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GKG/FamGKG 2012


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

GKG/FamGKG 2012 Der Kommentar von Meyer zu den Gerichtskosten gehört neben dem Hartmann zu den Standardwerken bei Gericht. Auf fast 900 Seiten werden das GKG und das FamGKG ausfĂŒhrlich erlĂ€utert, hinzu kommen zahlreiche AnhĂ€nge, sowohl innerhalb der Kommentierung, aber auch im Anschluss daran in Form von zahlreichen Gesetzen in AuszĂŒgen und den GebĂŒhrentabellen zum GKG bzw. FamGKG. Beim Streitwert findet der Leser z.B. direkt die Kommentierung zugehöriger Gesetze, so der §§ 3-9 ZPO, aber auch ausgewĂ€hlter Normen der InsO, des UWG oder des GWB. Die Gestaltung des Kommentars ist recht konservativ bei kleinem Schriftbild und ist insgesamt kein AushĂ€ngeschild des Werks. Hervorhebungen durch Fettdruck sind vorhanden, aber unauffĂ€llig. Randnummern und echte Fußnoten erleichtern zwar die Orientierung. Bisweilen könnte die Untergliederung der Fließtexte aber pragmatischer und deutlicher sein. Typische Elemente moderner Kommentare, etwa Schaubilder, Hilfsmittel (Tenorierungen, AntrĂ€ge oder Muster) oder tabellarische EinschĂŒbe sind - abgesehen von der anschaulichen Zusammenstellung zur Sozialgerichtsbarkeit (S. 369 ff.) oder vereinzelten Beispielen (S. 215) - nicht vorhanden. Im Gegenteil spart man sich selbst bei Zusammenfassungen eine sinnvolle graphische Aufmachung (S. 239). Ein großer Vorteil dieses Kommentars ist - neben der Detailliertheit der AusfĂŒhrungen - die zusammenhĂ€ngende und prĂ€gnante Darstellung der einzelnen Themen. Dem Leser werden allgemeine und besondere Informationen zum einzelnen Paragraphen, aber auch ĂŒbergreifende Aspekte wie das VerhĂ€ltnis zu anderen Vorschriften oder Besonderheiten im Haupt- bzw. im Rechtsbehelfsverfahren prĂ€sentiert. NatĂŒrlich können bei einem Standardkommentar im Rahmen einer Rezension nicht alle lesenswerten Passagen im Einzelnen benannt werden, aber auf einige Punkte soll doch lobend hingewiesen werden. Als erstes seien die prĂ€zisen ErlĂ€uterungen zur Ausnahme von der Vorschusspflicht genannt, insbesondere zur vermögenden, aber gerade nicht zahlungsfĂ€higen Partei (§ 14 GKG, S. 64 f.) samt Voraussetzungen fĂŒr den Antrag bei Gericht. Des Weiteren lehrreich bzw. hilfreich fĂŒr den Verteidiger sind die Kommentierungen zu den Ausnahmen von der Vorschusspflicht fĂŒr Auslagen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 17 GKG, S. 79). Gut aufgeschlĂŒsselt sind auch die einzelnen Kostenschuldner fĂŒr den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 23 GKG, S. 125-127) sowie bei Abschluss eines Vergleichs (§ 29 GKG, S. 14 ff.). Klassiker wie die Bestimmung des GebĂŒhrenstreitwerts gemĂ€ĂŸ § 41 GKG bei MietverhĂ€ltnissen mitsamt der Rechtsfrage des „Bestehens“ des MietverhĂ€ltnisses (Rn. 6) sowie der streitigen Mietzeit (Rn. 15) sind ausfĂŒhrlich bearbeitet und mit einem breit gefĂ€cherten Fundstellenangebot versehen. Persönlich schĂ€tze ich die gelungene Kommentierung zu Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren im Rahmen des § 66 GKG, vor allem was den eigentlichen Gegenstand des Verfahrens (Rn. 12-18) und die EntscheidungszustĂ€ndigkeit (Rn. 55-63) betrifft. Als lesenswert hervorzuheben sind schließlich auch die kompakten und leicht nachvollziehbaren AusfĂŒhrungen zur ErmĂ€ĂŸigung der Gerichtskosten, z.B. bei KlagerĂŒcknahme (S. 475-478). Der Meyer bleibt sowohl fĂŒr den Erstzugriff aber auch als Vergleichswerk eines der wichtigsten Hilfsmittel im Kostenrecht fĂŒr den prozessualen Alltag. Die ErlĂ€uterungen sind stets eingĂ€ngig, prĂ€zise und praxisorientiert. Eine gelungene Neuauflage eines bewĂ€hrten Kommentars.

Der Kommentar von Meyer zu den Gerichtskosten gehört neben dem Hartmann zu den Standardwerken bei Gericht. Auf fast 900 Seiten werden das GKG und das FamGKG ausfĂŒhrlich erlĂ€utert, hinzu kommen zahlreiche AnhĂ€nge, sowohl innerhalb der Kommentierung, aber auch im Anschluss daran in Form von zahlreichen Gesetzen in AuszĂŒgen und den GebĂŒhrentabellen zum GKG bzw. FamGKG. Beim Streitwert findet der Leser z.B. direkt die Kommentierung zugehöriger Gesetze, so der §§ 3-9 ZPO, aber auch ausgewĂ€hlter Normen der InsO, des UWG oder des GWB.

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Die Gestaltung des Kommentars ist recht konservativ bei kleinem Schriftbild und ist insgesamt kein AushĂ€ngeschild des Werks. Hervorhebungen durch Fettdruck sind vorhanden, aber unauffĂ€llig. Randnummern und echte Fußnoten erleichtern zwar die Orientierung. Bisweilen könnte die Untergliederung der Fließtexte aber pragmatischer und deutlicher sein. Typische Elemente moderner Kommentare, etwa Schaubilder, Hilfsmittel (Tenorierungen, AntrĂ€ge oder Muster) oder tabellarische EinschĂŒbe sind - abgesehen von der anschaulichen Zusammenstellung zur Sozialgerichtsbarkeit (S. 369 ff.) oder vereinzelten Beispielen (S. 215) - nicht vorhanden. Im Gegenteil spart man sich selbst bei Zusammenfassungen eine sinnvolle graphische Aufmachung (S. 239).

Ein großer Vorteil dieses Kommentars ist - neben der Detailliertheit der AusfĂŒhrungen - die zusammenhĂ€ngende und prĂ€gnante Darstellung der einzelnen Themen. Dem Leser werden allgemeine und besondere Informationen zum einzelnen Paragraphen, aber auch ĂŒbergreifende Aspekte wie das VerhĂ€ltnis zu anderen Vorschriften oder Besonderheiten im Haupt- bzw. im Rechtsbehelfsverfahren prĂ€sentiert.

NatĂŒrlich können bei einem Standardkommentar im Rahmen einer Rezension nicht alle lesenswerten Passagen im Einzelnen benannt werden, aber auf einige Punkte soll doch lobend hingewiesen werden. Als erstes seien die prĂ€zisen ErlĂ€uterungen zur Ausnahme von der Vorschusspflicht genannt, insbesondere zur vermögenden, aber gerade nicht zahlungsfĂ€higen Partei (§ 14 GKG, S. 64 f.) samt Voraussetzungen fĂŒr den Antrag bei Gericht. Des Weiteren lehrreich bzw. hilfreich fĂŒr den Verteidiger sind die Kommentierungen zu den Ausnahmen von der Vorschusspflicht fĂŒr Auslagen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 17 GKG, S. 79). Gut aufgeschlĂŒsselt sind auch die einzelnen Kostenschuldner fĂŒr den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§ 23 GKG, S. 125-127) sowie bei Abschluss eines Vergleichs (§ 29 GKG, S. 14 ff.). Klassiker wie die Bestimmung des GebĂŒhrenstreitwerts gemĂ€ĂŸ § 41 GKG bei MietverhĂ€ltnissen mitsamt der Rechtsfrage des „Bestehens“ des MietverhĂ€ltnisses (Rn. 6) sowie der streitigen Mietzeit (Rn. 15) sind ausfĂŒhrlich bearbeitet und mit einem breit gefĂ€cherten Fundstellenangebot versehen. Persönlich schĂ€tze ich die gelungene Kommentierung zu Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren im Rahmen des § 66 GKG, vor allem was den eigentlichen Gegenstand des Verfahrens (Rn. 12-18) und die EntscheidungszustĂ€ndigkeit (Rn. 55-63) betrifft. Als lesenswert hervorzuheben sind schließlich auch die kompakten und leicht nachvollziehbaren AusfĂŒhrungen zur ErmĂ€ĂŸigung der Gerichtskosten, z.B. bei KlagerĂŒcknahme (S. 475-478).

Der Meyer bleibt sowohl fĂŒr den Erstzugriff aber auch als Vergleichswerk eines der wichtigsten Hilfsmittel im Kostenrecht fĂŒr den prozessualen Alltag. Die ErlĂ€uterungen sind stets eingĂ€ngig, prĂ€zise und praxisorientiert. Eine gelungene Neuauflage eines bewĂ€hrten Kommentars.

geschrieben am 14.02.2012 | 460 Wörter | 3071 Zeichen

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