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Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht 4. Auflage


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht 4. Auflage Die Neuauflage des bewährten Handbuchs des Fachanwalts Verkehrsrecht bietet wieder einmal geballtes spezifisches Wissen für den Junganwalt wie für den erfahrenen Praktiker. Obwohl fast jedes Jahr seit dem Erscheinen des Werks eine Neuauflage nötig wurde, konnte im Vergleich zur Vorauflage der Umfang des Buches mit beinahe 2800 Seiten aufrecht erhalten werden. Eine beeindruckende Auswahl an Autoren bearbeitet die verschiedenen Bereiche des verkehrsrechtlich relevanten Rechts. Das Gesamtkonzept überzeugt und die Rechtsanwendung wird dank dieses Werks im Alltag erheblich erleichtert, insbesondere da Neuerungen und Anforderungen der Praxis wie selbstverständlich aufgenommen werden, so etwa umfangreiche Ausführungen zum Haushaltsführungsschaden oder zur rechtlichen Einordnung eines Massenunfalls. Die Gestaltung des Handbuchs ist vielseitig und ansprechend. Die Texte sind gut unterteilt, die Hervorhebungen sinnvoll eingesetzt, der Fußnotenapparat umfassend und die eingefügten Beispiele und Zitate abgehoben. Graphische und tabellarische Elemente werden effektiv und nicht zum Selbstzweck genutzt. Neben den drei großen allgemeinen Rechtsgebieten kommen alle anderen relevanten und einschlägigen Rechtsbereiche zur Sprache, die nur irgendwie Bezug auf das Verkehrsrecht nehmen können. Thematisiert werden u.a. die verkehrsrechtlichen Bezüge zum Arbeitsrecht, Gefahrgutrecht oder Umweltstrafrecht, die Tätigkeit des Sachverständigen im Verkehrsrecht, das anwaltliche Berufsrecht und das Gebührenrecht. Dazu kommen Sonderthemen, z.B. das Oldtimerrecht, Steuerrechtliche Fragen sowie das Fuhrparkmanagement. Dabei müssen natürlich einzelne Kapitel eher kompakt gehalten werden, aber der Leser vermisst zu keinem Zeitpunkt Wesentliches in der Darstellung. Schließlich hat man hier keinen Kommentar erworben, sondern ein fachanwaltsausbildungsbezogenes Handbuch, das dementsprechend Akzente setzen muss. Dies geschieht etwa in einer deutlichen Diskrepanz des Umfangs der Abschnitte zu Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie zum Verkehrsverwaltungsrecht im Vergleich zum Verkehrszivilrecht. Der angehende Fachanwalt muss sich deshalb bisweilen mit weiterer Speziallektüre wappnen, wenn er sich in einem Gebiet besonders engagieren will. Der zivilrechtliche Teil führt den Leser durch die wesentlichen und häufigsten Streit- und Regulierungsfragen. Dazu gehören ganz klassisch die Haftungsgrundlagen, Unfälle außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums oder solche mit Auslandsbezug. Detailliert erfolgt dann die Abarbeitung der einzelnen Schadenspositionen nach einem Unfall, sei es am Fahrzeug selbst oder bedingt durch den Fahrzeugausfall samt notwendigen Folgeansprüchen und Sonderfragen wie z.B. der Posttraumatischen Belastungsstörung - dies sogar mit medizinischer und juristischer Betrachtungsweise. Die Ausführungen zum Schmerzensgeld sind in allgemeine und Sonderfälle unterteilt, sodass man ggf. fallspezifisch nach Erläuterungen und Fundstellen forschen kann. Erfreulich sind stets die praktischen Einschübe wie etwa Unterkapitel zum Verfahrensrecht oder Hinweise zum Vergleichsschluss. Des Weiteren wird in einem zweiten zivilrechtlichen Teil das Vertragsrecht, also Kauf, Leasing oder die Reparatur eines Kfz, näher behandelt. Dazu kommt das hier wunderbar facettenreich abgebildete Versicherungsrecht, wiederum mit prozessualen Besonderheiten und Spezialfragen wie etwa zum Reha-Management oder zu diversen Regressgrundlagen. „Nur“ einen Überblick, den aber profund und ansprechend, geben die Kapitel zum Straf- und Bußgeldrecht. Die verantwortlichen Autoren sind nicht zu beneiden, wenn sie z.B. auf wenigen Seiten die materiellen Vorschriften der StVO abhandeln und sich auf Kernfragen des Bußgeldprozesses beschränken müssen. Dennoch wird ein umfassendes Bild des Teilgebiets geboten und die wesentlichen Aspekte der jeweiligen Problematik werden teilweise in bestechend schnörkelloser Weise erfasst, z.B. der Handygebrauch am Steuer. Verfahrensdauerbrenner wie die Anordnung bzw. Vermeidung eines Fahrverbots müssen dann mit weiterer Literatur genau studiert werden. Im Strafrecht darf sich der Leser auf die guten Ausführungen zum Fahrerlaubnisentzug freuen. Auch das öffentliche Recht „darbt“ auf ca. 200 Seiten und erfordert sicherlich eine vertiefte Arbeit mit weiteren Quellen. Dennoch schafft es auch hier der Autor, etwa das Fahrerlaubnisrecht so ansprechend und kohärent zu beschreiben, dass man sich nach der Lektüre umfassend informiert fühlen darf. Auch Klassiker wie das behördliche Abschleppen samt Folgeansprüchen sind eingängig erläutert. Nach wie vor spannende Lektüre erwartet den Leser im Kapitel zu verkehrstechnischen und anderen Gutachten. Die Kenntnis um die richtige Lektüre eines Gutachtens und schon zuvor die Frage des richtigen Zeitpunkts der Beauftragung, ist Grundhandwerkszeug für den Fachanwalt. Die Unfallrekonstruktion wird hier regelrecht lebendig erklärt und auch die Überprüfung der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung nachvollzogen. So erfährt auch das Bußgeldrecht noch eine kleine Aufwertung. Typische Themen wie die mögliche Aufdeckung eines Versicherungsbetrugs durch ein Gutachten werden pragmatisch erörtert. Zum nahezu ganzheitlichen Ansatz des Werks zählen neben den genannten phyikalisch-technischen Erläuterungen vor allem die medizinischen Kapitel. Nichts ist peinlicher im Prozess als das bloße Abschreiben eines Arztberichts, wenn man auf Nachfrage des Gerichts die lateinischen Begriffe nicht einmal einer konkreten Verletzung zuordnen kann. Hier schaffen die präzisen Beschreibungen von Verletzungen im Rahmen der Personenschäden gekonnt Abhilfe, dies auch mit zahlreichen Abbildungen. Dieses Handbuch ist eine lohnende Investition für jeden Praktiker, sei es während oder erst nach der Fachanwaltsausbildung.

Die Neuauflage des bewährten Handbuchs des Fachanwalts Verkehrsrecht bietet wieder einmal geballtes spezifisches Wissen für den Junganwalt wie für den erfahrenen Praktiker. Obwohl fast jedes Jahr seit dem Erscheinen des Werks eine Neuauflage nötig wurde, konnte im Vergleich zur Vorauflage der Umfang des Buches mit beinahe 2800 Seiten aufrecht erhalten werden. Eine beeindruckende Auswahl an Autoren bearbeitet die verschiedenen Bereiche des verkehrsrechtlich relevanten Rechts. Das Gesamtkonzept überzeugt und die Rechtsanwendung wird dank dieses Werks im Alltag erheblich erleichtert, insbesondere da Neuerungen und Anforderungen der Praxis wie selbstverständlich aufgenommen werden, so etwa umfangreiche Ausführungen zum Haushaltsführungsschaden oder zur rechtlichen Einordnung eines Massenunfalls.

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Die Gestaltung des Handbuchs ist vielseitig und ansprechend. Die Texte sind gut unterteilt, die Hervorhebungen sinnvoll eingesetzt, der Fußnotenapparat umfassend und die eingefügten Beispiele und Zitate abgehoben. Graphische und tabellarische Elemente werden effektiv und nicht zum Selbstzweck genutzt.

Neben den drei großen allgemeinen Rechtsgebieten kommen alle anderen relevanten und einschlägigen Rechtsbereiche zur Sprache, die nur irgendwie Bezug auf das Verkehrsrecht nehmen können. Thematisiert werden u.a. die verkehrsrechtlichen Bezüge zum Arbeitsrecht, Gefahrgutrecht oder Umweltstrafrecht, die Tätigkeit des Sachverständigen im Verkehrsrecht, das anwaltliche Berufsrecht und das Gebührenrecht. Dazu kommen Sonderthemen, z.B. das Oldtimerrecht, Steuerrechtliche Fragen sowie das Fuhrparkmanagement. Dabei müssen natürlich einzelne Kapitel eher kompakt gehalten werden, aber der Leser vermisst zu keinem Zeitpunkt Wesentliches in der Darstellung. Schließlich hat man hier keinen Kommentar erworben, sondern ein fachanwaltsausbildungsbezogenes Handbuch, das dementsprechend Akzente setzen muss. Dies geschieht etwa in einer deutlichen Diskrepanz des Umfangs der Abschnitte zu Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie zum Verkehrsverwaltungsrecht im Vergleich zum Verkehrszivilrecht. Der angehende Fachanwalt muss sich deshalb bisweilen mit weiterer Speziallektüre wappnen, wenn er sich in einem Gebiet besonders engagieren will.

Der zivilrechtliche Teil führt den Leser durch die wesentlichen und häufigsten Streit- und Regulierungsfragen. Dazu gehören ganz klassisch die Haftungsgrundlagen, Unfälle außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums oder solche mit Auslandsbezug. Detailliert erfolgt dann die Abarbeitung der einzelnen Schadenspositionen nach einem Unfall, sei es am Fahrzeug selbst oder bedingt durch den Fahrzeugausfall samt notwendigen Folgeansprüchen und Sonderfragen wie z.B. der Posttraumatischen Belastungsstörung - dies sogar mit medizinischer und juristischer Betrachtungsweise. Die Ausführungen zum Schmerzensgeld sind in allgemeine und Sonderfälle unterteilt, sodass man ggf. fallspezifisch nach Erläuterungen und Fundstellen forschen kann. Erfreulich sind stets die praktischen Einschübe wie etwa Unterkapitel zum Verfahrensrecht oder Hinweise zum Vergleichsschluss. Des Weiteren wird in einem zweiten zivilrechtlichen Teil das Vertragsrecht, also Kauf, Leasing oder die Reparatur eines Kfz, näher behandelt. Dazu kommt das hier wunderbar facettenreich abgebildete Versicherungsrecht, wiederum mit prozessualen Besonderheiten und Spezialfragen wie etwa zum Reha-Management oder zu diversen Regressgrundlagen.

„Nur“ einen Überblick, den aber profund und ansprechend, geben die Kapitel zum Straf- und Bußgeldrecht. Die verantwortlichen Autoren sind nicht zu beneiden, wenn sie z.B. auf wenigen Seiten die materiellen Vorschriften der StVO abhandeln und sich auf Kernfragen des Bußgeldprozesses beschränken müssen. Dennoch wird ein umfassendes Bild des Teilgebiets geboten und die wesentlichen Aspekte der jeweiligen Problematik werden teilweise in bestechend schnörkelloser Weise erfasst, z.B. der Handygebrauch am Steuer. Verfahrensdauerbrenner wie die Anordnung bzw. Vermeidung eines Fahrverbots müssen dann mit weiterer Literatur genau studiert werden. Im Strafrecht darf sich der Leser auf die guten Ausführungen zum Fahrerlaubnisentzug freuen. Auch das öffentliche Recht „darbt“ auf ca. 200 Seiten und erfordert sicherlich eine vertiefte Arbeit mit weiteren Quellen. Dennoch schafft es auch hier der Autor, etwa das Fahrerlaubnisrecht so ansprechend und kohärent zu beschreiben, dass man sich nach der Lektüre umfassend informiert fühlen darf. Auch Klassiker wie das behördliche Abschleppen samt Folgeansprüchen sind eingängig erläutert.

Nach wie vor spannende Lektüre erwartet den Leser im Kapitel zu verkehrstechnischen und anderen Gutachten. Die Kenntnis um die richtige Lektüre eines Gutachtens und schon zuvor die Frage des richtigen Zeitpunkts der Beauftragung, ist Grundhandwerkszeug für den Fachanwalt. Die Unfallrekonstruktion wird hier regelrecht lebendig erklärt und auch die Überprüfung der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung nachvollzogen. So erfährt auch das Bußgeldrecht noch eine kleine Aufwertung. Typische Themen wie die mögliche Aufdeckung eines Versicherungsbetrugs durch ein Gutachten werden pragmatisch erörtert. Zum nahezu ganzheitlichen Ansatz des Werks zählen neben den genannten phyikalisch-technischen Erläuterungen vor allem die medizinischen Kapitel. Nichts ist peinlicher im Prozess als das bloße Abschreiben eines Arztberichts, wenn man auf Nachfrage des Gerichts die lateinischen Begriffe nicht einmal einer konkreten Verletzung zuordnen kann. Hier schaffen die präzisen Beschreibungen von Verletzungen im Rahmen der Personenschäden gekonnt Abhilfe, dies auch mit zahlreichen Abbildungen.

Dieses Handbuch ist eine lohnende Investition für jeden Praktiker, sei es während oder erst nach der Fachanwaltsausbildung.

geschrieben am 14.02.2012 | 727 Wörter | 5057 Zeichen

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