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ZPO-Kommentar


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

ZPO-Kommentar Der ZPO-Kommentar von Prütting/Gehrlein ist nunmehr in dritter Auflage fester Bestandteil der Nachschlagewerke zum Verfahrensrecht geworden und stellt in Kombination mit dem jedes Jahr zeitgleich erscheinenden BGB-Kommentar eine regelmäßige Erkenntnisquelle für den Rechtsanwender dar. Das Bedürfnis nach klarer und aktueller Information auch der Juristen in Ausbildung wird hervorragend bedient, zudem durch die Tätigkeit der Herausgeber und Autoren im Ausbildungsbereich bestärkt. Die Kommentierungen selbst sind effektiv und vielseitig zu nutzen, gerade was die praktische Arbeit im Verfahren angeht. Referendare werden rasch die Kommentierung der Beweiswürdigung schätzen lernen, wenn dort pragmatisch und zum Teil lehrbuchreif die Ausführungen zum Anscheinsbeweis oder die Fallgruppen zur Beweislastumkehr präsentiert sind. Ebenso lobenswert sind die Kommentierungen im klassischen ZPO AT zur Partei- und Prozessfähigkeit oder zur Streitgenossenschaft. Im Rahmen der Berufung wird der vorzunehmende Prüfungsumfang ganz exzellent und instruktiv präsentiert, sodass auch hier wiederum Referendare eine sichere Wissensbasis erwerben können. Die Plastizität und Verständlichkeit der Erläuterungen des Kostenrechts ist vorbildlich und führt den Leser geduldig durch die Varianten der möglichen Kostenentscheidungen. Schließlich ist für den Referendarbereich das Zwangsvollstreckungsrecht lobend zu erwähnen: sowohl die Rechtsbehelfe der Erinnerung als auch der Vollstreckungsabwehrklage werden ganz ausführlich erläutert und selbst der andernorts oft vernachlässigte einstweilige Rechtsschutz erfährt hier eine umfangreiche Beachtung, die zu stabilen Kenntnissen beim Leser führt. Gelungen sind auch die Details innerhalb der Darstellung, etwa wenn es um die Anwaltsgebühren geht, um Rechtsbehelfsaspekte oder um die jeweilige Sicht der Prozessparteien. Dauerbrenner der prozessualen Alltagsarbeit wie das Prozesskostenhilferecht, das Versäumnisurteil oder korrelierend dazu der Vollstreckungsbescheid kommen in ausreichendem Umfang zur Sprache. Selbst landesuneinheitliche Regelungen wie die Ausgestaltung des § 15a EGZPO sind so genau erfasst, dass man sich rasch ein klares Bild von den Erfordernissen machen kann. Schließlich mit Nachdruck zur Lektüre zu empfehlen sind die Kommentierungen zum GVG, wo nicht nur die Rolle des Referendars, sondern gerade das Prinzip des gesetzlichen Richters umfassend thematisiert wird. Auf diese Weise wird dem Leser die Wichtigkeit von Geschäftsverteilungsplänen einerseits nahe gebracht, andererseits aber auch Wahlmöglichkeiten des Anwalts hinsichtlich verschiedener Gerichte erläutert. Die Klarheit der praxisbezogenen Ausführungen bei gebotener Kürze ist das entscheidende Zugriffskriterium für Referendare und bietet schon Studenten eine realistische Sicht auf die Materie. Die hohe Nutzbarkeit in der anwaltlichen und richterlichen Praxis macht dieses Werk darüber hinaus zu einem selbstverständlichen Begleiter im Rechtsalltag.

Der ZPO-Kommentar von Prütting/Gehrlein ist nunmehr in dritter Auflage fester Bestandteil der Nachschlagewerke zum Verfahrensrecht geworden und stellt in Kombination mit dem jedes Jahr zeitgleich erscheinenden BGB-Kommentar eine regelmäßige Erkenntnisquelle für den Rechtsanwender dar. Das Bedürfnis nach klarer und aktueller Information auch der Juristen in Ausbildung wird hervorragend bedient, zudem durch die Tätigkeit der Herausgeber und Autoren im Ausbildungsbereich bestärkt.

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Die Kommentierungen selbst sind effektiv und vielseitig zu nutzen, gerade was die praktische Arbeit im Verfahren angeht. Referendare werden rasch die Kommentierung der Beweiswürdigung schätzen lernen, wenn dort pragmatisch und zum Teil lehrbuchreif die Ausführungen zum Anscheinsbeweis oder die Fallgruppen zur Beweislastumkehr präsentiert sind. Ebenso lobenswert sind die Kommentierungen im klassischen ZPO AT zur Partei- und Prozessfähigkeit oder zur Streitgenossenschaft. Im Rahmen der Berufung wird der vorzunehmende Prüfungsumfang ganz exzellent und instruktiv präsentiert, sodass auch hier wiederum Referendare eine sichere Wissensbasis erwerben können. Die Plastizität und Verständlichkeit der Erläuterungen des Kostenrechts ist vorbildlich und führt den Leser geduldig durch die Varianten der möglichen Kostenentscheidungen. Schließlich ist für den Referendarbereich das Zwangsvollstreckungsrecht lobend zu erwähnen: sowohl die Rechtsbehelfe der Erinnerung als auch der Vollstreckungsabwehrklage werden ganz ausführlich erläutert und selbst der andernorts oft vernachlässigte einstweilige Rechtsschutz erfährt hier eine umfangreiche Beachtung, die zu stabilen Kenntnissen beim Leser führt. Gelungen sind auch die Details innerhalb der Darstellung, etwa wenn es um die Anwaltsgebühren geht, um Rechtsbehelfsaspekte oder um die jeweilige Sicht der Prozessparteien. Dauerbrenner der prozessualen Alltagsarbeit wie das Prozesskostenhilferecht, das Versäumnisurteil oder korrelierend dazu der Vollstreckungsbescheid kommen in ausreichendem Umfang zur Sprache. Selbst landesuneinheitliche Regelungen wie die Ausgestaltung des § 15a EGZPO sind so genau erfasst, dass man sich rasch ein klares Bild von den Erfordernissen machen kann. Schließlich mit Nachdruck zur Lektüre zu empfehlen sind die Kommentierungen zum GVG, wo nicht nur die Rolle des Referendars, sondern gerade das Prinzip des gesetzlichen Richters umfassend thematisiert wird. Auf diese Weise wird dem Leser die Wichtigkeit von Geschäftsverteilungsplänen einerseits nahe gebracht, andererseits aber auch Wahlmöglichkeiten des Anwalts hinsichtlich verschiedener Gerichte erläutert.

Die Klarheit der praxisbezogenen Ausführungen bei gebotener Kürze ist das entscheidende Zugriffskriterium für Referendare und bietet schon Studenten eine realistische Sicht auf die Materie. Die hohe Nutzbarkeit in der anwaltlichen und richterlichen Praxis macht dieses Werk darüber hinaus zu einem selbstverständlichen Begleiter im Rechtsalltag.

geschrieben am 24.09.2011 | 373 Wörter | 2602 Zeichen

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