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Die Haftung des Rechtsanwalts


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Die Haftung des Rechtsanwalts Nachdem vor kurzem bereits ein Buch zur Anwaltshaftung aus der Reihe NJW-Praxis vorgestellt werden konnte (siehe die Rezensionen September 2009), kann man sich nun in noch größerem Umfang in die Materie vertiefen. Das Praxishandbuch zur Anwaltshaftung, immerhin bereits in achter Auflage erschienen, führt den Leser intensiv durch Grundlagen und Details von Haftungsrecht, Haftungsbeschränkungen und Haftpflichtversicherung. Knapp 880 Seiten inklusive einem beeindruckend großen Sachregister harren der Bearbeitung. Die Gestaltung des Handbuchs ermöglicht dem Leser eine effektive Wissensaufnahme. Dies geschieht durch eine geschickte Verflechtung von erläuterndem Fließtext und wörtlichen Zitaten samt ggf. kritischer Würdigung durch die Autoren. Sinnvoll eingesetzte Hervorhebungen und ein umfassender Fußnotenapparat ergänzen die Lektüre in passender Weise. Graphische Elemente sind Mangelware, müssen bei einem so grundlegenden Thema aber auch nicht unbedingt enthalten sein. Das Recht der Anwaltshaftung ist mangels eigener Kodifikation wesentlich auf die Rechtsprechung angewiesen, sodass die derzeitige Autorenbesetzung, ein erfahrener OLG-Richter sowie ein RA beim BGH, dem Leser in idealer Weise die praktischen Feinheiten der Thematik nahe bringen können, ohne sich in wissenschaftlich-theoretischen Denkgebilden zu versteigen. Dies ist besonders für den Leser in Ausbildung wichtig, der ja gerade bei der nicht allzu seltenen Berufswahl Rechtsanwalt beizeiten die Weichen für eine möglichst haftungsfreie Berufsausübung stellen sollte. Dazu leistet dieses Handbuch einen enormen Beitrag. Klassisch beginnt die Darstellung mit den Rechtsgrundlagen der anwaltlichen Haftung. Sowohl der Anwaltsvertrag mit den möglichen Vertragspartnern und Haftungsbeschränkungen als auch außervertragliche Haftungsgrundlagen werden prägnant angesprochen. Die Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung ist Thema des zweiten Kapitels und führt den Leser zunächst und zwangsläufig zum Studium der anwaltlichen Pflichten. Dieses Kapitel allein macht die Anschaffung des Werks zum Berufseinstieg schon lohnenswert. Hier finden sich Ausführungen zu Informationspflichten, zur Qualität der rechtlichen Bearbeitung des Mandats, zur Weisungsgebundenheit sowie zu zahlreichen Nebenpflichten wie etwa der Herausgabepflicht von Unterlagen. Nicht vergessen werden auch Probleme der Darlegungs- und Beweislast. Die weiteren Prüfungspunkte Rechtswidrigkeit und Verschulden werden in einem knappen Zwischenkapitel verortet, bevor dann der Ursachen- und Zurechnungszusammenhang erklärt wird. Die essentiellen Lehren des allgemeinen Teils des Schadensrechts werden hier rekapituliert und der Besonderheit der Haftungsmaterie angepasst. Insbesondere das Stichwort des normativen Schadens wird hier exzellent präsentiert. Kürzere Abschnitte behandeln noch die Bereiche Mitverschulden, Zurückbehaltungsrecht, die Auswirkungen einer Kündigung oder die Aufrechnung mit Gebührenansprüchen, bevor man sich dann ganz präzise der Verjährungsproblematik widmen kann. Positiv zu erwähnen ist hierbei, dass die Autoren trotz der mittlerweile seit längerem aufgehobenen Norm des § 51b BRAO a.F. zur Verjährung von Regressansprüchen die Rechtsprechung zur Verjährung nicht nur auf die allgemeinen Vorschriften des BGB beschränken, sondern die Bedeutung des Übergangsrechts für den Leser herausarbeiten. Auch Unterbrechungsmöglichkeiten der Verjährung nach altem Recht sind weiterhin möglicher Prozessstoff und werden nach wie vor umfangreich ausgearbeitet. Besonders spannend liest sich sodann auch der zehnte Abschnitt mit alphabetisch sortierten Stichworten zu Regresssituationen. Dabei wurden nicht nur neue Begriffe aufgenommen, etwa das Arzthaftungsrecht, sondern auch die aktuelle Literatur und Rechtsprechung in die bestehenden Unterkapitel integriert. Neben Klassikern wie der Kostenberatung oder Treuhandtätigkeit informieren die Autoren auch zu neuen Tätigkeitsfeldern wie der Mediation. Im Schlusskapitel zur Haftpflichtversicherung wurde außerdem das neue VVG integriert. Dies führt natürlich dazu, dass das Unterkapitel zu den Obliegenheiten mit besonderer Aufmerksamkeit gelesen werden sollte. Nachdem die anwaltliche Tätigkeit immer öfter zum Gegenstand von Pflicht- und Schwerpunktausbildung wird bzw. noch werden soll, darf die Haftungsfrage von Beginn an nicht aus den Augen gelassen werden. Natürlich bilden handliche Lehrbücher für Studenten und Referendare den Einstieg, aber bereits in vertiefenden Seminaren oder letztendlich bei der Vorbereitung auf den Berufseinstieg benötigt der junge Jurist handfeste und zahlreiche Informationen über die Risikobehaftetheit des eigenen Tuns. Dieses Handbuch darf man deshalb mit Nachdruck zur Lektüre und bei Gelegenheit zur Anschaffung empfehlen.

Nachdem vor kurzem bereits ein Buch zur Anwaltshaftung aus der Reihe NJW-Praxis vorgestellt werden konnte (siehe die Rezensionen September 2009), kann man sich nun in noch größerem Umfang in die Materie vertiefen. Das Praxishandbuch zur Anwaltshaftung, immerhin bereits in achter Auflage erschienen, führt den Leser intensiv durch Grundlagen und Details von Haftungsrecht, Haftungsbeschränkungen und Haftpflichtversicherung. Knapp 880 Seiten inklusive einem beeindruckend großen Sachregister harren der Bearbeitung.

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Die Gestaltung des Handbuchs ermöglicht dem Leser eine effektive Wissensaufnahme. Dies geschieht durch eine geschickte Verflechtung von erläuterndem Fließtext und wörtlichen Zitaten samt ggf. kritischer Würdigung durch die Autoren. Sinnvoll eingesetzte Hervorhebungen und ein umfassender Fußnotenapparat ergänzen die Lektüre in passender Weise. Graphische Elemente sind Mangelware, müssen bei einem so grundlegenden Thema aber auch nicht unbedingt enthalten sein.

Das Recht der Anwaltshaftung ist mangels eigener Kodifikation wesentlich auf die Rechtsprechung angewiesen, sodass die derzeitige Autorenbesetzung, ein erfahrener OLG-Richter sowie ein RA beim BGH, dem Leser in idealer Weise die praktischen Feinheiten der Thematik nahe bringen können, ohne sich in wissenschaftlich-theoretischen Denkgebilden zu versteigen. Dies ist besonders für den Leser in Ausbildung wichtig, der ja gerade bei der nicht allzu seltenen Berufswahl Rechtsanwalt beizeiten die Weichen für eine möglichst haftungsfreie Berufsausübung stellen sollte. Dazu leistet dieses Handbuch einen enormen Beitrag.

Klassisch beginnt die Darstellung mit den Rechtsgrundlagen der anwaltlichen Haftung. Sowohl der Anwaltsvertrag mit den möglichen Vertragspartnern und Haftungsbeschränkungen als auch außervertragliche Haftungsgrundlagen werden prägnant angesprochen. Die Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung ist Thema des zweiten Kapitels und führt den Leser zunächst und zwangsläufig zum Studium der anwaltlichen Pflichten. Dieses Kapitel allein macht die Anschaffung des Werks zum Berufseinstieg schon lohnenswert. Hier finden sich Ausführungen zu Informationspflichten, zur Qualität der rechtlichen Bearbeitung des Mandats, zur Weisungsgebundenheit sowie zu zahlreichen Nebenpflichten wie etwa der Herausgabepflicht von Unterlagen. Nicht vergessen werden auch Probleme der Darlegungs- und Beweislast. Die weiteren Prüfungspunkte Rechtswidrigkeit und Verschulden werden in einem knappen Zwischenkapitel verortet, bevor dann der Ursachen- und Zurechnungszusammenhang erklärt wird. Die essentiellen Lehren des allgemeinen Teils des Schadensrechts werden hier rekapituliert und der Besonderheit der Haftungsmaterie angepasst. Insbesondere das Stichwort des normativen Schadens wird hier exzellent präsentiert. Kürzere Abschnitte behandeln noch die Bereiche Mitverschulden, Zurückbehaltungsrecht, die Auswirkungen einer Kündigung oder die Aufrechnung mit Gebührenansprüchen, bevor man sich dann ganz präzise der Verjährungsproblematik widmen kann. Positiv zu erwähnen ist hierbei, dass die Autoren trotz der mittlerweile seit längerem aufgehobenen Norm des § 51b BRAO a.F. zur Verjährung von Regressansprüchen die Rechtsprechung zur Verjährung nicht nur auf die allgemeinen Vorschriften des BGB beschränken, sondern die Bedeutung des Übergangsrechts für den Leser herausarbeiten. Auch Unterbrechungsmöglichkeiten der Verjährung nach altem Recht sind weiterhin möglicher Prozessstoff und werden nach wie vor umfangreich ausgearbeitet. Besonders spannend liest sich sodann auch der zehnte Abschnitt mit alphabetisch sortierten Stichworten zu Regresssituationen. Dabei wurden nicht nur neue Begriffe aufgenommen, etwa das Arzthaftungsrecht, sondern auch die aktuelle Literatur und Rechtsprechung in die bestehenden Unterkapitel integriert. Neben Klassikern wie der Kostenberatung oder Treuhandtätigkeit informieren die Autoren auch zu neuen Tätigkeitsfeldern wie der Mediation. Im Schlusskapitel zur Haftpflichtversicherung wurde außerdem das neue VVG integriert. Dies führt natürlich dazu, dass das Unterkapitel zu den Obliegenheiten mit besonderer Aufmerksamkeit gelesen werden sollte.

Nachdem die anwaltliche Tätigkeit immer öfter zum Gegenstand von Pflicht- und Schwerpunktausbildung wird bzw. noch werden soll, darf die Haftungsfrage von Beginn an nicht aus den Augen gelassen werden. Natürlich bilden handliche Lehrbücher für Studenten und Referendare den Einstieg, aber bereits in vertiefenden Seminaren oder letztendlich bei der Vorbereitung auf den Berufseinstieg benötigt der junge Jurist handfeste und zahlreiche Informationen über die Risikobehaftetheit des eigenen Tuns. Dieses Handbuch darf man deshalb mit Nachdruck zur Lektüre und bei Gelegenheit zur Anschaffung empfehlen.

geschrieben am 05.06.2010 | 597 Wörter | 4176 Zeichen

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