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Strafgesetzbuch (StGB) Kommentar


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Strafgesetzbuch (StGB) Kommentar Konkurrenz im eigenen Haus für den „Fischer“? Das mag man auf den ersten Blick meinen, aber tatsächlich handelt es sich bei dem neuen StGB-Kommentar, übrigens ähnlich wie bei den Neuerscheinungen zur StPO oder zum WEG, um die gedruckte Version der ausnehmend guten, da stets hoch aktuellen Online-Kommentare des Beck-Verlages. Als Praktiker, der bereits die BeckOK-Reihe online benutzt, wird man sich das Werk kaum zulegen, auch wenn mancher das Gedruckte lieber vor Augen hat als den Bildschirm. Aber für die juristische Ausbildungsliteratur ist das Hinzukommen eines zitierfähigen Strafrechtskommentars in handlichem Format ein Glücksfall. Das Autorenteam besteht aus einer gesunden Mischung aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft. Dabei sind etliche Namen gerade studentischen Lesern wohlbekannt und stehen für die eingängige Darstellung auch komplexer strafrechtlicher Probleme (z.B. Kudlich als Autor einiger Prüfe-dein-Wissen-Werke zum StGB und als ausgewiesener AT-Experte; Wittig als Autorin des Lehrbuchs zum Wirtschaftsstrafrecht; Ziegler mit seinem Lehrbuch zum Strafurteil). Die Gestaltung des Kommentars ist für eine Neuerscheinung akzeptabel, aber nicht ganz überzeugend: Texte mit Hervorhebungen, v.a. bei Mindermeinungen, und sinnvoll eingesetzte Überschriften und Gliederungspunkte führen den Leser zwar gut durch die Materie. Aber wieder einmal wurden, obwohl das nicht einmal im Onlinebereich der Fall ist, Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext gepackt, was den Lektürefluss unnötigerweise stört. Erfreulich aus Ausbildungssicht sind die vielen Beispiele innerhalb der Tatbestände, die eingerückten und kleiner gedruckten vertiefenden Ausführungen aber auch die jedes Mal sehr anschaulich aufgelisteten zusätzlichen Literaturfundstellen. Die Inhaltsübersichten vor den Paragraphen sind nützlich, bei größeren Kommentierungen hätte man sich noch ein gesondertes Stichwortverzeichnis gewünscht (Strafzumessung, Betrug). Innerhalb der Kommentierungen erfreut die klare und instruktive Sprache, die Theorie und Rechtsprechung gut vereint und bei kritischen Punkten die vorhandenen Meinungen aufführt. Einerseits ist es dabei für den Leser in Ausbildung positiv, wenn z.B. bei dem Streit um die Rechtsnatur des Mordes und der Auswirkungen auf z.B. § 28 StGB, keiner Meinung explizit gefolgt wird, andererseits aber werden anders als in einem Lehrbuch auch keine Lösungswege für die eine oder andere Seite aufgezeigt. Dennoch wird dieses Konzept aber nicht ganz durchgehalten, wenn sich z.B. Wittig in der Kommentierung zu Raub und Erpressung doch eindeutig für die h.L. entscheidet und damit gerade für Referendare der Kommentar nur zu einer Ansicht, nicht aber durchgehend zu einem eindeutigen Lösungsgeber werden kann. Insofern ist es eben doch kein typischer Ausbildungskommentar und man muss das Werk gerade bei Streitfragen kritisch nutzen. Ansonsten ist meiner Ansicht nach gerade die Kompression ohne Verzicht auf Details das eigentlich Positive an diesem Kommentar, der eine Vielzahl auch praktisch wichtiger Prüfungsaspekte aufführt, ohne ausufernd zu sein oder sich in realitätsfernen Scheindebatten zu verlieren. Praktisch nur schwer nachzuweisende Tatbestände wie der räuberische Diebstahl werden ebenso sorgfältig aufbereitet wie die Dauerbrenner der Urkundenfälschung, der Trunkenheitsfahrt oder - sehr erfreulich aus Ausbildungssicht - der Körperverletzung. Viele Einzelheiten des Allgemeinen Teils, etwa die Garantenstellung, die Irrtumsvarianten oder die Notwehr sind systematisch und gut verständlich aufbereitet, sodass man diese Bereiche parallel zum Lehrbuch nutzen kann. Darüber hinaus birgt der Kommentar auch präzise Hilfestellungen für den Prozess, gerade wenn es z.B. um den Sitzungsdienst mit Plädoyer geht, wenn etwa im Bereich der Schuldunfähigkeit die Voraussetzungen anschaulich vorgestellt werden oder bei der Fahrerlaubnisentziehung die Prüfungsschritte pragmatisch erfasst sind. Persönlich möchte ich den BeckOK StGB in der täglichen Arbeit nicht missen und arbeite deshalb auch gerne mit der gedruckten Variante, selbst wenn diese nach einigen Monaten der Online-Variante hinterherhinken könnte. Die Grundlagen des StGB sind aber ganz unabhängig von der Aktualität so gut dargestellt, dass man diesen „neuen“ Kommentar mit Nachdruck zur Vertiefung der strafrechtlichen Kenntnisse im Rahmen des Studiums empfehlen kann und aufgrund der Vielzahl von Praktikern unter den Autoren erst recht zur Nutzung im Referendariat.

Konkurrenz im eigenen Haus für den „Fischer“? Das mag man auf den ersten Blick meinen, aber tatsächlich handelt es sich bei dem neuen StGB-Kommentar, übrigens ähnlich wie bei den Neuerscheinungen zur StPO oder zum WEG, um die gedruckte Version der ausnehmend guten, da stets hoch aktuellen Online-Kommentare des Beck-Verlages. Als Praktiker, der bereits die BeckOK-Reihe online benutzt, wird man sich das Werk kaum zulegen, auch wenn mancher das Gedruckte lieber vor Augen hat als den Bildschirm. Aber für die juristische Ausbildungsliteratur ist das Hinzukommen eines zitierfähigen Strafrechtskommentars in handlichem Format ein Glücksfall.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Das Autorenteam besteht aus einer gesunden Mischung aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft. Dabei sind etliche Namen gerade studentischen Lesern wohlbekannt und stehen für die eingängige Darstellung auch komplexer strafrechtlicher Probleme (z.B. Kudlich als Autor einiger Prüfe-dein-Wissen-Werke zum StGB und als ausgewiesener AT-Experte; Wittig als Autorin des Lehrbuchs zum Wirtschaftsstrafrecht; Ziegler mit seinem Lehrbuch zum Strafurteil). Die Gestaltung des Kommentars ist für eine Neuerscheinung akzeptabel, aber nicht ganz überzeugend: Texte mit Hervorhebungen, v.a. bei Mindermeinungen, und sinnvoll eingesetzte Überschriften und Gliederungspunkte führen den Leser zwar gut durch die Materie. Aber wieder einmal wurden, obwohl das nicht einmal im Onlinebereich der Fall ist, Rechtsprechung und Literatur in den Fließtext gepackt, was den Lektürefluss unnötigerweise stört. Erfreulich aus Ausbildungssicht sind die vielen Beispiele innerhalb der Tatbestände, die eingerückten und kleiner gedruckten vertiefenden Ausführungen aber auch die jedes Mal sehr anschaulich aufgelisteten zusätzlichen Literaturfundstellen. Die Inhaltsübersichten vor den Paragraphen sind nützlich, bei größeren Kommentierungen hätte man sich noch ein gesondertes Stichwortverzeichnis gewünscht (Strafzumessung, Betrug).

Innerhalb der Kommentierungen erfreut die klare und instruktive Sprache, die Theorie und Rechtsprechung gut vereint und bei kritischen Punkten die vorhandenen Meinungen aufführt. Einerseits ist es dabei für den Leser in Ausbildung positiv, wenn z.B. bei dem Streit um die Rechtsnatur des Mordes und der Auswirkungen auf z.B. § 28 StGB, keiner Meinung explizit gefolgt wird, andererseits aber werden anders als in einem Lehrbuch auch keine Lösungswege für die eine oder andere Seite aufgezeigt. Dennoch wird dieses Konzept aber nicht ganz durchgehalten, wenn sich z.B. Wittig in der Kommentierung zu Raub und Erpressung doch eindeutig für die h.L. entscheidet und damit gerade für Referendare der Kommentar nur zu einer Ansicht, nicht aber durchgehend zu einem eindeutigen Lösungsgeber werden kann. Insofern ist es eben doch kein typischer Ausbildungskommentar und man muss das Werk gerade bei Streitfragen kritisch nutzen.

Ansonsten ist meiner Ansicht nach gerade die Kompression ohne Verzicht auf Details das eigentlich Positive an diesem Kommentar, der eine Vielzahl auch praktisch wichtiger Prüfungsaspekte aufführt, ohne ausufernd zu sein oder sich in realitätsfernen Scheindebatten zu verlieren. Praktisch nur schwer nachzuweisende Tatbestände wie der räuberische Diebstahl werden ebenso sorgfältig aufbereitet wie die Dauerbrenner der Urkundenfälschung, der Trunkenheitsfahrt oder - sehr erfreulich aus Ausbildungssicht - der Körperverletzung. Viele Einzelheiten des Allgemeinen Teils, etwa die Garantenstellung, die Irrtumsvarianten oder die Notwehr sind systematisch und gut verständlich aufbereitet, sodass man diese Bereiche parallel zum Lehrbuch nutzen kann. Darüber hinaus birgt der Kommentar auch präzise Hilfestellungen für den Prozess, gerade wenn es z.B. um den Sitzungsdienst mit Plädoyer geht, wenn etwa im Bereich der Schuldunfähigkeit die Voraussetzungen anschaulich vorgestellt werden oder bei der Fahrerlaubnisentziehung die Prüfungsschritte pragmatisch erfasst sind.

Persönlich möchte ich den BeckOK StGB in der täglichen Arbeit nicht missen und arbeite deshalb auch gerne mit der gedruckten Variante, selbst wenn diese nach einigen Monaten der Online-Variante hinterherhinken könnte. Die Grundlagen des StGB sind aber ganz unabhängig von der Aktualität so gut dargestellt, dass man diesen „neuen“ Kommentar mit Nachdruck zur Vertiefung der strafrechtlichen Kenntnisse im Rahmen des Studiums empfehlen kann und aufgrund der Vielzahl von Praktikern unter den Autoren erst recht zur Nutzung im Referendariat.

geschrieben am 20.10.2010 | 600 Wörter | 3876 Zeichen

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