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Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe


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Informationen zum Buch
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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe Fast 400 Seiten stark ist die Neuauflage mittlerweile und zeigt dem Leser eindrĂŒcklich die Wichtigkeit der Thematik auf. Die Anwaltsdichte und die oft prekĂ€re Einkommenssituation von Mandanten fĂŒhren zwangslĂ€ufig dazu, dass man sich in vielen FĂ€llen auf die GewĂ€hrung von Prozesskostenhilfe stĂŒtzen muss. Nahezu 3/4 des Buches werden der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenskostenhilfe gewidmet, der Rest verbleibt fĂŒr die Beratungshilfe. Einleitend werden die Anwendungsmöglichkeiten fĂŒr Prozesskostenhilfe in den verschiedenen Gerichtszweigen erlĂ€utert und die Parteien des Verfahrens vorgestellt. Sodann kann man sich ausfĂŒhrlich mit dem eigentlichen Bewilligungsverfahren beschĂ€ftigen. Hier kommen sowohl notwendige FormalitĂ€ten zur Sprache als auch die zivilprozessualen Auswirkungen der Antragstellung auf z.B. die VerjĂ€hrungshemmung oder das VerhĂ€ltnis zur eigentlichen Klage. Aufmerksam sollte man sich als fortgeschrittener Referendar die hier gut differenzierten Details zum rechtlichen Gehör und zur Akteneinsicht des Gegners ansehen, damit man in den ersten FĂ€llen als Praktiker nichts davon einzufordern vergisst. NaturgemĂ€ĂŸ nimmt die PrĂŒfung der subjektiven Voraussetzungen viel Raum fĂŒr die Darstellung ein, wenngleich in der Praxis immer mehr und immer bessere PKH-Berechnungsprogramme diese Arbeit erleichtern. Stets relevante Diskussionspunkte wie die unterlassene Vermögensnutzung, die Bestimmung des Schonvermögens oder gar die Pflicht zur Kreditaufnahme, der Abzug welcher Werbungskosten sowie welcher Kosten der Mietwohnung werden ausfĂŒhrlich abgehandelt und Streitfragen wie etwa zur BerĂŒcksichtigung von Strom- und Wasserkosten mit entsprechenden Nachweisen aufgegriffen. Lesenswert bereits fĂŒr Studenten in der Examensvorbereitung ist meiner Ansicht nach das sowohl materiell-rechtlich wie verfahrensrechtlich lehrreiche Unterkapitel zu den ProzesskostenvorschussansprĂŒchen. Ein praktisch sehr schwieriges Thema ist die PrĂŒfung der objektiven Voraussetzung der ProzesskostenhilfegewĂ€hrung, also die PrĂŒfung der Erfolgsaussichten von Klage oder Verteidigung, was aber in diesem Werk pragmatisch und mit Blick auf viele wichtige Einzelheiten gut verarbeitet wurde. Wiederum werden sowohl eher formale Fragen (wann kann frĂŒhestens PKH fĂŒr die Rechtsverteidigung gewĂ€hrt werden?) als auch kompliziertere Konstellationen (Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach PKH-Antragstellung) gleichberechtigt behandelt und fĂŒr den Leser nachvollziehbar aufgelöst. Akribisch mutet die Auflistung der Judikatur zur Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung an. Die nach der PrĂŒfung erfolgenden Konsequenzen wie die Bewilligungsentscheidung, die Beiordnung eines Anwalts oder auch die konkreten Auswirkungen auf die Kostenpflicht der antragstellenden Partei sowie die AnwaltsvergĂŒtung werden systematisch und gut nachvollziehbar erklĂ€rt. Überzeugend fĂŒr den Leser ist dabei vor allem die exakte Ausleuchtung der Rechtsbeziehungen des beigeordneten Anwalts zu Partei, Gegner und Staatskasse: wenn man zu Beginn auf PKH-FĂ€lle angewiesen ist, sollte man schnell verstehen, was von wem zu fordern ist. Abgerundet wird das Thema PKH durch Abschnitte zum Beschwerdeverfahren und grenzĂŒberschreitenden Sachverhalten. Der zweite Abschnitt des Buches ist der Beratungshilfe vorbehalten. Hier gefallen wiederum die prĂ€gnante Betrachtung der verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der Beratungshilfe sowie die Beschreibung des Verfahrensgangs bis zur Bewilligungsentscheidung durch den Rechtspfleger. Gut ausdifferenziert sind ebenso die verschiedenen AnsprĂŒche, die nach der Erteilung gegen die Staatskasse erwachsen. Kritisiert werden muss, dass die Verfahrenskostenhilfe trotz Nennung im Titel untergeht und auch familienrechtliche Besonderheiten nicht immer berĂŒcksichtigt sind. Weder ist die Verfahrenskostenhilfe im Sachregister genannt, noch gibt es ein eigenes Unterkapitel im gesamten Buch, das deren VerhĂ€ltnis zur PKH genauer erlĂ€utert (obwohl dies am Anfang in einem Absatz zu erledigen gewesen wĂ€re). Auch bei der Wahl des fĂŒr den Antrag zustĂ€ndigen Gerichts wird nicht nach Zivil- und Familiengerichtsbarkeit unterschieden, obwohl die genaue Nennung bei eiligen Angelegenheiten durchaus Verzögerungen durch gerichtsinterne Aktenschieberei ersparen kann. Ebenfalls unglĂŒcklich, z.T. nicht erfasst ist die Rolle der „Beteiligten“ in Verfahren nach dem FamFG, insbesondere nicht die eindeutige Neuregelung des § 77 FamFG, die diesen die Möglichkeit zur Stellungnahme einrĂ€umt und eben nicht nur „dem Gegner“, wie das in Rn. 168 dem § 118 ZPO gleichgesetzt wird. Auch bei der Frage der Beiordnung nach § 78 Abs. 2 FamFG hĂ€tten sich die Autoren mehr als die Nennung der Norm aus den Fingern saugen können. Insgesamt macht das Buch einen ĂŒberzeugenden Eindruck und ist fĂŒr Referendare und Berufseinsteiger fĂŒr den ZPO-Bereich mit Nachdruck zu empfehlen. In familienrechtlichen Angelegenheiten bleibt man aber fĂŒr die Besonderheiten des FamFG auf Kommentarliteratur angewiesen.

Fast 400 Seiten stark ist die Neuauflage mittlerweile und zeigt dem Leser eindrĂŒcklich die Wichtigkeit der Thematik auf. Die Anwaltsdichte und die oft prekĂ€re Einkommenssituation von Mandanten fĂŒhren zwangslĂ€ufig dazu, dass man sich in vielen FĂ€llen auf die GewĂ€hrung von Prozesskostenhilfe stĂŒtzen muss.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Nahezu 3/4 des Buches werden der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenskostenhilfe gewidmet, der Rest verbleibt fĂŒr die Beratungshilfe. Einleitend werden die Anwendungsmöglichkeiten fĂŒr Prozesskostenhilfe in den verschiedenen Gerichtszweigen erlĂ€utert und die Parteien des Verfahrens vorgestellt. Sodann kann man sich ausfĂŒhrlich mit dem eigentlichen Bewilligungsverfahren beschĂ€ftigen. Hier kommen sowohl notwendige FormalitĂ€ten zur Sprache als auch die zivilprozessualen Auswirkungen der Antragstellung auf z.B. die VerjĂ€hrungshemmung oder das VerhĂ€ltnis zur eigentlichen Klage. Aufmerksam sollte man sich als fortgeschrittener Referendar die hier gut differenzierten Details zum rechtlichen Gehör und zur Akteneinsicht des Gegners ansehen, damit man in den ersten FĂ€llen als Praktiker nichts davon einzufordern vergisst. NaturgemĂ€ĂŸ nimmt die PrĂŒfung der subjektiven Voraussetzungen viel Raum fĂŒr die Darstellung ein, wenngleich in der Praxis immer mehr und immer bessere PKH-Berechnungsprogramme diese Arbeit erleichtern. Stets relevante Diskussionspunkte wie die unterlassene Vermögensnutzung, die Bestimmung des Schonvermögens oder gar die Pflicht zur Kreditaufnahme, der Abzug welcher Werbungskosten sowie welcher Kosten der Mietwohnung werden ausfĂŒhrlich abgehandelt und Streitfragen wie etwa zur BerĂŒcksichtigung von Strom- und Wasserkosten mit entsprechenden Nachweisen aufgegriffen. Lesenswert bereits fĂŒr Studenten in der Examensvorbereitung ist meiner Ansicht nach das sowohl materiell-rechtlich wie verfahrensrechtlich lehrreiche Unterkapitel zu den ProzesskostenvorschussansprĂŒchen.

Ein praktisch sehr schwieriges Thema ist die PrĂŒfung der objektiven Voraussetzung der ProzesskostenhilfegewĂ€hrung, also die PrĂŒfung der Erfolgsaussichten von Klage oder Verteidigung, was aber in diesem Werk pragmatisch und mit Blick auf viele wichtige Einzelheiten gut verarbeitet wurde. Wiederum werden sowohl eher formale Fragen (wann kann frĂŒhestens PKH fĂŒr die Rechtsverteidigung gewĂ€hrt werden?) als auch kompliziertere Konstellationen (Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach PKH-Antragstellung) gleichberechtigt behandelt und fĂŒr den Leser nachvollziehbar aufgelöst. Akribisch mutet die Auflistung der Judikatur zur Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung an.

Die nach der PrĂŒfung erfolgenden Konsequenzen wie die Bewilligungsentscheidung, die Beiordnung eines Anwalts oder auch die konkreten Auswirkungen auf die Kostenpflicht der antragstellenden Partei sowie die AnwaltsvergĂŒtung werden systematisch und gut nachvollziehbar erklĂ€rt. Überzeugend fĂŒr den Leser ist dabei vor allem die exakte Ausleuchtung der Rechtsbeziehungen des beigeordneten Anwalts zu Partei, Gegner und Staatskasse: wenn man zu Beginn auf PKH-FĂ€lle angewiesen ist, sollte man schnell verstehen, was von wem zu fordern ist. Abgerundet wird das Thema PKH durch Abschnitte zum Beschwerdeverfahren und grenzĂŒberschreitenden Sachverhalten.

Der zweite Abschnitt des Buches ist der Beratungshilfe vorbehalten. Hier gefallen wiederum die prĂ€gnante Betrachtung der verschiedenen Einsatzmöglichkeiten der Beratungshilfe sowie die Beschreibung des Verfahrensgangs bis zur Bewilligungsentscheidung durch den Rechtspfleger. Gut ausdifferenziert sind ebenso die verschiedenen AnsprĂŒche, die nach der Erteilung gegen die Staatskasse erwachsen.

Kritisiert werden muss, dass die Verfahrenskostenhilfe trotz Nennung im Titel untergeht und auch familienrechtliche Besonderheiten nicht immer berĂŒcksichtigt sind. Weder ist die Verfahrenskostenhilfe im Sachregister genannt, noch gibt es ein eigenes Unterkapitel im gesamten Buch, das deren VerhĂ€ltnis zur PKH genauer erlĂ€utert (obwohl dies am Anfang in einem Absatz zu erledigen gewesen wĂ€re). Auch bei der Wahl des fĂŒr den Antrag zustĂ€ndigen Gerichts wird nicht nach Zivil- und Familiengerichtsbarkeit unterschieden, obwohl die genaue Nennung bei eiligen Angelegenheiten durchaus Verzögerungen durch gerichtsinterne Aktenschieberei ersparen kann. Ebenfalls unglĂŒcklich, z.T. nicht erfasst ist die Rolle der „Beteiligten“ in Verfahren nach dem FamFG, insbesondere nicht die eindeutige Neuregelung des § 77 FamFG, die diesen die Möglichkeit zur Stellungnahme einrĂ€umt und eben nicht nur „dem Gegner“, wie das in Rn. 168 dem § 118 ZPO gleichgesetzt wird. Auch bei der Frage der Beiordnung nach § 78 Abs. 2 FamFG hĂ€tten sich die Autoren mehr als die Nennung der Norm aus den Fingern saugen können.

Insgesamt macht das Buch einen ĂŒberzeugenden Eindruck und ist fĂŒr Referendare und Berufseinsteiger fĂŒr den ZPO-Bereich mit Nachdruck zu empfehlen. In familienrechtlichen Angelegenheiten bleibt man aber fĂŒr die Besonderheiten des FamFG auf Kommentarliteratur angewiesen.

geschrieben am 05.06.2010 | 638 Wörter | 4406 Zeichen

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