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Maßregelvollzugsrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Maßregelvollzugsrecht Das Maßregelvollzugsrecht ist ein Spezialgebiet und auch in der Praxis nur wenigen Akteuren vorbehalten: den zuständigen Vollstreckungsbehörden bzw. Vollstreckungsgerichten, sowie den Verteidigern, die sich mit der Materie „abgeben“. Denn vielen ist die Arbeit mit Untergebrachten, die psychische und deliktische Defizite aufweisen, schlicht unangenehm, sei es aus fachlichen, sei es aus persönlichen Gründen. Umso wichtiger ist es dann, dass sich diejenigen, die sich mit der Materie befassen oder später einmal befassen wollen, auf genügend Literatur zurückgreifen können. Diese ist allerdings nur in höchst überschaubarer Zahl auf dem Markt vorhanden. Es gibt zwar beeindruckende Werke aus der medizinischen Fachliteratur, etwa zur Diagnostik und Therapie, die selbstverständlich nicht ohne einen Seitenblick auf die rechtliche Lage auskommt, aber für tatsächlich rechtliche Lektüre ist man auf Kommentare und Handbücher wie das vorliegende von Kammeier angewiesen. Auf 460 Seiten erhält der Leser Ausführungen zum Maßregelvollzugsrecht, dazu noch einmal fast 200 Seiten mit Anhängen und Registern. Die Neuauflage trägt zuvorderst dem Umstand Rechnung, dass in zahlreichen Bundesländern das Maßregelvollzugsrecht überarbeitet wurde und die Rechtsprechung alles andere als untätig war. Neu eingefügt wurden Kapitel über besondere Personengruppen sowie zum Vollstreckungsrecht, dazu später. Neu bearbeitet wurden zudem die Abschnitte zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie zum Rechtsschutz. Eingeleitet wird das Werk klassisch mit einem Überblick zur Entstehung und Entwicklung des Maßregelvollzugs und der ihm zugrunde liegenden Rechtsnormen. Dabei ist die Lektüre der Diskussionen um diesen Rechtszweig höchst spannend, erkennt man daran auch die Schwierigkeit, den Problemen im Umgang mit psychisch kranken Straftätern richtig zu begegnen. Dabei kommen auch die Fixierung auf Sicherheitsaspekte sowie die Frage der finanziellen Belastung der Länderhaushalte zur Sprache. Im folgenden Kapitel wird der Leser mit den Grundlagen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts konfrontiert, wobei Klassiker wie die Geltung der Grundrechte im Vollzug ebenso angesprochen werden wie der strafrechtlich unverzichtbare Zweifelsgrundsatz. Korrelierend hierzu sollte man gleich zu Kapitel G. springen, denn dort wird der Alltag des Untergebrachten mit den Grundrechten in Einklang gebracht. Dort werden Ansprüche auf Besuch, Besitz und Schriftverkehr thematisiert, aber auch die mögliche Durchsetzung der Rechte erläutert. Sodann widmet sich ein Abschnitt ganz den Vollzugsgrundlagen und führt den Leser durch Details des StVollzG. Hier geht es um wichtige Details wie die Trägerschaft der Einrichtung, aber auch Umfang und Qualifizierung des eingesetzten Personals und sogar die Kostentragung der Unterbringung. Daraufhin wird die eigentliche Behandlung der Untergebrachten thematisiert. Dabei werden nicht nur Therapiemethoden oder notwendige Untersuchungen präsentiert, sondern auch die Wichtigkeit des Behandlungs- und Vollzugsplans herausgestellt. Auch das Spannungsfeld zwischen Behandlungsrecht und Behandlungspflicht ist angesichts durchaus zugangsresistenter Verurteilter lesenswert erfasst. Nach einem Zwischenkapitel zur Rehabilitation, das unter anderem den Anspruch auf Schul- und Berufsbildung behandelt, kann sich der Leser zu den Vollzugslockerungen informieren - eines der wichtigsten Themen für die Untergebrachten neben einer möglichen Entlassung in den Anhörungen des zuständigen Richters. Die Gewährung von Lockerungen wird dabei meist durch die Therapeuten, ggf. den Verteidiger vorbereitet und muss von der Leitung der Institution verantwortet werden. Gericht sowie Staatsanwaltschaft werden ebenfalls beteiligt, ggf. müssen Anhörung und Prognosegutachten herangezogen werden. Die möglichen Versagungsgründe samt Verfahren sind präzise aufbereitet worden. Das nächste Kapitel stellt mögliche Sicherungsmaßnahmen dar, etwa Durchsuchungsvorgänge, erkennungsdienstliche Maßnahmen sowie Fixierung, Ruhigstellung oder unmittelbaren Zwang. Auch hier sind die Unterkapitel zum Rechtsschutz lesenswert. Sodann rücken die eingangs genannten besonderen Personengruppen in den Fokus des Lesers, wobei nicht nur die üblichen kriminologischen Untergruppen Frauen, Jugendliche, Migranten oder Behinderte Gegenstand der Darstellung sind, sondern auch im Speziellen die Patienten in der Entziehungsanstalt sowie Personen, die sich zu anderen Zwecken als zur Maßregelvollstreckung untergebracht sind, etwa zur Untersuchungshaft oder zur Sicherungsverwahrung. Tief in die Rechtsanwendung geht es danach im Kapitel zum Rechtsschutz, wo insbesondere das gelungene Unterkapitel zum Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG heraussticht. Der nachfolgende Abschnitt zu eigentlichen Vollstreckungsrecht, nicht identisch mit dem Vollzugsrecht, ist eine wirkliche Bereicherung dieses Werks, denn der eigentliche Beginn des Maßregelvollzugs, die Anordnung im Urteil und die Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer, des zuständigen Jugendrichters oder der Führungsaufsichtsstelle sind nicht minder wichtig für die Arbeit rund um den Maßregelvollzug. Lobenswert sind deshalb die vielen kleinen Unterkapitel, die dieses Thema abrunden, etwa zur Verteidigung im Vollstreckungsverfahren oder die Zurückstellung nach dem BtMG. Dieses Handbuch ist, vor allem nach den genannten Erweiterungen, eine echte Bereicherung für die strafrechtliche Praxis. Die vielen zusätzlichen Informationen zu medizinischen Vorgängen, aber auch die Seitenblicke auf das Sozialrecht und andere Rechtsgebiete schärfen den Blick des Rechtsanwenders für die täglichen und grundlegenden Probleme des Maßregelvollzugs.

Das Maßregelvollzugsrecht ist ein Spezialgebiet und auch in der Praxis nur wenigen Akteuren vorbehalten: den zuständigen Vollstreckungsbehörden bzw. Vollstreckungsgerichten, sowie den Verteidigern, die sich mit der Materie „abgeben“. Denn vielen ist die Arbeit mit Untergebrachten, die psychische und deliktische Defizite aufweisen, schlicht unangenehm, sei es aus fachlichen, sei es aus persönlichen Gründen. Umso wichtiger ist es dann, dass sich diejenigen, die sich mit der Materie befassen oder später einmal befassen wollen, auf genügend Literatur zurückgreifen können. Diese ist allerdings nur in höchst überschaubarer Zahl auf dem Markt vorhanden. Es gibt zwar beeindruckende Werke aus der medizinischen Fachliteratur, etwa zur Diagnostik und Therapie, die selbstverständlich nicht ohne einen Seitenblick auf die rechtliche Lage auskommt, aber für tatsächlich rechtliche Lektüre ist man auf Kommentare und Handbücher wie das vorliegende von Kammeier angewiesen. Auf 460 Seiten erhält der Leser Ausführungen zum Maßregelvollzugsrecht, dazu noch einmal fast 200 Seiten mit Anhängen und Registern.

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Die Neuauflage trägt zuvorderst dem Umstand Rechnung, dass in zahlreichen Bundesländern das Maßregelvollzugsrecht überarbeitet wurde und die Rechtsprechung alles andere als untätig war. Neu eingefügt wurden Kapitel über besondere Personengruppen sowie zum Vollstreckungsrecht, dazu später. Neu bearbeitet wurden zudem die Abschnitte zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie zum Rechtsschutz.

Eingeleitet wird das Werk klassisch mit einem Überblick zur Entstehung und Entwicklung des Maßregelvollzugs und der ihm zugrunde liegenden Rechtsnormen. Dabei ist die Lektüre der Diskussionen um diesen Rechtszweig höchst spannend, erkennt man daran auch die Schwierigkeit, den Problemen im Umgang mit psychisch kranken Straftätern richtig zu begegnen. Dabei kommen auch die Fixierung auf Sicherheitsaspekte sowie die Frage der finanziellen Belastung der Länderhaushalte zur Sprache. Im folgenden Kapitel wird der Leser mit den Grundlagen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts konfrontiert, wobei Klassiker wie die Geltung der Grundrechte im Vollzug ebenso angesprochen werden wie der strafrechtlich unverzichtbare Zweifelsgrundsatz. Korrelierend hierzu sollte man gleich zu Kapitel G. springen, denn dort wird der Alltag des Untergebrachten mit den Grundrechten in Einklang gebracht. Dort werden Ansprüche auf Besuch, Besitz und Schriftverkehr thematisiert, aber auch die mögliche Durchsetzung der Rechte erläutert. Sodann widmet sich ein Abschnitt ganz den Vollzugsgrundlagen und führt den Leser durch Details des StVollzG. Hier geht es um wichtige Details wie die Trägerschaft der Einrichtung, aber auch Umfang und Qualifizierung des eingesetzten Personals und sogar die Kostentragung der Unterbringung. Daraufhin wird die eigentliche Behandlung der Untergebrachten thematisiert. Dabei werden nicht nur Therapiemethoden oder notwendige Untersuchungen präsentiert, sondern auch die Wichtigkeit des Behandlungs- und Vollzugsplans herausgestellt. Auch das Spannungsfeld zwischen Behandlungsrecht und Behandlungspflicht ist angesichts durchaus zugangsresistenter Verurteilter lesenswert erfasst. Nach einem Zwischenkapitel zur Rehabilitation, das unter anderem den Anspruch auf Schul- und Berufsbildung behandelt, kann sich der Leser zu den Vollzugslockerungen informieren - eines der wichtigsten Themen für die Untergebrachten neben einer möglichen Entlassung in den Anhörungen des zuständigen Richters. Die Gewährung von Lockerungen wird dabei meist durch die Therapeuten, ggf. den Verteidiger vorbereitet und muss von der Leitung der Institution verantwortet werden. Gericht sowie Staatsanwaltschaft werden ebenfalls beteiligt, ggf. müssen Anhörung und Prognosegutachten herangezogen werden. Die möglichen Versagungsgründe samt Verfahren sind präzise aufbereitet worden. Das nächste Kapitel stellt mögliche Sicherungsmaßnahmen dar, etwa Durchsuchungsvorgänge, erkennungsdienstliche Maßnahmen sowie Fixierung, Ruhigstellung oder unmittelbaren Zwang. Auch hier sind die Unterkapitel zum Rechtsschutz lesenswert. Sodann rücken die eingangs genannten besonderen Personengruppen in den Fokus des Lesers, wobei nicht nur die üblichen kriminologischen Untergruppen Frauen, Jugendliche, Migranten oder Behinderte Gegenstand der Darstellung sind, sondern auch im Speziellen die Patienten in der Entziehungsanstalt sowie Personen, die sich zu anderen Zwecken als zur Maßregelvollstreckung untergebracht sind, etwa zur Untersuchungshaft oder zur Sicherungsverwahrung. Tief in die Rechtsanwendung geht es danach im Kapitel zum Rechtsschutz, wo insbesondere das gelungene Unterkapitel zum Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG heraussticht. Der nachfolgende Abschnitt zu eigentlichen Vollstreckungsrecht, nicht identisch mit dem Vollzugsrecht, ist eine wirkliche Bereicherung dieses Werks, denn der eigentliche Beginn des Maßregelvollzugs, die Anordnung im Urteil und die Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer, des zuständigen Jugendrichters oder der Führungsaufsichtsstelle sind nicht minder wichtig für die Arbeit rund um den Maßregelvollzug. Lobenswert sind deshalb die vielen kleinen Unterkapitel, die dieses Thema abrunden, etwa zur Verteidigung im Vollstreckungsverfahren oder die Zurückstellung nach dem BtMG.

Dieses Handbuch ist, vor allem nach den genannten Erweiterungen, eine echte Bereicherung für die strafrechtliche Praxis. Die vielen zusätzlichen Informationen zu medizinischen Vorgängen, aber auch die Seitenblicke auf das Sozialrecht und andere Rechtsgebiete schärfen den Blick des Rechtsanwenders für die täglichen und grundlegenden Probleme des Maßregelvollzugs.

geschrieben am 13.02.2011 | 719 Wörter | 4955 Zeichen

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