
| ISBN | 3472080175 | |
| Herausgeber | Michael J. Schmid , Annegret Harz | |
| Verlag | Luchterhand | |
| Sprache | deutsch | |
| Seiten | 1668 | |
| Erscheinungsjahr | 2012 | |
| Extras | - |

Der Fachanwaltskommentar zum Mietrecht ist eines der besten und genauesten Werke, die es zu diesem Thema gibt. Die Neuauflage greift die zahlreich ergangenen Entscheidungen zu allen Bereichen des Mietrechts auf und positioniert sie präzise im bisherigen Rechtsgefüge, widmet sich u.a. aber auch ausführlich der neuen Heizkostenverordnung. Da das vorliegende Werk unter dem Titel „Fachanwaltskommentar“ erscheint, muss dem Leser von Anfang an klar sein, dass er zum einen bestimmtes Grundwissen im besonderen Schuldrecht und partiell zum Prozessrecht mitbringen sollte, um die angebotenen Informationen effektiv nutzen zu können. Zum anderen sind die Erfordernisse der Fachanwaltsausbildung maßgeblich für die Komposition des Kommentars, nicht zuvorderst die des bereits langjährig tätigen Praktikers, der nur noch zu neuen Details nachschlägt. Auf nunmehr fast 1700 Seiten, somit einer deutlichen Steigerung zur Vorauflage, präsentieren die Herausgeber samt renommiertem Autorenteam ihr zusammengetragenes Wissen.

Kommentiert werden das BGB sowie mietrechtliche Spezialvorschriften wie die Verordnungen zu Betriebs- oder Heizkosten. Weitere Abschnitte befassen den Leser z.B. mit dem Gewaltschutzgesetz, der ZPO, der InsO, dem ZVG oder dem LPartG. Abgerundet werden die Hauptausführungen durch Kommentierungen zu GVG, GKG und sogar strafrechtlichen Aspekten. Hinzu kommen allgemein erläuternde Passagen zu Steuerrecht sowie zur Vermietung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum.
Grundlagen und Besonderheiten werden innerhalb der besprochenen Normen gleichermaßen erfasst. Immer wieder erfreulich sind korrelierende Kommentierungen, etwa die Erläuterungen zu den tatsächlichen Vertragsparteien und korrespondierend dazu die Anspruchsgegner beim Räumungsanspruch samt weiteren Details in den Räumungsschutzvorschriften des ZPO-Teils. Auf diese Weise werden gedankliche Synergien beim Leser geschaffen. Des Weiteren lobenswert sind die ausführlichen Abhandlungen zur Schönheitsreparatur samt Einarbeitung der neuesten Judikatur, ebenso zur Endrenovierung und zum Schadensersatz bei Auszug. Generell ist es schon eine Kunst für sich, die opulente Rechtsprechung hierzu zu sortieren und pragmatisch an den Leser weiterzugeben. Aber auch die gesunde und gelungene Verknüpfung von Theorie und Praxis macht diesen Kommentar so wertvoll, etwa durch die stets präsente Verbindung von Anspruch und Durchsetzung, etwa bei vertragswidrigem Verhalten mit Abmahnung und Unterlassungsklage. Daneben positiv hervorzuheben sind die nützlichen Hinweise zu Beweislast oder zum Streitwert, um das prozessuale Vorgehen abzusichern. Hierbei zeigt sich ganz klar der assoziative Charakter des Werks, der dem anwaltlichen Bedürfnis nach umfassender Beratung gerecht wird und der in rein materiell-rechtlichen Kommentierungen schlicht fehlt.
Fast schon lehrbuchgleich kann sich der Leser die diversen Kommentierungen zur Kündigung des Mietverhältnisses erarbeiten, sodass nach der Lektüre nicht nur die formalen Erfordernisse an eine Kündigung beherrscht werden, sondern auch die Schwierigkeiten der Durchsetzung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen vertragsverletzenden Verhaltens des Mieters vorzeitig erkannt werden. Ebenfalls mit neuerer Rechtsprechung opulent versehen wurden die Abschnitte zur Nebenkostenabrechnung, wobei gerade hier gut zu sehen ist, wie der Sachvortrag geschickt mit den einzelnen Gerichtsentscheidungen verwoben wird, ähnlich wie bei den Schönheitsreparaturklauseln, sodass die Plastizität der Beschreibungen wesentlich größer ist, als wenn man nur die Ergebnisse der Rechtsprechung vorgesetzt bekäme. Aber auch kleinere Problemkreise wie Tierhaltung in der Wohnung, die Anbringung von Parabolantennen oder die diversen Minderungsgründe nach Einzelfällen mit Prozentangaben sorgen beim Leser für eine gute und breite Wissensgrundlage.
Dieser Kommentar ist auch in der Neuauflage beeindruckend, sowohl was Komposition als auch Detailliertheit angeht, und setzt klare Maßstäbe für etliche Konkurrenzwerke. Man findet, gelegentlich nach kurzer Suche, zu allen praxisrelevanten Themenkomplexen die gängigen Problemstellungen und plausible Lösungsansätze. Die Ausführungen sind sogar so eingängig, dass man eine Nutzung des Werks schon Referendaren zur Vorbereitung auf den Anwaltsberuf empfehlen kann. Praktiker werden ohnehin immer wieder gerne auf diesen Kommentar zurückgreifen.
geschrieben am 25.03.2012 | 558 Wörter | 3882 Zeichen
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