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Die Arbeitsmethode des Zivilrichters


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Informationen zum Buch
  ISBN
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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Die Arbeitsmethode des Zivilrichters Dies ist eines der Bücher, die man im Leben (wenigstens) zweimal lesen sollte: einmal vor Beginn des Referendariats, einmal zu Beginn der beruflichen Laufbahn, sofern diese mit gerichtlicher Tätigkeit als Anwalt oder Richter irgendwie zusammenhängt. Auf knapp 330 Seiten erfährt man in klaren und abgewogenen Worten das Wesentliche zum Zivilverfahren von einem der erfahrensten Autoren auf dem deutschen Lehrbuchmarkt. Die Gestaltung ist optimal auf das Thema abgestimmt. Der Fließtext ist gut untergliedert und von einem angemessen umfangreich gehaltenen Fußnotenangebot ergänzt. Aufzählungen, Formulierungen und grau hervorgehobene Beispiele sorgen für Aufmerksamkeitsspitzen des Lesers. Die beigefügten Musterakten explizieren den Stoff in nachhaltiger Weise. Der Autor beschreibt in zehn Abschnitten die Arbeitsmethode des Zivilrichters und wendet sich direkt an den Referendar in Ausbildung. Im ersten Teil wird zunächst die Methodik an sich herausgearbeitet und vorgestellt, bevor dann die Wechselwirkung mit dem Gesetz und dessen Anwendung, dies auch im Gegensatz zur Sachverhaltsarbeit, im Mittelpunkt steht. Die Arbeit am Sachverhalt ist dann das Thema des dritten Teils, wobei die hier dargestellten Grundlagen zum Umgang mit Prozessstoff und Tatsachen auch bis in das Berufsleben hinein Gültigkeit besitzen und immer wieder nachgearbeitet werden können. Erfreulich ist das immer noch umfangreiche Kapitel zur Erstellung eines Gutachtens, wird doch in Assessorklausuren nicht einmal in der überwiegenden Zahl der Fälle eine echte oder volle gerichtliche Entscheidung verlangt. Die einzelnen Stationen werden sukzessive erläutert und die Unterschiede zwischen Schlüssigkeit und Beweisbedürftigkeit schön herausgestellt. Das Zivilurteil erhält danach einen eigenen Abschnitt, wobei schon die Tenorierung detailliert ausgearbeitet wurde, aber erst recht die umfassend präsentierten Entscheidungsgründe. Hier kommen auch die vielen Hinweise des Autors zur richtigen Sprachwahl gut zur Geltung. Unter dem Stichwort „Sonderfälle“ kann sich der Leser in 25 Unterkapiteln mit prozessualen Situationen befassen, die einzelne Prozesshandlungen wie die Klageänderung oder die Erledigung betreffen, aber auch rechtliche Einzelfragen wie die Säumnis oder die Prozessführungsbefugnis. Hinzu kommen spezielle Klagen und Verfahren wie die Drittwiderspruchsklage, die Wiederaufnahme oder die Abänderungsklage. Nach einem kürzeren Abschnitt zum Beschluss im Zivilprozess folgen Kapitel zur Verhandlungsführung und zu Vergleichsverhandlungen. Wer als Referendar das Glück hat, aktiv in der Zivilstation arbeiten zu dürfen, d.h. Verhandlungen selbst führen zu können, wird diesen Leitfaden für den äußeren Rahmen und die wertvollen Hinweise für den Umgang mit den Beteiligten gar nicht hoch genug einschätzen können. Das Schlusskapitel gehört schließlich einigen Gedanken zur Prüfung und umfasst Aktenvortrag, Hausarbeit und Zivilrechtsklausur mit sinnvollen praktischen und taktischen Tipps zum Umgang mit der gestellten Aufgabe. Man sollte sich als Referendar dieses Buch einfach nicht entgehen lassen. Die Lektüre gehört dank der pragmatischen und effektiven Herangehensweise des Autors und dank der eingängigen und umsichtigen Darstellung zu einem der seltenen Höhepunkte während der juristischen Ausbildung. Die Empfehlung lautet deshalb ganz klar: kaufen und lesen, letzteres gerne mehrfach!

Dies ist eines der Bücher, die man im Leben (wenigstens) zweimal lesen sollte: einmal vor Beginn des Referendariats, einmal zu Beginn der beruflichen Laufbahn, sofern diese mit gerichtlicher Tätigkeit als Anwalt oder Richter irgendwie zusammenhängt. Auf knapp 330 Seiten erfährt man in klaren und abgewogenen Worten das Wesentliche zum Zivilverfahren von einem der erfahrensten Autoren auf dem deutschen Lehrbuchmarkt.

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Die Gestaltung ist optimal auf das Thema abgestimmt. Der Fließtext ist gut untergliedert und von einem angemessen umfangreich gehaltenen Fußnotenangebot ergänzt. Aufzählungen, Formulierungen und grau hervorgehobene Beispiele sorgen für Aufmerksamkeitsspitzen des Lesers. Die beigefügten Musterakten explizieren den Stoff in nachhaltiger Weise.

Der Autor beschreibt in zehn Abschnitten die Arbeitsmethode des Zivilrichters und wendet sich direkt an den Referendar in Ausbildung. Im ersten Teil wird zunächst die Methodik an sich herausgearbeitet und vorgestellt, bevor dann die Wechselwirkung mit dem Gesetz und dessen Anwendung, dies auch im Gegensatz zur Sachverhaltsarbeit, im Mittelpunkt steht. Die Arbeit am Sachverhalt ist dann das Thema des dritten Teils, wobei die hier dargestellten Grundlagen zum Umgang mit Prozessstoff und Tatsachen auch bis in das Berufsleben hinein Gültigkeit besitzen und immer wieder nachgearbeitet werden können. Erfreulich ist das immer noch umfangreiche Kapitel zur Erstellung eines Gutachtens, wird doch in Assessorklausuren nicht einmal in der überwiegenden Zahl der Fälle eine echte oder volle gerichtliche Entscheidung verlangt. Die einzelnen Stationen werden sukzessive erläutert und die Unterschiede zwischen Schlüssigkeit und Beweisbedürftigkeit schön herausgestellt. Das Zivilurteil erhält danach einen eigenen Abschnitt, wobei schon die Tenorierung detailliert ausgearbeitet wurde, aber erst recht die umfassend präsentierten Entscheidungsgründe. Hier kommen auch die vielen Hinweise des Autors zur richtigen Sprachwahl gut zur Geltung. Unter dem Stichwort „Sonderfälle“ kann sich der Leser in 25 Unterkapiteln mit prozessualen Situationen befassen, die einzelne Prozesshandlungen wie die Klageänderung oder die Erledigung betreffen, aber auch rechtliche Einzelfragen wie die Säumnis oder die Prozessführungsbefugnis. Hinzu kommen spezielle Klagen und Verfahren wie die Drittwiderspruchsklage, die Wiederaufnahme oder die Abänderungsklage. Nach einem kürzeren Abschnitt zum Beschluss im Zivilprozess folgen Kapitel zur Verhandlungsführung und zu Vergleichsverhandlungen. Wer als Referendar das Glück hat, aktiv in der Zivilstation arbeiten zu dürfen, d.h. Verhandlungen selbst führen zu können, wird diesen Leitfaden für den äußeren Rahmen und die wertvollen Hinweise für den Umgang mit den Beteiligten gar nicht hoch genug einschätzen können. Das Schlusskapitel gehört schließlich einigen Gedanken zur Prüfung und umfasst Aktenvortrag, Hausarbeit und Zivilrechtsklausur mit sinnvollen praktischen und taktischen Tipps zum Umgang mit der gestellten Aufgabe.

Man sollte sich als Referendar dieses Buch einfach nicht entgehen lassen. Die Lektüre gehört dank der pragmatischen und effektiven Herangehensweise des Autors und dank der eingängigen und umsichtigen Darstellung zu einem der seltenen Höhepunkte während der juristischen Ausbildung. Die Empfehlung lautet deshalb ganz klar: kaufen und lesen, letzteres gerne mehrfach!

geschrieben am 21.01.2010 | 448 Wörter | 2940 Zeichen

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