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Einführung in das Staatsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Einführung in das Staatsrecht Das Staatsrecht hat im juristischen Kanon eine undankbare Aufgabe, denn es geht nach den ersten Semestern ein wenig neben den anderen Rechtsgebieten unter und wird oft erst zur Examensvorbereitung wieder ausgraben. Gerade deswegen benötigt man ein gutes und effektives Einführungswerk als Wegweiser, das trotzdem auch nachhaltigen Erkenntnisgewinn ermöglicht. Die Neuauflage des Werks von Battis und Gusy erfüllt diese Anforderung, zumal beide Autoren für in Ausbildung und Praxis gleichermaßen anerkannter Literatur verantwortlich zeichnen. Die Gestaltung des Lehrbuchs ist den Anforderungen medial geschulter Leser angepasst und bietet neben dem Fließtext ein separates Fußnotenregime, Graphiken, Einschübe und grau hinterlegte Fälle. Die Hervorhebungstechnik ist effizient, ebenso die Nutzung von Zitaten aus der Rechtsprechung. Staatsrecht und Grundrechtslehre auf knapp über 400 Seiten zusammenzufassen, ist eine solide Autorenleistung. Auch eine halbwegs äquivalente Verteilung der beiden Themen zu ermöglichen, ist angesichts der Grundrechtsdominanz nicht einfach, wurde aber bewerkstelligt. Somit kann sich der Leser zunächst mit der Staatsform und der Staatsorganisation befassen und dabei die Rechtsbegriffe Republik und Demokratie, die Eigenarten des Bundesstaats, des Sozialstaats und des Rechtsstaats kennen lernen und schließlich zur Gewaltenteilung lesen. Immer im passenden, wenngleich bisweilen knappen Kontext werden staatsrechtliche Elemente und Institutionen präsentiert, darunter die Parteien, die Abgeordneten, das Bundesverfassungsgericht oder auch der öffentliche Dienst. Hinzu kommen Kapitel zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, zum Gesetzgebungsverfahren oder zur Normenhierarchie. Im zweiten Teil werden Voraussetzung, Auftrag und Ziel der Grundrechte einleitend erläutert, um sodann zur Bindungswirkung zu gelangen. Für das Verständnis des Lesers sinnvoll und spannend ist die Behandlung des Grundrechtsschutzes in Form der justiziellen Grundrechte vor dem Schutzbereich der eigentlichen Freiheitsrechte samt den Grenzen der Einschränkbarkeit derselben. Abgerundet wird der Abschnitt mit Ausführungen zum Gleichheitsschutz des Grundgesetzes. Dem Status als Einführungswerk wird dann noch der Anhang mit den Hinweisen zur Bearbeitung staatsrechtlicher Fälle gerecht, wo der Leser sich zur Auslegung und zum Gutachtenstil informieren und dies anhand eines Beispielsfalles nachvollziehen kann. Die Lektüre des Lehrbuches bietet wahrlich eine gute und interessante Einführung in das Staatsrecht. Die Autoren verknappen den Stoff gekonnt, fokussieren die Aufmerksamkeit des Lesers auf das Wesentliche und machen deutlich, dass man sich entsprechend um vertiefendes Wissen bemühen muss, nachdem man dieses Werk bearbeitet hat. Genau dies soll eine Einführung bieten.

Das Staatsrecht hat im juristischen Kanon eine undankbare Aufgabe, denn es geht nach den ersten Semestern ein wenig neben den anderen Rechtsgebieten unter und wird oft erst zur Examensvorbereitung wieder ausgraben. Gerade deswegen benötigt man ein gutes und effektives Einführungswerk als Wegweiser, das trotzdem auch nachhaltigen Erkenntnisgewinn ermöglicht. Die Neuauflage des Werks von Battis und Gusy erfüllt diese Anforderung, zumal beide Autoren für in Ausbildung und Praxis gleichermaßen anerkannter Literatur verantwortlich zeichnen.

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Die Gestaltung des Lehrbuchs ist den Anforderungen medial geschulter Leser angepasst und bietet neben dem Fließtext ein separates Fußnotenregime, Graphiken, Einschübe und grau hinterlegte Fälle. Die Hervorhebungstechnik ist effizient, ebenso die Nutzung von Zitaten aus der Rechtsprechung.

Staatsrecht und Grundrechtslehre auf knapp über 400 Seiten zusammenzufassen, ist eine solide Autorenleistung. Auch eine halbwegs äquivalente Verteilung der beiden Themen zu ermöglichen, ist angesichts der Grundrechtsdominanz nicht einfach, wurde aber bewerkstelligt. Somit kann sich der Leser zunächst mit der Staatsform und der Staatsorganisation befassen und dabei die Rechtsbegriffe Republik und Demokratie, die Eigenarten des Bundesstaats, des Sozialstaats und des Rechtsstaats kennen lernen und schließlich zur Gewaltenteilung lesen. Immer im passenden, wenngleich bisweilen knappen Kontext werden staatsrechtliche Elemente und Institutionen präsentiert, darunter die Parteien, die Abgeordneten, das Bundesverfassungsgericht oder auch der öffentliche Dienst. Hinzu kommen Kapitel zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, zum Gesetzgebungsverfahren oder zur Normenhierarchie.

Im zweiten Teil werden Voraussetzung, Auftrag und Ziel der Grundrechte einleitend erläutert, um sodann zur Bindungswirkung zu gelangen. Für das Verständnis des Lesers sinnvoll und spannend ist die Behandlung des Grundrechtsschutzes in Form der justiziellen Grundrechte vor dem Schutzbereich der eigentlichen Freiheitsrechte samt den Grenzen der Einschränkbarkeit derselben. Abgerundet wird der Abschnitt mit Ausführungen zum Gleichheitsschutz des Grundgesetzes.

Dem Status als Einführungswerk wird dann noch der Anhang mit den Hinweisen zur Bearbeitung staatsrechtlicher Fälle gerecht, wo der Leser sich zur Auslegung und zum Gutachtenstil informieren und dies anhand eines Beispielsfalles nachvollziehen kann.

Die Lektüre des Lehrbuches bietet wahrlich eine gute und interessante Einführung in das Staatsrecht. Die Autoren verknappen den Stoff gekonnt, fokussieren die Aufmerksamkeit des Lesers auf das Wesentliche und machen deutlich, dass man sich entsprechend um vertiefendes Wissen bemühen muss, nachdem man dieses Werk bearbeitet hat. Genau dies soll eine Einführung bieten.

geschrieben am 19.11.2011 | 360 Wörter | 2472 Zeichen

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