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ZPO Kommentar


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

ZPO Kommentar Der ZPO-Kommentar von Prütting / Gehrlein ist inzwischen fester Bestandteil der Standardwerke zum Prozessrecht und kann mit einigen Vorteilen gegenüber den „etablierten“ Konkurrenten punkten. Zum einen ist dies das parallele Erscheinen mit dem BGB-Kommentar von Prütting / Wegen / Weinreich, zum anderen die Möglichkeit, online auf den Volltext des Kommentars sowie alle Fundstellen der Rechtsprechung auf jurion zuzugreifen. Hinzu kommt, dass der Kommentar nicht nur ein hervorragendes Hilfsmittel in der Praxis ist, sondern auch schon im Ausbildungsbereich effektiv eingesetzt werden kann. Denn die Ausführungen lassen auch wissenschaftliche Ansätze nicht vermissen und geben auch gute Hilfestellungen für den Vorbereitungsdienst (z.B. zum Urteilsaufbau, § 313 ZPO, Rn. 7 ff.). Über 3000 Seiten inklusive Verzeichnissen erwarten den Leser in der aktuellen Auflage. Die Ausführungen ermöglichen dem Rechtsanwender die punktuelle Nachschau ebenso wie die Grundlagenarbeit. Die Kommentierungen sind auf diese Weise effektiv und vielseitig zu nutzen. Referendare werden z.B. die Kommentierung der Beweiswürdigung schnell zu schätzen wissen, weil dort pragmatisch und zum Teil lehrbuchreif die Ausführungen zum Anscheinsbeweis oder die Fallgruppen zur Beweislastumkehr präsentiert werden (§ 286 ZPO, Rn. 28 ff., 70 ff.). Ebenso lobenswert sind die Kommentierungen im klassischen ZPO AT zur Partei- und Prozessfähigkeit oder zur Streitgenossenschaft (§ 72 ZPO, Rn. 5 ff. zum Verhältnis zu Dritten). Praktisch brisante Themen werden mit der gebotenen Ausführlichkeit erläutert. Als pars pro toto mögen hier die Kommentierungen zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO, Rn. 13 ff. samt anschließenden alphabetisch sortierten Einzelfällen), zum Verschulden des Rechtsanwalts (§ 85 ZPO, Rn. 15 ff. mit einzelnen Pflichten, korrelierend hierzu § 233 ZPO, Rn. 51) oder ganz exzellent zur Gestaltungsfreiheit des Richters im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO, Rn. 6 ff.). Umso bedauerlicher ist es, wenn die Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens an anderer passender Stelle nicht aufgeführt werden (z.B. § 705 ZPO, Rn. 1-2; § 700 ZPO, Rn. 12-13). Des Weiteren positiv zu nennen sind die Details zu möglichen Regelungsverfügungen im einstweiligen Rechtsschutz (§ 940 ZPO, z.B. Rn. 19 zum Mietrecht). Neuregelungen wie das Bewilligungshindernis der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung werden nicht nur dogmatisch korrekt erfasst, sondern auch en passant für die Familiensachen mit kommentiert (§ 114 ZPO, Rn. 36 ff.). Streitfragen wie der Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei Bestreiten des Gegners werden aufgegriffen und mit eigener Argumentation beantwortet (§ 139 ZPO, Rn. 6). Ausführlich werden auch stets die Vorgaben für das Verfahren besprochen. Dies betrifft nicht nur die klassischen Vorgänge der ZPO, sondern auch Details scheinbar automatisierter Verfahren (§ 758a ZPO, Rn. 10 f. zum Durchsuchungsbeschluss; § 890 ZPO, Rn. 24 zur Vollstreckung von Ordnungsmitteln). Neben der ZPO werden auch zahlreiche andere Gesetze erfasst. Dies betrifft zum einen GVG, EGGVG und EGZPO, aber auch zahlreiche europäische Verordnungen sowie KapMuG und UKlaG. Insgesamt bin ich auch mit der neuen Auflage des Kommentars hochzufrieden und arbeite weiterhin gerne mit dem Werk, sei es für den Erstzugriff, aber auch für den Vergleich mit anderen Werken. Besonders schätze ich die Übersichtlichkeit der Kommentierungen, die eine Detailnachschau ebenso ermöglichen wie die durchgehende Lektüre. Auf diese Weise kommt die Genauigkeit der Kommentierungen umso besser zur Geltung. Dementsprechend gebe ich eine klare Empfehlung für diesen Kommentar und zwar für jedes Stadium der juristischen Tätigkeit.

Der ZPO-Kommentar von Prütting / Gehrlein ist inzwischen fester Bestandteil der Standardwerke zum Prozessrecht und kann mit einigen Vorteilen gegenüber den „etablierten“ Konkurrenten punkten. Zum einen ist dies das parallele Erscheinen mit dem BGB-Kommentar von Prütting / Wegen / Weinreich, zum anderen die Möglichkeit, online auf den Volltext des Kommentars sowie alle Fundstellen der Rechtsprechung auf jurion zuzugreifen. Hinzu kommt, dass der Kommentar nicht nur ein hervorragendes Hilfsmittel in der Praxis ist, sondern auch schon im Ausbildungsbereich effektiv eingesetzt werden kann. Denn die Ausführungen lassen auch wissenschaftliche Ansätze nicht vermissen und geben auch gute Hilfestellungen für den Vorbereitungsdienst (z.B. zum Urteilsaufbau, § 313 ZPO, Rn. 7 ff.). Über 3000 Seiten inklusive Verzeichnissen erwarten den Leser in der aktuellen Auflage.

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Die Ausführungen ermöglichen dem Rechtsanwender die punktuelle Nachschau ebenso wie die Grundlagenarbeit. Die Kommentierungen sind auf diese Weise effektiv und vielseitig zu nutzen. Referendare werden z.B. die Kommentierung der Beweiswürdigung schnell zu schätzen wissen, weil dort pragmatisch und zum Teil lehrbuchreif die Ausführungen zum Anscheinsbeweis oder die Fallgruppen zur Beweislastumkehr präsentiert werden (§ 286 ZPO, Rn. 28 ff., 70 ff.). Ebenso lobenswert sind die Kommentierungen im klassischen ZPO AT zur Partei- und Prozessfähigkeit oder zur Streitgenossenschaft (§ 72 ZPO, Rn. 5 ff. zum Verhältnis zu Dritten).

Praktisch brisante Themen werden mit der gebotenen Ausführlichkeit erläutert. Als pars pro toto mögen hier die Kommentierungen zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO, Rn. 13 ff. samt anschließenden alphabetisch sortierten Einzelfällen), zum Verschulden des Rechtsanwalts (§ 85 ZPO, Rn. 15 ff. mit einzelnen Pflichten, korrelierend hierzu § 233 ZPO, Rn. 51) oder ganz exzellent zur Gestaltungsfreiheit des Richters im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO, Rn. 6 ff.). Umso bedauerlicher ist es, wenn die Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens an anderer passender Stelle nicht aufgeführt werden (z.B. § 705 ZPO, Rn. 1-2; § 700 ZPO, Rn. 12-13). Des Weiteren positiv zu nennen sind die Details zu möglichen Regelungsverfügungen im einstweiligen Rechtsschutz (§ 940 ZPO, z.B. Rn. 19 zum Mietrecht).

Neuregelungen wie das Bewilligungshindernis der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung werden nicht nur dogmatisch korrekt erfasst, sondern auch en passant für die Familiensachen mit kommentiert (§ 114 ZPO, Rn. 36 ff.). Streitfragen wie der Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei Bestreiten des Gegners werden aufgegriffen und mit eigener Argumentation beantwortet (§ 139 ZPO, Rn. 6).

Ausführlich werden auch stets die Vorgaben für das Verfahren besprochen. Dies betrifft nicht nur die klassischen Vorgänge der ZPO, sondern auch Details scheinbar automatisierter Verfahren (§ 758a ZPO, Rn. 10 f. zum Durchsuchungsbeschluss; § 890 ZPO, Rn. 24 zur Vollstreckung von Ordnungsmitteln).

Neben der ZPO werden auch zahlreiche andere Gesetze erfasst. Dies betrifft zum einen GVG, EGGVG und EGZPO, aber auch zahlreiche europäische Verordnungen sowie KapMuG und UKlaG.

Insgesamt bin ich auch mit der neuen Auflage des Kommentars hochzufrieden und arbeite weiterhin gerne mit dem Werk, sei es für den Erstzugriff, aber auch für den Vergleich mit anderen Werken. Besonders schätze ich die Übersichtlichkeit der Kommentierungen, die eine Detailnachschau ebenso ermöglichen wie die durchgehende Lektüre. Auf diese Weise kommt die Genauigkeit der Kommentierungen umso besser zur Geltung. Dementsprechend gebe ich eine klare Empfehlung für diesen Kommentar und zwar für jedes Stadium der juristischen Tätigkeit.

geschrieben am 01.06.2014 | 516 Wörter | 3181 Zeichen

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