ISBN | 3406616402 | |
Autor | Frank Arloth | |
Verlag | C.H.Beck | |
Sprache | deutsch | |
Seiten | 1166 | |
Erscheinungsjahr | 2011 | |
Extras | - |
Gute drei Jahre nach der Vorauflage wird der Kommentar zu den Strafvollzugsgesetzen neu aufgelegt und erweitert um die LĂ€nder Baden-WĂŒrttemberg und Hessen, gleichwohl aber der Umfang reduziert auf deutlich unter 1200 Seiten. Bereits die zweite Auflage wurde von einem etablierten Praktiker als der âfĂŒhrende Kurzkommentarâ zum deutschen Strafvollzugsrecht bezeichnet und er behĂ€lt, soviel kann schon vorab gesagt werden, auch fĂŒr die Neuauflage Recht.
Hinsichtlich der immer noch uneinheitlichen Rechtslage, d.h. es gilt zum Teil nur Bundesrecht, zum Teil Landesrecht, zum Teil, da konkurrierende Gesetzgebungskompetenz Bundesverfahrensrecht und Landesrecht, und hinsichtlich der zum Teil unĂŒbersichtlichen Rechtslage (Hamburg hat sein Vollzugsgesetz schon grundlegend reformiert) hat der Autor klare Strukturen zu bieten, die durch Differenzierung und VerknĂŒpfung den nötigen Durchblick herstellen. Es wurde wegen der Erweiterung des Werks allerdings darauf verzichtet, die Normen fĂŒr den Jugendstrafvollzug der LĂ€nder Bayern und Niedersachsen erneut mitzubesprechen, sodass hierzu auf die Vorauflage oder auf Alternativwerke verwiesen werden muss.
Gut die HĂ€lfte des Werks wird dem Bundesrecht gewidmet, was angesichts der weiterhin ĂŒberall geltenden Verfahrensnormen auch gerechtfertigt ist. Gezielte Akzente setzt der Autor in Bereichen, die auch fĂŒr die juristische Ausbildung wichtig sind, sodass der Kommentar auch fĂŒr den Schwerpunktbereich eine ideale ErgĂ€nzung zu den gĂ€ngigen LehrbĂŒchern ist. Als Beispiele seine genannt die prĂ€gnante Kommentierung zum Vollzugsplan, zur Aus- und Weiterbildung im Vollzug oder auch zur gesundheitlichen Versorgung der Inhaftierten. Daneben werden formale Schwergewichte des Strafvollzugsrechts wie die Rechtsbehelfe oder auch die Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung innerhalb der Anstalt gut nachvollziehbar strukturiert, sodass man durch die LektĂŒre auch klausurrelevantes Wissen mit praktischen Beispielen vertiefen kann. Konkret zu nennen sind hier die prĂ€zise Abgrenzung des Anwendungsbereichs der §§ 109 ff. StVollzG einerseits, die vielfĂ€ltige Auflistung von Einzelbeispielen andererseits, womit der Leser die rechtlichen Grundlagen ebenso effektiv wie die Anwendung im konkreten Fall zu beherrschen lernt. SchlieĂlich wartet der Autor aber auch mit kritischen AusfĂŒhrungen auf, mittels derer man die Dynamik, die der Materie innewohnt, gut nachvollziehen und entscheiden kann, ob man der Ansicht des Autors folgen mag; dies ist gut zu sehen bei der Diskussion der Ziele des Vollzugs in § 2 StVollzG und folgenden Normen. Als positiver dogmatischer Nebenaspekt soll noch der souverĂ€ne Umgang mit rechtlichen Strukturen erwĂ€hnt werden, was gerade fĂŒr die Leser in Ausbildung wichtig ist. Insbesondere trifft dies zu, wenn der Autor Ermessensentscheidungen oder andere VorgĂ€nge erlĂ€utert und die dabei möglichen ErwĂ€gungen und Gewichtungen klar positioniert. Durch die umfassende Kommentierung des Bundesrechts können die landesrechtlichen Vorschriften wegen der oft vorkommenden inhaltlichen IdentitĂ€t durch Verweisung und Bezugnahme erlĂ€utert werden, was den Blick auf eine einheitliche Rechtsanwendung zusĂ€tzlich schĂ€rft.
Dieser Kommentar setzt einen hohen MaĂstab fĂŒr Konkurrenzwerke und kann sowohl in der Ausbildung wie auch in der Praxis guten Gewissens empfohlen werden. Die Darstellung ist instruktiv, stimmig und prĂ€zise, sorgt aber gleichwohl an geeigneter Stelle fĂŒr die Vermittlung notwendigen Detailwissens. Eine gelungene Neuauflage.
geschrieben am 23.10.2011 | 466 Wörter | 3081 Zeichen
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