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Praxishandbuch für Nachlassinsolvenzverfahren


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Praxishandbuch für Nachlassinsolvenzverfahren Das Nachlassinsolvenzrecht ist eine heikle Schnittstelle zwischen dem Insolvenzrecht und dem bürgerlichen Recht, speziell dem Erbrecht, z.B. bei der Haftungsbeschränkung des Erben. Dennoch ist es innerhalb des Insolvenzrechts nur ein Randgebiet und gerade an kleineren Insolvenzgerichten ist die Anzahl der Fälle verschwindend gering. Auf Kommentare und Lehrbücher kann man sich auch nicht beruhigt verlassen, insbesondere nicht was den Aspekt der Anwendung der allgemeinen Normen auf das Nachlassinsolvenzverfahren angeht. Hier will das vorliegende Handbuch Abhilfe schaffen. Weniger als 500 Seiten bei eleganter Aufmachung genügen den Autoren zu einer präzisen, aber dennoch eingängigen Darstellung der Materie sowohl aus verfahrensrechtlicher als auch aus materiell-rechtlicher Sicht. Getreu dem Zweck des Werks halten sich die Autoren nicht mit langen historischen Abhandlungen auf, sondern führen den Leser sofort in die Untiefen der Eröffnung des Verfahrens, nennen die Zusammensetzung der Insolvenzmasse und die Beteiligten des Verfahrens. Schon bei den Eröffnungsgründen kann man dann die praktischen Probleme der Nachlassinsolvenz erkennen: wann ist denn der Nachlass zahlungsunfähig? Welche liquiden Mittel und Verbindlichkeiten hat der Nachlass denn? Die Verknüpfung mit der erbrechtlichen Prüfung ist also gar nicht zu vermeiden. Auch in die später erläuterte Vergütung des vorläufigen Verwalters fließen erbfallspezifische Aspekte mit ein, die es zu berücksichtigen gilt. Weitere Probleme tauchen dann auf, wenn Kosten entstehen: diese müssen zugeordnet werden, aber wem? Unter diesem Blickwinkel lesen sich die Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts über den Eröffnungsantrag ganz anders als ein gewöhnliches Insolvenzlehrbuch. Natürlich gibt es allgemeine insolvenzrechtliche Vorschriften, die keiner besonderen Handhabung bedürfen und die der Verwalter ganz normal nutzen kann, etwa wenn es um Masseverwaltung, Masseverwertung oder um die Anfechtung geht. Die besonderen Masseverbindlichkeiten, § 324 InsO, werden schön ausgeleuchtet. Das Buch überzeugt, erfreulicherweise gemäß seiner Zielsetzung, immer wieder mit dem besonderen Blick auf die Nachlasssituation, und dies nicht nur bei insolvenzrechtlichen Normen, sondern beispielsweise auch in kleinen Kapiteln wie etwa zur Erbschaftssteuer und deren Geltendmachung. Das nächste große Kapitel thematisiert die Nachlassverwaltung samt Auswahl, Stellung und Aufgaben des Verwalters sowie seinen Verfügungsbefugnissen. Hier sind vor allem die Zustimmungsschranken bei Verwertungshandlungen lesenswert aufgeführt. Ein weiterer Teil des Buches widmet sich den nachlassspezifischen Ansprüchen, also konkret den Normen des BGB. Hier werden Ansprüche der Gläubiger gegen den Erben geprüft oder auch Ersatzpflichten wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht angesprochen, allesamt mit Fragen der Beweislast und der Verjährung. Die Beschränkung der Erbenhaftung erhält ebenfalls ein eigenes Kapitel, sodass man sich nicht nur mit den gesetzlich geregelten Einreden, sondern auch intensiv mit der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie einer möglichen Anfechtung der Willenserklärung befassen kann. Ebenso erläutert werden die Errichtung des Inventars und die dabei auftretenden Haftungsfragen, z.B. nach § 2005 BGB, und die problematischen Konsequenz der unbeschränkten Erbenhaftung. Neben verfahrensrechtlichen Details wie dem Aufgebotsverfahren kommen in diesem Kapitel aber auch Sonderkonstellationen wie die Beteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft zur Sprache sowie die Haftung von Miterben für Nachlassverbindlichkeiten. Beschlossen wird das Werk mit Sonderfragen, etwa dem Zusammentreffen von Nachlass- und Erbeninsolvenz oder der Auswirkung des Todes des Schuldners auf die Restschuldbefreiung. Ein wirklich gelungenes Buch zu einer seltenen und schwierigen Materie, Gratulation an die Autoren! Die Verknüpfung zwischen Konkurs- und Erbrecht und auch die konsequente Ausrichtung des allgemeinen Insolvenzrechts an den Bedürfnissen der Nachlasssituation gelingen vorzüglich.

Das Nachlassinsolvenzrecht ist eine heikle Schnittstelle zwischen dem Insolvenzrecht und dem bürgerlichen Recht, speziell dem Erbrecht, z.B. bei der Haftungsbeschränkung des Erben. Dennoch ist es innerhalb des Insolvenzrechts nur ein Randgebiet und gerade an kleineren Insolvenzgerichten ist die Anzahl der Fälle verschwindend gering. Auf Kommentare und Lehrbücher kann man sich auch nicht beruhigt verlassen, insbesondere nicht was den Aspekt der Anwendung der allgemeinen Normen auf das Nachlassinsolvenzverfahren angeht. Hier will das vorliegende Handbuch Abhilfe schaffen. Weniger als 500 Seiten bei eleganter Aufmachung genügen den Autoren zu einer präzisen, aber dennoch eingängigen Darstellung der Materie sowohl aus verfahrensrechtlicher als auch aus materiell-rechtlicher Sicht.

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Getreu dem Zweck des Werks halten sich die Autoren nicht mit langen historischen Abhandlungen auf, sondern führen den Leser sofort in die Untiefen der Eröffnung des Verfahrens, nennen die Zusammensetzung der Insolvenzmasse und die Beteiligten des Verfahrens. Schon bei den Eröffnungsgründen kann man dann die praktischen Probleme der Nachlassinsolvenz erkennen: wann ist denn der Nachlass zahlungsunfähig? Welche liquiden Mittel und Verbindlichkeiten hat der Nachlass denn? Die Verknüpfung mit der erbrechtlichen Prüfung ist also gar nicht zu vermeiden. Auch in die später erläuterte Vergütung des vorläufigen Verwalters fließen erbfallspezifische Aspekte mit ein, die es zu berücksichtigen gilt. Weitere Probleme tauchen dann auf, wenn Kosten entstehen: diese müssen zugeordnet werden, aber wem? Unter diesem Blickwinkel lesen sich die Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts über den Eröffnungsantrag ganz anders als ein gewöhnliches Insolvenzlehrbuch. Natürlich gibt es allgemeine insolvenzrechtliche Vorschriften, die keiner besonderen Handhabung bedürfen und die der Verwalter ganz normal nutzen kann, etwa wenn es um Masseverwaltung, Masseverwertung oder um die Anfechtung geht. Die besonderen Masseverbindlichkeiten, § 324 InsO, werden schön ausgeleuchtet. Das Buch überzeugt, erfreulicherweise gemäß seiner Zielsetzung, immer wieder mit dem besonderen Blick auf die Nachlasssituation, und dies nicht nur bei insolvenzrechtlichen Normen, sondern beispielsweise auch in kleinen Kapiteln wie etwa zur Erbschaftssteuer und deren Geltendmachung.

Das nächste große Kapitel thematisiert die Nachlassverwaltung samt Auswahl, Stellung und Aufgaben des Verwalters sowie seinen Verfügungsbefugnissen. Hier sind vor allem die Zustimmungsschranken bei Verwertungshandlungen lesenswert aufgeführt. Ein weiterer Teil des Buches widmet sich den nachlassspezifischen Ansprüchen, also konkret den Normen des BGB. Hier werden Ansprüche der Gläubiger gegen den Erben geprüft oder auch Ersatzpflichten wegen Verletzung der Insolvenzantragspflicht angesprochen, allesamt mit Fragen der Beweislast und der Verjährung. Die Beschränkung der Erbenhaftung erhält ebenfalls ein eigenes Kapitel, sodass man sich nicht nur mit den gesetzlich geregelten Einreden, sondern auch intensiv mit der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie einer möglichen Anfechtung der Willenserklärung befassen kann. Ebenso erläutert werden die Errichtung des Inventars und die dabei auftretenden Haftungsfragen, z.B. nach § 2005 BGB, und die problematischen Konsequenz der unbeschränkten Erbenhaftung. Neben verfahrensrechtlichen Details wie dem Aufgebotsverfahren kommen in diesem Kapitel aber auch Sonderkonstellationen wie die Beteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft zur Sprache sowie die Haftung von Miterben für Nachlassverbindlichkeiten. Beschlossen wird das Werk mit Sonderfragen, etwa dem Zusammentreffen von Nachlass- und Erbeninsolvenz oder der Auswirkung des Todes des Schuldners auf die Restschuldbefreiung.

Ein wirklich gelungenes Buch zu einer seltenen und schwierigen Materie, Gratulation an die Autoren! Die Verknüpfung zwischen Konkurs- und Erbrecht und auch die konsequente Ausrichtung des allgemeinen Insolvenzrechts an den Bedürfnissen der Nachlasssituation gelingen vorzüglich.

geschrieben am 05.06.2010 | 520 Wörter | 3539 Zeichen

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