Navigation

Seiten der Rubrik "Bücher"


Google Anzeigen

Anzeigen

Bücher

Handbuch des Fachanwalts: Strafrecht


Statistiken
  • 8192 Aufrufe

Informationen zum Buch
  ISBN
  Autor
  Verlag
  Sprache
  Seiten
  Erscheinungsjahr
  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch des Fachanwalts: Strafrecht Man soll niemals nie sagen und so kommt es, dass in der mittlerweile vierten Auflage des bereits etablierten Handbuchs für den Fachanwalt Strafrecht etliche Themengebiete neu hinzugekommen sind, bei denen man sich fragt „Warum nicht früher schon?“. Umso besser, dass man sich nun, gerade als Berufseinsteiger oder in einer Anwaltsstage mit strafrechtlichem Schwerpunkt auch intensiv aus anwaltlicher Sicht mit dem Umgang mit den Medien sowie der aussagepsychologischen Begutachtung befassen kann, sind doch gerade zu letzterem schon Spezialtitel auf dem Markt. Außerdem kamen Kapitel zu Sexualstrafverfahren und Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hinzu. Insgesamt kann der Leser nun aus einem Fundus von über 1700 Seiten schöpfen, um seinen strafrechtlichen Verstand zu schärfen. Die Gestaltung des Werks ist dem Zweck angemessen und damit gelungen, denn die Autoren versteigen sich nicht in unzähligen nett aufgehübschten Praxishinweisen, sondern kombinieren viel Fließtext, ein umfangreiches Fußnotenangebot, Muster, graphisch hervorgehobene Hinweise und Beispiele, Schaubilder und Schemata. Auf diese Weise wird der Leser durchgehend gefordert und vor allem unterschätzt er die Komplexität der Materie nicht. Insbesondere die vielen Formulierungsvorschläge für Schriftsätze oder Anträge verdienen großes Lob, allein schon aufgrund ihrer Genauigkeit und Vollständigkeit, ein wichtiges Plus für Junganwälte. Ebenso lobenswert sind die verschiedenen Checklisten, die in einigen Kapiteln zur Beherrschung des jeweiligen Sujets angeboten werden. Dass das Handbuch zudem für die Ausbildung von immer größerer Wichtigkeit wird, zeigen die hervorragenden Anleitungen im Rechtsmittelabschnitt: gerade die Ausarbeitung einer Revisionsrüge, also die korrekte Reihenfolge und der richtige Aufbau des Schriftsatzes, wird immer öfter in Assessorklausuren verlangt, notfalls als Zusatzfrage zu einer gutachterlichen Prüfung. Insbesondere die in alphabetischer Reihenfolge exemplarisch aufgeführten Revisionsrügen sind eine ideale Ergänzung zu üblicher Ausbildungsliteratur. Inhaltlich wird der Leser und Nutzer aus dem Gesichtspunkt der Strafverteidigung durch das komplette Strafverfahren geführt. Das beinhaltet die erste Instanz, die Rechtsmittelinstanz, eine mögliche Wiederaufnahme sowie den Strafvollzug. Bereits an Einzelheiten der Einleitung, etwa zur Stellung des Verteidigers in Bezug zu den Vorgaben der EMRK, mittels kritischen Überlegungen zum Geldwäschetatbestand und anhand der differenziert ausgearbeiteten Voraussetzungen der Haftung des Verteidigers, merkt der Leser, dass ihn hier keine Standardkost erwartet. Dies bewahrheitet sich auch in den erfreulich abwechslungsreichen Passagen zur Tätigkeit vor dem eigentlichen Prozessbeginn, wo nicht nur die Stellung des Verteidigers und das Akteneinsichtsrecht heruntergebetet, sondern das spezifische Verteidigungsverhalten inklusive vorhandener Informationsquellen beleuchtet und diverse Vorbereitungshandlungen aufzählt und bewertet werden. Dies wird hinsichtlich der Hauptverhandlung fortgesetzt, wenn etwa die Art der Befragung des Angeklagten je nach Prozessziel dargestellt wird und wichtige Punkte zum Schlussvortrag erörtert werden. Ungewöhnlich ist hingegen das Kapitel zur Untersuchungshaft aufgebaut, nämlich nach Stichworten, aber die Opulenz der zu bedenkenden Probleme zeigt dem Leser deutlich die Wichtigkeit für den Mandanten und dementsprechend die nötige Sorgfalt des eigenen Tuns auf. Mit beachtlicher Genauigkeit werden auch oft unbeliebte Fragen der Strafvollstreckung erörtert, etwa die formellen Voraussetzungen der Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung oder die Abwendung der Vollstreckung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit – hier ist gegebenenfalls Eigeninitiative gefragt. Verfahren, die aufgrund der Art der Delikte mit besonderen Schwierigkeiten aufwarten können, werden in einem eigenen Abschnitt ausgeführt. Dazu gehören Kapitalstrafsachen, Steuerstrafsachen, ein kurzes Kapitel zum Betäubungsmittelstrafrecht, die Jugendstrafsachen, Wirtschaftsstrafverfahren – lesenswert die Einzelheiten zum materiellen Wirtschaftsstrafrecht – und Verkehrssachen, ebenso die bereits genannten Sexualdelikte. Gerade die umsichtigen Hinweise zur Vorbereitung der Hauptverhandlung oder zu Möglichkeiten der aktiven Beeinflussung des Verfahrens (Selbstanzeige, Geständnis) überzeugen. Erfreulich ist, dass die Autoren die Verkehrssachen nicht zu einem Buch im Buch gemacht haben, sondern Details gerade hinsichtlich der Verkehrs-OWis souverän anderen Werken überlassen. Ein eigener Teil befasst den Leser mit der Situation der Vertretung von Verletzten und Zeugen, wo auch, ein wenig knapp, das Adhäsionsverfahren verortet wurde. Ein großer Abschnitt behandelt instanzübergreifende Fragen der Strafverteidigung. Hier können auch Studenten, aber vor allem Referendare aus dem Vollen schöpfen, wenn sie Antworten zu ausbildungsrelevanten Fragen, beantwortet aus anwaltlicher Sicht, finden wollen: nicht nur Klassiker wie die Beweisverbote werden detailliert durchgearbeitet, sondern auch immer noch im Fluss befindliche Instrumente wie die Verfahrensabsprache werden umfangreich abgebildet. Theoretische Standards wie etwa der Tatbegriff werden in angemessenem Umfang gewürdigt. Lesenswert ist der Unterabschnitt zur zielorientierten Verteidigung, wenn also allein Aspekte der Strafzumessung oder der Rechtsfolge relevant sind. Zu den Grundlagen für Referendare gehört aber auch das Schlusskapitel zur Vergütung des Rechtsanwalts. Ein relativ und leider recht knapper Teil des Buches konfrontiert den Leser mit dem Umgang mit Sachverständigen, wobei hier wiederum, wie auch im Bereich der Ausführungen zur Strafvollstreckung, die Forensische Psychiatrie stärker gewichtet werden sollte. Immerhin sind auch wichtige Kriterien der Prognostik erwähnt und die Angaben zur weiterführenden Literatur lassen nichts zu wünschen übrig. Lesenswert, gar nicht anders kann man es beschreiben, ist schließlich das neue Kapitel zum Umgang mit Medien. Insbesondere die vielschichtige Beschreibung der einzelnen Handelnden ist umsichtig und instruktiv, gerade um den eigenen Umgang mit Materie und Prozess zu reflektieren. Die Herausarbeitung des gegenseitigen Nutzens von Presse und Justiz inklusive Anwaltschaft ist kompakt aber trefflich herausgearbeitet. Insgesamt kann man dieses Handbuch ab der Strafstation des Referendariats zur ständigen Lektüre empfehlen. Man muss nicht Strafverteidiger werden, um aus den mannigfaltigen praktischen Hinweisen und Hilfestellungen dieses Kompendiums Nutzen ziehen zu können. Allein schon die vielen Aspekte, die in die Vorbereitung auf Klausur, Examen und Colloquium den Verstand des Referendars schärfen, sind im Vergleich mit anderen Lehrmedien so konzentriert gar nicht zu erlangen. Wer sich bereits während der Stagen über eine Zukunft als Strafverteidiger im Klaren ist, sollte mit der Anschaffung nicht bis nach dem Assessorexamen warten. Dafür ist dieses Buch einfach zu gut und umfassend.

Man soll niemals nie sagen und so kommt es, dass in der mittlerweile vierten Auflage des bereits etablierten Handbuchs für den Fachanwalt Strafrecht etliche Themengebiete neu hinzugekommen sind, bei denen man sich fragt „Warum nicht früher schon?“. Umso besser, dass man sich nun, gerade als Berufseinsteiger oder in einer Anwaltsstage mit strafrechtlichem Schwerpunkt auch intensiv aus anwaltlicher Sicht mit dem Umgang mit den Medien sowie der aussagepsychologischen Begutachtung befassen kann, sind doch gerade zu letzterem schon Spezialtitel auf dem Markt. Außerdem kamen Kapitel zu Sexualstrafverfahren und Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hinzu. Insgesamt kann der Leser nun aus einem Fundus von über 1700 Seiten schöpfen, um seinen strafrechtlichen Verstand zu schärfen.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Werks ist dem Zweck angemessen und damit gelungen, denn die Autoren versteigen sich nicht in unzähligen nett aufgehübschten Praxishinweisen, sondern kombinieren viel Fließtext, ein umfangreiches Fußnotenangebot, Muster, graphisch hervorgehobene Hinweise und Beispiele, Schaubilder und Schemata. Auf diese Weise wird der Leser durchgehend gefordert und vor allem unterschätzt er die Komplexität der Materie nicht. Insbesondere die vielen Formulierungsvorschläge für Schriftsätze oder Anträge verdienen großes Lob, allein schon aufgrund ihrer Genauigkeit und Vollständigkeit, ein wichtiges Plus für Junganwälte. Ebenso lobenswert sind die verschiedenen Checklisten, die in einigen Kapiteln zur Beherrschung des jeweiligen Sujets angeboten werden. Dass das Handbuch zudem für die Ausbildung von immer größerer Wichtigkeit wird, zeigen die hervorragenden Anleitungen im Rechtsmittelabschnitt: gerade die Ausarbeitung einer Revisionsrüge, also die korrekte Reihenfolge und der richtige Aufbau des Schriftsatzes, wird immer öfter in Assessorklausuren verlangt, notfalls als Zusatzfrage zu einer gutachterlichen Prüfung. Insbesondere die in alphabetischer Reihenfolge exemplarisch aufgeführten Revisionsrügen sind eine ideale Ergänzung zu üblicher Ausbildungsliteratur.

Inhaltlich wird der Leser und Nutzer aus dem Gesichtspunkt der Strafverteidigung durch das komplette Strafverfahren geführt. Das beinhaltet die erste Instanz, die Rechtsmittelinstanz, eine mögliche Wiederaufnahme sowie den Strafvollzug. Bereits an Einzelheiten der Einleitung, etwa zur Stellung des Verteidigers in Bezug zu den Vorgaben der EMRK, mittels kritischen Überlegungen zum Geldwäschetatbestand und anhand der differenziert ausgearbeiteten Voraussetzungen der Haftung des Verteidigers, merkt der Leser, dass ihn hier keine Standardkost erwartet. Dies bewahrheitet sich auch in den erfreulich abwechslungsreichen Passagen zur Tätigkeit vor dem eigentlichen Prozessbeginn, wo nicht nur die Stellung des Verteidigers und das Akteneinsichtsrecht heruntergebetet, sondern das spezifische Verteidigungsverhalten inklusive vorhandener Informationsquellen beleuchtet und diverse Vorbereitungshandlungen aufzählt und bewertet werden. Dies wird hinsichtlich der Hauptverhandlung fortgesetzt, wenn etwa die Art der Befragung des Angeklagten je nach Prozessziel dargestellt wird und wichtige Punkte zum Schlussvortrag erörtert werden. Ungewöhnlich ist hingegen das Kapitel zur Untersuchungshaft aufgebaut, nämlich nach Stichworten, aber die Opulenz der zu bedenkenden Probleme zeigt dem Leser deutlich die Wichtigkeit für den Mandanten und dementsprechend die nötige Sorgfalt des eigenen Tuns auf. Mit beachtlicher Genauigkeit werden auch oft unbeliebte Fragen der Strafvollstreckung erörtert, etwa die formellen Voraussetzungen der Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung oder die Abwendung der Vollstreckung einer Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit – hier ist gegebenenfalls Eigeninitiative gefragt.

Verfahren, die aufgrund der Art der Delikte mit besonderen Schwierigkeiten aufwarten können, werden in einem eigenen Abschnitt ausgeführt. Dazu gehören Kapitalstrafsachen, Steuerstrafsachen, ein kurzes Kapitel zum Betäubungsmittelstrafrecht, die Jugendstrafsachen, Wirtschaftsstrafverfahren – lesenswert die Einzelheiten zum materiellen Wirtschaftsstrafrecht – und Verkehrssachen, ebenso die bereits genannten Sexualdelikte. Gerade die umsichtigen Hinweise zur Vorbereitung der Hauptverhandlung oder zu Möglichkeiten der aktiven Beeinflussung des Verfahrens (Selbstanzeige, Geständnis) überzeugen. Erfreulich ist, dass die Autoren die Verkehrssachen nicht zu einem Buch im Buch gemacht haben, sondern Details gerade hinsichtlich der Verkehrs-OWis souverän anderen Werken überlassen. Ein eigener Teil befasst den Leser mit der Situation der Vertretung von Verletzten und Zeugen, wo auch, ein wenig knapp, das Adhäsionsverfahren verortet wurde. Ein großer Abschnitt behandelt instanzübergreifende Fragen der Strafverteidigung. Hier können auch Studenten, aber vor allem Referendare aus dem Vollen schöpfen, wenn sie Antworten zu ausbildungsrelevanten Fragen, beantwortet aus anwaltlicher Sicht, finden wollen: nicht nur Klassiker wie die Beweisverbote werden detailliert durchgearbeitet, sondern auch immer noch im Fluss befindliche Instrumente wie die Verfahrensabsprache werden umfangreich abgebildet. Theoretische Standards wie etwa der Tatbegriff werden in angemessenem Umfang gewürdigt. Lesenswert ist der Unterabschnitt zur zielorientierten Verteidigung, wenn also allein Aspekte der Strafzumessung oder der Rechtsfolge relevant sind. Zu den Grundlagen für Referendare gehört aber auch das Schlusskapitel zur Vergütung des Rechtsanwalts.

Ein relativ und leider recht knapper Teil des Buches konfrontiert den Leser mit dem Umgang mit Sachverständigen, wobei hier wiederum, wie auch im Bereich der Ausführungen zur Strafvollstreckung, die Forensische Psychiatrie stärker gewichtet werden sollte. Immerhin sind auch wichtige Kriterien der Prognostik erwähnt und die Angaben zur weiterführenden Literatur lassen nichts zu wünschen übrig. Lesenswert, gar nicht anders kann man es beschreiben, ist schließlich das neue Kapitel zum Umgang mit Medien. Insbesondere die vielschichtige Beschreibung der einzelnen Handelnden ist umsichtig und instruktiv, gerade um den eigenen Umgang mit Materie und Prozess zu reflektieren. Die Herausarbeitung des gegenseitigen Nutzens von Presse und Justiz inklusive Anwaltschaft ist kompakt aber trefflich herausgearbeitet.

Insgesamt kann man dieses Handbuch ab der Strafstation des Referendariats zur ständigen Lektüre empfehlen. Man muss nicht Strafverteidiger werden, um aus den mannigfaltigen praktischen Hinweisen und Hilfestellungen dieses Kompendiums Nutzen ziehen zu können. Allein schon die vielen Aspekte, die in die Vorbereitung auf Klausur, Examen und Colloquium den Verstand des Referendars schärfen, sind im Vergleich mit anderen Lehrmedien so konzentriert gar nicht zu erlangen. Wer sich bereits während der Stagen über eine Zukunft als Strafverteidiger im Klaren ist, sollte mit der Anschaffung nicht bis nach dem Assessorexamen warten. Dafür ist dieses Buch einfach zu gut und umfassend.

geschrieben am 26.01.2010 | 893 Wörter | 6208 Zeichen

Kommentare lesen Kommentar schreiben

Kommentare zur Rezension (0)

Platz für Anregungen und Ergänzungen