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Verteidigung im Strafverfahren


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Informationen zum Buch
  ISBN
  Autor
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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Verteidigung im Strafverfahren Knapp 450 Seiten für den Berufseinstieg als Strafverteidiger oder als kompaktes Nachschlagewerk für Gelegenheitsverteidiger hören sich vielversprechend an und der Leser darf sich auf unterhaltsame Lektüre freuen. Die praktische Erfahrung als Ausbilder kann der Autor voll in die Darstellung einbringen und so nicht nur das Strafverfahren an sich, sondern auch Bußgeldsachen und einige besondere Verfahrensarten abhandeln. Die Gestaltung des Lehrbuchs ist gelungen und verbindet Fließtext und unzählige Muster in ansprechender Weise. Der separate Fußnotenapparat ist umfangreich, graphische Extras wie Checklisten, Tabellen und Aufzählungen ergänzen den Text sinnvoll. Hinweise geben dem Leser immer wieder einen wichtigen und richtigen Eindruck der praktischen Erfordernisse der anwaltlichen Tätigkeit. Als 13. Kapitel ist eine Art Glossar mit wichtigen Begriffen abgedruckt. Die ersten sieben Kapitel sind dem Strafverfahren gewidmet und führen den Leser chronologisch vom Ermittlungsverfahren bis zu den Rechtsmitteln. Dabei werden Untersuchungshaft, Strafbefehlsverfahren und Zwischenverfahren ebenfalls angesprochen, wobei die Schwerpunkte klar auf der Durchführung der Hauptverhandlung liegen. Bemerkenswert ist aber nicht nur die Darstellung der Grundlagen der Verteidigertätigkeit, etwa die richtige Einschätzung von Zeugenaussagen, die Vorbereitung von Anträgen oder der Variantenreichtum eines Schlussplädoyers, sondern auch für den Mandanten wichtige Aktivitäten wie die eigenen Ermittlungen des Anwalts, die korrekte Wahrnehmung der Akteneinsichts- und Anwesenheitsrechte aber auch die Frage, ob der Mandant schweigen soll, werden umfassend angegangen und vermitteln dem Leser ein reelles Bild von den Anforderungen des Mandats. Weitere Kapitel betreffen die bereits genannten Ordnungswidrigkeiten sowie spezielle Strafverfahren, etwa Verkehrssachen oder Jugendsachen, wo allerdings nur Grundzüge vermittelt werden und einige taktische Kniffe des Anwalts der Spezialliteratur vorbehalten bleiben, etwa bei der Zustellung von Bußgeldbescheiden oder zur Frage der Einspruchsrücknahme. Hinsichtlich der Verkehrsdelikte kann man aber durch das ganze Buch hinweg erkennen, sei es beim Vorgehen gegen den 111a-Beschluss im Kapitel zum Ermittlungsrecht, bei der Verteidigung gegen ein drohendes Fahrverbot in Bußgeldsachen oder beim Antrag auf Sperrfristverkürzung, wie wichtig das Thema Führerschein für den Mandanten ist, auch dies ein Lob für die entsprechende Pointierung durch den Autor. Kürzere Abschnitte behandeln noch die Verteidigung im Strafvollzug sowie Entschädigungen nach dem StrEG. Ganz hervorragend gelungen ist meiner Ansicht nach das Kapitel zum Gebührenrecht, das gerade den noch unkundigen Leser in allen wichtigen Abrechnungstatbeständen unterrichtet und durch geeignete Beispiele die Materie schnell transparent macht. Dieses Lehrbuch eignet sich mit Beginn des Referendariats ganz ausgezeichnet zur Lektüre, gerne auch mehrfach. Man kann sich damit nicht nur für die Strafstation und die Anwaltsstation substantiiert vorbereiten, sondern sich auch schon beizeiten darüber klar werden, ob eine Tätigkeit als Strafverteidiger dem eigenen Berufswunsch entspricht oder man lieber die Finger von der Materie lässt. Dank der zahlreichen und ausgewogenen Praxistipps ist das Buch aber auch beim tatsächlichen Berufseinstieg ein sicherer Rückhalt und bildet eine solide Basis für vertiefende Studien.

Knapp 450 Seiten für den Berufseinstieg als Strafverteidiger oder als kompaktes Nachschlagewerk für Gelegenheitsverteidiger hören sich vielversprechend an und der Leser darf sich auf unterhaltsame Lektüre freuen. Die praktische Erfahrung als Ausbilder kann der Autor voll in die Darstellung einbringen und so nicht nur das Strafverfahren an sich, sondern auch Bußgeldsachen und einige besondere Verfahrensarten abhandeln.

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Die Gestaltung des Lehrbuchs ist gelungen und verbindet Fließtext und unzählige Muster in ansprechender Weise. Der separate Fußnotenapparat ist umfangreich, graphische Extras wie Checklisten, Tabellen und Aufzählungen ergänzen den Text sinnvoll. Hinweise geben dem Leser immer wieder einen wichtigen und richtigen Eindruck der praktischen Erfordernisse der anwaltlichen Tätigkeit. Als 13. Kapitel ist eine Art Glossar mit wichtigen Begriffen abgedruckt.

Die ersten sieben Kapitel sind dem Strafverfahren gewidmet und führen den Leser chronologisch vom Ermittlungsverfahren bis zu den Rechtsmitteln. Dabei werden Untersuchungshaft, Strafbefehlsverfahren und Zwischenverfahren ebenfalls angesprochen, wobei die Schwerpunkte klar auf der Durchführung der Hauptverhandlung liegen. Bemerkenswert ist aber nicht nur die Darstellung der Grundlagen der Verteidigertätigkeit, etwa die richtige Einschätzung von Zeugenaussagen, die Vorbereitung von Anträgen oder der Variantenreichtum eines Schlussplädoyers, sondern auch für den Mandanten wichtige Aktivitäten wie die eigenen Ermittlungen des Anwalts, die korrekte Wahrnehmung der Akteneinsichts- und Anwesenheitsrechte aber auch die Frage, ob der Mandant schweigen soll, werden umfassend angegangen und vermitteln dem Leser ein reelles Bild von den Anforderungen des Mandats.

Weitere Kapitel betreffen die bereits genannten Ordnungswidrigkeiten sowie spezielle Strafverfahren, etwa Verkehrssachen oder Jugendsachen, wo allerdings nur Grundzüge vermittelt werden und einige taktische Kniffe des Anwalts der Spezialliteratur vorbehalten bleiben, etwa bei der Zustellung von Bußgeldbescheiden oder zur Frage der Einspruchsrücknahme. Hinsichtlich der Verkehrsdelikte kann man aber durch das ganze Buch hinweg erkennen, sei es beim Vorgehen gegen den 111a-Beschluss im Kapitel zum Ermittlungsrecht, bei der Verteidigung gegen ein drohendes Fahrverbot in Bußgeldsachen oder beim Antrag auf Sperrfristverkürzung, wie wichtig das Thema Führerschein für den Mandanten ist, auch dies ein Lob für die entsprechende Pointierung durch den Autor. Kürzere Abschnitte behandeln noch die Verteidigung im Strafvollzug sowie Entschädigungen nach dem StrEG. Ganz hervorragend gelungen ist meiner Ansicht nach das Kapitel zum Gebührenrecht, das gerade den noch unkundigen Leser in allen wichtigen Abrechnungstatbeständen unterrichtet und durch geeignete Beispiele die Materie schnell transparent macht.

Dieses Lehrbuch eignet sich mit Beginn des Referendariats ganz ausgezeichnet zur Lektüre, gerne auch mehrfach. Man kann sich damit nicht nur für die Strafstation und die Anwaltsstation substantiiert vorbereiten, sondern sich auch schon beizeiten darüber klar werden, ob eine Tätigkeit als Strafverteidiger dem eigenen Berufswunsch entspricht oder man lieber die Finger von der Materie lässt. Dank der zahlreichen und ausgewogenen Praxistipps ist das Buch aber auch beim tatsächlichen Berufseinstieg ein sicherer Rückhalt und bildet eine solide Basis für vertiefende Studien.

geschrieben am 11.01.2010 | 444 Wörter | 2977 Zeichen

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