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Internationales Zivilprozessrecht in der ZPO


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Internationales Zivilprozessrecht in der ZPO Das vorliegende Werk ist eine Auskopplung aus dem Großkommentar zur ZPO und fasst die Normen zusammen, die sich auf das internationale Zivilprozessrecht beziehen. Dieser Trend, Sonderbereiche aus Großkommentaren auszugliedern, ist fĂŒr die Leser und vor allem die Praktiker von besonderer Bedeutung, können doch auf diese Weise einzelne Materien schneller als das Gesamtwerk aktualisiert werden. Wenn es sich zudem um ein Opus eines der angesehensten Autoren zum internationalen Zivilverfahrensrecht handelt, ist die Akzeptanz einer solchen Auskopplung umso grĂ¶ĂŸer. Von der Kommentierung erfasst werden die Prozesskostensicherheit, der Nachweis und die Feststellung auslĂ€ndischen Rechts, die Anerkennung auslĂ€ndischer Zivilurteile, des Weiteren deren VollstreckbarerklĂ€rung. Hinzu kommen die Anerkennung und VollstreckbarerklĂ€rung auslĂ€ndischer SchiedssprĂŒche sowie die justizielle Zusammenarbeit in der EuropĂ€ischen Union. ErgĂ€nzt werden die AusfĂŒhrungen durch die in der ZPO nicht geregelte internationale RechtshĂ€ngigkeit. Nach einer kurzen Einleitung samt instruktiver RechtsquellenĂŒbersicht zum internationalen Zivilprozessrecht ist fĂŒr Ausbildungsbelange zunĂ€chst die Kommentierung zur Fristsetzung fĂŒr die Prozesskostensicherheit zu empfehlen, da hier einmal der seltene Fall eines Zwischenurteils durchgespielt werden kann. Die danach folgenden AusfĂŒhrungen zur RechtshĂ€ngigkeit haben in den Abschnitten zur ĂŒberlangen Prozessdauer sowie zur Frage der KonnexitĂ€t spannende Aspekte aufzuweisen. Nach einigen Entscheidungen des EuGH ganz wesentlich fĂŒr deutsche Gerichte kann nunmehr die Anwendung auslĂ€ndischen Rechts werden, welche als nĂ€chster Kommentierungspunkt aufwartet. Gelungen sind dabei besonders die ErlĂ€uterungen zur Verpflichtung der Parteien zur Mitwirkung bei der Rechtsfindung sowie die Frage der Rechtsfolge bei falscher Anwendung des auslĂ€ndischen Rechts. Beinahe schon klassisch kann man die Kommentierung zu § 328 ZPO nennen, da der Autor zu dieser Thematik schon vielfach publiziert hat und hier seine ganze Erfahrung ausspielen kann. Die Details zur internationalen ZustĂ€ndigkeit sind Ă€ußerst plastisch prĂ€sentiert und auch die GegenseitigkeitsverbĂŒrgung wird pragmatisch erfasst. Die korrelierenden Darstellungen zur Vollstreckung auslĂ€ndischer Titel ĂŒberzeugen mit derselben Bandbreite an Beispielen fĂŒr die Rechtslage bei diversen Staaten und den Einfluss entsprechender Abkommen, wobei gerade hier sehr schön auf europĂ€ische Verordnungen abgestellt wird. Innerhalb der durch europĂ€isches Recht angeglichenen oder eingefĂŒgten Normen gefallen die Kapitel zur europĂ€ischen Prozesskostenhilfe sowie zur zwischenstaatlichen Beweisaufnahme. Insgesamt kann man diesen auch hinsichtlich der Gestaltung und Gliederung ĂŒberzeugenden Kommentar zur praktischen Arbeit mit dem Zivilprozessrecht nur empfehlen. Die Genauigkeit mit der die mitunter recht seltenen AnwendungsfĂ€lle hier aufgegriffen werden, ist beispielhaft. Wer sich bereits wĂ€hrend der Ausbildung mit dem internationalen Verfahrensrecht befasst, wird in diesem Werk zum einen eine hervorragende Quellensammlung vorfinden, zum anderen in instruktiv erklĂ€rter Weise die fĂŒr die Rechtsanwendung relevanten Aspekte.

Das vorliegende Werk ist eine Auskopplung aus dem Großkommentar zur ZPO und fasst die Normen zusammen, die sich auf das internationale Zivilprozessrecht beziehen. Dieser Trend, Sonderbereiche aus Großkommentaren auszugliedern, ist fĂŒr die Leser und vor allem die Praktiker von besonderer Bedeutung, können doch auf diese Weise einzelne Materien schneller als das Gesamtwerk aktualisiert werden. Wenn es sich zudem um ein Opus eines der angesehensten Autoren zum internationalen Zivilverfahrensrecht handelt, ist die Akzeptanz einer solchen Auskopplung umso grĂ¶ĂŸer.

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Von der Kommentierung erfasst werden die Prozesskostensicherheit, der Nachweis und die Feststellung auslĂ€ndischen Rechts, die Anerkennung auslĂ€ndischer Zivilurteile, des Weiteren deren VollstreckbarerklĂ€rung. Hinzu kommen die Anerkennung und VollstreckbarerklĂ€rung auslĂ€ndischer SchiedssprĂŒche sowie die justizielle Zusammenarbeit in der EuropĂ€ischen Union. ErgĂ€nzt werden die AusfĂŒhrungen durch die in der ZPO nicht geregelte internationale RechtshĂ€ngigkeit.

Nach einer kurzen Einleitung samt instruktiver RechtsquellenĂŒbersicht zum internationalen Zivilprozessrecht ist fĂŒr Ausbildungsbelange zunĂ€chst die Kommentierung zur Fristsetzung fĂŒr die Prozesskostensicherheit zu empfehlen, da hier einmal der seltene Fall eines Zwischenurteils durchgespielt werden kann. Die danach folgenden AusfĂŒhrungen zur RechtshĂ€ngigkeit haben in den Abschnitten zur ĂŒberlangen Prozessdauer sowie zur Frage der KonnexitĂ€t spannende Aspekte aufzuweisen. Nach einigen Entscheidungen des EuGH ganz wesentlich fĂŒr deutsche Gerichte kann nunmehr die Anwendung auslĂ€ndischen Rechts werden, welche als nĂ€chster Kommentierungspunkt aufwartet. Gelungen sind dabei besonders die ErlĂ€uterungen zur Verpflichtung der Parteien zur Mitwirkung bei der Rechtsfindung sowie die Frage der Rechtsfolge bei falscher Anwendung des auslĂ€ndischen Rechts. Beinahe schon klassisch kann man die Kommentierung zu § 328 ZPO nennen, da der Autor zu dieser Thematik schon vielfach publiziert hat und hier seine ganze Erfahrung ausspielen kann. Die Details zur internationalen ZustĂ€ndigkeit sind Ă€ußerst plastisch prĂ€sentiert und auch die GegenseitigkeitsverbĂŒrgung wird pragmatisch erfasst. Die korrelierenden Darstellungen zur Vollstreckung auslĂ€ndischer Titel ĂŒberzeugen mit derselben Bandbreite an Beispielen fĂŒr die Rechtslage bei diversen Staaten und den Einfluss entsprechender Abkommen, wobei gerade hier sehr schön auf europĂ€ische Verordnungen abgestellt wird. Innerhalb der durch europĂ€isches Recht angeglichenen oder eingefĂŒgten Normen gefallen die Kapitel zur europĂ€ischen Prozesskostenhilfe sowie zur zwischenstaatlichen Beweisaufnahme.

Insgesamt kann man diesen auch hinsichtlich der Gestaltung und Gliederung ĂŒberzeugenden Kommentar zur praktischen Arbeit mit dem Zivilprozessrecht nur empfehlen. Die Genauigkeit mit der die mitunter recht seltenen AnwendungsfĂ€lle hier aufgegriffen werden, ist beispielhaft. Wer sich bereits wĂ€hrend der Ausbildung mit dem internationalen Verfahrensrecht befasst, wird in diesem Werk zum einen eine hervorragende Quellensammlung vorfinden, zum anderen in instruktiv erklĂ€rter Weise die fĂŒr die Rechtsanwendung relevanten Aspekte.

geschrieben am 13.02.2010 | 396 Wörter | 2848 Zeichen

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