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Mietrechtskommentar


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Mietrechtskommentar Ein erschwinglicher und dennoch ausführlicher Mietrechtskommentar dürfte für viele Referendare wie gerufen kommen. Angesichts der immer stärker werdenden Fokussierung auf die anwaltliche Ausbildung wird bei einer normal zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei das Mietrecht in seinen Verästelungen kaum an einem vorbeigehen und auch die Station am Gericht wird, zumindest am Amtsgericht, den ein oder anderen Mietrechtsfall präsentieren. Dass die Präsenz des Mietrechts in Klausuren hingegen nicht so stark ausgeprägt ist, ändert nichts an der Tatsache, dass man als Praktiker mit diesem Rechtsgebiet umgehen können muss. Nicht einmal 800 Seiten an Umfang zeigen dem Leser, dass man bei diesem Werk vor allem auf effiziente Darstellung Wert gelegt hat. Geplant ist zudem eine jährliche Neuauflage, um der Rechtsprechungsflut des BGH Herr zu werden. Zuallererst muss man sich darüber im Klaren sein, dass es sich hier explizit um einen Kommentar für die Praxis handelt. Was bedeutet dies für den Leser in Ausbildung? Die Autoren können sich nicht damit aufhalten, die Essentialia des Schuldrechts aufzubereiten, sondern müssen sich auf die ohnehin komplizierte Gemengelage und Kasuistik im Mietrecht fokussieren. Dies ist aber kein Nachteil für den Leser, da ein Spezialkommentar wie dieser ohnehin nicht als Einstiegswerk dienen sollte, sondern zur Vertiefung des bereits angeeigneten Grundwissens und zur Lösung konkreter Sachverhalte. Die Gestaltung des Kommentars ist akzeptabel, aber nicht optimal. Die Textaufteilung und die Hervorhebung sind gelungen, aber leider werden die Nachweise für Rechtsprechung und Literatur in den Text verpackt. In Einzelfällen werden BGH-Zitate integriert, vor allem bei den Klauseln der Schönheitsreparaturen. Einzelne Checklisten sind vorhanden. Graphisch ist der Kommentar abstinent. Für die Rechtsanwendung sehr schön angelegt sind die diversen Sonderaspekte, die in den einzelnen Paragraphen abgehandelt werden, etwa Fragen zur Insolvenz, zum Wohnungseigentum und vor allem zu prozessualen Problemen, dort insbesondere zur Beweislast. Auf diese Weise ist die Themensuche über die Inhaltsübersicht erleichtert und zeitsparend. Leider ist gerade bei der Frage der Herausgabeanspruchs die nicht einheitlich beantwortete Frage, ob der Treuhänder neben dem insolventen Mieter auf Herausgabe mitverklagt werden muss, nicht aufgegriffen. Wesentliche Themen des Mietrechts werden in der erforderlichen Breite und Tiefe ausgeführt. Dies betrifft nicht nur die Schönheitsreparaturen oder die Betriebskosten, sondern auch die Frage nach den eigentlichen Vertragsparteien, Formerfordernisse von ordentlicher und außerordentlicher Kündigung und natürlich die Entschädigung des Vermieters nach verspäteter Rückgabe. Auch Details, die prozessual immer wieder eine Rolle spielen, bspw. die Frage nach der Nutzung mitvermieteter Flächen, die Rechtsnachfolge in das Mietverhältnis bei Verkauf der Immobilie oder die Rolle der Abmahnung bei den diversen Kündigungsgründen, sind pragmatisch erfasst. In verschiedenen Anhängen werden außerdem noch Sonderprobleme des Mietrechts oder mit dem Mietrecht zusammenhängende Rechtskonstellationen erläutert. Dies beinhaltet die Vermietung von Sondereigentum, sprich Wohnungseigentum, und das Finanzierungsleasing. Anschließend finden sich weitere Gesetzestexte. Dieser Kommentar ist eine echte Bereicherung, weil er zum einen die Kurzlebigkeit mietrechtlicher Gewissheiten aufgreift und dem Leser eine sichere und aktuelle Wissensbasis bietet, zum anderen weil die Erläuterungen trotz der Spezialisierung auf das Mietrecht so eingängig sind, dass man sich auch schon im Vorbereitungsdienst auf dieses Werk stützen kann.

Ein erschwinglicher und dennoch ausführlicher Mietrechtskommentar dürfte für viele Referendare wie gerufen kommen. Angesichts der immer stärker werdenden Fokussierung auf die anwaltliche Ausbildung wird bei einer normal zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei das Mietrecht in seinen Verästelungen kaum an einem vorbeigehen und auch die Station am Gericht wird, zumindest am Amtsgericht, den ein oder anderen Mietrechtsfall präsentieren. Dass die Präsenz des Mietrechts in Klausuren hingegen nicht so stark ausgeprägt ist, ändert nichts an der Tatsache, dass man als Praktiker mit diesem Rechtsgebiet umgehen können muss. Nicht einmal 800 Seiten an Umfang zeigen dem Leser, dass man bei diesem Werk vor allem auf effiziente Darstellung Wert gelegt hat. Geplant ist zudem eine jährliche Neuauflage, um der Rechtsprechungsflut des BGH Herr zu werden.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Zuallererst muss man sich darüber im Klaren sein, dass es sich hier explizit um einen Kommentar für die Praxis handelt. Was bedeutet dies für den Leser in Ausbildung? Die Autoren können sich nicht damit aufhalten, die Essentialia des Schuldrechts aufzubereiten, sondern müssen sich auf die ohnehin komplizierte Gemengelage und Kasuistik im Mietrecht fokussieren. Dies ist aber kein Nachteil für den Leser, da ein Spezialkommentar wie dieser ohnehin nicht als Einstiegswerk dienen sollte, sondern zur Vertiefung des bereits angeeigneten Grundwissens und zur Lösung konkreter Sachverhalte.

Die Gestaltung des Kommentars ist akzeptabel, aber nicht optimal. Die Textaufteilung und die Hervorhebung sind gelungen, aber leider werden die Nachweise für Rechtsprechung und Literatur in den Text verpackt. In Einzelfällen werden BGH-Zitate integriert, vor allem bei den Klauseln der Schönheitsreparaturen. Einzelne Checklisten sind vorhanden. Graphisch ist der Kommentar abstinent.

Für die Rechtsanwendung sehr schön angelegt sind die diversen Sonderaspekte, die in den einzelnen Paragraphen abgehandelt werden, etwa Fragen zur Insolvenz, zum Wohnungseigentum und vor allem zu prozessualen Problemen, dort insbesondere zur Beweislast. Auf diese Weise ist die Themensuche über die Inhaltsübersicht erleichtert und zeitsparend. Leider ist gerade bei der Frage der Herausgabeanspruchs die nicht einheitlich beantwortete Frage, ob der Treuhänder neben dem insolventen Mieter auf Herausgabe mitverklagt werden muss, nicht aufgegriffen.

Wesentliche Themen des Mietrechts werden in der erforderlichen Breite und Tiefe ausgeführt. Dies betrifft nicht nur die Schönheitsreparaturen oder die Betriebskosten, sondern auch die Frage nach den eigentlichen Vertragsparteien, Formerfordernisse von ordentlicher und außerordentlicher Kündigung und natürlich die Entschädigung des Vermieters nach verspäteter Rückgabe. Auch Details, die prozessual immer wieder eine Rolle spielen, bspw. die Frage nach der Nutzung mitvermieteter Flächen, die Rechtsnachfolge in das Mietverhältnis bei Verkauf der Immobilie oder die Rolle der Abmahnung bei den diversen Kündigungsgründen, sind pragmatisch erfasst.

In verschiedenen Anhängen werden außerdem noch Sonderprobleme des Mietrechts oder mit dem Mietrecht zusammenhängende Rechtskonstellationen erläutert. Dies beinhaltet die Vermietung von Sondereigentum, sprich Wohnungseigentum, und das Finanzierungsleasing. Anschließend finden sich weitere Gesetzestexte.

Dieser Kommentar ist eine echte Bereicherung, weil er zum einen die Kurzlebigkeit mietrechtlicher Gewissheiten aufgreift und dem Leser eine sichere und aktuelle Wissensbasis bietet, zum anderen weil die Erläuterungen trotz der Spezialisierung auf das Mietrecht so eingängig sind, dass man sich auch schon im Vorbereitungsdienst auf dieses Werk stützen kann.

geschrieben am 11.01.2010 | 489 Wörter | 3191 Zeichen

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