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Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht


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  Erscheinungsjahr
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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sowohl der Fachanwaltskommentar zum Mietrecht als auch das Handbuch für den Fachanwalt sind hervorragende Hilfsmittel im gerichtlichen Alltag. Zwar sind die Bücher für den Rechtsanwalt konzipiert, der den Fachanwaltstitel erwerben möchte. Dennoch stehen die beiden Werke für eine universelle Anwendbarkeit für alle Rechtsanwender, die sich mit dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht befassen müssen oder wollen. Die Neuauflage des Handbuchs des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht kommt weiterhin mit angenehmem Seitenumfang aus, knapp über 2600 Seiten. Die Kunst des Komprimierens ist den Herausgebern und Autoren damit ein weiteres Mal gelungen, gerade weil diesmal viele Entscheidungen des BGH und facettenreiche Detailstreitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht einzuarbeiten bzw. zu bewerten waren. Inhaltlich kommen zunächst drei große Themenblöcke zur Sprache. Im ersten Abschnitt zum Mietrecht sind dies allgemeine Grundsatzfragen, eine systematische Aufbereitung möglicher Mietverhältnisse aber auch Besonderheiten des Mietvertrags, des Mietzinses, der Mietnebenkosten, der Kaution und anderer Sicherungsrechte. Angesprochen werden die wechselseitig bestehenden Pflichten, etwa die Gebrauchsgewährungspflicht oder die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache einschließlich der zahlreichen Einzelprobleme rund um Schönheitsreparaturen. Hinzu kommen Kapitel zur Mängelhaftung, zu Nebenpflichten, zur Untermiete, aber auch zum Vorkaufsrecht. Prozessual häufig vorkommende Probleme, etwa bei Wechsel der Vertragsparteien, sei es auf Vermieter- oder Mieterseite, und natürlich die Herbeiführung und Abwicklung des Endes des Mietverhältnisses nehmen in der Darstellung einen entsprechend breiten Raum ein. Das Gewerberaummietrecht wird jedenfalls in wichtigen Einzelfragen abgehandelt (exzellent die alphabetisch geordnete Stichwortübersicht zur Abgrenzung vom Wohnraummietrecht, S. 995 ff.) und auch die Pacht kommt in angemessenem Umfang zur Sprache (auch die Landpacht, S. 1090 ff.). Im Abschnitt zum Wohnungseigentumsrecht werden ganz klassisch die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum oder auch die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum erläutert, aber auch die Stellung und die Befugnisse des Verwalters werden mit der notwenigen Aufmerksamkeit bedacht. Details zur Eigentümerversammlung, zum Stimmrecht, zu Regelungsinstrumenten der Eigentümer, zu möglichen Vereinbarungen und zu treffenden Beschlüssen werden in den zugehörigen Unterkapiteln aufbereitet. Klassische Streitigkeiten, etwa über die Zahlung des Wohngelds oder über bauliche Änderungen und die Frage der Kostentragung werden pragmatisch angesprochen und Lösungsansätze angeboten. Eigene Kapitel thematisieren das Wohnungserbbaurecht, das Dauerwohnrecht. Der dritte materiell-rechtlich relevante Abschnitt widmet sich verschiedenen Teilbereichen, darunter dem Maklerrecht, dem Immobilienrecht in Grundzügen, dem Nachbarrecht, aber auch der zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht oder dem Bauträgerrecht. Danach werden in einem gesonderten Teil Bezüge zum öffentlichen Recht und zum Steuerrecht hergestellt. Darunter fallen etwa das Wohngeldgesetz, der Energieausweis, Grund- und Zweitwohnungssteuer. Schon gute Tradition hat ein eigener Abschnitt zu verfahrensrechtlichen Besonderheiten. Auf diese Weise kann sich der Leser mit den Besonderheiten der Vollstreckung in Mietsachen befassen, aber auch mit dem Insolvenzrecht, der Zwangsversteigerung, dem anwaltlichen Gebührenrecht, aber im Detail auch mit dem Prozess in WEG-Sachen. Den Abschluss des Werks bilden Kapitel zur Mediation sowie ein Ausblick auf die Mietrechtsänderung 2013. Was bei der Arbeit mit diesem Werk immer wieder positiv heraussticht, ist die effektive Rezeption von Wissen, die sich mit der Lektüre einstellt. Die Autoren schaffen eine gelungene Mischung aus Detailgenauigkeit, pragmatischer Beschreibung und praktischer Umsetzung und sorgen so für den entscheidenden Mehrwert zum Kommentar. Schön zu sehen ist dies exemplarisch für viele andere Themen bei der Nebenkostenabrechnung (S. 461 ff.), einem wunderbar umkämpften Thema vor Gericht. Nach grundsätzlichen Ausführungen folgen Erklärungen zur Frist, innerhalb derer die Abrechnung erfolgen muss, zum Abrechnungszeitraum, der vom Vermieter beachtet werden muss, und natürlich zur formellen und materiellen Richtigkeit der Abrechnung mit vielen Einzelproblemen. Ergänzende Kapitel behandeln dann das Einsichtsrecht in die Unterlagen und ganz wichtig die möglichen Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung. Auf diese Weise wird dem Leser einerseits chronologisch ein valides Bild der Vorgänge präsentiert, aber auch die hohe Varianz von Problemfeldern offenbart. Insgesamt kann ich auch die Neuauflage des Werks mit Nachdruck empfehlen. Bereits die Vorauflagen haben mir in zahlreichen Fällen gute Dienste erwiesen und auch diesmal freue ich mich auf die intensive Arbeit mit dem Werk, gerade wenn es darum geht, die vielen praktischen Ansätze dem klassischen Kommentarwissen gegenüberzustellen. Durch die Ergänzung des Hardcoverwerks durch den beigefügten Link zu jurion, wo man das Buch als ebook nutzen kann, wird das Handbuch auch zum mobilen Begleiter.

Sowohl der Fachanwaltskommentar zum Mietrecht als auch das Handbuch für den Fachanwalt sind hervorragende Hilfsmittel im gerichtlichen Alltag. Zwar sind die Bücher für den Rechtsanwalt konzipiert, der den Fachanwaltstitel erwerben möchte. Dennoch stehen die beiden Werke für eine universelle Anwendbarkeit für alle Rechtsanwender, die sich mit dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht befassen müssen oder wollen. Die Neuauflage des Handbuchs des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht kommt weiterhin mit angenehmem Seitenumfang aus, knapp über 2600 Seiten. Die Kunst des Komprimierens ist den Herausgebern und Autoren damit ein weiteres Mal gelungen, gerade weil diesmal viele Entscheidungen des BGH und facettenreiche Detailstreitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht einzuarbeiten bzw. zu bewerten waren.

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Inhaltlich kommen zunächst drei große Themenblöcke zur Sprache. Im ersten Abschnitt zum Mietrecht sind dies allgemeine Grundsatzfragen, eine systematische Aufbereitung möglicher Mietverhältnisse aber auch Besonderheiten des Mietvertrags, des Mietzinses, der Mietnebenkosten, der Kaution und anderer Sicherungsrechte. Angesprochen werden die wechselseitig bestehenden Pflichten, etwa die Gebrauchsgewährungspflicht oder die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache einschließlich der zahlreichen Einzelprobleme rund um Schönheitsreparaturen. Hinzu kommen Kapitel zur Mängelhaftung, zu Nebenpflichten, zur Untermiete, aber auch zum Vorkaufsrecht. Prozessual häufig vorkommende Probleme, etwa bei Wechsel der Vertragsparteien, sei es auf Vermieter- oder Mieterseite, und natürlich die Herbeiführung und Abwicklung des Endes des Mietverhältnisses nehmen in der Darstellung einen entsprechend breiten Raum ein. Das Gewerberaummietrecht wird jedenfalls in wichtigen Einzelfragen abgehandelt (exzellent die alphabetisch geordnete Stichwortübersicht zur Abgrenzung vom Wohnraummietrecht, S. 995 ff.) und auch die Pacht kommt in angemessenem Umfang zur Sprache (auch die Landpacht, S. 1090 ff.).

Im Abschnitt zum Wohnungseigentumsrecht werden ganz klassisch die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum oder auch die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum erläutert, aber auch die Stellung und die Befugnisse des Verwalters werden mit der notwenigen Aufmerksamkeit bedacht. Details zur Eigentümerversammlung, zum Stimmrecht, zu Regelungsinstrumenten der Eigentümer, zu möglichen Vereinbarungen und zu treffenden Beschlüssen werden in den zugehörigen Unterkapiteln aufbereitet. Klassische Streitigkeiten, etwa über die Zahlung des Wohngelds oder über bauliche Änderungen und die Frage der Kostentragung werden pragmatisch angesprochen und Lösungsansätze angeboten. Eigene Kapitel thematisieren das Wohnungserbbaurecht, das Dauerwohnrecht.

Der dritte materiell-rechtlich relevante Abschnitt widmet sich verschiedenen Teilbereichen, darunter dem Maklerrecht, dem Immobilienrecht in Grundzügen, dem Nachbarrecht, aber auch der zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht oder dem Bauträgerrecht. Danach werden in einem gesonderten Teil Bezüge zum öffentlichen Recht und zum Steuerrecht hergestellt. Darunter fallen etwa das Wohngeldgesetz, der Energieausweis, Grund- und Zweitwohnungssteuer. Schon gute Tradition hat ein eigener Abschnitt zu verfahrensrechtlichen Besonderheiten. Auf diese Weise kann sich der Leser mit den Besonderheiten der Vollstreckung in Mietsachen befassen, aber auch mit dem Insolvenzrecht, der Zwangsversteigerung, dem anwaltlichen Gebührenrecht, aber im Detail auch mit dem Prozess in WEG-Sachen. Den Abschluss des Werks bilden Kapitel zur Mediation sowie ein Ausblick auf die Mietrechtsänderung 2013.

Was bei der Arbeit mit diesem Werk immer wieder positiv heraussticht, ist die effektive Rezeption von Wissen, die sich mit der Lektüre einstellt. Die Autoren schaffen eine gelungene Mischung aus Detailgenauigkeit, pragmatischer Beschreibung und praktischer Umsetzung und sorgen so für den entscheidenden Mehrwert zum Kommentar. Schön zu sehen ist dies exemplarisch für viele andere Themen bei der Nebenkostenabrechnung (S. 461 ff.), einem wunderbar umkämpften Thema vor Gericht. Nach grundsätzlichen Ausführungen folgen Erklärungen zur Frist, innerhalb derer die Abrechnung erfolgen muss, zum Abrechnungszeitraum, der vom Vermieter beachtet werden muss, und natürlich zur formellen und materiellen Richtigkeit der Abrechnung mit vielen Einzelproblemen. Ergänzende Kapitel behandeln dann das Einsichtsrecht in die Unterlagen und ganz wichtig die möglichen Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung. Auf diese Weise wird dem Leser einerseits chronologisch ein valides Bild der Vorgänge präsentiert, aber auch die hohe Varianz von Problemfeldern offenbart.

Insgesamt kann ich auch die Neuauflage des Werks mit Nachdruck empfehlen. Bereits die Vorauflagen haben mir in zahlreichen Fällen gute Dienste erwiesen und auch diesmal freue ich mich auf die intensive Arbeit mit dem Werk, gerade wenn es darum geht, die vielen praktischen Ansätze dem klassischen Kommentarwissen gegenüberzustellen. Durch die Ergänzung des Hardcoverwerks durch den beigefügten Link zu jurion, wo man das Buch als ebook nutzen kann, wird das Handbuch auch zum mobilen Begleiter.

geschrieben am 09.07.2013 | 660 Wörter | 4584 Zeichen

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