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Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis


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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis Wenn ein eigentlich schon etabliertes Lehr- und Praxisbuch noch einmal um einen wichtigen Aspekt erweitert wird, zeigt dies zum einen die Sensibilität der Autoren für die Bedürfnisse der Leser, zum anderen ist es auch ein Zeichen der steten Selbstkritik, die gute Autoren auszeichnet. Hier ist in der nach gerade einmal zwei Jahren nötigen Neuauflage ein eigenes Kapitel zu jugendhilferechtlichen Schnittstellen zwischen Jugendamt und Familienrecht eingefügt und damit das ohnehin reichhaltige Angebot des Buches sinnvoll abgerundet worden. Auf bald 800 Seiten und zuzüglich einer CD-ROM führen die beiden hoch spezialisierten und anerkannten Autoren den Leser durch das Sorge- und Umgangsrecht und dies auf neuestmöglichem Stand der Rechtsprechung (Juli 2012). Das Buch ist untergliedert in zwölf inhaltliche Kapitel, die durch einen Formularteil, eine kleine Sammlung von Gesetzestexten, ein opulentes Stichwortverzeichnis und eine CD-ROM ergänzt werden, welche die Formulare als Textdokumente enthält. Die Gestaltung ist sehr textlastig, wobei Elemente wie Fettdruck und Aufzählungen den Leser leiten, die Lektüre aber auch auflockern. Zahlreiche Muster (Antragsentwürfe zu nahezu allen vorangegangenen Kapiteln) ergänzen die Ausführungen sinnvoll und sind in einem eigenen Musterverzeichnis zu Beginn auch aufgeführt. Echte Fußnoten mit einem beeindruckenden Umfang hinsichtlich Rechtsprechung und Literatur ermöglichen die vertiefte Recherche bzw. die Auseinandersetzung mit Einzelfragen. Anstelle einer langweiligen Einleitung mit rechtshistorischen und sonstigen Erläuterungen versetzen die Autoren den Leser gleich mit dem ersten Kapitel mitten in die Materie. Das Thema elterliche Sorge wird von allen Seiten beleuchtet, also welche Formen der elterlichen Sorge vorgesehen und üblich sind, welche inhaltlichen Ausprägungen diese zeitigt, etwa in Form der Personensorge oder der Vermögenssorge, und wann in diese elterliche Sorge durch Staat und Gerichte eingegriffen werden muss, also mit Maßnahmen nach § 1666 BGB. Des Weiteren werden die Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf die elterliche Sorge inklusive Verfahrensabläufen und -vorschriften aufgezeigt. Insbesondere die detailreiche Erläuterung der Erziehungseignung ist ein lesenswerter Unterabschnitt (S. 141 ff.) dieses Kapitels, gerade weil nahezu alle Umstände von Bedeutung erwähnt sind, darunter der Einfluss von Großeltern, der maßgebliche Kindeswille oder kulturelle und religiöse Besonderheiten. Ebenfalls hervorzuheben sind die eigenen Unterkapitel zu verfahrensrechtlichen Fragen, etwa zur Amtsermittlung nach § 26 FamFG (S. 174 ff.) oder zum Anwaltszwang (S. 199). Querverweise, mit denen unnötige Doppelungen effektiv vermieden wurden, ermöglichen dem Leser, den Stoff insgesamt und pragmatisch zu durchdringen. Das zweite Kapitel thematisiert das Umgangsrecht und auch hier wird sehr schön der eigentliche Verfahrensablauf beschrieben, auch die hohe Regelungsdichte einer gerichtlichen Entscheidung (S. 229 ff.) und selbst vermeintliche Kleinigkeiten wie die Befangenheit finden Gehör (S. 276). Das Abänderungsverfahren inklusive Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes ist Gegenstand des nächsten Kapitels, darauf folgen Erläuterungen zur Kindesherausgabe samt Hinweisen zur Vollstreckung (S. 317). Knapp gestreift wird danach der Verfahrensbeistand, um daraufhin das Vollstreckungsrecht und passend dazu den einstweiligen Rechtsschutz im Allgemeinen aufzubereiten. Art und Verhältnismäßigkeit der Ordnungsmittel kommen zur Sprache, aber auch die einzelnen Beteiligten am Verfahren, wobei sich die Autoren den „aktiven“ Richter schon um der Sache willen wünschen (S. 362). Im Weiteren ergänzen Kapitel zur Verfahrenskostenhilfe, zum Rechtsmittel- und zum Kostenrecht das bisher Geschriebene. Dabei wird für den Anwalt wichtiges Argumentationsmaterial angeboten, wenn es um die Beiordnung in isolierten Kindschaftssachen geht (S. 388), aber auch bezüglich der Abrechnung der einzelnen Gebühren (S. 433 ff.). Klassisch kommt dann noch das internationale Familienrecht zur Sprache, wichtig vor allen Dingen die Frage nach der internationalen Zuständigkeit sowohl nach der Brüssel IIa Verordnung, als auch nach anderen Abkommen, aber auch die Kindesrückführung mit materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen (S. 474 ff.). Abgeschlossen werden die inhaltlichen Ausführungen mit dem bereits eingangs erwähnten Kapitel zu jugendhilferechtlichen Maßnahmen und Möglichkeiten, vor allem zur Inobhutnahme mit Hilfeplanverfahren, natürlich wiederum inklusive Erklärungen zu anfallenden Kosten und der erforderlichen bzw. empfohlenen rechtlichen Vertretung des Minderjährigen. Das Verständnis für die Bedürfnisse der Verfahrensbeteiligten, den Umfang ihrer Rechte und die Befugnisse des Gerichts erlangt man im familienrechtlichen Verfahren nur, wenn man sich nicht einseitig mit einer Beteiligtengruppe auseinander setzt. Sowohl während der Ausbildung, aber auch später in der Praxis ist es deshalb unerlässlich, die Sicht des Anwalts und seine Stellung im Sorgerechtsverfahren zu verstehen, sowohl als Anwalt selbst, aber auch als entscheidender Richter. Deshalb kann dieses Werk, selbst wenn es primär auf den anwaltlichen Bedarf ausgerichtet ist, auch bei Gericht gut genutzt werden und schon Referendaren mit entsprechendem Schwerpunkt / Interesse empfohlen werden. Sorgerechtsentscheidungen gehören rechtlich und psychologisch zu den schwierigen Aufgaben des Familienrechts und Bücher wie dieses sorgen vorbildlich für ein fundiertes Wissen bei den Verfahrensbeteiligten.

Wenn ein eigentlich schon etabliertes Lehr- und Praxisbuch noch einmal um einen wichtigen Aspekt erweitert wird, zeigt dies zum einen die Sensibilität der Autoren für die Bedürfnisse der Leser, zum anderen ist es auch ein Zeichen der steten Selbstkritik, die gute Autoren auszeichnet. Hier ist in der nach gerade einmal zwei Jahren nötigen Neuauflage ein eigenes Kapitel zu jugendhilferechtlichen Schnittstellen zwischen Jugendamt und Familienrecht eingefügt und damit das ohnehin reichhaltige Angebot des Buches sinnvoll abgerundet worden. Auf bald 800 Seiten und zuzüglich einer CD-ROM führen die beiden hoch spezialisierten und anerkannten Autoren den Leser durch das Sorge- und Umgangsrecht und dies auf neuestmöglichem Stand der Rechtsprechung (Juli 2012).

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Das Buch ist untergliedert in zwölf inhaltliche Kapitel, die durch einen Formularteil, eine kleine Sammlung von Gesetzestexten, ein opulentes Stichwortverzeichnis und eine CD-ROM ergänzt werden, welche die Formulare als Textdokumente enthält. Die Gestaltung ist sehr textlastig, wobei Elemente wie Fettdruck und Aufzählungen den Leser leiten, die Lektüre aber auch auflockern. Zahlreiche Muster (Antragsentwürfe zu nahezu allen vorangegangenen Kapiteln) ergänzen die Ausführungen sinnvoll und sind in einem eigenen Musterverzeichnis zu Beginn auch aufgeführt. Echte Fußnoten mit einem beeindruckenden Umfang hinsichtlich Rechtsprechung und Literatur ermöglichen die vertiefte Recherche bzw. die Auseinandersetzung mit Einzelfragen.

Anstelle einer langweiligen Einleitung mit rechtshistorischen und sonstigen Erläuterungen versetzen die Autoren den Leser gleich mit dem ersten Kapitel mitten in die Materie. Das Thema elterliche Sorge wird von allen Seiten beleuchtet, also welche Formen der elterlichen Sorge vorgesehen und üblich sind, welche inhaltlichen Ausprägungen diese zeitigt, etwa in Form der Personensorge oder der Vermögenssorge, und wann in diese elterliche Sorge durch Staat und Gerichte eingegriffen werden muss, also mit Maßnahmen nach § 1666 BGB. Des Weiteren werden die Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf die elterliche Sorge inklusive Verfahrensabläufen und -vorschriften aufgezeigt. Insbesondere die detailreiche Erläuterung der Erziehungseignung ist ein lesenswerter Unterabschnitt (S. 141 ff.) dieses Kapitels, gerade weil nahezu alle Umstände von Bedeutung erwähnt sind, darunter der Einfluss von Großeltern, der maßgebliche Kindeswille oder kulturelle und religiöse Besonderheiten. Ebenfalls hervorzuheben sind die eigenen Unterkapitel zu verfahrensrechtlichen Fragen, etwa zur Amtsermittlung nach § 26 FamFG (S. 174 ff.) oder zum Anwaltszwang (S. 199). Querverweise, mit denen unnötige Doppelungen effektiv vermieden wurden, ermöglichen dem Leser, den Stoff insgesamt und pragmatisch zu durchdringen.

Das zweite Kapitel thematisiert das Umgangsrecht und auch hier wird sehr schön der eigentliche Verfahrensablauf beschrieben, auch die hohe Regelungsdichte einer gerichtlichen Entscheidung (S. 229 ff.) und selbst vermeintliche Kleinigkeiten wie die Befangenheit finden Gehör (S. 276). Das Abänderungsverfahren inklusive Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes ist Gegenstand des nächsten Kapitels, darauf folgen Erläuterungen zur Kindesherausgabe samt Hinweisen zur Vollstreckung (S. 317). Knapp gestreift wird danach der Verfahrensbeistand, um daraufhin das Vollstreckungsrecht und passend dazu den einstweiligen Rechtsschutz im Allgemeinen aufzubereiten. Art und Verhältnismäßigkeit der Ordnungsmittel kommen zur Sprache, aber auch die einzelnen Beteiligten am Verfahren, wobei sich die Autoren den „aktiven“ Richter schon um der Sache willen wünschen (S. 362).

Im Weiteren ergänzen Kapitel zur Verfahrenskostenhilfe, zum Rechtsmittel- und zum Kostenrecht das bisher Geschriebene. Dabei wird für den Anwalt wichtiges Argumentationsmaterial angeboten, wenn es um die Beiordnung in isolierten Kindschaftssachen geht (S. 388), aber auch bezüglich der Abrechnung der einzelnen Gebühren (S. 433 ff.). Klassisch kommt dann noch das internationale Familienrecht zur Sprache, wichtig vor allen Dingen die Frage nach der internationalen Zuständigkeit sowohl nach der Brüssel IIa Verordnung, als auch nach anderen Abkommen, aber auch die Kindesrückführung mit materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen (S. 474 ff.). Abgeschlossen werden die inhaltlichen Ausführungen mit dem bereits eingangs erwähnten Kapitel zu jugendhilferechtlichen Maßnahmen und Möglichkeiten, vor allem zur Inobhutnahme mit Hilfeplanverfahren, natürlich wiederum inklusive Erklärungen zu anfallenden Kosten und der erforderlichen bzw. empfohlenen rechtlichen Vertretung des Minderjährigen.

Das Verständnis für die Bedürfnisse der Verfahrensbeteiligten, den Umfang ihrer Rechte und die Befugnisse des Gerichts erlangt man im familienrechtlichen Verfahren nur, wenn man sich nicht einseitig mit einer Beteiligtengruppe auseinander setzt. Sowohl während der Ausbildung, aber auch später in der Praxis ist es deshalb unerlässlich, die Sicht des Anwalts und seine Stellung im Sorgerechtsverfahren zu verstehen, sowohl als Anwalt selbst, aber auch als entscheidender Richter. Deshalb kann dieses Werk, selbst wenn es primär auf den anwaltlichen Bedarf ausgerichtet ist, auch bei Gericht gut genutzt werden und schon Referendaren mit entsprechendem Schwerpunkt / Interesse empfohlen werden. Sorgerechtsentscheidungen gehören rechtlich und psychologisch zu den schwierigen Aufgaben des Familienrechts und Bücher wie dieses sorgen vorbildlich für ein fundiertes Wissen bei den Verfahrensbeteiligten.

geschrieben am 02.10.2012 | 723 Wörter | 4925 Zeichen

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