ISBN | 3406656803 | |
Autoren | Walter Zimmermann , Karl Josef Binz , Josef Dörndorfer , Rainer Petzold | |
Verlag | C.H.Beck | |
Sprache | deutsch | |
Seiten | 924 | |
Erscheinungsjahr | 2014 | |
Extras | - |
AnlĂ€sslich der Ănderungen im Kostenrecht durch das 2. KostRMoG ist auch die nunmehr dritte Auflage des etablierten Kostenkommentars von Binz u.a. erschienen. Der Umfang ist mit knapp unter 1000 Seiten anspruchsvoll, aber immer noch handlich, zumal das Werk in der orangenen Kommentarreihe des Beck-Verlages erscheint und sich damit optimal zum Mitnehmen eignet. Neben den drei im Titel genannten Gesetzen werden auch weitere kostenrechtliche Vorschriften in AnhĂ€ngen erlĂ€utert, darunter das GVG oder das PatKostG.
Die Anordnung der einzelnen Kommentierungen ist sehr lesefreundlich trotz der kompakten Gesamtgestaltung. Dank guter AbsatzabstĂ€nde und gezielten Hervorhebungen kann man neben der GesamtlektĂŒre auch eine punktuelle Nachsuche betreiben. Die Nachweise sind zahlreich, aber leider in den FlieĂtext eingebettet. Gelungen sind die vielen internen Querverweise, was auch Doppelungen vermeidet.
Die Kommentierungen selbst beinhalten die wesentlichen Informationen zur Norm selbst, teilweise ihre Entstehungsgeschichte und oftmals Einzelfallkataloge. AuĂerdem werden wichtige sonstige Normen, etwa aus dem Landesrecht, zum besseren VerstĂ€ndnis bei Bedarf mit abgedruckt. Neuerungen wie die erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung, § 5b GKG werden auch mit wertenden Gesichtspunkten erlĂ€utert, hier zu sehen bei den Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Rn. 13 f.). Die bereits genannten AufzĂ€hlungen von EinzelfĂ€llen sind ĂŒberaus lehrreich, etwa bei der PrĂŒfung der Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG, Rn. 7-8) oder zur Anwendbarkeit des § 41 GKG fĂŒr NutzungsverhĂ€ltnisse (§ 41 GKG, Rn. 4-5). Etwas bedauerlich ist es, dass eminent wichtige Hinweise fĂŒr den Rechtsanwalt und den Richter nicht prominenter gekennzeichnet sind, etwa bei § 31 GKG, wenn es um den Vergleichsschluss bei PKH-Bewilligung geht (§ 31 GKG, Rn. 6). Sehr gut, da auf den ersten Blick verstĂ€ndlich sind auch die Voraussetzungen der Streitwertberechnung nach Hilfsaufrechnung in Abgrenzung zur PrimĂ€raufrechnung (§ 45 GKG, Rn. 25 ff.). Als besonders lesenswert erachte ich aber die Kommentierungen zu Erinnerung und Beschwerde in §§ 66 ff. GKG, wo nicht nur die Grundlagen erlĂ€utert werden, etwa ĂŒber die Formalia der Erinnerungsentscheidung (§ 66, Rn. 34 ff.), sondern auch Details wie selbstverstĂ€ndlich zur Sprache kommen (z.B. § 68 GKG, Rn. 1: UnzulĂ€ssigkeit der Beschwerde gegen den ZustĂ€ndigkeitsstreitwert im Rahmen der Verweisung nach § 281 ZPO). Erfreulich sind zudem die vielen Detailinformationen zum Kostenverzeichnis. Hier sei exemplarisch Teil 9 mit den Auslagen herausgegriffen (S. 432 ff.), wo nicht nur AlltagslĂ€stigkeiten wie die Nichtmitsendung erforderlicher Abschriften thematisiert werden, sondern auch die Frage, wann die Aktenversendungspauschale gezahlt werden muss. Aus dem JVEG möchte ich anstelle vieler weiterer lobenswerter Passagen zwei konkrete Beispiele herausstellen: einmal wird völlig zu Recht auf die Problematik der Vorbestimmung der Eingruppierung des medizinischen SachverstĂ€ndigen und die nun mögliche Lösung durch das 2. KostRMoG hingewiesen (§ 9 JVEG, Rn. 17). Des Weiteren werden die verschiedenen Spielarten der Festlegung einer abweichenden SachverstĂ€ndigenvergĂŒtung nach § 13 JVEG gut nachvollziehbar abgehandelt (§ 13 JVEG, Rn. 11 ff.).
Insgesamt erweist sich auch die Neuauflage des Kommentars erneut als profundes und belastbares Hilfsmittel im juristischen Alltag. Die Ausrichtung des Werks auf viele verschiedene Nutzergruppen ist auch angesichts der hohen VerstĂ€ndlichkeit der AusfĂŒhrungen erfolgreich fortgesetzt worden.
geschrieben am 28.02.2014 | 492 Wörter | 3162 Zeichen
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