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Handbuch des Fachanwalts Familienrecht


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Informationen zum Buch
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  Extras

Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch des Fachanwalts Familienrecht Das Handbuch für den Fachanwalt ist ein Klassiker der familienrechtlichen Literatur und ich habe schon zu verschiedenen Stadien meiner juristischen Tätigkeit mit den Vorauflagen gearbeitet - gerne und effektiv. Natürlich ist die Lektüre maßgeblich auf diejenigen zugeschnitten, die den Fachanwaltstitel erwerben wollen, doch darüber hinaus ist das Buch ganz hervorragend für Referendare, insbesondere zur Examensvorbereitung, darüber hinaus für die gerichtliche Praxis und selbstverständlich auch als Wissensquelle für den bereits erfahrenen Praktiker geeignet. Neben dem Online-Zugriff auf das Buch bei jurion enthält das Werk zahlreiche Hilfsangebote für den Leser, anhand derer er sich die Materie leicht vergegenwärtigen und einprägen kann. Dies sind Fälle, Praxistipps, Checklisten (z.B. zur VKH, S. 2132 ff.) und Rechenbeispiele, dazu das Schlusskapitel mit Formularen zum Abfassen von Anträgen oder Schriftsätzen. Inhaltlich wird in der Neuauflage natürlich die Entwicklung der Jurisdiktion in den „Hauptgebieten“ des Familienrechts berücksichtigt, als da wären das Unterhaltsrecht sowie das Verfahrensrecht des FamFG, hinzu kommen gesetzliche Neuerungen wie zur elterlichen Sorge bezüglich nichtehelicher Kinder oder die derzeit geltenden Selbtsbehaltssätze. Abrundend werden aber auch viele andere Themen mit dort wichtigen Neuerungen angesprochen, etwa im IPR die Rom-III-Verordnung oder Änderungen im sozial- und steuerrechtlichen Bereich. Stets enthalten sind schließlich die aktuellen Tabellen für die unterhaltsrechtlichen Entscheidungen, selbst wenn diesmal ein Errata-Zettel beigefügt werden musste. Insgesamt 21 Kapitel, davon das letzte für die Musterschreiben, erwarten den Leser. Diese sind je nach behandelter Thematik unterschiedlich umfangreich, aber die Herausgeber haben durch kluge Gewichtung dem Rechtsanwender klare Markierungen gesetzt, anhand derer der Leser sich selbst die Bedeutung eines Abschnitts vergegenwärtigen kann. Traditionell umfassend werden z.B. das Verfahrensrecht (Kapitel 1), das Sorgerecht (Kapitel 5) und natürlich das Unterhaltsrecht (6. Kapitel, mit über 500 Seiten nimmt dieses Kapitel fast 20% des Werks für sich ein) erläutert. Ebenfalls detailreich werden das Statusrecht (Kapitel 3), der Versorgungsausgleich (Kapitel 7) und die Ehewohnung inklusive Ausführungen zum Gewaltschutzgesetz (Kapitel 8) erarbeitet, aber auch das Familiensteuerrecht (Kapitel 13), womit der Leser unzweideutig auf ein großes Beratungsfeld des Fachanwalts aufmerksam gemacht wird (siehe nur die Wahl der richtigen Lohnsteuerklassen, S. 1779 ff.), das IPR (Kapitel 15) und das Kostenrecht (Kapitel 17). Weitere Kapitel befassen den Leser sodann noch mit z.B. Ehesachen (Kapitel 2), der Vertragsgestaltung (Kapitel 12) oder mit der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz (Kapitel 18). Schon immer überzeugend war die pragmatische, aber instruktive Art, die Grundlagen des Familienrechts zusammenzufassen und zwar nicht theoretisch, sondern direkt für die Praxis geschrieben. Schön zu sehen ist dies z.B. bei der Zusammenfassung der Wirkungen des Verbunds (S. 106 ff.) oder der Erläuterung der Ersatzhaftung Verwandter für den Unterhalt (S. 814 ff.). Selbst Klassiker des Studiums wie die Prüfung von deliktischen Schadensersatzansprüchen unter Ehegatten (S. 1512 ff.) finden sich und werden kompakt und gut nachvollziehbar aufbereitet. Daneben stehen natürlich die Einzelfragen der einzelnen Teilgebiete, deren Beantwortung ebenfalls klar an der Rechtsanwendung orientiert ist. Hier kann man die Darstellung zur Regelungsbefugnis des Familiengerichts für den Umgang und den dabei möglichen Regelungsinhalt heranziehen (S. 506 ff.) oder auch den Anspruch auf Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG (S. 1377 ff.) als gelungene Beispiele heranziehen, anhand derer der Leser zum einen den rechtlichen Rahmen der Problematik erfassen, aber auch die mögliche Gestaltungsbreite für den Mandanten bzw. den Rechtsstreit ausloten kann. Stets zur Sprache kommen dazu auch besondere Einzelfragen, etwa zu Problemen beim Übergang zwischen altem und neuem Recht. Hier werden gleich in Kapitel 1 vorhandene Fälle aufgegriffen, die Diskussionspositionen vorgestellt und, sofern vorhanden, die Entscheidung des BGH präsentiert (S. 6 ff.). Und auch im Weiteren werden Rechtsfragen rund um Gesetzesreformen oder bei Änderung der Rechtsprechung genau aufgegriffen und effektiv beantwortet, etwa zur Abänderung von Unterhaltstiteln (S. 1098 ff.) oder zur Rückgewähr von Leistungen bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (S. 1543 ff.). All die genannten Beispiele stehen dabei als pars pro toto für ein rundum überzeugendes Handbuch. Man hätte seitenweise weitere gelungene Exempla für gute Darstellung, einleuchtende Beispielgebung und nachvollziehbare Berechnung heraussuchen können, stets aber nur mit demselben Ergebnis: dieses Handbuch ist qualitativ hervorragend gemacht, man kann sich punktuell und grundlegend Wissen aneignen und/oder vorhandenes Wissen vertiefen. Praktische und prozessuale Umsetzung bis hin zu Kosten- und Steuerfragen sind stets gewährleistet. Eine klare Empfehlung.

Das Handbuch für den Fachanwalt ist ein Klassiker der familienrechtlichen Literatur und ich habe schon zu verschiedenen Stadien meiner juristischen Tätigkeit mit den Vorauflagen gearbeitet - gerne und effektiv. Natürlich ist die Lektüre maßgeblich auf diejenigen zugeschnitten, die den Fachanwaltstitel erwerben wollen, doch darüber hinaus ist das Buch ganz hervorragend für Referendare, insbesondere zur Examensvorbereitung, darüber hinaus für die gerichtliche Praxis und selbstverständlich auch als Wissensquelle für den bereits erfahrenen Praktiker geeignet.

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Neben dem Online-Zugriff auf das Buch bei jurion enthält das Werk zahlreiche Hilfsangebote für den Leser, anhand derer er sich die Materie leicht vergegenwärtigen und einprägen kann. Dies sind Fälle, Praxistipps, Checklisten (z.B. zur VKH, S. 2132 ff.) und Rechenbeispiele, dazu das Schlusskapitel mit Formularen zum Abfassen von Anträgen oder Schriftsätzen.

Inhaltlich wird in der Neuauflage natürlich die Entwicklung der Jurisdiktion in den „Hauptgebieten“ des Familienrechts berücksichtigt, als da wären das Unterhaltsrecht sowie das Verfahrensrecht des FamFG, hinzu kommen gesetzliche Neuerungen wie zur elterlichen Sorge bezüglich nichtehelicher Kinder oder die derzeit geltenden Selbtsbehaltssätze. Abrundend werden aber auch viele andere Themen mit dort wichtigen Neuerungen angesprochen, etwa im IPR die Rom-III-Verordnung oder Änderungen im sozial- und steuerrechtlichen Bereich. Stets enthalten sind schließlich die aktuellen Tabellen für die unterhaltsrechtlichen Entscheidungen, selbst wenn diesmal ein Errata-Zettel beigefügt werden musste.

Insgesamt 21 Kapitel, davon das letzte für die Musterschreiben, erwarten den Leser. Diese sind je nach behandelter Thematik unterschiedlich umfangreich, aber die Herausgeber haben durch kluge Gewichtung dem Rechtsanwender klare Markierungen gesetzt, anhand derer der Leser sich selbst die Bedeutung eines Abschnitts vergegenwärtigen kann. Traditionell umfassend werden z.B. das Verfahrensrecht (Kapitel 1), das Sorgerecht (Kapitel 5) und natürlich das Unterhaltsrecht (6. Kapitel, mit über 500 Seiten nimmt dieses Kapitel fast 20% des Werks für sich ein) erläutert. Ebenfalls detailreich werden das Statusrecht (Kapitel 3), der Versorgungsausgleich (Kapitel 7) und die Ehewohnung inklusive Ausführungen zum Gewaltschutzgesetz (Kapitel 8) erarbeitet, aber auch das Familiensteuerrecht (Kapitel 13), womit der Leser unzweideutig auf ein großes Beratungsfeld des Fachanwalts aufmerksam gemacht wird (siehe nur die Wahl der richtigen Lohnsteuerklassen, S. 1779 ff.), das IPR (Kapitel 15) und das Kostenrecht (Kapitel 17). Weitere Kapitel befassen den Leser sodann noch mit z.B. Ehesachen (Kapitel 2), der Vertragsgestaltung (Kapitel 12) oder mit der Zwangsvollstreckung und der Insolvenz (Kapitel 18).

Schon immer überzeugend war die pragmatische, aber instruktive Art, die Grundlagen des Familienrechts zusammenzufassen und zwar nicht theoretisch, sondern direkt für die Praxis geschrieben. Schön zu sehen ist dies z.B. bei der Zusammenfassung der Wirkungen des Verbunds (S. 106 ff.) oder der Erläuterung der Ersatzhaftung Verwandter für den Unterhalt (S. 814 ff.). Selbst Klassiker des Studiums wie die Prüfung von deliktischen Schadensersatzansprüchen unter Ehegatten (S. 1512 ff.) finden sich und werden kompakt und gut nachvollziehbar aufbereitet. Daneben stehen natürlich die Einzelfragen der einzelnen Teilgebiete, deren Beantwortung ebenfalls klar an der Rechtsanwendung orientiert ist. Hier kann man die Darstellung zur Regelungsbefugnis des Familiengerichts für den Umgang und den dabei möglichen Regelungsinhalt heranziehen (S. 506 ff.) oder auch den Anspruch auf Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG (S. 1377 ff.) als gelungene Beispiele heranziehen, anhand derer der Leser zum einen den rechtlichen Rahmen der Problematik erfassen, aber auch die mögliche Gestaltungsbreite für den Mandanten bzw. den Rechtsstreit ausloten kann. Stets zur Sprache kommen dazu auch besondere Einzelfragen, etwa zu Problemen beim Übergang zwischen altem und neuem Recht. Hier werden gleich in Kapitel 1 vorhandene Fälle aufgegriffen, die Diskussionspositionen vorgestellt und, sofern vorhanden, die Entscheidung des BGH präsentiert (S. 6 ff.). Und auch im Weiteren werden Rechtsfragen rund um Gesetzesreformen oder bei Änderung der Rechtsprechung genau aufgegriffen und effektiv beantwortet, etwa zur Abänderung von Unterhaltstiteln (S. 1098 ff.) oder zur Rückgewähr von Leistungen bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (S. 1543 ff.).

All die genannten Beispiele stehen dabei als pars pro toto für ein rundum überzeugendes Handbuch. Man hätte seitenweise weitere gelungene Exempla für gute Darstellung, einleuchtende Beispielgebung und nachvollziehbare Berechnung heraussuchen können, stets aber nur mit demselben Ergebnis: dieses Handbuch ist qualitativ hervorragend gemacht, man kann sich punktuell und grundlegend Wissen aneignen und/oder vorhandenes Wissen vertiefen. Praktische und prozessuale Umsetzung bis hin zu Kosten- und Steuerfragen sind stets gewährleistet. Eine klare Empfehlung.

geschrieben am 30.06.2013 | 675 Wörter | 4429 Zeichen

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