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Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen


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Informationen zum Buch
  ISBN
  Autor
  Verlag
  Sprache
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  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen Unermüdlich und regelmäßig werden die Klassiker von Schellhammer überarbeitet und neu aufgelegt, sowohl was die Lehrbücher zum Prozessrecht, als auch die Werke zum materiellen Recht angeht. Die Neuauflage zum Sachenrecht fasst auf knapp 700 Seiten die Materie geordnet nach Anspruchsgrundlagen zusammen und teilweise sind Elemente ganz neu aufbereitet, etwa das Wohnungseigentumsrecht. Die Gestaltung der Werke ist gelungen. Ein übersichtlich gegliederter Fließtext wird von separaten Fußnoten ergänzt. Die Hervorhebungen sind manchmal etwas zahlreich, aber effektiv. Grau hinterlegte Beispiele mit Fundstellen aus der Rechtsprechung explizieren die Theorie für den Leser, aber ebenso kleine Fallgestaltungen. Viele Schaubilder sind ebenfalls enthalten, gerade im Sachenrecht ist dies für den Nutzer erfreulich. Besonders ausbildungsgeeignet sind einzelne Kapitel, die den Leser zur praktischen Handhabung von Normen anhand der einschlägigen Judikatur anleiten: dies entspricht quasi einem kleinen Examinatorium. Schließlich befinden sich im Anhang einige Muster zur Anschauung, etwa ein Grundbuchblatt. Das Buch ist in insgesamt 30 Teile und eine Einleitung gegliedert. Thematisch sortiert sind diese einzelnen Teile nach Besitz und Eigentum, dem Grundeigentum mit beschränkt dinglichen Rechten, dem allgemeinen Liegenschaftsrecht, dem Mobiliarsachenrecht sowie einem Allgemeinen Teil des Sachenrechts. Vor allem sollte sich der studentische Leser von der exakten Sprache des Autors leiten lassen. Dies betrifft nicht nur die Wortwahl an sich zur Verständlichmachung der Materie, sondern vor allem die juristischen Fachtermini, selbst wenn diese im Klausuralltag nicht häufig zur Anwendung kommen, etwa der Unterschied zwischen objektivem und subjektivem Sachenrecht. Gleich der erste Abschnitt des Buches zu Besitz und Eigentum ist für die ersten Semester Pflichtlektüre. Der Autor erläutert die verschiedenen Besitzarten mitsamt dem Besitzschutz, lesenswert sind vor allem der Schutz bei verbotener Eigenmacht samt Beweislastfragen sowie die Begründung des mittelbaren Besitzes, und führt anschließend zu den Grundlagen des Eigentums aus. Hier wird insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis detailliert ausgearbeitet, wiederum mit prozessualen Aspekten, gelungen ist vor allem der Verwendungsersatzanspruch, aber auch die Einreden des Besitzers gegen den Vindikationsanspruch sind vielfältig aufgelistet. Bis in die berufliche Praxis hinein kann zudem das Kapitel zu den Abwehransprüchen des Eigentümers genutzt werden: der Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB ist Gerichtsalltag. Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Duldungspflichten sowie die Duldung kraft Nachbarrechts sind transparent erörtert. Ergänzend dazu sollte man auf jeden Fall im nächsten Abschnitt des Buches, also dem zum Grundeigentum, das Nachbarrecht durcharbeiten, wo grundstücksbezogene Streitigkeiten um Überbau und Notweg ebenso zur Sprache kommen wie der Entschädigungsanspruch sowie der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch. Recht knapp gehalten ist hingegen der Prüfungsklassiker des Grundstückserwerbs, zudem unnötigerweise aufgespalten auf mehrere Abschnitte, da später noch einmal der Erwerb vom Nichtberechtigten thematisiert wird; hier wünscht man sich mehr Kohärenz. Erstaunlich umfangreich im Vergleich dazu ist das Wohnungseigentumsrecht ausgestaltet worden. Während dies in gewöhnlichen Lehrbüchern meist ein Schattendasein fristet, sorgt die praktische Ausrichtung dieses Lehrbuchs für eine exakte Darstellung. Dies betrifft dann nicht nur die Rechtsgrundlagen und die Rechtsverhältnisse der Miteigentümer untereinander sowie zum Verwalter, sondern auch das gerichtliche Verfahren samt Spezialfragen zur Parteienstellung oder zur Zwangsvollstreckung. Nach kürzeren Kapiteln zu Vorkaufsrecht oder Dienstbarkeiten kann man sich dann ganz ausführlich den Grundpfandrechten widmen, wobei wieder die gerichtliche Erfahrung des Autors für die Ordnung des Stoffes den Ausschlag gegeben haben dürfte: die Grundschuld wird hier vor der Hypothek abgehandelt. Der Umfang der Ausführungen ist aber in beiden Kapiteln bemerkenswert und die Unterkapitel zum Haftungsverband sowie zu den Einwendungen sind ganz hervorragende Ausbildungslektüre. Dies gilt aber ebenfalls für die durchaus komplex gestaltbaren Ansprüche aus Vormerkung und Grundbuchberichtigung, die vom Autor aber instruktiv und umsichtig aufgebaut und erklärt werden. Im Abschnitt zum Fahrnisrecht, wo im Gegensatz zum Grundstücksrecht der Erwerb vom Berechtigten und vom Nichtberechtigten vollständig hintereinander behandelt werden, sind neben den Grundstrukturen auch wichtige Details erklärt, beispielsweise die verschiedenen Arten der Übergabe bei Übereignung oder die Vermutungswirkungen des Eigentums. Ein großer Teil dieses Abschnitts wird völlig zu Recht den Sicherungsrechten gewidmet, sodass sich der Leser ausführlich zu Eigentumsvorbehalt, Anwartschaftsrecht und Sicherungseigentum informieren kann, wobei wie selbstverständlich auch Probleme bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz zur Sprache kommen. Gedanklich sollte der Leser zu dieser Thematik auch das Unterkapitel zu den Pfandrechten an beweglichen Sachen heranziehen, wo vor allem die Verwertung und die Problematik der Pfändungspfandrechte exzellent besprochen werden. Im letzten Abschnitt wird ein so genannter allgemeiner Teil des Sachenrechts bearbeitet, in welchem der Leser Ausführungen zu Bestandteilen, Zubehör und sachenrechtlichen Grundsätzen erhält, aber auch in die Einzelheiten der dinglichen Verfügung eingeweiht wird, wobei die Erläuterung zur rechtlichen Bindung an die dingliche Einigung lesenswert ist, gerade, wenn man noch das Grundstücksrecht im Hinterkopf hat. Dieses Lehrbuch ist nicht nur eine Darstellung zum Sachenrecht, sondern führt den Leser zur systematischen Nutzung des Sachenrechts unter Beachtung der übrigen Bücher des BGB sowie des Verfahrensrechts. Auf diese Weise entstehen keine isolierten Wissensfragmente, sondern Wissensstrukturen, die nicht nur in Klausuren, sondern in der Rechtsanwendung ständig aufgegriffen werden können und sollen. Die Einschätzung des Autors, dass dieses Lehrbuch erst für fortgeschrittene Studenten geeignet ist, kann man durchaus teilen, aber dies sollte gerade den ehrgeizigen Leser im ersten Semester nicht davon abhalten, von diesem hervorragenden Werk zu profitieren.

Unermüdlich und regelmäßig werden die Klassiker von Schellhammer überarbeitet und neu aufgelegt, sowohl was die Lehrbücher zum Prozessrecht, als auch die Werke zum materiellen Recht angeht. Die Neuauflage zum Sachenrecht fasst auf knapp 700 Seiten die Materie geordnet nach Anspruchsgrundlagen zusammen und teilweise sind Elemente ganz neu aufbereitet, etwa das Wohnungseigentumsrecht.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung der Werke ist gelungen. Ein übersichtlich gegliederter Fließtext wird von separaten Fußnoten ergänzt. Die Hervorhebungen sind manchmal etwas zahlreich, aber effektiv. Grau hinterlegte Beispiele mit Fundstellen aus der Rechtsprechung explizieren die Theorie für den Leser, aber ebenso kleine Fallgestaltungen. Viele Schaubilder sind ebenfalls enthalten, gerade im Sachenrecht ist dies für den Nutzer erfreulich. Besonders ausbildungsgeeignet sind einzelne Kapitel, die den Leser zur praktischen Handhabung von Normen anhand der einschlägigen Judikatur anleiten: dies entspricht quasi einem kleinen Examinatorium. Schließlich befinden sich im Anhang einige Muster zur Anschauung, etwa ein Grundbuchblatt.

Das Buch ist in insgesamt 30 Teile und eine Einleitung gegliedert. Thematisch sortiert sind diese einzelnen Teile nach Besitz und Eigentum, dem Grundeigentum mit beschränkt dinglichen Rechten, dem allgemeinen Liegenschaftsrecht, dem Mobiliarsachenrecht sowie einem Allgemeinen Teil des Sachenrechts. Vor allem sollte sich der studentische Leser von der exakten Sprache des Autors leiten lassen. Dies betrifft nicht nur die Wortwahl an sich zur Verständlichmachung der Materie, sondern vor allem die juristischen Fachtermini, selbst wenn diese im Klausuralltag nicht häufig zur Anwendung kommen, etwa der Unterschied zwischen objektivem und subjektivem Sachenrecht. Gleich der erste Abschnitt des Buches zu Besitz und Eigentum ist für die ersten Semester Pflichtlektüre. Der Autor erläutert die verschiedenen Besitzarten mitsamt dem Besitzschutz, lesenswert sind vor allem der Schutz bei verbotener Eigenmacht samt Beweislastfragen sowie die Begründung des mittelbaren Besitzes, und führt anschließend zu den Grundlagen des Eigentums aus. Hier wird insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis detailliert ausgearbeitet, wiederum mit prozessualen Aspekten, gelungen ist vor allem der Verwendungsersatzanspruch, aber auch die Einreden des Besitzers gegen den Vindikationsanspruch sind vielfältig aufgelistet. Bis in die berufliche Praxis hinein kann zudem das Kapitel zu den Abwehransprüchen des Eigentümers genutzt werden: der Beseitigungsanspruch nach § 1004 BGB ist Gerichtsalltag. Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Duldungspflichten sowie die Duldung kraft Nachbarrechts sind transparent erörtert. Ergänzend dazu sollte man auf jeden Fall im nächsten Abschnitt des Buches, also dem zum Grundeigentum, das Nachbarrecht durcharbeiten, wo grundstücksbezogene Streitigkeiten um Überbau und Notweg ebenso zur Sprache kommen wie der Entschädigungsanspruch sowie der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch. Recht knapp gehalten ist hingegen der Prüfungsklassiker des Grundstückserwerbs, zudem unnötigerweise aufgespalten auf mehrere Abschnitte, da später noch einmal der Erwerb vom Nichtberechtigten thematisiert wird; hier wünscht man sich mehr Kohärenz.

Erstaunlich umfangreich im Vergleich dazu ist das Wohnungseigentumsrecht ausgestaltet worden. Während dies in gewöhnlichen Lehrbüchern meist ein Schattendasein fristet, sorgt die praktische Ausrichtung dieses Lehrbuchs für eine exakte Darstellung. Dies betrifft dann nicht nur die Rechtsgrundlagen und die Rechtsverhältnisse der Miteigentümer untereinander sowie zum Verwalter, sondern auch das gerichtliche Verfahren samt Spezialfragen zur Parteienstellung oder zur Zwangsvollstreckung. Nach kürzeren Kapiteln zu Vorkaufsrecht oder Dienstbarkeiten kann man sich dann ganz ausführlich den Grundpfandrechten widmen, wobei wieder die gerichtliche Erfahrung des Autors für die Ordnung des Stoffes den Ausschlag gegeben haben dürfte: die Grundschuld wird hier vor der Hypothek abgehandelt. Der Umfang der Ausführungen ist aber in beiden Kapiteln bemerkenswert und die Unterkapitel zum Haftungsverband sowie zu den Einwendungen sind ganz hervorragende Ausbildungslektüre. Dies gilt aber ebenfalls für die durchaus komplex gestaltbaren Ansprüche aus Vormerkung und Grundbuchberichtigung, die vom Autor aber instruktiv und umsichtig aufgebaut und erklärt werden.

Im Abschnitt zum Fahrnisrecht, wo im Gegensatz zum Grundstücksrecht der Erwerb vom Berechtigten und vom Nichtberechtigten vollständig hintereinander behandelt werden, sind neben den Grundstrukturen auch wichtige Details erklärt, beispielsweise die verschiedenen Arten der Übergabe bei Übereignung oder die Vermutungswirkungen des Eigentums. Ein großer Teil dieses Abschnitts wird völlig zu Recht den Sicherungsrechten gewidmet, sodass sich der Leser ausführlich zu Eigentumsvorbehalt, Anwartschaftsrecht und Sicherungseigentum informieren kann, wobei wie selbstverständlich auch Probleme bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz zur Sprache kommen. Gedanklich sollte der Leser zu dieser Thematik auch das Unterkapitel zu den Pfandrechten an beweglichen Sachen heranziehen, wo vor allem die Verwertung und die Problematik der Pfändungspfandrechte exzellent besprochen werden.

Im letzten Abschnitt wird ein so genannter allgemeiner Teil des Sachenrechts bearbeitet, in welchem der Leser Ausführungen zu Bestandteilen, Zubehör und sachenrechtlichen Grundsätzen erhält, aber auch in die Einzelheiten der dinglichen Verfügung eingeweiht wird, wobei die Erläuterung zur rechtlichen Bindung an die dingliche Einigung lesenswert ist, gerade, wenn man noch das Grundstücksrecht im Hinterkopf hat.

Dieses Lehrbuch ist nicht nur eine Darstellung zum Sachenrecht, sondern führt den Leser zur systematischen Nutzung des Sachenrechts unter Beachtung der übrigen Bücher des BGB sowie des Verfahrensrechts. Auf diese Weise entstehen keine isolierten Wissensfragmente, sondern Wissensstrukturen, die nicht nur in Klausuren, sondern in der Rechtsanwendung ständig aufgegriffen werden können und sollen. Die Einschätzung des Autors, dass dieses Lehrbuch erst für fortgeschrittene Studenten geeignet ist, kann man durchaus teilen, aber dies sollte gerade den ehrgeizigen Leser im ersten Semester nicht davon abhalten, von diesem hervorragenden Werk zu profitieren.

geschrieben am 11.01.2010 | 812 Wörter | 5549 Zeichen

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