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Handbuch der Beweislast


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch der Beweislast Die neunbändige Reihe der Handbücher der Beweislast erscheint derzeit in einer Neuauflage, für den Bereich des Sachenrechts ist es bereits die dritte Auflage, allerdings unter geändertem Bearbeiterteam. Charakteristisch für die Handbücher ist nicht nur die Fokussierung auf die Beweislastverteilung, sondern auch auf die Beweisführung und die Beweiswürdigung, sodass man, gerade in Kombination mit dem Grundlagenband der Reihe gründlich auf den Zivilprozess vorbereitet wird. Die Gestaltung der Werke beinhaltet keine Überraschungen, sorgt aber durch eine klare Aufteilung zwischen Textabschnitten und Fußnotenapparat für eine zügige Lektüre. Die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung sind opulent, sowohl innerhalb der Fußnoten als auch vor größeren Abschnitten, und die Hervorhebungstechnik ist effektiv. Ganz klassisch werden in diesem Band zum Sachenrecht nicht nur das Fahrnisrecht und das Immobiliarsachenrecht abgedeckt, sondern auch das Wohnungseigentumsrecht sowie das Erbbaurecht behandelt. Auf diese Weise kann man sich sowohl schon zu Studienzeiten mit den Ausführungen auseinander setzen als auch im Rahmen des Vorbereitungsdienstes praktische Fragen nachschlagen. Hinzu kommen aber auch themenbezogene Exkurse wie etwa zur Beweisführung und Beweislast im Grundbuchverfahren oder zu Schäden durch Bergbau bei den nachbarrechtlichen Normen, was keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist, sondern ein schöner Service für den Leser. In hohem Maße ausbildungsrelevant sind, unter anderem, die klaren Vorgaben zu den Besitzschutzansprüchen einschließlich möglicher Klagetypen, die instruktiven Erläuterungen zur Vormerkung oder auch die Entschädigungsmöglichkeiten im nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch. Ebenfalls zu loben sind die gut nachvollziehbaren Beschreibungen zum Vindikationsanspruch mitsamt dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, das in Lehrbüchern bisweilen zu Unrecht stiefmütterlich behandelt wird, sowie die Abbildung der Ansprüche nach § 1004 BGB. Daneben kann sich der Leser aber auch in grundlegenden Darstellungen vertiefen, wie sie etwa zu den Rechtsvermutungen der §§ 891 oder 1006 BGB sowie in § 1138 BGB zum öffentlichen Glauben des Grundbuchs präsentiert werden. Die unbeweglichen Sicherungsrechte Hypothek und Grundschuld sind in gebotenem Umfang ausgearbeitet und die Autoren sparen dabei nicht mit praktischen Erläuterungen, etwa zu Begrifflichkeiten. Die in nur geringem Umfang normierte Grundschuld wird durch die präzisen Ausführungen rasch transparent, gerade was Besonderheiten wie die Haftungsausdehnung oder das Erlöschen der gesicherten Forderung betrifft. Schließlich positiv zu nennen sind die umsichtig differenzierten Ansprüche bei rechtswidriger Veräußerung des Pfandes. Es ist ganz klar, dass sich erst mit zunehmender Dauer und Intensität der Ausbildung der Blick in die Reihe der Handbücher der Beweislast richtig lohnt. Je mehr man mit dem Prozess als solchem befasst ist, desto wichtiger ist es neben den klassischen Kenntnissen zu Beweispflicht und Beweislast eventuelle Sonderfälle und seltene Konstellationen in den zugehörigen Bänden zielsicher und effektiv nachschlagen zu können. Das Werk zum Sachenrecht ist dank der frühen Behandlung im Studienkanon ein elementarer Bestandteil juristischer Ausbildungsliteratur und man sollte sich durchaus die Muße gönnen, zu den einzelnen Problemen zu stöbern.

Die neunbändige Reihe der Handbücher der Beweislast erscheint derzeit in einer Neuauflage, für den Bereich des Sachenrechts ist es bereits die dritte Auflage, allerdings unter geändertem Bearbeiterteam. Charakteristisch für die Handbücher ist nicht nur die Fokussierung auf die Beweislastverteilung, sondern auch auf die Beweisführung und die Beweiswürdigung, sodass man, gerade in Kombination mit dem Grundlagenband der Reihe gründlich auf den Zivilprozess vorbereitet wird.

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Die Gestaltung der Werke beinhaltet keine Überraschungen, sorgt aber durch eine klare Aufteilung zwischen Textabschnitten und Fußnotenapparat für eine zügige Lektüre. Die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung sind opulent, sowohl innerhalb der Fußnoten als auch vor größeren Abschnitten, und die Hervorhebungstechnik ist effektiv.

Ganz klassisch werden in diesem Band zum Sachenrecht nicht nur das Fahrnisrecht und das Immobiliarsachenrecht abgedeckt, sondern auch das Wohnungseigentumsrecht sowie das Erbbaurecht behandelt. Auf diese Weise kann man sich sowohl schon zu Studienzeiten mit den Ausführungen auseinander setzen als auch im Rahmen des Vorbereitungsdienstes praktische Fragen nachschlagen. Hinzu kommen aber auch themenbezogene Exkurse wie etwa zur Beweisführung und Beweislast im Grundbuchverfahren oder zu Schäden durch Bergbau bei den nachbarrechtlichen Normen, was keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist, sondern ein schöner Service für den Leser. In hohem Maße ausbildungsrelevant sind, unter anderem, die klaren Vorgaben zu den Besitzschutzansprüchen einschließlich möglicher Klagetypen, die instruktiven Erläuterungen zur Vormerkung oder auch die Entschädigungsmöglichkeiten im nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch. Ebenfalls zu loben sind die gut nachvollziehbaren Beschreibungen zum Vindikationsanspruch mitsamt dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, das in Lehrbüchern bisweilen zu Unrecht stiefmütterlich behandelt wird, sowie die Abbildung der Ansprüche nach § 1004 BGB. Daneben kann sich der Leser aber auch in grundlegenden Darstellungen vertiefen, wie sie etwa zu den Rechtsvermutungen der §§ 891 oder 1006 BGB sowie in § 1138 BGB zum öffentlichen Glauben des Grundbuchs präsentiert werden.

Die unbeweglichen Sicherungsrechte Hypothek und Grundschuld sind in gebotenem Umfang ausgearbeitet und die Autoren sparen dabei nicht mit praktischen Erläuterungen, etwa zu Begrifflichkeiten. Die in nur geringem Umfang normierte Grundschuld wird durch die präzisen Ausführungen rasch transparent, gerade was Besonderheiten wie die Haftungsausdehnung oder das Erlöschen der gesicherten Forderung betrifft. Schließlich positiv zu nennen sind die umsichtig differenzierten Ansprüche bei rechtswidriger Veräußerung des Pfandes.

Es ist ganz klar, dass sich erst mit zunehmender Dauer und Intensität der Ausbildung der Blick in die Reihe der Handbücher der Beweislast richtig lohnt. Je mehr man mit dem Prozess als solchem befasst ist, desto wichtiger ist es neben den klassischen Kenntnissen zu Beweispflicht und Beweislast eventuelle Sonderfälle und seltene Konstellationen in den zugehörigen Bänden zielsicher und effektiv nachschlagen zu können. Das Werk zum Sachenrecht ist dank der frühen Behandlung im Studienkanon ein elementarer Bestandteil juristischer Ausbildungsliteratur und man sollte sich durchaus die Muße gönnen, zu den einzelnen Problemen zu stöbern.

geschrieben am 05.06.2010 | 439 Wörter | 2924 Zeichen

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