis heraus. Im Anschluss an das BGB wird auch das EGBGB mit internationalem Privatrecht ausfĂŒhrlich beleuchtet, wobei besonders die vergleichende Übersicht zum internationalen Gesellschaftsrecht hervorragend gelungen ist, ebenso wie die Kommentierung zur Rechtsanwendung bei unerlaubten Handlungen im Ausland, eine in der gerichtlichen Praxis nicht mehr ganz seltene Problematik nach der Entscheidung des EuGH zur Direktklage gegen europĂ€ische Versicherungen.

Die Gestaltung des Kommentars ist klassisch. Die Autoren vermeiden lĂ€stige AbkĂŒrzungen und mittels einer effektiven Hervorhebungstechnik wird der Leser sicher durch die Materie geleitet. Die Verweisungen auf Literatur und Rechtsprechung sind leider immer noch in den Text integriert. Vereinzelt finden sich sogar Aufbau- und PrĂŒfungsvorschlĂ€ge, z.B. bei den Voraussetzungen der Vormerkung. Erfreulich sind die Zitate aus Rechtsprechung und Vertragsklauseln, um die Fundstellen mit Leben zu fĂŒllen. Positiv fĂŒr die Recherche von StreitfĂ€llen sind die deutlich hervorgehobenen abweichenden Ansichten.

Detailgenauigkeit und der Blick fĂŒr die ZusammenhĂ€nge des BGB und seiner Nebengebiete sind das Markenzeichen dieses Kommentars. Dadurch kann man bereits ab dem Studium das Werk sinnvoll einsetzen, um das eigene Wissen zu vertiefen und zu hinterfragen. Im Vorbereitungsdienst leistet das Werk mit prĂ€ziser Analyse und assoziativem Anspruch weitere wertvolle Dienste, sodass man anschließend den Kommentar beim Berufseinstieg nicht mehr missen möchte.

geschrieben am 24.09.2011 | 788 Wörter | 5458 Zeichen

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