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ZPO-Kommentar


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

ZPO-Kommentar Schon jetzt kann man sagen: diese Neueinführung hat sich bewährt. Die Zitierungen des Prütting/Gehrlein in Rechtsprechung und Literatur sind bereits jetzt deutlich bemerkbar und in Kombination mit dem nunmehr jedes Jahr zeitgleich erscheinenden BGB-Kommentar wird auf Dauer zum einen eine starke Marke geschaffen, zum anderen das Bedürfnis nach klarer und aktueller Information gerade der Juristen in Ausbildung und im Berufseinstieg bedient. Herausgeber und Autoren sind durch zahlreiche eigene Veröffentlichungen bekannt, gerade auch im Ausbildungsbereich und das macht den Kommentar zusätzlich attraktiv. Das FamFG ist zum Glück weiterhin nur als CD-ROM mit einer entsprechenden Kommentierung von Schulte-Bunert beigefügt, sodass sich die Kommentierung der ZPO und einiger Nebengesetze auf knapp über 2700 Seiten beschränken kann. Die Gestaltung des Werks ist gelungen, allerdings wird auf separate Fußnoten verzichtet. Die Hervorhebungen im Text werden effektiv eingesetzt, ebenso die kleinteilige Untergliederung in Randziffern, was spätere Änderungen leichter macht. Es werden weiterhin kaum praktische Arbeitshilfen angeboten. Die Kommentierungen selbst sind effektiv und vielseitig zu nutzen, zum einen was die praktische Arbeit im Verfahren angeht, zum anderen was den Ausbildungsaspekt des Werks betrifft. Wer beispielswweise die fundierten Ausführungen von Laumen in den Handbüchern zur Beweislast kennt und schätzt, wird mit Freude entdecken, dass dieser für die Kommentierung der Beweiswürdigung verantwortlich ist. Lehrbuchreif lesen sich dort etwa die Ausführungen zum Anscheinsbeweis oder die Fallgruppen zur Beweislastumkehr. Ebenso lobenswert sind die Kommentierungen des Herausgebers Gehrlein im klassischen ZPO AT zur Partei- und Prozessfähigkeit oder zur Streitgenossenschaft: Die übergreifenden Kenntnisse des Herausgebers zum Gesellschaftsrecht sowie zum Insolvenzrecht eröffnen dem Leser gerade in komplizierten Konstellationen klare Lösungen und treffsichere Hinweise auf ergangene Rechtsprechung. Es war zudem beinahe klar, dass Oberheim das Berufungsrecht für den Leser erläutert, ist dieser doch Mitautor von Speziallektüre zur zivilrechtlichen Berufung und hat hier den Prüfungsumfang ganz exzellent und instruktiv präsentiert. Dass im Kostenrecht (wieder einmal bei einem Kommentar) u.a. Schneider zu Wort kommt, ist für den Leser keineswegs von Nachteil: Die Plastizität und Verständlichkeit seiner Erläuterungen wird zu Recht und oft gelobt und auch diesmal führt er den Leser geduldig durch die Varianten der möglichen Kostenentscheidungen. Schließlich ist für den Referendarbereich das Zwangsvollstreckungsrecht lobend zu erwähnen: sowohl die Rechtsbehelfe der Erinnerung als auch der Vollstreckungsabwehrklage, bearbeitet von Scheuch, werden ganz ausführlich erläutert und selbst der andernorts oft vernachlässigte einstweilige Rechtsschutz erfährt hier durch Fischer eine umfangreiche Beachtung, die zu stabilen Kenntnissen beim Leser führt. Gelungen sind auch die Details innerhalb der Darstellung, etwa wenn es um die Kosten und Gebühren geht, um Rechtsbehelfsaspekte oder um die jeweilige Sicht der Prozessparteien. Ebenfalls sehr in die Einzelheiten gehen für die Alltagsarbeit relevante Kommentierungen, so das Prozesskostenhilferecht, bearbeitet von Völker / Zempel, das Versäumnisurteil, kommentiert von Czub, oder korrelierend dazu der Vollstreckungsbescheid, erläutert von Sommer. Selbst landesuneinheitliche Regelungen wie die Ausgestaltung des § 15a EGZPO, bearbeitet von Wegen / Barth, sind so genau erfasst, dass man sich rasch ein klares Bild von den Erfordernissen machen kann. Schließlich mit Nachdruck zu empfehlen sind die Kommentierungen von Bitz zum GVG, wo nicht nur die Rolle des Referendars, sondern gerade das Prinzip des gesetzlichen Richters umfassend thematisiert wird. Auf diese Weise wird dem Leser die Wichtigkeit von Geschäftsverteilungsplänen einerseits nahe gebracht, andererseits aber auch Wahlmöglichkeiten des Anwalts hinsichtlich verschiedener Gerichte erläutert. Selbst wenn neben dem UKlaG und zahlreichen neuen Urteilen in dieser Neuauflage keine wesentlichen Änderungen zur Erstauflage zu verzeichnen waren, ist der „neue“ ZPO-Kommentar zu einer beeindruckenden Alternative, gerade im Ausbildungsbereich geworden. Wenn man von den fehlenden Arbeitshilfen absieht, die man im Saenger und im Thomas/Putzo vorfindet, ist gerade die Klarheit der praxisbezogenen Ausführungen bei gebotener Kürze das entscheidende Kriterium für Referendare. Auch die hohe Nutzbarkeit in der anwaltlichen und richterlichen Praxis macht dieses Werk zu einem selbstverständlichen Erstzugriff im Vorbereitungsdienst. Auch im Studium sollte man sich den Kommentar auch als mögliches Vertiefungswerk nicht entgehen lassen und gerade die aufgezeigten Synergien mit den für ihre gute Ausbildungsliteratur bekannten Autoren nutzen.

Schon jetzt kann man sagen: diese Neueinführung hat sich bewährt. Die Zitierungen des Prütting/Gehrlein in Rechtsprechung und Literatur sind bereits jetzt deutlich bemerkbar und in Kombination mit dem nunmehr jedes Jahr zeitgleich erscheinenden BGB-Kommentar wird auf Dauer zum einen eine starke Marke geschaffen, zum anderen das Bedürfnis nach klarer und aktueller Information gerade der Juristen in Ausbildung und im Berufseinstieg bedient. Herausgeber und Autoren sind durch zahlreiche eigene Veröffentlichungen bekannt, gerade auch im Ausbildungsbereich und das macht den Kommentar zusätzlich attraktiv. Das FamFG ist zum Glück weiterhin nur als CD-ROM mit einer entsprechenden Kommentierung von Schulte-Bunert beigefügt, sodass sich die Kommentierung der ZPO und einiger Nebengesetze auf knapp über 2700 Seiten beschränken kann.

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Die Gestaltung des Werks ist gelungen, allerdings wird auf separate Fußnoten verzichtet. Die Hervorhebungen im Text werden effektiv eingesetzt, ebenso die kleinteilige Untergliederung in Randziffern, was spätere Änderungen leichter macht. Es werden weiterhin kaum praktische Arbeitshilfen angeboten.

Die Kommentierungen selbst sind effektiv und vielseitig zu nutzen, zum einen was die praktische Arbeit im Verfahren angeht, zum anderen was den Ausbildungsaspekt des Werks betrifft. Wer beispielswweise die fundierten Ausführungen von Laumen in den Handbüchern zur Beweislast kennt und schätzt, wird mit Freude entdecken, dass dieser für die Kommentierung der Beweiswürdigung verantwortlich ist. Lehrbuchreif lesen sich dort etwa die Ausführungen zum Anscheinsbeweis oder die Fallgruppen zur Beweislastumkehr. Ebenso lobenswert sind die Kommentierungen des Herausgebers Gehrlein im klassischen ZPO AT zur Partei- und Prozessfähigkeit oder zur Streitgenossenschaft: Die übergreifenden Kenntnisse des Herausgebers zum Gesellschaftsrecht sowie zum Insolvenzrecht eröffnen dem Leser gerade in komplizierten Konstellationen klare Lösungen und treffsichere Hinweise auf ergangene Rechtsprechung. Es war zudem beinahe klar, dass Oberheim das Berufungsrecht für den Leser erläutert, ist dieser doch Mitautor von Speziallektüre zur zivilrechtlichen Berufung und hat hier den Prüfungsumfang ganz exzellent und instruktiv präsentiert. Dass im Kostenrecht (wieder einmal bei einem Kommentar) u.a. Schneider zu Wort kommt, ist für den Leser keineswegs von Nachteil: Die Plastizität und Verständlichkeit seiner Erläuterungen wird zu Recht und oft gelobt und auch diesmal führt er den Leser geduldig durch die Varianten der möglichen Kostenentscheidungen. Schließlich ist für den Referendarbereich das Zwangsvollstreckungsrecht lobend zu erwähnen: sowohl die Rechtsbehelfe der Erinnerung als auch der Vollstreckungsabwehrklage, bearbeitet von Scheuch, werden ganz ausführlich erläutert und selbst der andernorts oft vernachlässigte einstweilige Rechtsschutz erfährt hier durch Fischer eine umfangreiche Beachtung, die zu stabilen Kenntnissen beim Leser führt.

Gelungen sind auch die Details innerhalb der Darstellung, etwa wenn es um die Kosten und Gebühren geht, um Rechtsbehelfsaspekte oder um die jeweilige Sicht der Prozessparteien. Ebenfalls sehr in die Einzelheiten gehen für die Alltagsarbeit relevante Kommentierungen, so das Prozesskostenhilferecht, bearbeitet von Völker / Zempel, das Versäumnisurteil, kommentiert von Czub, oder korrelierend dazu der Vollstreckungsbescheid, erläutert von Sommer. Selbst landesuneinheitliche Regelungen wie die Ausgestaltung des § 15a EGZPO, bearbeitet von Wegen / Barth, sind so genau erfasst, dass man sich rasch ein klares Bild von den Erfordernissen machen kann. Schließlich mit Nachdruck zu empfehlen sind die Kommentierungen von Bitz zum GVG, wo nicht nur die Rolle des Referendars, sondern gerade das Prinzip des gesetzlichen Richters umfassend thematisiert wird. Auf diese Weise wird dem Leser die Wichtigkeit von Geschäftsverteilungsplänen einerseits nahe gebracht, andererseits aber auch Wahlmöglichkeiten des Anwalts hinsichtlich verschiedener Gerichte erläutert.

Selbst wenn neben dem UKlaG und zahlreichen neuen Urteilen in dieser Neuauflage keine wesentlichen Änderungen zur Erstauflage zu verzeichnen waren, ist der „neue“ ZPO-Kommentar zu einer beeindruckenden Alternative, gerade im Ausbildungsbereich geworden. Wenn man von den fehlenden Arbeitshilfen absieht, die man im Saenger und im Thomas/Putzo vorfindet, ist gerade die Klarheit der praxisbezogenen Ausführungen bei gebotener Kürze das entscheidende Kriterium für Referendare. Auch die hohe Nutzbarkeit in der anwaltlichen und richterlichen Praxis macht dieses Werk zu einem selbstverständlichen Erstzugriff im Vorbereitungsdienst. Auch im Studium sollte man sich den Kommentar auch als mögliches Vertiefungswerk nicht entgehen lassen und gerade die aufgezeigten Synergien mit den für ihre gute Ausbildungsliteratur bekannten Autoren nutzen.

geschrieben am 03.12.2010 | 637 Wörter | 4239 Zeichen

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