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Zivilprozess: Gesetz-Praxis-Fälle


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Zivilprozess: Gesetz-Praxis-Fälle Ganz ausgerichtet auf die Praxis und die Rechtsprechung des BGH haben sich die Werke von Schellhammer im Verfahrensrecht und im materiellen Recht über Jahre hinaus bei Studenten, Referendaren und Berufstätigen bewährt und dies, obwohl alle Zielgruppen mit höchst unterschiedlichen Ansprüchen an die Qualität des Lehrbuches herangehen. Trotz der Detailgenauigkeit des Werks hat es der Autor weiterhin geschafft, die magischen 1000 Seiten zu unterschreiten, sodass man ein zwar umfangreiches, aber doch handliches Lehrbuch zur Lektüre erhält. Die Gestaltung des Werkes ist gut gelungen und die Vielzahl von Graphiken und Veranschaulichungen ist vorbildlich: die Verwendung zahlreicher Schaubilder erleichtert die Rezeption vieler schwieriger Themen. Erfreulich für Ausbildungszwecke sind auch die vielen, eigens graphisch gekennzeichneten Beispiele sowie die ausführlichen Hilfestellungen zur Tenorierung in den entsprechenden Kapiteln. Die Textblöcke sind übersichtlich gehalten und eingängig geschrieben, verdeutlichende Hinweise sind stets mit Belegen aus der Rechtsprechung untermauert, wenngleich diese bisweilen aufgrund der schieren Anzahl eher einschüchternd denn vertiefend wirken. Die Beispielsfälle geben dem Leser Gelegenheit die Anwendung des Stoffes nachzuvollziehen oder selbst zu testen. Die Grundlagen des Erkenntnisverfahrens mit Rechtsmitteln werden umfassend behandelt, ebenso prozessuale Sonderkonstellationen, etwa das „neuerdings“ in der ZPO enthaltene WEG-Verfahren. Nicht erfasst wird das Zwangsvollstreckungsrecht, allerdings der dort formal verankerte einstweilige Rechtsschutz und das zum Glück in wunderbar ausführlicher Art und Weise. Der Autor lässt in den Kapiteln seine jahrzehntelange Erfahrung mit der Materie erkennen und so ist es kein Wunder, dass wichtige Themen des Zivilprozesses wie die Darlegungs- und Beweislast, die Präklusion von Angriffsmitteln oder die materielle Rechtskraft flüssig und teilweise spannend zu lesen sind. Aber auch vermeintlich „kleine“ Themen werden vom Autor mit Detailreichtum ausgestattet und gewähren dem Leser einen kompakten und dennoch guten Einblick in die entsprechende Materie, zu sehen etwa in den vielen Unterkapiteln zur Zuständigkeit von Gerichten oder zur Prozessaufrechnung. Auch die für praxisunerfahrene Leser schwierigen Kapitel sind leicht verständlich konzipiert und machen Themen wie die notwendige Streitgenossenschaft oder den Urkundenprozess nach der Lektüre zu einer gar nicht mehr so großen gedanklichen Hürde. Das ausführlich besprochene Berufungsrecht sorgt bei Referendaren und Berufsanfängern zudem für effektiven Wissenszuwachs, der nicht mehr allzu oft in Klausuren abgeprüft wird, aber für praktisches juristisches Verständnis unabdingbar ist. Für Juristen zu jeder Zeit der Ausbildung bzw. der Berufstätigkeit wichtig sind zudem die vielen sprachlichen und stilistischen Hinweise des Autors. Man muss diesen nicht zwingend folgen (können), aber man kann sie beizeiten zu verinnerlichen und nachzuahmen suchen, um die Präzision als schärfste Waffe des juristischen Diskurses zu vergegenwärtigen. Dies kann man beispielhaft in den Hinweisen zur Zeugenbefragung nachlesen, aber auch bei den Erläuterungen zu Vergleichsverhandlungen vor Gericht. Die große Variationsbreite des Buches und die gleichzeitige, umfassende Informationsgewinnung machen das Werk zu einem verlässlichen Partner im gesamten juristischen Leben. Lektüre und Anschaffung sind zu jeder Zeit lohnenswert.

Ganz ausgerichtet auf die Praxis und die Rechtsprechung des BGH haben sich die Werke von Schellhammer im Verfahrensrecht und im materiellen Recht über Jahre hinaus bei Studenten, Referendaren und Berufstätigen bewährt und dies, obwohl alle Zielgruppen mit höchst unterschiedlichen Ansprüchen an die Qualität des Lehrbuches herangehen. Trotz der Detailgenauigkeit des Werks hat es der Autor weiterhin geschafft, die magischen 1000 Seiten zu unterschreiten, sodass man ein zwar umfangreiches, aber doch handliches Lehrbuch zur Lektüre erhält.

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Die Gestaltung des Werkes ist gut gelungen und die Vielzahl von Graphiken und Veranschaulichungen ist vorbildlich: die Verwendung zahlreicher Schaubilder erleichtert die Rezeption vieler schwieriger Themen. Erfreulich für Ausbildungszwecke sind auch die vielen, eigens graphisch gekennzeichneten Beispiele sowie die ausführlichen Hilfestellungen zur Tenorierung in den entsprechenden Kapiteln. Die Textblöcke sind übersichtlich gehalten und eingängig geschrieben, verdeutlichende Hinweise sind stets mit Belegen aus der Rechtsprechung untermauert, wenngleich diese bisweilen aufgrund der schieren Anzahl eher einschüchternd denn vertiefend wirken. Die Beispielsfälle geben dem Leser Gelegenheit die Anwendung des Stoffes nachzuvollziehen oder selbst zu testen.

Die Grundlagen des Erkenntnisverfahrens mit Rechtsmitteln werden umfassend behandelt, ebenso prozessuale Sonderkonstellationen, etwa das „neuerdings“ in der ZPO enthaltene WEG-Verfahren. Nicht erfasst wird das Zwangsvollstreckungsrecht, allerdings der dort formal verankerte einstweilige Rechtsschutz und das zum Glück in wunderbar ausführlicher Art und Weise. Der Autor lässt in den Kapiteln seine jahrzehntelange Erfahrung mit der Materie erkennen und so ist es kein Wunder, dass wichtige Themen des Zivilprozesses wie die Darlegungs- und Beweislast, die Präklusion von Angriffsmitteln oder die materielle Rechtskraft flüssig und teilweise spannend zu lesen sind. Aber auch vermeintlich „kleine“ Themen werden vom Autor mit Detailreichtum ausgestattet und gewähren dem Leser einen kompakten und dennoch guten Einblick in die entsprechende Materie, zu sehen etwa in den vielen Unterkapiteln zur Zuständigkeit von Gerichten oder zur Prozessaufrechnung. Auch die für praxisunerfahrene Leser schwierigen Kapitel sind leicht verständlich konzipiert und machen Themen wie die notwendige Streitgenossenschaft oder den Urkundenprozess nach der Lektüre zu einer gar nicht mehr so großen gedanklichen Hürde. Das ausführlich besprochene Berufungsrecht sorgt bei Referendaren und Berufsanfängern zudem für effektiven Wissenszuwachs, der nicht mehr allzu oft in Klausuren abgeprüft wird, aber für praktisches juristisches Verständnis unabdingbar ist.

Für Juristen zu jeder Zeit der Ausbildung bzw. der Berufstätigkeit wichtig sind zudem die vielen sprachlichen und stilistischen Hinweise des Autors. Man muss diesen nicht zwingend folgen (können), aber man kann sie beizeiten zu verinnerlichen und nachzuahmen suchen, um die Präzision als schärfste Waffe des juristischen Diskurses zu vergegenwärtigen. Dies kann man beispielhaft in den Hinweisen zur Zeugenbefragung nachlesen, aber auch bei den Erläuterungen zu Vergleichsverhandlungen vor Gericht.

Die große Variationsbreite des Buches und die gleichzeitige, umfassende Informationsgewinnung machen das Werk zu einem verlässlichen Partner im gesamten juristischen Leben. Lektüre und Anschaffung sind zu jeder Zeit lohnenswert.

geschrieben am 09.09.2010 | 451 Wörter | 3019 Zeichen

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