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Familienrecht 1. Halbbd.: Familiensachen


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Familienrecht 1. Halbbd.: Familiensachen Die Reihe „Handbuch der Rechtspraxis“ gehört zu den wichtigsten Hilfsmitteln in der Justiz, wenn es darum geht, das vorhandene prozessuale und materiell-rechtliche Wissen in die richtige Form zu bringen, sprich VerfĂŒgungen, BeschlĂŒsse oder Urteile zu erstellen. Bevor es Arbeitsprogramme wie ForumStar oder WebStar gab, die nahezu selbstverstĂ€ndlich fĂŒr Standardprobleme auch entsprechende vorformulierte Vorlagen beinhalten, waren die HandbĂŒcher aus der blauen Reihe oftmals der allererste Einstieg, fĂŒr BerufsanfĂ€nger ohnehin. Wenn man mit dieser Reihe ins Berufsleben hineingewachsen ist, möchte man sie auch trotz der inzwischen stattgefundenen technischen Weiterentwicklung nicht missen. Inzwischen ist sogar die Beigabe einer CD-ROM usus, sodass man nicht wie frĂŒher die Formulare abschreiben muss. Die Familiensachen sind in zwei HalbbĂ€nde unterteilt, einmal werden die Familiensachen, im zweiten Teilband die Betreuungssachen und andere GegenstĂ€nde der freiwilligen Gerichtsbarkeit erarbeitet. Dass der ursprĂŒngliche BegrĂŒnder des Handbuchs Firsching weiterhin im Titel beider HalbbĂ€nde erscheint, ist ein schönes respektvolles Zeichen an die Tradition dieser Reihe. In der Neuauflage des ersten Halbbandes werden nun insbesondere GesetzesĂ€nderungen seit dem Jahr 2011 erfasst. Wenn man das vorliegende Werk nĂ€her betrachtet, ist auffĂ€llig, dass es viele ErlĂ€uterungen enthĂ€lt und sich keineswegs auf die wichtigen Muster beschrĂ€nkt. Deshalb kann man das Handbuch auch als eine Art kleinen Crash-Kurs in das Familienrecht benutzen, was durch das reichhaltige Fußnotenangebot auch untermauert wird. Das Buch ist in zwei Teile gegliedert, einmal die GrundzĂŒge des Familienrechts und dazu das Familiengericht und sein Verfahren. Im ersten Teil wird nach den einleitenden Kapiteln, die u.a. das Wesen des Familienrechts, die Rechtsquellen und Grundbegriffe erlĂ€utern, das Eherecht in § 8 als erstes grĂ¶ĂŸeres Thema angegangen, Verlöbnis, EhefĂ€higkeit, Ehewirkungen im Einzelnen und das GĂŒterrecht werden ausfĂŒhrlich behandelt, ebenso natĂŒrlich die Ehescheidung und die daraus resultierenden Folgeprobleme wie Versorgungsausgleich, Unterhalt und Ehewohnung. Inhaltlich korrelierend wird gleich anschließend die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten aufgegriffen und erst danach das Kindschaftsrecht, eine durchaus sinnvolle Variante. ErgĂ€nzende Abschnitte widmen sich dann noch den FĂ€llen mit Auslandsbezug sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im zweiten Teil werden zuerst die Grundlagen der familiengerichtlichen TĂ€tigkeit dargestellt, was auch mehrere Jahre nach EinfĂŒhrung des FamFG kein Fehler ist - immerhin sind noch genug Volljuristen mit den frĂŒheren Regelungen groß geworden. Hiernach werden die verschiedenen Prozessmöglichkeiten einzeln erörtert, beginnend mit Ehesachen ĂŒber Kindschaftssachen, Abstammungs- und Adoptionssachen, Ehewohnung. Gewaltschutz, Versorgungsausgleich und Unterhalt. GĂŒterrechtsverfahren, sonstige Familiensachen und Lebenspartnerschaftssachen vervollstĂ€ndigen diesen Teil des Buches. Neben den bei aller Kompaktheit sehr gut lesbaren und eingĂ€ngig geschriebenen allgemeinen AusfĂŒhrungen zum materiell-rechtlichen und prozessualen Familienrecht ĂŒberzeugen wie stets innerhalb der Reihe gerade die FormularvorschlĂ€ge. Ganz selbstverstĂ€ndlich findet man Basics des Familienrechts wie etwa einen Scheidungsbeschluss (S. 114) oder einem Beschluss zur Unterhaltsfestsetzung (S. 440) neben besonderen Konstellationen wie z.B. einem vorlĂ€ufigen Beschluss zum Aufenthaltsbestimmungsrecht samt Pflegerbestellung (S. 238). Aber auch Vergleichsformulierungen finden ihren Weg in die zahlreichen VorschlĂ€ge (z.B. ĂŒber die Ehewohnung, S. 409 ff.). Auch in der neuen achten Auflage kann man den Doppelpack der HandbĂŒcher zum Familienrecht als ErgĂ€nzung der klassischen Erkenntnisquellen nur empfehlen. NatĂŒrlich bieten Kommentare sowie HandbĂŒcher fĂŒr Spezialgebiete mehr Detailwissen als es das vorliegende Werk leisten könnte. Aber das soll es auch gar nicht. Es dient der Orientierung einerseits, der direkten praktischen Umsetzung andererseits, und bietet damit genau das, was man sich oft wĂŒnscht: einen konzentrierten GesamtĂŒberblick.

Die Reihe „Handbuch der Rechtspraxis“ gehört zu den wichtigsten Hilfsmitteln in der Justiz, wenn es darum geht, das vorhandene prozessuale und materiell-rechtliche Wissen in die richtige Form zu bringen, sprich VerfĂŒgungen, BeschlĂŒsse oder Urteile zu erstellen. Bevor es Arbeitsprogramme wie ForumStar oder WebStar gab, die nahezu selbstverstĂ€ndlich fĂŒr Standardprobleme auch entsprechende vorformulierte Vorlagen beinhalten, waren die HandbĂŒcher aus der blauen Reihe oftmals der allererste Einstieg, fĂŒr BerufsanfĂ€nger ohnehin. Wenn man mit dieser Reihe ins Berufsleben hineingewachsen ist, möchte man sie auch trotz der inzwischen stattgefundenen technischen Weiterentwicklung nicht missen. Inzwischen ist sogar die Beigabe einer CD-ROM usus, sodass man nicht wie frĂŒher die Formulare abschreiben muss.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Familiensachen sind in zwei HalbbĂ€nde unterteilt, einmal werden die Familiensachen, im zweiten Teilband die Betreuungssachen und andere GegenstĂ€nde der freiwilligen Gerichtsbarkeit erarbeitet. Dass der ursprĂŒngliche BegrĂŒnder des Handbuchs Firsching weiterhin im Titel beider HalbbĂ€nde erscheint, ist ein schönes respektvolles Zeichen an die Tradition dieser Reihe. In der Neuauflage des ersten Halbbandes werden nun insbesondere GesetzesĂ€nderungen seit dem Jahr 2011 erfasst.

Wenn man das vorliegende Werk nĂ€her betrachtet, ist auffĂ€llig, dass es viele ErlĂ€uterungen enthĂ€lt und sich keineswegs auf die wichtigen Muster beschrĂ€nkt. Deshalb kann man das Handbuch auch als eine Art kleinen Crash-Kurs in das Familienrecht benutzen, was durch das reichhaltige Fußnotenangebot auch untermauert wird. Das Buch ist in zwei Teile gegliedert, einmal die GrundzĂŒge des Familienrechts und dazu das Familiengericht und sein Verfahren.

Im ersten Teil wird nach den einleitenden Kapiteln, die u.a. das Wesen des Familienrechts, die Rechtsquellen und Grundbegriffe erlĂ€utern, das Eherecht in § 8 als erstes grĂ¶ĂŸeres Thema angegangen, Verlöbnis, EhefĂ€higkeit, Ehewirkungen im Einzelnen und das GĂŒterrecht werden ausfĂŒhrlich behandelt, ebenso natĂŒrlich die Ehescheidung und die daraus resultierenden Folgeprobleme wie Versorgungsausgleich, Unterhalt und Ehewohnung. Inhaltlich korrelierend wird gleich anschließend die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten aufgegriffen und erst danach das Kindschaftsrecht, eine durchaus sinnvolle Variante. ErgĂ€nzende Abschnitte widmen sich dann noch den FĂ€llen mit Auslandsbezug sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Im zweiten Teil werden zuerst die Grundlagen der familiengerichtlichen TĂ€tigkeit dargestellt, was auch mehrere Jahre nach EinfĂŒhrung des FamFG kein Fehler ist - immerhin sind noch genug Volljuristen mit den frĂŒheren Regelungen groß geworden. Hiernach werden die verschiedenen Prozessmöglichkeiten einzeln erörtert, beginnend mit Ehesachen ĂŒber Kindschaftssachen, Abstammungs- und Adoptionssachen, Ehewohnung. Gewaltschutz, Versorgungsausgleich und Unterhalt. GĂŒterrechtsverfahren, sonstige Familiensachen und Lebenspartnerschaftssachen vervollstĂ€ndigen diesen Teil des Buches.

Neben den bei aller Kompaktheit sehr gut lesbaren und eingĂ€ngig geschriebenen allgemeinen AusfĂŒhrungen zum materiell-rechtlichen und prozessualen Familienrecht ĂŒberzeugen wie stets innerhalb der Reihe gerade die FormularvorschlĂ€ge. Ganz selbstverstĂ€ndlich findet man Basics des Familienrechts wie etwa einen Scheidungsbeschluss (S. 114) oder einem Beschluss zur Unterhaltsfestsetzung (S. 440) neben besonderen Konstellationen wie z.B. einem vorlĂ€ufigen Beschluss zum Aufenthaltsbestimmungsrecht samt Pflegerbestellung (S. 238). Aber auch Vergleichsformulierungen finden ihren Weg in die zahlreichen VorschlĂ€ge (z.B. ĂŒber die Ehewohnung, S. 409 ff.).

Auch in der neuen achten Auflage kann man den Doppelpack der HandbĂŒcher zum Familienrecht als ErgĂ€nzung der klassischen Erkenntnisquellen nur empfehlen. NatĂŒrlich bieten Kommentare sowie HandbĂŒcher fĂŒr Spezialgebiete mehr Detailwissen als es das vorliegende Werk leisten könnte. Aber das soll es auch gar nicht. Es dient der Orientierung einerseits, der direkten praktischen Umsetzung andererseits, und bietet damit genau das, was man sich oft wĂŒnscht: einen konzentrierten GesamtĂŒberblick.

geschrieben am 26.03.2015 | 526 Wörter | 3710 Zeichen

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