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Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht Das im Jahr 2006 als kompakter Kommentar zum WEG gestartete Werk ist nunmehr als Fachanwaltskommentar zum Wohnungseigentumsrecht auf dem Markt präsent und hat nach einer damaligen schnellen zweiten Auflage erst einmal die Rechtsentwicklung abgewartet, bevor nun in dritter Auflage wieder die aktuelle Lage abgebildet wird. Dieses kurze Innehalten war für Leser und Nutzer durchaus von Vorteil, als sich das WEG-Recht doch in einer dynamischen Entwicklung befand, die mit ein wenig Abstand besser zu erfassen ist als am unmittelbaren Puls des Geschehens. Knapp 1570 Seiten erwarten den Leser und sorgen in Kombination mit dem exzellenten FA-Kommentar von Schmid zum Mietrecht für ein gründliches Wissensfundament im Bereich der privaten Wohnungsangelegenheiten. Das Wohnungseigentumsrecht ist zwar weder im ersten noch im zweiten Staatsexamen wesentlicher Prüfungsgegenstand. Dennoch ist die Zahl der Rechtsstreitigkeiten in WEG-Sachen konstant, sodass man sich, gerade nach der mittlerweile nicht mehr ganz so neuen Überführung der WEG-Streitigkeiten in den normalen Zivilprozess grundsätzlich mit den Besonderheiten des WEG-Rechts auskennen sollte. Dies gilt zwar weniger für die Zivilstation, wo WEG-Sachen oftmals einem bestimmten Richter zugewiesen sind, sodass man nicht immer damit befasst werden dürfte. Umso mehr sollte man sich der Materie mittels dieses Kommentars aber annehmen, wenn man bei einem zivilrechtlich orientierten Rechtsanwalt Stationen ableistet und dieser einen Arbeitsschwerpunkt in Mietsachen und WEG-Sachen anbietet. Für das Studium sollte man zudem einige sachenrechtliche Besonderheiten kennen, die durch das WEG geprägt werden. Die Gestaltung des Kommentars ist angenehm, bietet aber wenige Überraschungen. Die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung sind in den großzügig aufgeteilten Text eingefügt, ausführliche Inhaltsübersichten leiten die Kommentierungen ein. Für die Ausbildung interessante allgemeine und besondere Probleme findet man zuhauf innerhalb der einzelnen Kommentierungen, sodass nur auszugsweise auf einige Passagen verwiesen werden kann. Zum einen ist verfahrensrechtlich neben der Einarbeitung der mittlerweile umfangreich vorhandenen Kausistik der Amtsgerichte auf die Problematik der Zwangsvollstreckung zugunsten und zulasten der Wohnungseigentümer in der Kommentierung zu § 1 WEG hinzuweisen. Insbesondere die Rezeption der BGH-Rechtsprechung gelingt hier überzeugend und instruktiv. Klassisch und zu Recht ausführlich geraten die Beschreibungen zu den möglichen, erlaubten und gängigen Handlungen und Kompetenzen des Verwalters und daneben auch denen der Eigentümerversammlung. Hier wird ebenfalls die aktuelle Judikatur verarbeitet, so z.B. zu den Fristen für Anfechtungen und Beschlüsse, aber auch schön die Systematik des Gesetzes offenbart, sodass sich der Leser die gedachten Machtstrukturen der Beteiligten gut vor Augen führen und die Bandbreite möglicher vertraglicher Gestaltungen bei bestehenden gesetzlichen Vorgaben erahnen kann. Die Autoren haben aber auch die verfahrensrechtlichen Befugnisse des Verwalters und die im Prozess auftretenden Fragen der Aktiv- und Passivlegitimation sehr genau erläutert. Ebenfalls zu diesem Themenkomplexe gehören die detaillierten Kommentierungen zu Klagen von Einzeleigentümern, die sich auf ausnahmsweise bestehende Einzelbefugnisse berufen können. Sachenrechtlich spannend sind die Zusammenstellungen zu Schaffung von Teil- und Sondereigentum und dessen Inhalt: auch hier können rechtliche Lage und vertragliche Gestaltung enorm divergieren, was den Beratungsbedarf stets aufrecht erhält. Auch denkbare nachträgliche Änderungen, seien sie einstimmig oder erzwungen, werden bezüglich des Vertrages oder der grundbuchrechtlichen Erfordernisse aufbereitet und erläutert. Besondere Beachtung darf der Leser dabei der Kommentierung zu § 10 Abs. 2 WEG schenken, wo die Vielfalt der im Innenverhältnis möglichen Regelungen aufgezeigt und die vorhandenen Grenzen und Möglichkeiten eruiert werden. Formalia wie die korrekte Protokollierung der Eigentümerversammlungen, die Bestellung und Abberufung eines Verwalters oder die Umlegung von Nutzen, Lasten und Kosten auf die Wohnungseigentümer sind korrekt, vielseitig und eingängig erklärt. In Ergänzung kommentiert werden die Heizkostenverordnung, die Energiesparverordnung, mittlerweile bearbeitet von Drasdo, was angesichts dessen hoher Publikationsquote eine erfreuliche Erweiterung des Autorenteams darstellt, und zusätzlich finden sich ausführliche steuerrechtliche Überlegungen sowie die Darstellung mietrechtlicher Besonderheiten einschließlich prozessualer Problemfelder. Ebenfalls vorhanden sind zahlreiche Muster für Verträge und Formulierungen zu Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung sowie Klagen und Anträgen. Dieser Kommentar ist für Ausbildung und Praxis gleichermaßen gut nutzbar und eine elementare Basis für die Beratung in Wohnungseigentumssachen. Die Bedürfnisse der mit dieser Materie befassten Leser werden sowohl auf Anwaltsseite wie auch auf Seiten des Gerichts bestens erfüllt und auch Studenten und Referendare finden sich dank der eingängigen Ausführungen schnell in der Materie zurecht. Die Arbeit mit dem Werk macht Spaß und setzt den guten Eindruck der Luchterhand’schen Fachanwaltskommentare nahtlos fort.

Das im Jahr 2006 als kompakter Kommentar zum WEG gestartete Werk ist nunmehr als Fachanwaltskommentar zum Wohnungseigentumsrecht auf dem Markt präsent und hat nach einer damaligen schnellen zweiten Auflage erst einmal die Rechtsentwicklung abgewartet, bevor nun in dritter Auflage wieder die aktuelle Lage abgebildet wird. Dieses kurze Innehalten war für Leser und Nutzer durchaus von Vorteil, als sich das WEG-Recht doch in einer dynamischen Entwicklung befand, die mit ein wenig Abstand besser zu erfassen ist als am unmittelbaren Puls des Geschehens. Knapp 1570 Seiten erwarten den Leser und sorgen in Kombination mit dem exzellenten FA-Kommentar von Schmid zum Mietrecht für ein gründliches Wissensfundament im Bereich der privaten Wohnungsangelegenheiten.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Das Wohnungseigentumsrecht ist zwar weder im ersten noch im zweiten Staatsexamen wesentlicher Prüfungsgegenstand. Dennoch ist die Zahl der Rechtsstreitigkeiten in WEG-Sachen konstant, sodass man sich, gerade nach der mittlerweile nicht mehr ganz so neuen Überführung der WEG-Streitigkeiten in den normalen Zivilprozess grundsätzlich mit den Besonderheiten des WEG-Rechts auskennen sollte. Dies gilt zwar weniger für die Zivilstation, wo WEG-Sachen oftmals einem bestimmten Richter zugewiesen sind, sodass man nicht immer damit befasst werden dürfte. Umso mehr sollte man sich der Materie mittels dieses Kommentars aber annehmen, wenn man bei einem zivilrechtlich orientierten Rechtsanwalt Stationen ableistet und dieser einen Arbeitsschwerpunkt in Mietsachen und WEG-Sachen anbietet. Für das Studium sollte man zudem einige sachenrechtliche Besonderheiten kennen, die durch das WEG geprägt werden.

Die Gestaltung des Kommentars ist angenehm, bietet aber wenige Überraschungen. Die Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung sind in den großzügig aufgeteilten Text eingefügt, ausführliche Inhaltsübersichten leiten die Kommentierungen ein.

Für die Ausbildung interessante allgemeine und besondere Probleme findet man zuhauf innerhalb der einzelnen Kommentierungen, sodass nur auszugsweise auf einige Passagen verwiesen werden kann. Zum einen ist verfahrensrechtlich neben der Einarbeitung der mittlerweile umfangreich vorhandenen Kausistik der Amtsgerichte auf die Problematik der Zwangsvollstreckung zugunsten und zulasten der Wohnungseigentümer in der Kommentierung zu § 1 WEG hinzuweisen. Insbesondere die Rezeption der BGH-Rechtsprechung gelingt hier überzeugend und instruktiv. Klassisch und zu Recht ausführlich geraten die Beschreibungen zu den möglichen, erlaubten und gängigen Handlungen und Kompetenzen des Verwalters und daneben auch denen der Eigentümerversammlung. Hier wird ebenfalls die aktuelle Judikatur verarbeitet, so z.B. zu den Fristen für Anfechtungen und Beschlüsse, aber auch schön die Systematik des Gesetzes offenbart, sodass sich der Leser die gedachten Machtstrukturen der Beteiligten gut vor Augen führen und die Bandbreite möglicher vertraglicher Gestaltungen bei bestehenden gesetzlichen Vorgaben erahnen kann. Die Autoren haben aber auch die verfahrensrechtlichen Befugnisse des Verwalters und die im Prozess auftretenden Fragen der Aktiv- und Passivlegitimation sehr genau erläutert. Ebenfalls zu diesem Themenkomplexe gehören die detaillierten Kommentierungen zu Klagen von Einzeleigentümern, die sich auf ausnahmsweise bestehende Einzelbefugnisse berufen können. Sachenrechtlich spannend sind die Zusammenstellungen zu Schaffung von Teil- und Sondereigentum und dessen Inhalt: auch hier können rechtliche Lage und vertragliche Gestaltung enorm divergieren, was den Beratungsbedarf stets aufrecht erhält. Auch denkbare nachträgliche Änderungen, seien sie einstimmig oder erzwungen, werden bezüglich des Vertrages oder der grundbuchrechtlichen Erfordernisse aufbereitet und erläutert. Besondere Beachtung darf der Leser dabei der Kommentierung zu § 10 Abs. 2 WEG schenken, wo die Vielfalt der im Innenverhältnis möglichen Regelungen aufgezeigt und die vorhandenen Grenzen und Möglichkeiten eruiert werden. Formalia wie die korrekte Protokollierung der Eigentümerversammlungen, die Bestellung und Abberufung eines Verwalters oder die Umlegung von Nutzen, Lasten und Kosten auf die Wohnungseigentümer sind korrekt, vielseitig und eingängig erklärt.

In Ergänzung kommentiert werden die Heizkostenverordnung, die Energiesparverordnung, mittlerweile bearbeitet von Drasdo, was angesichts dessen hoher Publikationsquote eine erfreuliche Erweiterung des Autorenteams darstellt, und zusätzlich finden sich ausführliche steuerrechtliche Überlegungen sowie die Darstellung mietrechtlicher Besonderheiten einschließlich prozessualer Problemfelder. Ebenfalls vorhanden sind zahlreiche Muster für Verträge und Formulierungen zu Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung sowie Klagen und Anträgen.

Dieser Kommentar ist für Ausbildung und Praxis gleichermaßen gut nutzbar und eine elementare Basis für die Beratung in Wohnungseigentumssachen. Die Bedürfnisse der mit dieser Materie befassten Leser werden sowohl auf Anwaltsseite wie auch auf Seiten des Gerichts bestens erfüllt und auch Studenten und Referendare finden sich dank der eingängigen Ausführungen schnell in der Materie zurecht. Die Arbeit mit dem Werk macht Spaß und setzt den guten Eindruck der Luchterhand’schen Fachanwaltskommentare nahtlos fort.

geschrieben am 10.07.2010 | 676 Wörter | 4680 Zeichen

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