ISBN | 3452272362 | |
Herausgeber | Hanns Prütting , Hans-Willi Laumen , Gottfried Baumgärtel | |
Verlag | Heymanns | |
Sprache | deutsch | |
Seiten | 951 | |
Erscheinungsjahr | 2010 | |
Extras | - |
Ein weiteres Werk aus der Reihe der Handbücher der Beweislast, der Band zum Familienrecht, ist nunmehr in dritter Auflage erschienen und damit sind alle Bände auf dem neuesten Stand. Die drei Bearbeiter des Werks, Aps, Hohmann und Laumen selbst, kommentieren die einzelnen Normen stilsicher und pragmatisch. Der Umfang des Buches ist mit bald 1000 Seiten der Bedeutung des Familienrechts in Ausbildung und Praxis angemessen und verdeutlicht für die Nutzung in Studium und Referendariat in genau richtiger Weise, wie diffizil (und von wem!) das Familienrecht geprüft werden sollte. Eine knappere Darstellung wäre also gar nicht wünschenswert.
Die Schwerpunkte des Werks liegen klar auf der Rechtsanwendung, was sich leicht anhand der Ausführungen zur Leistungsfähigkeit im Unterhaltsrecht, zur Definition und späteren gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft oder auch zu den gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls nachvollziehen lässt. Ausrufezeichen setzen die Autoren zudem bei praktisch wichtigen Normen wie der Definition der Haushaltsgegenstände, dem Maß des Unterhalts für nichteheliche Kinder oder den Genehmigungsvorgaben für Geschäfte des Vormunds. Erfreulich für den Nutzer des Werks ist zudem, dass das Betreuungsrecht inklusive des Vergütungsrechts auf breiter Basis thematisiert wird und nicht neben dem übrigen Familienrecht untergeht. Gerade die Errichtung der Betreuung und die Auswahl des Betreuers werden hier in knappen Worten exzellent zusammengefasst, sodass nach der Lektüre insbesondere die Aufklärungspflicht des Gerichts sehr transparent wird. Für die Ausbildung interessant sind die umfangreichen Erläuterungen zu Examensklassikern, z.B. zur Verbindlichkeit der Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs, zur Eigentumsvermutung bei Eheleuten oder bei der Berechnung von Anfangs- und Endvermögen im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Rechtlich dem Familienrecht zugehörige, aber im BGB nicht gesondert geregelte Gebiete, wie etwa das Auseinandersetzungsregime der nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden sehr ausführlich behandelt, insbesondere die vor einiger Zeit vom BGH vorgenommene Richtungsänderung bei den kondiktionsrechtlichen Ansprüchen.
Wie auch bei den zuvor besprochenen Bänden aus der Reihe überzeugt die prägnante Mischung aus Grund- und Spezialwissen. Dies macht das Werk gerade für Referendare attraktiv, um die Fallbearbeitung bei Gericht und während der Anwaltsstation möglichst präzise zu erledigen, insbesondere bei Schwerpunkt auf dem Familienrecht und späterem Berufseinstieg in diesem Bereich.
geschrieben am 05.07.2011 | 338 Wörter | 2256 Zeichen
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