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Erbrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Erbrecht Selbst das Erbrecht erfährt bisweilen (kleine) Änderungen und so überrascht es nicht, dass der Lehrbuch-Klassiker von Brox/Walker auch an einigen Stellen überarbeitet und aktualisiert werden musste. Dabei werden nicht nur Erbschaftssteuerrechtsreform und FamFG aufgegriffen, sondern auch das Erbrechtsreformgesetz. Auf nahezu 500 dicht gefüllten Seiten erfährt der Leser alle Grundlagen zum Erbrecht. Die Gestaltung des Lehrbuchs ist gut gelungen und gerade für Studenten optimal. Der Fließtext ist angenehm gegliedert, die vielen Fälle und Beispiele sind graphisch hervorgehoben, ebenso die an den Text angepassten Falllösungen. Das Fußnotenangebot ist umfassend und die grau hinterlegten Zusammenfassungen am Ende von Kapiteln bieten einen zusätzlichen Service zum Memorieren. Ergänzt werden die Kapitel von einigen Mustertexten, etwa zum gemeinschaftlichen Testament oder zum Erbvertrag. Insgesamt 12 Abschnitte erwarten den Leser mit allgemeinen und speziellen Ausführungen zur Thematik. Das unverzichtbare Einführungskapitel präsentiert nicht nur die Grundbegriffe des Erbrechts, sondern auch die verfassungsrechtliche Einordnung sowie die vorhandenen Rechtsquellen. Die Berufung zum Erben stellt sodann den klaren Schwerpunkt des Buches dar und unterscheidet zuerst nach gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge. Dabei kommen besonders gern geprüfte Konstellationen wie der Widerruf des Testaments oder die Formvorschriften zur Sprache, ebenso die zum Teil schwierigen Regelungen zur Auslegung von Verfügungen sowie zur Anfechtung. Lesenswert sind zudem die Kapitel zu schönen Klausurproblemen wie der Beseitigung der Bindungswirkung des Erbvertrags durch Rücktritt oder durch Anfechtung, ebenso aber auch die Anfechtung des Aufhebungsvertrages, um das Bild komplett zu machen. Auch die Zusammenhänge zwischen Güterrecht und Ehegattenerbrecht werden prägnant erläutert und stets wird die Lebenspartnerschaft mit berücksichtigt. Die Ausschlagung der Erbschaft samt Problemen bei der Willensbildung sowie die Rechtstellung des vorläufigen Erben beenden dieses große Kapitel. Im Folgenden werden mögliche Anordnungen des Erblassers dargestellt, darunter Ersatz-, Vor- und Nacherbschaft, die Institution des Testamentsvollstreckers sowie umfassend Vermächtnis und Auflage. Erfreulich ausführlich wird nach wie vor die Miterbengemeinschaft behandelt, sowohl was die Rechtsbeziehungen im Innenverhältnis, als auch was das Auftreten nach außen angeht. Der praktisch wichtige Ausgleich von Vorausempfängen während der Auseinandersetzung wird instruktiv beschrieben. Relativ knapp hingegen wird das im Vorbereitungsdienst immer relevante Pflichtteilsrecht erfasst, wobei aber die zahlreichen Nebenprobleme wie Auskunftsansprüche, Ausschlussgründe oder prozessuales Vorgehen allesamt thematisiert werden. Sehr schön für studentische Leser ist die detaillierte Aufbereitung der Ansprüche gegen den Erbschaftsbesitzer sowie des gutgläubigen Erwerbs mit Bezug auf den Erbschein. Im Erbscheinsverfahren werden die FamFG-Vorschriften bereits zitiert. Der Erbenhaftung wird vergleichsweise viel Aufmerksamkeit gewidmet, etwa der Inventarerrichtung, der Nachlassinsolvenz und der prozessualen Bedeutung von Einreden des Erben. Dies kommt vor allem Referendaren zugute. Wiederum klassisch studentische Rechtsfragen behandelt der Abschnitt über Zuwendungen auf den Todesfall durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden, insbesondere die Verträge zugunsten Dritter werden genau erläutert. Nicht fehlen darf in jedem guten Lehrbuch ein Kapitel zum Sonderfall der Rechtsnachfolge in ein Unternehmen; hier überzeugen die Hinweise zur Nachfolgeklausel und sind unbedingt lesenswert. Die letzten Abschnitte betreffen den Erbschaftskauf, das Steuerrecht sowie das internationale Erbrecht. Dieses Lehrbuch, das seit 1966 auf dem Markt ist, ist maßgebend für nahezu alle anderen Werke zum Erbrecht, die sich ebenfalls der Wissensvermehrung des Lernenden verschrieben haben. Bewusst in Abgrenzung zu praktischen Handbüchern setzt dieses Werk an der Wurzel der rechtlichen Kenntnisse an und fördert systematisch und dogmatisch eingängig die sukzessive Verbesserung des Lesenden. Wer sich die Zeit nimmt, dieses Lehrbuch durchzuarbeiten, wird für die Referendarsexamensvorbereitung im Pflichtfachbereich kaum ein weiteres Werk benötigen. Für das Assessorexamen dient das Werk in hervorragender Weise zur Rekapitulation, da prozessuale Fragen stets mit berücksichtigt sind.

Selbst das Erbrecht erfährt bisweilen (kleine) Änderungen und so überrascht es nicht, dass der Lehrbuch-Klassiker von Brox/Walker auch an einigen Stellen überarbeitet und aktualisiert werden musste. Dabei werden nicht nur Erbschaftssteuerrechtsreform und FamFG aufgegriffen, sondern auch das Erbrechtsreformgesetz. Auf nahezu 500 dicht gefüllten Seiten erfährt der Leser alle Grundlagen zum Erbrecht.

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Die Gestaltung des Lehrbuchs ist gut gelungen und gerade für Studenten optimal. Der Fließtext ist angenehm gegliedert, die vielen Fälle und Beispiele sind graphisch hervorgehoben, ebenso die an den Text angepassten Falllösungen. Das Fußnotenangebot ist umfassend und die grau hinterlegten Zusammenfassungen am Ende von Kapiteln bieten einen zusätzlichen Service zum Memorieren. Ergänzt werden die Kapitel von einigen Mustertexten, etwa zum gemeinschaftlichen Testament oder zum Erbvertrag.

Insgesamt 12 Abschnitte erwarten den Leser mit allgemeinen und speziellen Ausführungen zur Thematik. Das unverzichtbare Einführungskapitel präsentiert nicht nur die Grundbegriffe des Erbrechts, sondern auch die verfassungsrechtliche Einordnung sowie die vorhandenen Rechtsquellen. Die Berufung zum Erben stellt sodann den klaren Schwerpunkt des Buches dar und unterscheidet zuerst nach gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge. Dabei kommen besonders gern geprüfte Konstellationen wie der Widerruf des Testaments oder die Formvorschriften zur Sprache, ebenso die zum Teil schwierigen Regelungen zur Auslegung von Verfügungen sowie zur Anfechtung. Lesenswert sind zudem die Kapitel zu schönen Klausurproblemen wie der Beseitigung der Bindungswirkung des Erbvertrags durch Rücktritt oder durch Anfechtung, ebenso aber auch die Anfechtung des Aufhebungsvertrages, um das Bild komplett zu machen. Auch die Zusammenhänge zwischen Güterrecht und Ehegattenerbrecht werden prägnant erläutert und stets wird die Lebenspartnerschaft mit berücksichtigt. Die Ausschlagung der Erbschaft samt Problemen bei der Willensbildung sowie die Rechtstellung des vorläufigen Erben beenden dieses große Kapitel.

Im Folgenden werden mögliche Anordnungen des Erblassers dargestellt, darunter Ersatz-, Vor- und Nacherbschaft, die Institution des Testamentsvollstreckers sowie umfassend Vermächtnis und Auflage. Erfreulich ausführlich wird nach wie vor die Miterbengemeinschaft behandelt, sowohl was die Rechtsbeziehungen im Innenverhältnis, als auch was das Auftreten nach außen angeht. Der praktisch wichtige Ausgleich von Vorausempfängen während der Auseinandersetzung wird instruktiv beschrieben. Relativ knapp hingegen wird das im Vorbereitungsdienst immer relevante Pflichtteilsrecht erfasst, wobei aber die zahlreichen Nebenprobleme wie Auskunftsansprüche, Ausschlussgründe oder prozessuales Vorgehen allesamt thematisiert werden. Sehr schön für studentische Leser ist die detaillierte Aufbereitung der Ansprüche gegen den Erbschaftsbesitzer sowie des gutgläubigen Erwerbs mit Bezug auf den Erbschein. Im Erbscheinsverfahren werden die FamFG-Vorschriften bereits zitiert.

Der Erbenhaftung wird vergleichsweise viel Aufmerksamkeit gewidmet, etwa der Inventarerrichtung, der Nachlassinsolvenz und der prozessualen Bedeutung von Einreden des Erben. Dies kommt vor allem Referendaren zugute. Wiederum klassisch studentische Rechtsfragen behandelt der Abschnitt über Zuwendungen auf den Todesfall durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden, insbesondere die Verträge zugunsten Dritter werden genau erläutert. Nicht fehlen darf in jedem guten Lehrbuch ein Kapitel zum Sonderfall der Rechtsnachfolge in ein Unternehmen; hier überzeugen die Hinweise zur Nachfolgeklausel und sind unbedingt lesenswert. Die letzten Abschnitte betreffen den Erbschaftskauf, das Steuerrecht sowie das internationale Erbrecht.

Dieses Lehrbuch, das seit 1966 auf dem Markt ist, ist maßgebend für nahezu alle anderen Werke zum Erbrecht, die sich ebenfalls der Wissensvermehrung des Lernenden verschrieben haben. Bewusst in Abgrenzung zu praktischen Handbüchern setzt dieses Werk an der Wurzel der rechtlichen Kenntnisse an und fördert systematisch und dogmatisch eingängig die sukzessive Verbesserung des Lesenden. Wer sich die Zeit nimmt, dieses Lehrbuch durchzuarbeiten, wird für die Referendarsexamensvorbereitung im Pflichtfachbereich kaum ein weiteres Werk benötigen. Für das Assessorexamen dient das Werk in hervorragender Weise zur Rekapitulation, da prozessuale Fragen stets mit berücksichtigt sind.

geschrieben am 13.02.2010 | 557 Wörter | 3937 Zeichen

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