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Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen Schuldrecht auf dem neuesten Stand war sowohl vor als auch nach der großen Schuldrechtsreform im Jahr 2002 das Markenzeichen des beeindruckenden Werks von Schellhammer. Auch in der achten Auflage kann sich der Autor mit Leichtigkeit dieser Erwartung stellen. Gerade das Abweichen von der üblichen Methodik verschafft dem studentischen Leser zusätzlich zur Aktualität der Ausführungen eine optimale Lern- und Wissensbasis, gerade wenn man sich in Eigenregie, also ohne Repetitor auf das Examen vorbereiten will. Vorbildlich ist schon die Einleitung konzipiert, die neben Methodik und Dogmatik auch dem Studenten in den ersten Semestern unbekannte Themen wie die Beweislast aufbereitet, so dass die Lektüre der folgenden Kapitel idealerweise gleiche Voraussetzungen für alle Leser schafft. Des Weiteren ist aber auch die zum Teil penible Darstellungsweise des Autors ein Leitfaden für Leser in der juristischen Ausbildung: in kaum einer anderen Buchreihe wird so sehr auf stilistisch sichere Formulierungen und logisch nachvollziehbare Gedankengänge geachtet, sodass man ungeachtet der rein juristischen Wissensvermittlung auch seine Ausdrucksweise und Überzeugungskraft stärken kann. Dieser Aspekt wird dem Leser aber erst nach der vergleichenden Lektüre anderer Lehrbücher klar. Schließlich macht der Autor dem studentischen Leser auch nicht unnötig etwas vor: ihm geht es um die Rechtsanwendung, Systematik und Methodik im Spiegel der maßgeblichen Rechtsprechung, nicht aber um abweichende Literaturansichten. Diese zum Teil „harte“ Denkschule zu durchlaufen stärkt jeden Examenskandidaten, denn das Sichverlieren in absurden Theorienstreitigkeiten hat schon so manchen vom geraden Weg der Klausurlösung abgebracht. Das erste große Kapitel zum Schuldrecht befasst den Leser nicht nur mit allen im zweiten Buch des BGB enthaltenen Rechtsgeschäftsformen, sondern bietet darüber hinaus die notwendigen Verknüpfungen zum BGB AT, etwa wenn nach der Gesellschaft und der Gemeinschaft auch Verein und Stiftung abgehandelt werden. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse werden in überschaubarer und dadurch sehr präziser Form vorgestellt und schärfen auf diese Weise den Blick des Lesers für die Essentialia dieser Anspruchsgrundlagen. Damit dem Studenten ein abschließendes Bild vom Schuldrecht geboten werden kann, werden auch Themen wie Anwaltshaftung und Amtshaftung angegangen, hoch flexible Vertragsformen wie der Bankvertrag behandelt und auch prozessual komplexe Bereiche wie der Vergleich erläutert. Sodann folgt das Kapitel über das allgemeine Schuldrecht, wo mittlerweile auf über 300 Seiten nicht nur das Leistungsstörungsrecht sondern auch Bereiche wie die Art der Erbringung der Leistung, Treu und Glauben oder das Erlöschen des Schuldverhältnisses dargestellt werden. Anschließend wird dann der Allgemeine Teil des BGB in den Mittelpunkt gestellt, also die Grundlagen des Rechtsgeschäfts an sich. Dies umfasst dann Rechtsprinzipien wie die Privatautonomie, aber auch die Prüfungsklassiker der Stellvertretung, die Willensmängel oder die Verjährung. Ergänzt werden die Ausführungen zum materiellen Recht durch ein vorbildliches Sachregister. Mit diesem Lehrbuch hat man einen umfassenden und leicht lesbaren Begleiter für das gesamte Studium und kann gerade wegen der Ausrichtung des Inhalts an der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Teilen sogar auf Kommentare verzichten. Dabei sollte der Umfang des Werks weder Leser noch Käufer zurückschrecken, denn die Herangehensweise des Autors fordert den Leser mehr als die übliche Standardkost im Schuldrecht. Mancher sollte dieses Buch deshalb erst mit Grundkenntnissen lesen, um die Darstellungen auch fundiert rezipieren zu können.

Schuldrecht auf dem neuesten Stand war sowohl vor als auch nach der großen Schuldrechtsreform im Jahr 2002 das Markenzeichen des beeindruckenden Werks von Schellhammer. Auch in der achten Auflage kann sich der Autor mit Leichtigkeit dieser Erwartung stellen. Gerade das Abweichen von der üblichen Methodik verschafft dem studentischen Leser zusätzlich zur Aktualität der Ausführungen eine optimale Lern- und Wissensbasis, gerade wenn man sich in Eigenregie, also ohne Repetitor auf das Examen vorbereiten will.

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Vorbildlich ist schon die Einleitung konzipiert, die neben Methodik und Dogmatik auch dem Studenten in den ersten Semestern unbekannte Themen wie die Beweislast aufbereitet, so dass die Lektüre der folgenden Kapitel idealerweise gleiche Voraussetzungen für alle Leser schafft. Des Weiteren ist aber auch die zum Teil penible Darstellungsweise des Autors ein Leitfaden für Leser in der juristischen Ausbildung: in kaum einer anderen Buchreihe wird so sehr auf stilistisch sichere Formulierungen und logisch nachvollziehbare Gedankengänge geachtet, sodass man ungeachtet der rein juristischen Wissensvermittlung auch seine Ausdrucksweise und Überzeugungskraft stärken kann. Dieser Aspekt wird dem Leser aber erst nach der vergleichenden Lektüre anderer Lehrbücher klar. Schließlich macht der Autor dem studentischen Leser auch nicht unnötig etwas vor: ihm geht es um die Rechtsanwendung, Systematik und Methodik im Spiegel der maßgeblichen Rechtsprechung, nicht aber um abweichende Literaturansichten. Diese zum Teil „harte“ Denkschule zu durchlaufen stärkt jeden Examenskandidaten, denn das Sichverlieren in absurden Theorienstreitigkeiten hat schon so manchen vom geraden Weg der Klausurlösung abgebracht.

Das erste große Kapitel zum Schuldrecht befasst den Leser nicht nur mit allen im zweiten Buch des BGB enthaltenen Rechtsgeschäftsformen, sondern bietet darüber hinaus die notwendigen Verknüpfungen zum BGB AT, etwa wenn nach der Gesellschaft und der Gemeinschaft auch Verein und Stiftung abgehandelt werden. Die gesetzlichen Schuldverhältnisse werden in überschaubarer und dadurch sehr präziser Form vorgestellt und schärfen auf diese Weise den Blick des Lesers für die Essentialia dieser Anspruchsgrundlagen. Damit dem Studenten ein abschließendes Bild vom Schuldrecht geboten werden kann, werden auch Themen wie Anwaltshaftung und Amtshaftung angegangen, hoch flexible Vertragsformen wie der Bankvertrag behandelt und auch prozessual komplexe Bereiche wie der Vergleich erläutert. Sodann folgt das Kapitel über das allgemeine Schuldrecht, wo mittlerweile auf über 300 Seiten nicht nur das Leistungsstörungsrecht sondern auch Bereiche wie die Art der Erbringung der Leistung, Treu und Glauben oder das Erlöschen des Schuldverhältnisses dargestellt werden. Anschließend wird dann der Allgemeine Teil des BGB in den Mittelpunkt gestellt, also die Grundlagen des Rechtsgeschäfts an sich. Dies umfasst dann Rechtsprinzipien wie die Privatautonomie, aber auch die Prüfungsklassiker der Stellvertretung, die Willensmängel oder die Verjährung. Ergänzt werden die Ausführungen zum materiellen Recht durch ein vorbildliches Sachregister.

Mit diesem Lehrbuch hat man einen umfassenden und leicht lesbaren Begleiter für das gesamte Studium und kann gerade wegen der Ausrichtung des Inhalts an der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Teilen sogar auf Kommentare verzichten. Dabei sollte der Umfang des Werks weder Leser noch Käufer zurückschrecken, denn die Herangehensweise des Autors fordert den Leser mehr als die übliche Standardkost im Schuldrecht. Mancher sollte dieses Buch deshalb erst mit Grundkenntnissen lesen, um die Darstellungen auch fundiert rezipieren zu können.

geschrieben am 03.05.2011 | 500 Wörter | 3186 Zeichen

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