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Das familienrechtliche Mandat - Versorgungsausgleich


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Das familienrechtliche Mandat - Versorgungsausgleich Rainer Kemper gehört zu den profiliertesten familienrechtlichen Autoren der letzten Jahre. Er hat seit der EinfĂŒhrung des FamFG prĂ€zise Kommentierungen zum Verfahrensrecht fĂŒr die Rechtsanwender geschaffen (Kemper/Schreiber, Familienverfahrensrecht, Nomos), erlĂ€utert aber auch das materielle Familienrecht (Schulze u.a., BGB, Nomos) sowie zum Lebenspartnerschaftsrecht oder auch zum Adoptionsrecht kommentiert. ZusĂ€tzlich wird er als Autor ein Lehrbuch zum einstweiligen Rechtsschutz verantworten, das im Jahr 2017 erscheinen soll. Und schließlich stammt aus seiner Feder auch das vorliegende Werk zum Versorgungsausgleich, das bereits in zweiter Auflage erschienen ist. Die Reihe „Das familienrechtliche Mandat“ ist fĂŒr alle Praktiker im Familienrecht eine beliebte Erkenntnisquelle, da sich Formzwang und gestalterische Freiheit bei allen beteiligten Berufsgruppen niederschlagen. Die Reihe geht zwar dem Grunde nach vom Anwalt als Ansprechpartner aus. Jedoch gehören auch Richter und Notare – meines Wissens nach – zu den treuen Lesern bzw. Nutzern der Werke dieser Reihe. Die Gestaltung des Werks (und auch der gesamten Reihe) ist stets lesefreundlich gehalten. Der Fließtext ist gut untergliedert, mit Hervorhebungen versehen, wird von einem echten Fußnotenregime unterstĂŒtzt und durch eine Vielzahl von Beispielen und Hinweisen ergĂ€nzt, die mittels eines grauen Balkens am Rand erkenntlich gemacht werden. Weiterhin enthalten sind Tenorierungsbeispiele, Tabellen, Antragsmuster und eine CD-Rom mit den im Buch enthaltenen Formularen. Nach einer knappen Einleitung wird zunĂ€chst das Mandat in Versorgungsausgleichssachen vorgestellt, sowohl im Verbund als auch als isolierte familienrechtliche Angelegenheit, dazu hinsichtlich Fragen der notwendigen anwaltlichen Vertretung, der VKH und der GebĂŒhren. Hiernach wird der Versorgungsausgleich in rechtlicher Hinsicht erlĂ€utert, gerade was den rĂ€umlichen Anwendungsbereich angeht. Sodann werden die einzubeziehenden Anrechte und das Ehezeitprinzip prĂ€zisiert, um danach die Ermittlung dieser Anrechte darzustellen. Im Kapitel zur Bestimmung und Bewertung der Anrechte sowie zur Bestimmung des Ausgleichswerts werden insbesondere die Beamtenversorgung und die Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts genauer ausgefĂŒhrt. Erfreulich ausfĂŒhrlich kommen dann Vereinbarungen ĂŒber den Versorgungsausgleich zur Sprache, sowohl in welcher Form die Ehegatten ĂŒberhaupt Regelungen treffen können, aber dann auch, welche Kontrollpflichten das Gericht bezĂŒglich dieser Regelungen trifft. Im vom Umfang her grĂ¶ĂŸten Abschnitt ist dann der konkrete Wertausgleich bei der Scheidung Thema: streitige Fragen wie die Geringwertigkeit von Anrechten oder die fehlende Ausgleichsreife, etwa bei auslĂ€ndischen Anrechten, werden erfasst und mit Beispielen aufbereitet. Richtig ist der Hinweis darauf, dass auch in FĂ€llen des § 19 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VersAusglG wenigstens eine ĂŒberschlĂ€gige Wertermittlung der auslĂ€ndischen Anrechte stattfinden sollte, auf deren schuldrechtlichen Ausgleich der eine Ehegatte dann verwiesen wird (S. 219). Das Folgekapitel widmet sich dann dem Wertausgleich nach der Scheidung, wobei mir das Unterkapitel zur möglichen Abfindung des Ausgleichsanspruchs gut gefallen hat, gerade was die Beschreibung der Zweckgebundenheit betrifft (S. 316). Die Schlussabschnitte befassen den Leser sodann noch mit der Anpassung von Versorgungsausgleichsentscheidungen, mit dem gerichtlichen Verfahren in Versorgungsausgleichssachen, mit der AbĂ€nderung von Entscheidungen, Stichwort „Totalrevision“ (S. 419 ff.) sowie mit dem Übergangsrecht fĂŒr AltfĂ€lle. SchwerpunktmĂ€ĂŸig habe ich mir zwei Kapitel genauer angesehen, die in der Praxis stĂ€ndig relevant sind, einmal vermeintlich, einmal tatsĂ€chlich. Ersteres ist der oft behauptete, aber selten einschlĂ€gige Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG (S. 224 ff.). Zum einen wird hier schön das Wechselspiel zwischen Ermittlungs- und Vortragspflicht beleuchtet, die hohe FlexibilitĂ€t der Norm bezĂŒglich der Anwendung sogar auf einzelne Anrechte klargestellt und sehr schön das KonkurrenzverhĂ€ltnis zu anderen Ausschlussnormen bzw. HĂ€rteklauseln dargestellt. Schließlich kommt man auch in der Praxis oft nicht umhin, den zu entscheidenden Fall anhand bereits entschiedener Sachverhalte zu bewerten, um die gebotene InteressenabwĂ€gung belastbar zu machen. Hierzu werden verschiedene Fallgruppen detailliert erlĂ€utert, sodass man sich nach der LektĂŒre in diesem Bereich deutlich (rechts-)sicherer fĂŒhlt. Der zweite Bereich betrifft die externe Teilung von Anrechten (S. 263 ff.). Hier wird zunĂ€chst pragmatisch erlĂ€utert, wer diese Teilung ĂŒberhaupt und aus welchen GrĂŒnden begehren kann, warum und wie die SteuerneutralitĂ€t des Ausgleichs zu wahren ist und wie tatsĂ€chlich der externe Ausgleich bei fehlender / fehlerhafter Zielversorgung vor sich geht. Auch hier wird durch die prĂ€gnante Art, die wesentlichen Eckpunkte und aktuellen Streitfragen der externen Teilung zu formulieren, viel Last von den Schultern der Leser genommen. Was bleibt als Fazit? Der Versorgungsausgleich wird fĂŒr die meisten Familienrechtler en detail ein Buch mit sieben Siegeln bleiben. Dennoch muss man dieses Rechtsinstitut in den GrundzĂŒgen kennen und anwenden können, sodass ein zutiefst praktischer Ansatz, die Materie darzustellen, wie sie im Werk von Kemper zu finden ist, fĂŒr den Rechtsanwender in der Praxis ein echter Gewinn ist. Ich empfand die LektĂŒre als bereichernd und kann das Buch guten Gewissens empfehlen.

Rainer Kemper gehört zu den profiliertesten familienrechtlichen Autoren der letzten Jahre. Er hat seit der EinfĂŒhrung des FamFG prĂ€zise Kommentierungen zum Verfahrensrecht fĂŒr die Rechtsanwender geschaffen (Kemper/Schreiber, Familienverfahrensrecht, Nomos), erlĂ€utert aber auch das materielle Familienrecht (Schulze u.a., BGB, Nomos) sowie zum Lebenspartnerschaftsrecht oder auch zum Adoptionsrecht kommentiert. ZusĂ€tzlich wird er als Autor ein Lehrbuch zum einstweiligen Rechtsschutz verantworten, das im Jahr 2017 erscheinen soll. Und schließlich stammt aus seiner Feder auch das vorliegende Werk zum Versorgungsausgleich, das bereits in zweiter Auflage erschienen ist. Die Reihe „Das familienrechtliche Mandat“ ist fĂŒr alle Praktiker im Familienrecht eine beliebte Erkenntnisquelle, da sich Formzwang und gestalterische Freiheit bei allen beteiligten Berufsgruppen niederschlagen. Die Reihe geht zwar dem Grunde nach vom Anwalt als Ansprechpartner aus. Jedoch gehören auch Richter und Notare – meines Wissens nach – zu den treuen Lesern bzw. Nutzern der Werke dieser Reihe.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Werks (und auch der gesamten Reihe) ist stets lesefreundlich gehalten. Der Fließtext ist gut untergliedert, mit Hervorhebungen versehen, wird von einem echten Fußnotenregime unterstĂŒtzt und durch eine Vielzahl von Beispielen und Hinweisen ergĂ€nzt, die mittels eines grauen Balkens am Rand erkenntlich gemacht werden. Weiterhin enthalten sind Tenorierungsbeispiele, Tabellen, Antragsmuster und eine CD-Rom mit den im Buch enthaltenen Formularen.

Nach einer knappen Einleitung wird zunĂ€chst das Mandat in Versorgungsausgleichssachen vorgestellt, sowohl im Verbund als auch als isolierte familienrechtliche Angelegenheit, dazu hinsichtlich Fragen der notwendigen anwaltlichen Vertretung, der VKH und der GebĂŒhren. Hiernach wird der Versorgungsausgleich in rechtlicher Hinsicht erlĂ€utert, gerade was den rĂ€umlichen Anwendungsbereich angeht. Sodann werden die einzubeziehenden Anrechte und das Ehezeitprinzip prĂ€zisiert, um danach die Ermittlung dieser Anrechte darzustellen. Im Kapitel zur Bestimmung und Bewertung der Anrechte sowie zur Bestimmung des Ausgleichswerts werden insbesondere die Beamtenversorgung und die Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts genauer ausgefĂŒhrt. Erfreulich ausfĂŒhrlich kommen dann Vereinbarungen ĂŒber den Versorgungsausgleich zur Sprache, sowohl in welcher Form die Ehegatten ĂŒberhaupt Regelungen treffen können, aber dann auch, welche Kontrollpflichten das Gericht bezĂŒglich dieser Regelungen trifft. Im vom Umfang her grĂ¶ĂŸten Abschnitt ist dann der konkrete Wertausgleich bei der Scheidung Thema: streitige Fragen wie die Geringwertigkeit von Anrechten oder die fehlende Ausgleichsreife, etwa bei auslĂ€ndischen Anrechten, werden erfasst und mit Beispielen aufbereitet. Richtig ist der Hinweis darauf, dass auch in FĂ€llen des § 19 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VersAusglG wenigstens eine ĂŒberschlĂ€gige Wertermittlung der auslĂ€ndischen Anrechte stattfinden sollte, auf deren schuldrechtlichen Ausgleich der eine Ehegatte dann verwiesen wird (S. 219). Das Folgekapitel widmet sich dann dem Wertausgleich nach der Scheidung, wobei mir das Unterkapitel zur möglichen Abfindung des Ausgleichsanspruchs gut gefallen hat, gerade was die Beschreibung der Zweckgebundenheit betrifft (S. 316). Die Schlussabschnitte befassen den Leser sodann noch mit der Anpassung von Versorgungsausgleichsentscheidungen, mit dem gerichtlichen Verfahren in Versorgungsausgleichssachen, mit der AbĂ€nderung von Entscheidungen, Stichwort „Totalrevision“ (S. 419 ff.) sowie mit dem Übergangsrecht fĂŒr AltfĂ€lle.

SchwerpunktmĂ€ĂŸig habe ich mir zwei Kapitel genauer angesehen, die in der Praxis stĂ€ndig relevant sind, einmal vermeintlich, einmal tatsĂ€chlich. Ersteres ist der oft behauptete, aber selten einschlĂ€gige Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG (S. 224 ff.). Zum einen wird hier schön das Wechselspiel zwischen Ermittlungs- und Vortragspflicht beleuchtet, die hohe FlexibilitĂ€t der Norm bezĂŒglich der Anwendung sogar auf einzelne Anrechte klargestellt und sehr schön das KonkurrenzverhĂ€ltnis zu anderen Ausschlussnormen bzw. HĂ€rteklauseln dargestellt. Schließlich kommt man auch in der Praxis oft nicht umhin, den zu entscheidenden Fall anhand bereits entschiedener Sachverhalte zu bewerten, um die gebotene InteressenabwĂ€gung belastbar zu machen. Hierzu werden verschiedene Fallgruppen detailliert erlĂ€utert, sodass man sich nach der LektĂŒre in diesem Bereich deutlich (rechts-)sicherer fĂŒhlt.

Der zweite Bereich betrifft die externe Teilung von Anrechten (S. 263 ff.). Hier wird zunĂ€chst pragmatisch erlĂ€utert, wer diese Teilung ĂŒberhaupt und aus welchen GrĂŒnden begehren kann, warum und wie die SteuerneutralitĂ€t des Ausgleichs zu wahren ist und wie tatsĂ€chlich der externe Ausgleich bei fehlender / fehlerhafter Zielversorgung vor sich geht. Auch hier wird durch die prĂ€gnante Art, die wesentlichen Eckpunkte und aktuellen Streitfragen der externen Teilung zu formulieren, viel Last von den Schultern der Leser genommen.

Was bleibt als Fazit? Der Versorgungsausgleich wird fĂŒr die meisten Familienrechtler en detail ein Buch mit sieben Siegeln bleiben. Dennoch muss man dieses Rechtsinstitut in den GrundzĂŒgen kennen und anwenden können, sodass ein zutiefst praktischer Ansatz, die Materie darzustellen, wie sie im Werk von Kemper zu finden ist, fĂŒr den Rechtsanwender in der Praxis ein echter Gewinn ist. Ich empfand die LektĂŒre als bereichernd und kann das Buch guten Gewissens empfehlen.

geschrieben am 08.01.2017 | 726 Wörter | 4866 Zeichen

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