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Das Beweisrecht der ZPO


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Das Beweisrecht der ZPO Auch wenn die EinschrĂ€nkung bereits auf der Titelseite steht („Ein Praxishandbuch fĂŒr Richter und RechtsanwĂ€lte“), sollte man sich als Referendar nicht davon abhalten lassen, dieses ganz ausgezeichnete Lehrbuch komplett durchzulesen. Selten erhĂ€lt man in einem so ausgewogenen VerhĂ€ltnis zwischen Kompaktheit und Detailliertheit so instruktive Informationen zum Beweisrecht des Zivilverfahrens. Dabei werden auf den gerade einmal 200 Seiten nicht nur Kapitel zu Standardthemen wie Beweismittel, Beweisgegenstand, Behauptungs-, Darlegungs- und Beweislast prĂ€sentiert, sondern auch ganz konkrete Arbeitshilfen in den Kapiteln zur BeweiswĂŒrdigung oder zur Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises gegeben. Ebenfalls ein LektĂŒretipp ist die Abgrenzung zwischen Parteianhörung und Parteivernehmung, gerade wenn man kurz vor dem Berufseinstieg als Rechtsanwalt steht. All diese Aspekte sind zudem fĂŒr das Assessorexamen höchst relevant und schon deshalb kann man das Werk nur empfehlen. Die anwaltliche Sicht auf das Verfahren wird in einem eigenen Kapitel zur Prozesstaktik ebenso aufgegriffen wie in zahlreichen Hinweisen quer durch das gesamte Buch. Auf diese Weise ist das Werk ein echter Ratgeber fĂŒr alle Verfahrensbeteiligten und hat die Anwaltsausrichtung nicht nur als Alibi parat. Im Vordergrund steht zwar meist die richterliche Sicht auf den Prozess, gerade was VerfĂŒgungen und BeschlĂŒsse angeht, aber dennoch ist dieser Fokus auch fĂŒr den Anwalt wichtig, um fĂŒr den Mandanten zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Art und Weise zu intervenieren. Auch die prozessualen Dauerbrenner wie PrĂ€klusion von Angriffs- und Verteidigungsmitteln oder auch die Vermeidung von Suggestivfragen an den Zeugen werden ausfĂŒhrlich und prĂ€zise aufbereitet. Querverweise auf besonderes materielles Recht (Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht) sind auch immer wieder aufzufinden. Selbst wenn man als Praktiker an vereinzelten Stellen genauere Anregungen lesen möchte, etwa bei der Frage, ob der Richter eigene Erkenntnisse aus anderen Dezernaten des Gerichts den Parteien per Hinweis mitteilen muss oder nur kann (klassische Beispiele: laufende Strafverfahren, drohende Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, laufende Betreuungsbegutachtung), schmĂ€lert das den Erkenntnisgewinn des Buches nicht und schon gar nicht die Eignung fĂŒr die juristische Ausbildung, gerade im Hinblick auf den Berufseinstieg. Insgesamt ist das Werk demnach eine echte Empfehlung fĂŒr den zivilrechtlich orientierten Referendar und vor allem fĂŒr denjenigen, der in KĂŒrze als Anwalt mit zivilrechtlichem Schwerpunkt tĂ€tig werden will. Nachdem man auf das Buch auch immer wieder zurĂŒckgreifen kann, lohnen sich LektĂŒre und Kauf gleichermaßen.

Auch wenn die EinschrĂ€nkung bereits auf der Titelseite steht („Ein Praxishandbuch fĂŒr Richter und RechtsanwĂ€lte“), sollte man sich als Referendar nicht davon abhalten lassen, dieses ganz ausgezeichnete Lehrbuch komplett durchzulesen. Selten erhĂ€lt man in einem so ausgewogenen VerhĂ€ltnis zwischen Kompaktheit und Detailliertheit so instruktive Informationen zum Beweisrecht des Zivilverfahrens. Dabei werden auf den gerade einmal 200 Seiten nicht nur Kapitel zu Standardthemen wie Beweismittel, Beweisgegenstand, Behauptungs-, Darlegungs- und Beweislast prĂ€sentiert, sondern auch ganz konkrete Arbeitshilfen in den Kapiteln zur BeweiswĂŒrdigung oder zur Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises gegeben. Ebenfalls ein LektĂŒretipp ist die Abgrenzung zwischen Parteianhörung und Parteivernehmung, gerade wenn man kurz vor dem Berufseinstieg als Rechtsanwalt steht. All diese Aspekte sind zudem fĂŒr das Assessorexamen höchst relevant und schon deshalb kann man das Werk nur empfehlen. Die anwaltliche Sicht auf das Verfahren wird in einem eigenen Kapitel zur Prozesstaktik ebenso aufgegriffen wie in zahlreichen Hinweisen quer durch das gesamte Buch. Auf diese Weise ist das Werk ein echter Ratgeber fĂŒr alle Verfahrensbeteiligten und hat die Anwaltsausrichtung nicht nur als Alibi parat. Im Vordergrund steht zwar meist die richterliche Sicht auf den Prozess, gerade was VerfĂŒgungen und BeschlĂŒsse angeht, aber dennoch ist dieser Fokus auch fĂŒr den Anwalt wichtig, um fĂŒr den Mandanten zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Art und Weise zu intervenieren. Auch die prozessualen Dauerbrenner wie PrĂ€klusion von Angriffs- und Verteidigungsmitteln oder auch die Vermeidung von Suggestivfragen an den Zeugen werden ausfĂŒhrlich und prĂ€zise aufbereitet. Querverweise auf besonderes materielles Recht (Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht) sind auch immer wieder aufzufinden.

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Selbst wenn man als Praktiker an vereinzelten Stellen genauere Anregungen lesen möchte, etwa bei der Frage, ob der Richter eigene Erkenntnisse aus anderen Dezernaten des Gerichts den Parteien per Hinweis mitteilen muss oder nur kann (klassische Beispiele: laufende Strafverfahren, drohende Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, laufende Betreuungsbegutachtung), schmĂ€lert das den Erkenntnisgewinn des Buches nicht und schon gar nicht die Eignung fĂŒr die juristische Ausbildung, gerade im Hinblick auf den Berufseinstieg.

Insgesamt ist das Werk demnach eine echte Empfehlung fĂŒr den zivilrechtlich orientierten Referendar und vor allem fĂŒr denjenigen, der in KĂŒrze als Anwalt mit zivilrechtlichem Schwerpunkt tĂ€tig werden will. Nachdem man auf das Buch auch immer wieder zurĂŒckgreifen kann, lohnen sich LektĂŒre und Kauf gleichermaßen.

geschrieben am 05.06.2010 | 364 Wörter | 2379 Zeichen

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