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Handbuch Sexualstraftaten


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Informationen zum Buch
  ISBN
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  Seiten
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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch Sexualstraftaten Eines der unbeliebtesten Teilgebiete des Strafrechts sind die Sexualdelikte. Kaum Gegenstand während der Ausbildung, wird man in der Praxis mit diesen recht früh konfrontiert, sei es als Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger. Neben einer fundierten materiell-rechtlichen Kenntnis der Materie sind in solchen Verfahren zunächst vertiefte prozessuale Kenntnisse erforderlich, gerade um die Zeugenaussagen richtig bewerten zu können, Schutzpflichten gegenüber den Opfern ausüben zu können und ein der Tat angemessenes Strafmaß zu finden und zu begründen. Darüber hinaus müssen die Verfahrensbeteiligten mehr als sonst weitere Qualifikationen aufweisen, um der psychologisch und mitunter pädagogisch schwierigen Prozesssituation Herr zu werden. Letztendlich benötigt man zu jedem dieser Elemente ein eigenes Lehrbuch, da ein Kompendium zu allen drei Aspekten kaum zu bändigen wäre. Im nunmehr neu erschienenen Handbuch Sexualstraftaten wird befassten Verfahrensbeteiligten eine Grundlage zum materiellen Recht geboten, auf der man sodann weitere Kenntnisse erwerben kann. Die Gestaltung des Handbuchs ist übersichtlich, aber ein bisschen farblos. Der Fließtext ist zwar gut gegliedert, aber doch recht dicht im Erscheinungsbild, die Hervorhebungen sind nur sparsam eingesetzt und auch die vielen Beispielsfälle aus der Rechtsprechung hätten graphisch markanter in den Blickpunkt gerückt werden können. Schaubilder und andere visualisierende Instrumente sind nur vereinzelt aufzufinden, dabei hätte man mit Prüfungsschemata, Merksätzen, Formulierungshilfen für das Verfahren und anderen Elementen die Materie viel greifbarer machen können. Die Fußnoten sind reichhaltig, ebenso die enthaltenen Verzeichnisse. Nach einer kurzen Einleitung wird ein umfangreiches Grundlagenkapitel vorangestellt, in dem die gesetzliche Entwicklung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ebenso präsentiert wird wie eine Reihe von Begriffsbestimmungen. Sodann werden die Delikte gegen die sexuelle Freiheit erläutert, darunter die sexuelle Nötigung inklusive der Vergewaltigung sowie des Missbrauchs Widerstandsunfähiger, Kranker oder behandelter Personen. Nach einem Exkurs zum Missbrauch institutioneller Abhängigkeit werden die Delikte gegen die sexuelle Entwicklung dargestellt, also der sexuelle Missbrauch von Kindern, Schutzbefohlenen und Jugendlichen. Kleinere Abschnitte thematisieren Exhibitionismus, Prostitutionsdelikte oder Zuhälterei, bevor dann im Schlusskapitel die strafrechtlichen Pornographieverbote Gehör finden. Ausführlich wie ein Kommentar aber im Duktus eines Lehrbuchs kann sich der Leser in die Materie einarbeiten, die verschiedenen Nuancen der Rechtsprechung anhand der ausführlichen Zitate aus Urteilen und der sonstigen Beispiele kennen lernen und die in diesem Spezialgebiet notwendigen Verknüpfungen ziehen. Denn nicht nur die Begrifflichkeiten müssen wegen der z.T. mehrfachen Verwendung beherrscht und ggf. abgegrenzt werden können, auch das Verhältnis der Normen zueinander ist immer wieder Gegenstand der Darstellung. Dabei hätte man sich manchmal mehr Ausführungen statt vieler Fußnoten gewünscht, etwa beim streitigen Verhältnis zwischen § 182 StGB und den §§ 176 ff StGB, aber letztendlich ist dieses Handbuch ja nicht spezifisch praxisorientiert, sondern legt den Fokus klar auf das materielle Recht. Handlungsvarianten kommen klar verständlich zur Sprache, etwa die Frage der Bestimmung einer Person zu einer Handlung, die Frage der Intensität des körperlichen Kontakts oder des Eindringens in den Körper. Wichtige Detailprobleme wie die Annahme des Vorsatzes mitsamt der ggf. nötigen Feststellungen im Urteil werden gut aufgegriffen und mit der aktuellen Rechtsprechung unterlegt, so zu sehen bei der Frage, ob der Vorsatz des Täters das Alter des Kindes erfasst hat oder nicht und welche Möglichkeiten es gibt, bedingten Vorsatz anzunehmen. Ein ebenso wichtiger Argumentationsplatz ist stets die Anwendung des minder schweren Falles, gerade beim Zusammentreffen mit Regelbeispielen, und auch diese Fragestellungen werden in ausreichendem Umfang erarbeitet und aufgelöst. Moderne strafrechtliche Erscheinungsformen wie das Cybergrooming werden benannt und eingeordnet, aber auch Ausflüge in die Haftung nach dem TMG finden sich wie selbstverständlich neben dem klassischen Strafrecht. Grundlagenarbeit, z.B. die Auflistung der verschiedenen Pornographiedefinitionen, wird obendrein geleistet. Mit diesem Werk erhält man eine echte und gute Alternative zu jedem StGB-Kommentar. Ein schwieriges Teilgebiet des Strafrechts wurde gut systematisiert aufbereitet und auch im Vergleich zu allgemeinen Lehrbüchern zum Besonderen Teil bietet dieses Handbuch ein deutliches Plus an Informationen und Detailgenauigkeit. Zusätzlich eignet es sich gut für die wissenschaftliche Bearbeitung der Thematik, ist also auch schon im Studium verständlich und einsetzbar. Persönlich hätte ich mir von einem Handbuch aber viel mehr praktischen Bezug gewünscht, also nicht nur Urteilszitate des BGH, sondern konkrete Hinweise für Prozesssituationen, taktische Fragen, Verfahrensprobleme von der Videovernehmung des Ermittlungsrichters, der Glaubwürdigkeitsbeurteilung minderjähriger Zeugen bis hin zur Verwertbarkeit im Prozess etc. Das würde den Umfang des Handbuchs sicher verdoppeln, aber der Versuch wäre es allemal wert.

Eines der unbeliebtesten Teilgebiete des Strafrechts sind die Sexualdelikte. Kaum Gegenstand während der Ausbildung, wird man in der Praxis mit diesen recht früh konfrontiert, sei es als Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger. Neben einer fundierten materiell-rechtlichen Kenntnis der Materie sind in solchen Verfahren zunächst vertiefte prozessuale Kenntnisse erforderlich, gerade um die Zeugenaussagen richtig bewerten zu können, Schutzpflichten gegenüber den Opfern ausüben zu können und ein der Tat angemessenes Strafmaß zu finden und zu begründen. Darüber hinaus müssen die Verfahrensbeteiligten mehr als sonst weitere Qualifikationen aufweisen, um der psychologisch und mitunter pädagogisch schwierigen Prozesssituation Herr zu werden. Letztendlich benötigt man zu jedem dieser Elemente ein eigenes Lehrbuch, da ein Kompendium zu allen drei Aspekten kaum zu bändigen wäre. Im nunmehr neu erschienenen Handbuch Sexualstraftaten wird befassten Verfahrensbeteiligten eine Grundlage zum materiellen Recht geboten, auf der man sodann weitere Kenntnisse erwerben kann.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Handbuchs ist übersichtlich, aber ein bisschen farblos. Der Fließtext ist zwar gut gegliedert, aber doch recht dicht im Erscheinungsbild, die Hervorhebungen sind nur sparsam eingesetzt und auch die vielen Beispielsfälle aus der Rechtsprechung hätten graphisch markanter in den Blickpunkt gerückt werden können. Schaubilder und andere visualisierende Instrumente sind nur vereinzelt aufzufinden, dabei hätte man mit Prüfungsschemata, Merksätzen, Formulierungshilfen für das Verfahren und anderen Elementen die Materie viel greifbarer machen können. Die Fußnoten sind reichhaltig, ebenso die enthaltenen Verzeichnisse.

Nach einer kurzen Einleitung wird ein umfangreiches Grundlagenkapitel vorangestellt, in dem die gesetzliche Entwicklung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ebenso präsentiert wird wie eine Reihe von Begriffsbestimmungen. Sodann werden die Delikte gegen die sexuelle Freiheit erläutert, darunter die sexuelle Nötigung inklusive der Vergewaltigung sowie des Missbrauchs Widerstandsunfähiger, Kranker oder behandelter Personen. Nach einem Exkurs zum Missbrauch institutioneller Abhängigkeit werden die Delikte gegen die sexuelle Entwicklung dargestellt, also der sexuelle Missbrauch von Kindern, Schutzbefohlenen und Jugendlichen. Kleinere Abschnitte thematisieren Exhibitionismus, Prostitutionsdelikte oder Zuhälterei, bevor dann im Schlusskapitel die strafrechtlichen Pornographieverbote Gehör finden.

Ausführlich wie ein Kommentar aber im Duktus eines Lehrbuchs kann sich der Leser in die Materie einarbeiten, die verschiedenen Nuancen der Rechtsprechung anhand der ausführlichen Zitate aus Urteilen und der sonstigen Beispiele kennen lernen und die in diesem Spezialgebiet notwendigen Verknüpfungen ziehen. Denn nicht nur die Begrifflichkeiten müssen wegen der z.T. mehrfachen Verwendung beherrscht und ggf. abgegrenzt werden können, auch das Verhältnis der Normen zueinander ist immer wieder Gegenstand der Darstellung. Dabei hätte man sich manchmal mehr Ausführungen statt vieler Fußnoten gewünscht, etwa beim streitigen Verhältnis zwischen § 182 StGB und den §§ 176 ff StGB, aber letztendlich ist dieses Handbuch ja nicht spezifisch praxisorientiert, sondern legt den Fokus klar auf das materielle Recht. Handlungsvarianten kommen klar verständlich zur Sprache, etwa die Frage der Bestimmung einer Person zu einer Handlung, die Frage der Intensität des körperlichen Kontakts oder des Eindringens in den Körper. Wichtige Detailprobleme wie die Annahme des Vorsatzes mitsamt der ggf. nötigen Feststellungen im Urteil werden gut aufgegriffen und mit der aktuellen Rechtsprechung unterlegt, so zu sehen bei der Frage, ob der Vorsatz des Täters das Alter des Kindes erfasst hat oder nicht und welche Möglichkeiten es gibt, bedingten Vorsatz anzunehmen. Ein ebenso wichtiger Argumentationsplatz ist stets die Anwendung des minder schweren Falles, gerade beim Zusammentreffen mit Regelbeispielen, und auch diese Fragestellungen werden in ausreichendem Umfang erarbeitet und aufgelöst. Moderne strafrechtliche Erscheinungsformen wie das Cybergrooming werden benannt und eingeordnet, aber auch Ausflüge in die Haftung nach dem TMG finden sich wie selbstverständlich neben dem klassischen Strafrecht. Grundlagenarbeit, z.B. die Auflistung der verschiedenen Pornographiedefinitionen, wird obendrein geleistet.

Mit diesem Werk erhält man eine echte und gute Alternative zu jedem StGB-Kommentar. Ein schwieriges Teilgebiet des Strafrechts wurde gut systematisiert aufbereitet und auch im Vergleich zu allgemeinen Lehrbüchern zum Besonderen Teil bietet dieses Handbuch ein deutliches Plus an Informationen und Detailgenauigkeit. Zusätzlich eignet es sich gut für die wissenschaftliche Bearbeitung der Thematik, ist also auch schon im Studium verständlich und einsetzbar. Persönlich hätte ich mir von einem Handbuch aber viel mehr praktischen Bezug gewünscht, also nicht nur Urteilszitate des BGH, sondern konkrete Hinweise für Prozesssituationen, taktische Fragen, Verfahrensprobleme von der Videovernehmung des Ermittlungsrichters, der Glaubwürdigkeitsbeurteilung minderjähriger Zeugen bis hin zur Verwertbarkeit im Prozess etc. Das würde den Umfang des Handbuchs sicher verdoppeln, aber der Versuch wäre es allemal wert.

geschrieben am 26.10.2012 | 690 Wörter | 4714 Zeichen

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