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RVG für Einsteiger


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

RVG für Einsteiger Das Lehrbuch von Wolf ist eines der wenigen Highlights, wenn man im Rahmen der Ausbildung eine Einführung in das Gebührenrecht der Rechtsanwälte benötigt. Auf fast 350 Seiten und in nunmehr dritter Auflage wird das immer wieder Detailveränderungen unterworfene RVG wort- und beispielreich erläutert. Beinahe 100 Seiten des Buches werden für den Abdruck des RVG sowie des Sachverzeichnisses aufgebraucht, sodass der Leser eine überschaubare Menge an Sachinformationen in absehbarer Zeit bewältigen kann. Anhand von unzähligen Beispielen, Berechnungsmustern und Handlungsanleitungen kann man die Anwendung des RVG rasch erlernen. Dennoch findet die Autorin auch Platz, um aktuelle Probleme wie die Vergütungsvereinbarung oder das Erfolgshonorar kurz zu erwähnen. Zunächst werden mit der Erläuterung der verschiedenen Formen von Auslagen sowie den vorhandenen Typen von Gebühren die Essentialia des Rechtsgebiets behandelt. Vor allem Details wie die Hebegebühr oder die Erledigungsgebühr werden pragmatisch abgearbeitet. Danach wird zunächst die außergerichtliche Tätigkeit gebührenmäßig erfasst. Dies betrifft neben der echten Vertretung in außergerichtlichen Verfahren auch die Prüfung von Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, aber auch Beratungshilfe, Begutachtung oder Mediation. Sodann werden auf fast 130 Seiten Zivilrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit und öffentliches Recht abgehandelt. Dabei kommen nicht nur Standardfragen zur Sprache, sondern auch Besonderheiten wie etwa die Tätigkeit als Anwalt in Untervollmacht oder in Prozesskostenhilfeverfahren, sowie das in den letzten Jahren in veritable Auswüchse erwachsene Problem der Anrechnung von Gebühren. Aber auch diese Thematik wird ausführlich besprochen und mit einem eigenen Exkurskapitel zur Titulierung der Erstattungsansprüche im Zivilverfahren abgerundet. Im Abschnitt zu den Strafsachen werden wie selbstverständlich auch die Gebührenberechnungen für Privatklageverfahren, Maßregelvollzug oder Gnadengesuche erläutert. Leider wird im Kapitel zu den Bußgeldsachen nicht darauf hingewiesen, dass bei Einspruchsrücknahme bis zu einer gewissen Frist vor der Hauptverhandlung dennoch bestimmte Gebühren anfallen, sodass bei aussichtslosen Angelegenheiten durchaus eine frühe Einspruchsrücknahme lohnenswert ist. Hinzu kommen noch ein Kapitel zu sonstigen Verfahren, z.B. bei Disziplinarverfahren, sowie ein anspruchsvolles Schlusskapitel zur Frage der zeitlichen Anwendung der verschiedenen RVG-Fassungen sowie der BRAGO. Für den Einstieg in das RVG wird man als Student und als Referendar kaum ein geeigneteres Werk finden, da man anhand der vielen Beispiele sukzessive und anschaulich in die Thematik eingeführt wird. Für Detail- und Spezialfragen kann man dann mit dem erworbenen Grundwissen auf Kommentare zurückgreifen.

Das Lehrbuch von Wolf ist eines der wenigen Highlights, wenn man im Rahmen der Ausbildung eine Einführung in das Gebührenrecht der Rechtsanwälte benötigt. Auf fast 350 Seiten und in nunmehr dritter Auflage wird das immer wieder Detailveränderungen unterworfene RVG wort- und beispielreich erläutert.

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Beinahe 100 Seiten des Buches werden für den Abdruck des RVG sowie des Sachverzeichnisses aufgebraucht, sodass der Leser eine überschaubare Menge an Sachinformationen in absehbarer Zeit bewältigen kann. Anhand von unzähligen Beispielen, Berechnungsmustern und Handlungsanleitungen kann man die Anwendung des RVG rasch erlernen. Dennoch findet die Autorin auch Platz, um aktuelle Probleme wie die Vergütungsvereinbarung oder das Erfolgshonorar kurz zu erwähnen.

Zunächst werden mit der Erläuterung der verschiedenen Formen von Auslagen sowie den vorhandenen Typen von Gebühren die Essentialia des Rechtsgebiets behandelt. Vor allem Details wie die Hebegebühr oder die Erledigungsgebühr werden pragmatisch abgearbeitet. Danach wird zunächst die außergerichtliche Tätigkeit gebührenmäßig erfasst. Dies betrifft neben der echten Vertretung in außergerichtlichen Verfahren auch die Prüfung von Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, aber auch Beratungshilfe, Begutachtung oder Mediation. Sodann werden auf fast 130 Seiten Zivilrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit und öffentliches Recht abgehandelt. Dabei kommen nicht nur Standardfragen zur Sprache, sondern auch Besonderheiten wie etwa die Tätigkeit als Anwalt in Untervollmacht oder in Prozesskostenhilfeverfahren, sowie das in den letzten Jahren in veritable Auswüchse erwachsene Problem der Anrechnung von Gebühren. Aber auch diese Thematik wird ausführlich besprochen und mit einem eigenen Exkurskapitel zur Titulierung der Erstattungsansprüche im Zivilverfahren abgerundet. Im Abschnitt zu den Strafsachen werden wie selbstverständlich auch die Gebührenberechnungen für Privatklageverfahren, Maßregelvollzug oder Gnadengesuche erläutert. Leider wird im Kapitel zu den Bußgeldsachen nicht darauf hingewiesen, dass bei Einspruchsrücknahme bis zu einer gewissen Frist vor der Hauptverhandlung dennoch bestimmte Gebühren anfallen, sodass bei aussichtslosen Angelegenheiten durchaus eine frühe Einspruchsrücknahme lohnenswert ist. Hinzu kommen noch ein Kapitel zu sonstigen Verfahren, z.B. bei Disziplinarverfahren, sowie ein anspruchsvolles Schlusskapitel zur Frage der zeitlichen Anwendung der verschiedenen RVG-Fassungen sowie der BRAGO.

Für den Einstieg in das RVG wird man als Student und als Referendar kaum ein geeigneteres Werk finden, da man anhand der vielen Beispiele sukzessive und anschaulich in die Thematik eingeführt wird. Für Detail- und Spezialfragen kann man dann mit dem erworbenen Grundwissen auf Kommentare zurückgreifen.

geschrieben am 26.03.2010 | 359 Wörter | 2475 Zeichen

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